Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 406/2010
Stuttgart,
06/30/2010


Grundlagen der laufenden Schulentwicklungsplanung
Werkrealschulsituation in Stuttgart
Schulsituation in Stammheim und Wangen




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Wangen
Bezirksbeirat Stammheim
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
19.07.2010
20.07.2010
20.07.2010

Bericht:


1. Grundlagen der laufenden Schulentwicklungsplanung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 1. Juli 2009 mit GRDrs 417/2009 eine Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart beschlossen. Als Gründe für die Notwendigkeit dieser Schulentwicklungsplanung lassen sich insbesondere nachfolgende bildungspolitische Entwicklungen nennen:

· Veränderungen beim Übertrittsverhalten auf weiterführende Schulen
· die vom Land beschlossene Einrichtung von Werkrealschulen und damit verbunden die Anpassung der Bildungspläne an Haupt- und Werkrealschulen
· die Ausweitung von Ganztagesschulen
· die vorgesehene Aufhebung der Sonderschulpflicht durch das Land und damit verbunden integrative Angebote für behinderte Kinder in Regelschulen und Außenklassenkonzeptionen für Sonderschulen
· Beschlüsse des Landes zur Bildungsoffensive (Senkung des Klassenteilers)

Mit der Schulentwicklungsplanung werden für die Stadt als Schulträgerin folgende allgemeine Zielsetzungen verfolgt:
· Neuverteilung des Raumbestands entsprechend der veränderten Bedarfe
· Konkretisierung der langfristig schulisch genutzten Gebäude
· Langfristige Sicherheit bezüglich der anstehenden Investitionen
· Wohnortnahe Versorgung im Grundschulbereich
· Beibehaltung der guten Versorgung mit weiterführenden Schulen auf die Stadtbezirke
· Bei ggf. notwendiger Reduzierung der Standorte gute Erreichbarkeit mit ÖPNV der langfristig festzulegenden Standorte
· Wo immer möglich Stärkung der Schulen in Schulzentren (bessere Austauschbarkeit von Räumen der Schularten untereinander)
· Festlegung von ca. fünf Zentren verteilt auf das Stadtgebiet, an denen die Schulgebäude konsequent für die Einrichtung von mehreren Außenklassen der Sonderschulen und integrative Beschulung von behinderten Kindern ausgestattet werden sollen (barrierefrei und mit den notwendigen sonderpädagogischen Räumen).

Die notwendigen Arbeitsschritte im Rahmen der Schulentwicklungsplanung umfassen dabei folgende Punkte:
· Berechnung der Schülerentwicklungen/-prognosen auf der Basis von fortgeschriebenen Einwohnerdaten und Bestandszahlen der Grundschulen und unter Berücksich­tigung des veränderten Übertrittsverhaltens für die weiterführenden Schulen sowie der Stadtentwicklung (Aufsiedlungsgebiete, Wohnraumschwerpunkte) und Schulen in freier Trägerschaft
· Herunterbrechen dieser Prognosen auf Stadtteil/Stadtbezirksebene unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsdaten und Einschätzung ihrer standortbezogenen Relevanz
· Bestandsaufnahme der Schulgebäude und Beurteilung der aktuellen Raumsituation auf der Grundlage der Modellraumprogramme des Landes.
· Feststellung raumkapazitiver Unter- oder Überversorgung an den einzelnen Schulstandorten
· Entwicklung von Handlungsstrategien/Lösungsalternativen auf der Grundlage der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen zum mittelfristigen bzw. langfristigen Bedarf und von der Stadt vorgegebenen Zielen als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen in den gemeinderätlichen Gremien
· Vorstellen und Diskutieren dieser Lösungsansätze mit den jeweils betroffenen Schulen, den Stadtbezirken sowie den entsprechenden politischen Gremien
· Herbeiführen von Entscheidungen in den gemeinderätlichen Gremien

Die Umsetzung und Realisierung dieser Arbeitsschritte erfolgt auf der Grundlage nachfolgend dargestellter Rahmengrundlagen und Leitlinien:
· Im Grundschulbereich wird erwartet, dass der vorhandene Raumbestand grundsätzlich ausreichen wird, so dass abgesehen von einzelnen Arrondierungen kein grundsätzlicher Handlungsbedarf zu konstatieren sein wird.
· Im Hauptschulbereich ergibt sich durch die im Juli 2009 beschlossene Einführung von Werkrealschulen in vielen Bereichen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuausrichtung. Ziel ist hierbei die langfristige Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes an Werkrealschulen entsprechend des jeweiligen regionalen Bedarfes. Darüber hinaus sollen auch kleinere Hauptschulen bei ausreichendem Schüleraufkommen zur Sicherung eines wohnortnahen Angebots bestehen bleiben. Das Thema Werkrealschule wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit hoher Priorität bearbeitet.
· Für die Realschulen sind an einzelnen Standorten auf Grund der Schülerentwicklung mittelfristig Kapazitätsengpässe zu erwarten, denen im Rahmen der Planungsarbeiten gegebenenfalls durch einen Ausbau des Schulangebots begegnet werden soll. Darüber hinaus besteht generell kein kurzfristiger Handlungsbedarf.
· Auch bei den Gymnasien soll das bestehende Angebot langfristig sichergestellt werden, um auf diese Weise den ansteigenden Übertrittsquoten auf diese Schulart langfristig gerecht werden zu können.
· Im Sonderschulbereich werden sich in den kommenden Jahren im Rahmen der Inklusionsdebatte weit reichende Veränderungen ergeben. Für behinderte Kinder und Jugendliche besteht derzeit ein dichtes Netz an Sonderschulen, in denen die spezifische pädagogische Förderung gewährleistet ist. Bereits heute werden allerdings bereits 29% der Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinen Schule beschult. Die im Rahmen der Inklusionsdiskussion vom Land vorgesehene Einrichtung einer Schwerpunktregion in Stuttgart (siehe GRDrs 442/2010) soll auf der Grundlage einer systematischen Umsetzung, Begleitung und Dokumentation erste Erkenntnisse zu diesem Thema ergeben, die dann in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden müssen.
· Ein weiteres zentrales Thema der derzeitig laufenden Schulentwicklungsplanung stellt der weitere Ausbau von Ganztagesangeboten sowie die weitere Verbesserung der Schulkindbetreuung dar. In Folge eines immer stärker anwachsenden gesellschaftlichen Betreuungsbedarfs sind hier an vielen Schulstandorten Handlungsbedarfe gegeben. Freie Raumkapazitäten sollen wo immer möglich für den weiteren Ausbau verwendet werden.

Nach Abschluss der aktuellen Planungsarbeiten für die Stadtbezirke Weilimdorf, Stammheim und Wangen sowie Degerloch, Möhringen, Plieningen und Birkach wird sich die weitere Schulentwicklungsplanung der Schulsituation in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Mühlhausen sowie Untertürkheim, Obertürkheim und Hedelfingen zuwenden.


2. Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung Werkrealschulen

Mit GRDrs 811/2009 wurde im Rahmen einer ersten Tranche die Beantragung von 19 zu diesem Zeitpunkt zweizügigen Hauptschulen zu Werkrealschulen beschlossen. Die Genehmigungen für diese 19 Schulen wurden durch das Regierungspräsidium Stuttgart im Dezember 2009 erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Erarbeitung weiterer Werkrealschulstandorte, deren Notwendigkeit sich aus der ungleichmäßigen Verteilung der 19 Schulen ergibt, im Rahmen des derzeit stattfindenden Projekts Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen geschehen soll. Die entsprechenden Stadtbezirke Weilimdorf, Möhringen, Degerloch, Plieningen und Birkach sowie Stammheim und Wangen wurden somit in den ersten Monaten der Schulentwicklungsplanung mit hoher Priorität bearbeitet.

Die Bearbeitung dieser Thematik erfolgte hierbei ebenso wie bereits die Antragstellung der 19 Schulen im Dezember 2009 vor dem Hintergrund der Vorgaben des Landes. Dies betrifft insbesondere das Kriterium der stabilen Zweizügigkeit einer Hauptschule, welches die entscheidende Voraussetzung für die Genehmigung durch das Land darstellt. Erfüllt eine Schule dieses Kriterium nicht aus eigener Kraft, so gewähren die Landesbestimmungen in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass mehrere Hauptschulen gemeinsam einen Werkrealschulstandort bilden. Diese oftmals als Kooperationsmodelle bezeichneten Varianten sind aus verschiedenen Gründen als problematisch und wenig empfehlenswert zu bewerten: Es handelt sich bei diesen Varianten nicht um formale und inhaltliche Kooperationen auf gleicher Augenhöhe, sondern sie bezeichnen immer die Einrichtung einer Außenstelle einer Werkrealschule A am Standort einer Schule B. Die Schule B wird dabei teilweise oder vollständig als eigenständige Schule aufgelöst. Verbleibt am Standort B eine eigenständige Grundschule, so ergeben sich weitere Schwierigkeiten wie etwa Aufsicht der Schüler am Außenstellenstandort, Lehrereinsatz sowie hoher Abstimmungsbedarf.

Die ersten richtungweisenden Anmeldezahlen für die Klasse 5 (Anlage 1) zeigen, dass sich bei der Entscheidung der Eltern weniger die Einführung der Werkrealschule als vielmehr die Aufhebung der Schulbezirke für Haupt- und Werkrealschulen auswirkt. Die Wahl einer bestimmten Schule erweist sich als schwerwiegender als die Entscheidung zwischen Haupt- und Werkrealschule. So zeigen sich an einigen der 15 städtischen Hauptschulen stabile oder gar steigende Anmeldezahlen, während genehmigte Werkrealschulen in ihrer bisherigen Zweizügigkeit bedroht sind. Die endgültige Verteilung der Schülerströme lässt sich allerdings erst zu Beginn des kommenden Schuljahres abschließend feststellen und bewerten.

Dennoch kann bereits jetzt konstatiert werden, dass im Rahmen der Einführung der Werkrealschule verbleibende Hauptschulen nicht zwangsläufig schlechter gestellt sind. Durch die Anpassung der Bildungspläne von Haupt- und Werkrealschule zum kommenden Schuljahr ist sichergestellt, dass an allen entsprechenden Schulen nach denselben Standards unterrichtet wird. Darüber hinaus besteht aus Sicht der staatlichen Unterrichtsverwaltung auch für einzügige Hauptschulen prinzipiell die Möglichkeit, in den Klassen 8 und 9 alle drei Wahlpflichtfächer anzubieten. Somit gibt es zumindest in den Klassen 5 bis 9 keine substanziellen Unterschiede zwischen Haupt- und Werkrealschule. Dies trägt neben der Aufhebung der Schulbezirke entscheidend dazu bei, dass durch die Einrichtung einer Werkrealschule ein Standort nicht automatisch gestärkt wird. Je größer die Fähigkeit einer kleinen Hauptschule zukünftig ihre Schüler zu halten oder teilweise sogar vermehrt Schüler an sich zu binden, desto größer ist jedoch zwangsläufig auch die damit verbundene Schwächung von eingerichteten Werkrealschulstandorten.

Die Möglichkeit der Schließung einzelner Standorte darf somit zukünftig nach Auffassung der Verwaltung im Sinne einer ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung kein Tabu sein. Dabei gilt zu beachten, dass auf Grund sinkender Übertrittsquoten auf die Hauptschulen sich die Standortfrage für einige Schulen mittelfristig auch ohne die Einführung der Werkrealschule stellen würde. Das belegt allein der Rückgang der Schülerzahlen: Gab es im Schuljahr 2002/2003 noch insgesamt 7.619 Hauptschüler/innen in 366 Klassen, sind es im laufenden Schuljahr nur noch 5.372 in 296 Klassen, also 2.247 Schüler/innen bzw. 70 Klassen weniger (Anlage 2). Auch ist noch nicht abzusehen, ob der bislang anhaltende Abwärtstrend bei den Übertrittsquoten in die Hauptschulen durch das Werkrealschulangebot dauerhaft gestoppt werden kann.

So zeigt sich beispielsweise in den Filderbezirken Degerloch, Möhringen, Plieningen und Birkach mit derzeit insgesamt vier Hauptschulstandorten und einem generell schwachen Hauptschüleraufkommen eine entsprechend problematische Ausgangssituation. Angesichts der derzeitigen Anmeldesituation an diesen vier Schulen würden zwei Haupt- bzw. Werkrealschulstandorte bei entsprechender Zügigkeit gemeinsam mit der bereits genehmigten GHS Heumaden (ab September 2010 GWRS) im angrenzenden Stadtbezirk Sillenbuch langfristig ausreichen, um dem dortigen Schüleraufkommen gerecht zu werden. Diese beiden Standorte ließen sich jedoch nur durch die Schließung von umliegenden Hauptschulstandorten dauerhaft stärken, da andernfalls eine wechselseitige Schwächung der Haupt- und Werkrealschulen absehbar ist (Details siehe GRDrs 409/2010)

Für den Stadtbezirk Weilimdorf ergibt sich aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf hinsichtlich der Einrichtung einer Werkrealschule. Vom Schüleraufkommen insgesamt her ist eine stabile zweizügige Werkrealschule möglich, derzeit gibt es aber drei einzügige Hauptschulen. Hierfür wurden in GRDrs 408/2010 mögliche Modellvarianten erarbeitet, die im Gespräch mit den Schulleitungen sowie dem Bezirk erläutert und diskutiert wurden. Auch für die Stadtbezirke Möhringen, Degerloch, Plieningen und Birkach, die im Rahmen dieser Arbeiten als ein Planungsraum betrachtet wurden, werden mit GRDrs 409/2010 alternative Modelle zur Umgestaltung der dortigen Schullandschaft vorgeschlagen. Um für die Beantragung von weiteren Werkrealschulstandorten den Einreichungstermin des Landes am 15. Oktober 2010 einhalten zu können werden diese Gemeinderatsdrucksachen zeitgleich mit dieser Mitteilungsvorlage eingebracht.


3. Schulsituation im Stadtbezirk Stammheim

Die Grund- und Hauptschule Stammheim beschult im aktuellen Schuljahr 2009/2010 351 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen im Grundschulbereich und 146 Schülerinnen und Schüler in sieben Klassen im Hauptschulbereich (Anlage 3). Im Schuljahr 2002/2003 waren es noch 539 Schüler/innen in 22 Klassen in der Grundschule und 218 Schüler/innen in zehn Klassen in der Hauptschule. Bedingt durch die Aufsiedlung Langenäcker-Wiesert werden die Schülerzahlen in den kommenden Jahren wieder etwas ansteigen, dabei aber den Höchststand des Schuljahres 2002/03 nicht mehr erreichen. Die Schule wird daher voraussichtlich im Grundschulbereich maximal eine Vierzügigkeit erreichen.

Im Hauptschulbereich ist die GHS Stammheim von einer vollen Zweizügigkeit zuletzt im Schuljahr 2005/06 auf eine Ein- bis Zweizügigkeit zurückgegangen. Vor dem Hintergrund der oben genannten Entwicklung im Grundschulbereich wird auch das eigene Hauptschüleraufkommen nicht mehr die volle Zweizügigkeit erreichen. Die Schule wird voraussichtlich ihr heutiges Schülerniveau halten können.

Auf Grund der fehlenden Zweizügigkeit konnte die Schule im Rahmen der ersten Tranche nicht bei der Beantragung als eigenständige Werkrealschule berücksichtigt werden. Die Möglichkeit der vom Land in Ausnahmefällen vorgesehenen schulorganisatorischen Kooperation mit einer weiteren Schule (beispielsweise in Zuffenhausen) ist aus verschiedenen Gründen als problematisch zu bewerten. Auch in diesem Fall müssen die Haupt-/Werkrealschulklassen als Außenstelle, räumlich getrennt von der Stammschule, unterrichtet und folglich die Hauptschule formell aufgegeben werden. Bei einer solchen Kooperation mit einer bereits eingerichteten Werkrealschule würde im Stadtbezirk lediglich die Grundschule fortbestehen. Die Aufhebung der Hauptschule ohne Kooperation ist derzeit auch nicht zu empfehlen, weil durch die Verlagerung aller Stammheimer Schüler/innen nach Zuffenhausen die dortigen beiden Schulen sehr große Klassen bilden müssten.

Vor dem Hintergrund der unter Punkt 1 beschriebenen inhaltlichen Übereinstimmung von Haupt- und Werkrealschulen in den Klassen 5 bis 9 sowie des mittelfristig stabilen Hauptschüleraufkommens im Stadtbezirk, das sich auch in den vorläufigen Anmeldezahlen widerspiegelt, ergibt sich für die GHS Stammheim die Beibehaltung ihrer derzeitigen Form.

Bleiben die Anmeldezahlen auch künftig stabil, ist für den Stadtbezirk in absehbarer Zeit ein eigenständiger und tragfähiger Grund- und Hauptschulstandort gesichert. Bei der Sanierung der vorhandenen Schulgebäude wird daher der Fachraumbedarf für eine einzügige Hauptschule berücksichtigt.


4. Schulsituation im Stadtbezirk Wangen

Im Stadtbezirk Wangen beschult die Wilhelmsschule im aktuellen Schuljahr 2009/2010 264 Grundschüler in zwölf Klassen und 129 Hauptschüler in sieben Klassen (Anlage 4). Die Entwicklung in Grund- und Hauptschule war vom Schüleraufkommen her in den letzten Jahren relativ stabil. Die Schule wird in den kommenden Jahren voraussichtlich das aktuelle Schülerniveau im Grundschulbereich halten beziehungsweise durch kleinere Aufsiedlungen im Stadtbezirk leicht an Schülern zunehmen. Hinsichtlich des eigenen Hauptschüleraufkommens ist des Weiteren mit einer mittelfristigen Stabilisierung auf dem derzeitigen Niveau von mindestens einem Zug zu rechnen. Durch den gesenkten Klassenteiler kann es vereinzelt auch einmal zu einer Bildung von zwei kleinen Klassen kommen. Der vor wenigen Jahren fertig gestellte Erweiterungsbau der Wilhelmsschule Wangen orientierte sich daher entsprechend der Vorgaben der Schulbauförderung an einer 1 bis 2-zügigen Hauptschulentwicklung und kann dieses Schüleraufkommen aufnehmen.

Auch die Wilhelmsschule Wangen war nicht Bestandteil der ersten Antragstranche für die Werkrealschulen, da die vom Land vorgegebenen quantitativen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Vor dem Hintergrund der dargestellten Schülerentwicklung ist in den kommenden Jahren nicht absehbar, dass die Schule aus eigener Kraft das Kriterium der stabilen Zweizügigkeit meistern wird. Da es im Schulbereich Oberer Neckar mit den Stadtbezirken Untertürkheim, Obertürkheim, Hedelfingen und Wangen bereits zwei genehmigte Werkrealschulstandorte (Luginslandschule und Steinenbergschule) gibt, ist eine regionale schulische Versorgung sichergestellt. Jede dieser Werkrealschulen kann zwei Züge aufnehmen. Bei gleich bleibender Entwicklung ist mit Blick auf die Klassenstärken aber eher mit der Bildung von weiterhin fünf Klassen in Klassenstufe fünf zu rechnen.

Die ersten vorläufigen Anmeldezahlen für Klasse 5 an der Wilhelmsschule Wangen deuten darauf hin, dass es der Schule auch zukünftig im Rahmen einer stabilen Einzügigkeit gelingen kann, Schüler an sich zu binden. Verbunden mit der oben dargestellten inhaltlichen Übereinstimmung von Haupt- und Werkrealschulen in den Klassen 5 bis 9 würde sich eine Form der schulorganisatorischen Kooperation der Wilhelmsschule mit einer der umliegenden Werkrealschulen auf Grund des Verlusts der Selbstständigkeit im Hauptschulbereich nicht als vorteilhaft erweisen.

Unter Beobachtung der Schülerzahlen in den kommenden Jahren ergibt sich für die Wilhelmsschule Wangen vor dem Hintergrund des gerade erst fertig gestellten Erweiterungsbaus die Beibehaltung des Status Quo zur zukünftigen Sicherstellung eines eigenständigen schulischen Angebots im Stadtbezirk.

Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

109/2010 Antrag und Anfrage SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft: Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule?

161/2010 Antrag und Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion: Neue Werkrealschule zum x-ten Mal: den Stuttgarter Weg hinterfragen

109/2010 Antrag und Anfrage SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft: Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule?
161/2010 Antrag und Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion: Neue Werkrealschule zum x-ten Mal: den Stuttgarter Weg hinterfragen





Dr. Susanne Eisenmann




Anlage 1: Vorläufige Anmeldezahlen Klasse 5 Haupt-/Werkrealschule Schuljahr 2010/2011
Anlage 2: Schülerentwicklung an den Stuttgarter Hauptschulen
Anlage 3: Schülerentwicklung an der GHS Stammheim
Anlage 4: Schülerentwicklung an der Wilhelmsschule Wangen




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