Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1572/2023
Stuttgart,
01/31/2024



Übernahme von Bildungs-und Freizeitpädagogischen Angeboten und die Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztaggrundschule der GS Birkach



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.02.2024



Beschlußantrag:

Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule Birkach zum Schuljahr 2024/25 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.




Begründung:


1. Ausgangslage

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:


2. Grundschule Birkach

Die Grundschule Birkach ist eine 2,5- bis 3-zügige Grundschule im Stadtbezirk Stuttgart-Birkach. Im laufenden Schuljahr wird die Schule von 239 Kindern, verteilt auf zwölf Klassen (darunter eine Vorbereitungsklasse mit 15 Kindern), besucht. An der Schule wird seit dem Schuljahr 2011/12 ein offenes Ganztagskonzept in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt umgesetzt. Am 4. Mai 2023 hat die Schule im Rahmen ihrer Schulkonferenz den Beschluss zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform mit Start zum Schuljahr 2024/25 gefasst.

Mit dem Wechsel der Angebotsform strebt die Schule sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Verbesserung des schulischen Ganztags an. Die - im Vergleich zur offenen Ganztagsschule - höhere personelle Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften seitens des Trägers sowie die zusätzlichen Ganztags-Lehrerwochenstunden tragen elementar zu einer ganzheitlichen und fundierten inhaltlich-pädagogischen Arbeit mit den Kindern bei. Zusätzlich zum bildungs- und freizeitpädagogischen Angebot während der Schulzeit kann mit Start der Ganztagsgrundschule in Wahlform auch eine ganztägige Ferienbetreuung angeboten werden. Insbesondere für berufstätige Eltern stellt dies einen weiteren wichtigen Baustein additiv zum schulischen Ganztagsangebot dar.

Für die Grundschule Birkach hatten das Jugendamt der Landeshauptstadt, St. Josef gGmbH und die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ihr Interesse an der Trägerschaft bekundet.

Nach Vorstellung der drei Träger und nach Auswertung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses entschied sich die Grundschule Birkach für den städtischen Träger Jugendamt. Die Verwaltung stimmt diesem Vorschlag zu. Das Konzept des städtischen Trägers Jugendamt erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagsgrundschulbereich und überzeugte die Schule vor allem durch den Schwerpunkt der engen Verzahnung von Unterrichts- und außerunterrichtlicher Pädagogik und Bildung sowie durch die langjährige Tätigkeit im Ganztagsschulbetrieb an anderen Ganztagsgrundschulen und der daraus resultierenden Erfahrung und Fachkompetenz, die auch in der Vorstellungsrunde deutlich zum Tragen kamen. Ein zusätzlicher qualitativer Aspekt ist die mögliche Übernahme des vorhandenen Betreuungspersonals der Verlässlichen Grundschule, welches bei der Stadt Stuttgart - bislang beim Schulverwaltungsamt - angestellt ist.


Umsetzung der Kinderrechte

Artikel 29 und 31 der UN-Kinderrechtskonvention werden berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs 6/2013 dargestellt. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2024/25 gesichert.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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Checkliste Kinderrechte für GRDrs 1572_2023.docx
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Leitvermerk GRDrs 1572_2023 für Upload in KSD.xlsx