Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9318
GRDrs
560/2011
Stuttgart,
07/12/2011
Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2010
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2011
21.07.2011
Beschlußantrag:
Der Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2010, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1-6, wird zugestimmt:
1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2010
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahres
überschuss
in Höhe von
46,8 Mio
.
EUR
ab:
Ordentliche Erträge
2.141.971.548,94 EUR
Ordentliche Aufwendungen
2.110.671.479,21 EUR
Ordentliches Ergebnis
(davon aus Stiftungen und Fonds)
31.300.069,73 EUR
(184.856,34 EUR)
Bereinigtes ordentliches Ergebnis
31.115.213,39 EUR
Außerordentliche Erträge
31.889.084,57 EUR
Außerordentliche Aufwendungen
16.370.314,51 EUR
Sonderergebnis
15.518.770,06 EUR
Jahresüberschuss
46.818.839,79 EUR
Der Jahresüberschuss wird folgenden
passiven
Bilanzpositionen
zugeführt:
1.2.1
Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von
31.115.213,39 EUR
1.2.2
Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
in Höhe von
15.518.770,06 EUR
1.2.3
Zweckgebundene Rücklagen (Anteil Stiftungen und Fonds)
in Höhe von
184.856,34 EUR
2. Vermögensrechnung (Bilanz) / Veränderungen bei den
passiven
Bilanzpositionen „Zweckgebundene Rücklagen“ und „Rückstellungen“
Die
passive
Bilanzposition
1.2.3
„Zweckgebundene Rücklagen“
verändert sich zum Jahresabschluss 2010 wie folgt:
1.2.3 zweckgeb. Rücklagen
Stand 01.01.2010
Stand 31.12.2010
Veränderung (+/-)
Haush.reste Vermögensh. 2009
214.693.217,36 EUR
0,00 EUR
- 214.693.217,36 EUR
Teilrücklage Parkmöglichkeiten
3.189.639,93 EUR
4.245.578,32 EUR
+ 1.055.938,39 EUR
Zukunftsinvest.progr.
14.972.862,19 EUR
0,00 EUR
- 14.972.862,19 EUR
Projektmittelfonds PRIMA
10.225.837,62 EUR
10.225.837,62 EUR
0,00 EUR
Infrastrukturmaßnahmen
44.901.626,94 EUR
0,00 EUR
- 44.901.626,94 EUR
Kapitalerhaltung Stiftungen
6.889.026,87 EUR
7.231.466,58 EUR
+ 342.439,71 EUR
Ergebnisrücklage Stiftungen
2.359.143,04 EUR
2.431.641,13 EUR
+ 72.498,09 EUR
Fondsvermögen
5.682.559,35 EUR
5.452.477,91 EUR
- 230.081,44 EUR
Gesamt
302.913.913,30 EUR
29.587.001,56 EUR
- 273.326.911,74 EUR
Pos.
3. Rückstellungen
Stand 01.01.2010
Stand 31.12.2010
Veränderung (+/-)
3.1
Altersteilzeit
11.267.777,75 EUR
11.051.768,91 EUR
- 216.008,84 EUR
3.2
Unterhaltsvorschuss
3.800.000,00 EUR
2.800.000,00 EUR
- 1.000.000,00 EUR
3.3
Stillleg./Nachsorge Abfalldeponien
19.561.588,79 EUR
19.561.588,79 EUR
0,00 EUR
3.5
Altlastenrückstellung
57.549.155,00 EUR
57.260.752,99 EUR
- 288.402,01 EUR
3.6
Drohende Verpflicht. anh.Gerichtsverfahren
2.970.300,00 EUR
609.300,00 EUR
- 2.361.000,00 EUR
3.7
Sonstige
628.603.252,77 EUR
384.874.503,76 EUR
-243.728.749,01 EUR
davon
S21-verb.Finanz.betrag
31.560.000,00 EUR
0,00 EUR
- 31.560.000,00 EUR
davon
S21-Mehrkosten Stufe 1
141.963.250,00 EUR
148.351.596,00 EUR
+ 6.388.346,00 EUR
davon
S21-Geländemodell.
17.026.019,64 EUR
17.026.019,64 EUR
0,00 EUR
davon
Wohnungsbauförderung
23.162.250,00 EUR
22.064.000,00 EUR
- 1.098.250,00 EUR
davon
Finanzausgleich
102.300.000,00 EUR
99.000.000,00 EUR
- 3.300.000,00 EUR
davon
Beihilfeverpflichtungen
260.559.840,00 EUR
0,00 EUR
-260.559.840,00 EUR
davon
Zusatzversorgung
0,00 EUR
47.725.000,00 EUR
+ 47.725.000,00 EUR
davon
Ausstehende Rechnungen
0,00 EUR
2.385.550,69 EUR
+ 2.385.550,69 EUR
davon
Steuernachzahlungen
0,00 EUR
650.000,00 EUR
+ 650.000,00 EUR
davon
Haushaltsreste 2009
52.031.893,13 EUR
0,00 EUR
- 52.031.893,13 EUR
davon
Verpflichtungen 2010
0,00 EUR
47.672.337,43 EUR
+ 47.672.337,43 EUR
3.1-3.7
Gesamt
723.752.074,31 EUR
476.157.914,45 EUR
-247.594.159,86 EUR
Die
passive
Bilanzposition
3.
„Rückstellungen“
verändert sich zum Jahresabschluss 2010 wie folgt:
3.
Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2010)
Im
Ergebnishaushalt
werden
konsumtive
Budgetreste in Höhe von
47.672.337,43 EUR
gemäß Anlage 3 übertragen. Diese werden der
passiven
Bilanzposition 3.7.11 „Sonstige Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen 2010“ aufwandswirksam (Kontengruppe 451 –Amtsbereich 9006120) zugeführt. Der im Vorjahr übertragene konsumtive Haushaltsrest 2009 in Höhe von
52.031.893,13 EUR
wird bei der passiven Bilanzposition 3.7.10 „Sonstige Rückstellungen Haushaltsreste 2009“ ertragswirksam (Kontengruppe 350 –Amtsbereich 9006120) im Haushaltsjahr 2010 aufgelöst.
Zur Übertragung der
konsumtiven
Budgetreste 2010 in die Ämterbudgets 2011 werden
Ermächtigungsübertragungen
in Höhe von
47.672.337,43 EUR
zugelassen
.
Im
Finanzhaushalt
werden
investive
Budgetreste in Höhe von
275.665.784,50 EUR
gemäß Anlage 3
übertragen. Die beim Jahresabschluss 2009 gebildete Rücklage Haushaltsreste Vermögenshaushalt 2009 wird ergebnisneutral gegen die
passive
Bilanzposition 1.1 „Basiskapital“ aufgelöst.
Zur Übertragung der
investiven
Budgetreste 2010 in die Ämterbudgets 2011 werden
Ermächtigungsübertragungen
in Höhe von
275.665.784,50 EUR
zugelassen
.
4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Im Haushaltsplan 2010 werden folgende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen /Auszahlungen zugelassen:
Nr
THH
Amtsbereich
Kontengruppe
Betrag
1
200
Stadtkämmerei
2001132
Steuerverwaltung
451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
26.653.393,00 EUR
2
400
Schulverwaltungsamt
4002120
Sonderschulen
44500 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand
244.300,00 EUR
3
660
Tiefbauamt
6605410
Gemeindestraßen (Straßenbeleuchtung) /
6605460
Parkierungseinrichtungen
42120 Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen /
42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
1.689.055,67 EUR
Summe
28.586.748,67 EUR
THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 26.653.393,00 EUR)
Erstattungszinsen durch Gewerbesteuerrückzahlungen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006110 „Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“, Kontengruppe 30130 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 26.653.393,00 EUR.
THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Schulergänzende Betreuung an den Schulen für körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010). Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von 244.300,00 EUR.
THH 600: Tiefbauamt (Mehraufwand 1.689.055,67 EUR)
Einmalig zusätzlich anfallender Aufwand durch vorgezogene Unterhaltungs-aufwendungen bei der Straßenbeleuchtung.
Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006120 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von
1.689.055,67 EUR.
5. Darlehen SES –Umwandlung in Trägerdarlehen
Der Umwandlung von städtischen Darlehen in ein Trägerdarlehen an den SES zum 31.12.2010 in Höhe von 43.352.835,06 EUR wird zugestimmt.
6. Kreditermächtigung
Zur Finanzierung der Investitionen aus Ermächtigungsübertragungen ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 48,1 Mio. EUR erforderlich, deren Inanspruchnahme auf das Jahr 2011 übertragen wird.
Begründung:
Der Jahresabschluss ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres
aufzustellen
. Nach der Aufstellung ist der Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Schlussbericht festgehalten. Ferner wird der Jahresabschluss von der Stadtkämmerei mit dem Rechenschaftsbericht erläutert. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres
festzustellen
. Dies wird voraussichtlich im Dezember 2011 der Fall sein.
Zur Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses wird dem Gemeinderat die Gesamt-Ergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, und die vorläufige Vermögensrechnung (Bilanz) vorgelegt. Die Finanzrechnung, die endgültige Vermögensrechnung (Bilanz) und die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden dem Gemeinderat mit dem Rechenschaftsbericht 2010 vorgelegt.
1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2010
Im Haushaltsplan 2010 war im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von
125,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahres
überschuss
in Höhe von
46,8 Mio
.
EUR
ab (davon entfällt auf Stiftungen und Fonds 0,2 Mio. EUR.). Dies entspricht im Saldo einer Verbesserung von
172,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 1).
Dieser Saldo ergibt sich aus Mehrerträgen in Höhe von 277,6 Mio. EUR beim ordentlichen Ergebnis zzgl. dem Ertragssaldo beim Sonderergebnis in Höhe von
15,5 Mio. EUR. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von
120,6 Mio. EUR.
Die
Verbesserungen
sind im Wesentlichen auf Mehr
erträge
bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (105,3 Mio. EUR), bei der Gewerbesteuer
(49,7 Mio. EUR), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (23,5 Mio. EUR), Familienleistungsausgleich (6,8 Mio. EUR), Zuweisung Grunderwerbsteuer
(7,6 Mio. EUR), Zuweisungen/Zuschüssen in Höhe von 17,1 Mio. EUR (darunter
8,5 Mio. EUR Soziallastenausgleich nach § 21 FAG, 3,5 Mio. EUR Kindergarten- bzw. Kleinkindförderung nach § 29 FAG) und der ertragswirksamen Auflösung bzw. Anpassung von Rückstellungen in Höhe von 57,0 Mio. EUR (52,0 Mio. EUR Haushaltsreste 2009, Anpassung FAG-Rückstellung 3,3 Mio. EUR, Prozesskostenrückstellung 0,9 Mio. EUR, Wohnungsbauförderung 0,3 Mio. EUR, Altlastensanierung 0,3 Mio. EUR , Altersteilzeit 0,2 Mio. EUR) begründet. Der Ertragssaldo beim Sonderergebnis in Höhe von 15,5 Mio. ergibt sich im Wesentlichen durch Erträge bzw. Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen über Restbuchwert.
Die
Verschlechterungen
sind im Wesentlichen auf Mehr
aufwendungen
durch die aufwandswirksame Bildung von Rückstellungen in Höhe von 104,2 Mio. EUR.
(u.a. 47,7 Mio. EUR neue Wahlrückstellungen Zusatzversorgung, 47,7 Mio. EUR Verpflichtungen aus Budgetresten 2010, 2,4 Mio. EUR ausstehende Rechnungen),
33,7 Mio. EUR Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen sowie 0,7 Mio. EUR Steuernachzahlungen begründet. Demgegenüber entstanden auch Minderaufwendungen, die u.a. beim Zinsaufwand zu Verbesserungen in Höhe von 15,0 Mio. EUR geführt haben.
Der Jahresüberschuss ist gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO getrennt nach ordentlichem und außerordentlichem Anteil (sog. Sonderergebnis) den hierfür vorgesehenen Ergebnisrücklagen zuzuführen (vgl. Anlage 2). Ferner ist der Anteil des Jahresüberschusses der Stiftungen und Fonds in einer separaten Ergebnisrücklage auszuweisen.
2. Vermögensrechnung (Bilanz)
Nach § 23 GemHVO wurden folgende
zweckgebundene Rücklagen
gebildet:
(vgl. Anlage 2 –passive Bilanzposition 1.2.3)
2.1 Rücklage für Haushaltsreste Vermögenshaushalt 2009
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.1)
Im Hinblick auf den Übergang vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wurde für die kameralen Haushaltsreste des Vermögenshaushalts 2009 eine Rücklage gebildet. Diese Kapitalbindung wird zum 31. Dezember 2010 aufgelöst. Nicht verbrauchte Mittel für Investitionen 2010 (275.665.784,50 EUR) werden mit Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2011 übertragen (vgl. Anlage 3, Seite 5 – 10) und erhöhen dort das zur Verfügung stehende Budget.
Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig
aufgelöst.
2.2 Rücklage für Parkmöglichkeiten
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.2)
Die 2010 eingegangenen Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von
1.293.619,19
EUR
sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Zur Finanzierung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen oder anderer Einrichtungen wurden
237.680,80 EUR
der Rücklage entnommen.
Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010
4.245.578,32 EUR.
2.3 Rücklage Zukunftinvestitionsprogramm
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.3)
Die Rücklage wird zur Deckung der restlichen Finanzierung der Stadtbibliothek am Mailänder Platz verwendet.
Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig
aufgelöst.
2.4 Rücklage Projektmittelfond PRIMA („Zukunft der Jugend“)
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.4)
Mit den Zinserträgen aus dieser Teilrücklage werden jährlich Projekte zur Unterstützung Stuttgarter Jugendlicher gefördert. Im Haushaltsjahr 2010 betrugen die Zinserträge 211.559,80 EUR.
Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert
10.225.837,62 EUR
, davon sind 4.090.335,06 EUR als Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeliehen.
2.5 Rücklage für langfristige Infrastrukturmaßnahmen
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.5)
Die Rücklage ist Teil des Basiskapitals und wird nicht mehr extra ausgewiesen.
Die Kapitalbindung durch das Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung entfällt. Das Darlehen wird in ein tilgungsfreies Trägerdarlehen umgewandelt (siehe Nr. 5).
Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig
aufgelöst.
2.6 Kapitalerhaltungsrücklage aus Stiftungsvermögen
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.6)
Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind die nachhaltige und kontinuierliche Verfolgung des Stiftungszwecks sowie die Verpflichtung des Stiftungsverwalters auf den Willen des Stifters hinsichtlich der Werterhaltung seiner gestifteten Vermögenswerte maßgebend. Für diesen Zweck wird die Kapitalerhaltungsrücklage gebildet.
Im Haushaltsjahr 2010 werden der Rücklage
342.439,71 EUR
zugeführt.
Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010
7.231.466,58 EUR.
2.7 Ergebnisrücklage Stiftungen
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.7)
Der Ergebnisrücklage werden 72.498,09 EUR zugeführt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2011 für den Stiftungszweck zur Verfügung.
Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010
2.431.641,13 EUR
.
2.8 Rücklage aus Fondsvermögen
(vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.8)
Die Rücklage aus Fondsvermögen bindet Kapital aus Erbschaften, das zweckentsprechend verwendet wird. Im Haushaltsjahr 2010 wurden 378.648,78 EUR entnommen und 148.565,34 EUR zugeführt.
Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010
5.452.477,91 EUR.
„Rückstellungen“
Nach § 41 GemHVO wurden für bestimmte ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Aufwendungen
Rückstellungen
gebildet. Sie dienen der periodengerechten Ergebnisermittlung.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung mussten Rückstellungen für die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet werden (
Pflicht
rückstellungen
). Darüber hinaus wurden aufgrund des Ansatzwahlrechtes nach § 41 Abs. 2 GemHVO weitere Rückstellungen gebildet (
Wahl
rückstellungen
).
Die Rückstellungen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
„Pflichtrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 1 GemHVO:
2.9 Rückstellung im Rahmen der Altersteilzeit
(vgl. passive Bilanzposition 3.1)
Die Rückstellung erfolgt für das so genannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freistellungsphasen. Die Berechnung wurde vom Haupt- und Personalamt aufgrund der vorliegenden Personalunterlagen im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 aktualisiert. Der ermittelte Rückstellungsbedarf reduziert sich um
216.008,84
EUR
. Der Betrag wird aufgelöst.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
11.051.768,91 EUR
.
2.10 Rückstellung aus der Verpflichtung zur Erstattung von
Unterhaltsvorschüssen
(vgl. passive Bilanzposition 3.2)
Eine Verpflichtung der Stadt zur Rückzahlung von erstatteten Unterhaltsvorschüssen an das Land ist in § 1 Abs. 3 Durchführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz festgesetzt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen sind zu bilden, weil vom Land bzw. Bund Zahlungen bereits aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes geleistet wurden, die aber in kommenden Haushaltsjahren durch Zahlungen von Unterhaltspflichtigen (aufgrund der Abtretung der Ansprüche) bei der Stadt noch zu Verpflichtungen zu Rückerstattungen führen. Die Rückstellungshöhe bestimmt sich aus dem veränderten Bestand an werthaltigen Forderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz, die zu zwei Drittel an Land und Bund rückzahlbar sind.
Die Berechnung wurde vom Jugendamt im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 und im Zusammenhang mit den Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamts zur Eröffnungsbilanz geprüft. Die neu berechnete Realisierungsquote ergab einen reduzierten Rückstellungsbedarf zum Stichtag 01.01.2010 der Eröffnungsbilanz von
2.800.000,00 EUR.
Entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO wird die Berichtigung der Eröffnungsbilanz mit diesem Jahresabschluss vorgenommen. Gem. § 63 Abs. 2 GemHVO wird die Auflösung mit dem Basiskapital verrechnet. Sie hat keine Auswirkung auf die Ergebnisrechnung 2010.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
2.800.000,00 EUR.
2.11 Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge von
geschlossenen Abfalldeponien
(vgl. passive Bilanzposition 3.3)
Die Rückstellungshöhe entspricht der Höhe der kameralen Sonderrücklage für Erddeponien, die aufgrund einer Kalkulation für die Stilllegungs-, Nachsorge- und Rekultivierungskosten gebildet wurde. 2010 fielen keine Aufwendungen an, die aus dieser Rückstellung gedeckt werden.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert
19.561.588,79 EUR
.
2.12 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten
(vgl. passive Bilanzposition 3.5)
Unter Altlasten versteht man gefahrenträchtige Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers (Kontaminationen). Die Stadt hat eine Rückstellung für die Sanierung von Altlasten zu bilden, wenn und soweit sie zur Sanierung einer Altlast verpflichtet ist. Entsprechende Verpflichtungen können für eigene Grundstücke der Stadt, aber auch für die Grundstücke Dritter aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsquellen bestehen.
Die Rückstellung wurde vom Amt für Umweltschutz und dem Tiefbauamt zum Jahresabschluss 2010 aktualisiert und neu ermittelt. Der Rückstellungsbedarf reduziert sich um
156.880,00 EUR.
Der Betrag wird aufgelöst.
Weiterhin wird die Rückstellung mit
131.522,01 EUR
für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten verbraucht.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
57.260.752,99 EUR.
2.13 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren
(vgl. passive Bilanzposition 3.6)
Eine Rückstellung für Prozesskosten ist dann zu bilden, wenn der Prozess am Bilanzstichtag bereits anhängig war oder unmittelbar bevorstand. Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten für die Prozessvorbereitung und –führung für die laufende Instanz. Wird die Stadt verklagt, sind außerdem die wahrscheinlichen Leistungsverpflichtungen sowie die Folgekosten für gleich gelagerte Fälle zu berücksichtigen.
Der Rückstellungsbetrag wurde vom Rechtsamt aufgrund der dort anhängigen Verfahren zum 31. Dezember 2010 überprüft und aktualisiert. Für
neue
anhängige Gerichtsverfahren im Haushaltsjahr 2010 sind der Rückstellung
240.400 EUR
zuzuführen.
Für anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren, die in der Eröffnungsbilanz erfasst wurden
91.544,53 EUR
der Rückstellung verbraucht.
Für einige anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurde die LHS nicht oder um einen niedrigeren Betrag als kalkuliert in Anspruch genommen. Insgesamt werden
1.051.355,47
EUR
der Rückstellung aufgelöst.
Im Rahmen der Überprüfung der Eröffnungsbilanz war der Rückstellungsbetrag um 1.458.500,00 EUR aufzulösen. Entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO wird die Berichtigung der Eröffnungsbilanz mit diesem Jahresabschluss vorgenommen. Gem. § 63 Abs. 2 GemHVO ist die Berichtigung mit dem Basiskapital zu verrechnen. Sie hat keine Auswirkung auf die Ergebnisrechnung 2010.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
609.300 EUR.
„Wahlrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 2 GemHVO:
2.14 Rückstellungen für Bauvorhaben Stuttgart 21
(vgl. passive Bilanzpositionen 3.7.1 – 3.7.3)
2.14.1 Rückstellung für städtische Finanzierungsbeteiligung
(vgl. passive Bilanzpositionen 3.7.1 - 3.7.2)
Die Rückstellung wurde auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags
(31,56 Mio. EUR) zum Projekt Stuttgart 21 und zur Finanzierung des eventuellen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung
(Stufe 1) von 130,0 Mio. EUR (Kapitalwert zum 31.12.2007), zusammen 161,56 Mio. EUR gebildet. Der Teilbetrag von 130,0 Mio. EUR ist jährlich mit 4,5 % zu verzinsen und der Rückstellung zuzuführen (vgl. passive Bilanzposition 3.7.2).
Der verbindliche städtische Finanzierungsbetrag in Höhe von 31,56 Mio. EUR wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 in der Bilanz in eine Verbindlichkeit umgegliedert (vgl. passive Bilanzposition 3.7.1). Die Verbindlichkeit beträgt reduziert um den Auszahlungsbetrag 2010 (3.945.000,00 EUR)
27.615.000,00 EUR
(vgl. Bilanzposition 4.4).
Die Zinsen für den Finanzierungsanteil (141.963.250 EUR zum 01.01.2010) des
eventuellen städtischen Beitrags betragen
6.388.346,00 EUR
. Sie werden der Rückstellung zugeführt (vgl. passive Bilanzposition 3.7.2).
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
148.351.596,00 EUR
.
2.14.2 Rückstellung für Bodenaushub und Geländemodellierung
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.3)
Nach dem Kaufvertrag über den Erwerb der Teilflächen A 2, A 3, B, C und D des Planungsgebietes Stuttgart 21 von der Deutschen Bahn AG (GRDrs. 990/2001) beteiligt sich die Deutsche Bahn AG an den Kosten für Bodenaushub und Modellierung (§ 9 des Vertrags) mit einem Betrag von 33,3 Mio. DM (= 17.026.019,64 EUR). Im Haushaltsjahr 2010 fielen keine Aufwendungen für diesen Zweck an. Die Rückstellung bleibt deshalb unverändert bestehen.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert
17.026.019,64 EUR.
2.15 Rückstellung für Wohnungsbauförderung
(passive Bilanzposition 3.7.4)
Die Rückstellung erfolgt für die kombinierte Objekt/Subjektförderung (einkommensorientierte Förderung). Neben der einmaligen städtischen Objektförderung je Wohnung fallen zusätzlich auf die Dauer der 20-jährigen Belegungsbindung einkommensabhängige Mietzuschüsse an. In den ersten zehn Jahren erstattet das Land 50 % der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.
Die Ermittlung wurde vom Amt für Liegenschaften und Wohnen im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 und im Zusammenhang mit den Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamts zur Eröffnungsbilanz überprüft. Im Ergebnis ist der Eröffnungsbilanzwert um 797.750,00 EUR zu korrigieren. Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz wird entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO im Jahresabschluss 2010 vorgenommen. Gemäß § 63 Abs. 2 GemHVO ist die Berichtigung mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Im Haushaltsjahr 2010 werden
931.638,62 EUR
der Rückstellung zur Deckung der ausbezahlten Mitzuschüsse verbraucht.
Ein Teilbetrag von
964.361,38 EUR
wurde aufgrund der aktuellen Berechnung des Amts für Liegenschaften und Wohnen zum 31. Dezember 2010 ergebniswirksam aufgelöst.
Die Rückstellung zum 31. Dezember 2010 beträgt
22.064.000,00 EUR
.
2.16 Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichs
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.5)
Einmalig hohe Steuermehreinnahmen ziehen im Finanzausgleich zeitversetzt im zweitfolgenden Jahr hohe Belastungen nach sich. Mit der Bildung einer Rückstellung im Jahr der Steuermehreinnahmen soll erreicht werden, dass die drohenden hohen Belastungen durch Auflösen der Rückstellung im zweitfolgenden Jahr ausgeglichen werden können.
38.400.000, 00 EUR
der Rückstellung werden zur Deckung der Mehrbelastungen des Haushaltsjahres 2010 verbraucht. Zur Deckung der Mehrbelastungen 2012 wird die Rückstellung um
35.100.000,00 EUR
erhöht.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
99.000.000,00 EUR.
2.17 Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen aufgrund
beamtenrechtlicher und vertraglicher Ansprüche
(vgl. passive Bilanzpositionen 3.7.6 – 3.7.7)
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bildet für seine Mitglieder Pensions-
und
Beihilferückstellungen. Die LHS kann lediglich eine
eigene
Rückstellung für Beamte/Angehörige von Beamten bilden, für deren Abwicklung der KVBW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags, für so genannte „Spitzabgerechnete Personen“, tätig wird. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Zusatzversorgungskasse und anderer vertraglicher Ansprüche (u.a. Beihilfe).
Die Beihilferückstellung für Beihilfeleistungen nicht „Spitzabgerechneter Personen“ (diese Personen sind durch den KVBW abgedeckt) ist deshalb aufzulösen (vgl. passive Bilanzposition 3.7.6). Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz wird entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO im Jahresabschluss 2010 vorgenommen. Gemäß § 63 Abs. 2 GemHVO wird die Berichtigung mit dem Basiskapital (passive Bilanzposition 1.1) verrechnet.
Die Rückstellung für „Spitzabgerechnete Personen“ wird auf Basis der Berechnung des Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) neu gebildet (vgl. passive Bilanzposition 3.7.7).
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
47.725.000,00 EUR
.
2.18 Rückstellung für ausstehende Rechnungen
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.8)
Die Rückstellung wird für ausstehende Aufwandsrechnungen neu gebildet. Die Leistungen wurden im Haushaltsjahr 2010 erbracht, lediglich die genaue Höhe der Rechnungen stand zum 31. Dezember 2010 nicht fest.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
2.385.550,69 EUR
.
2.19 Rückstellung für Steuernachzahlungen
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.9)
Die Rückstellung wird für eine mögliche Steuernachzahlung aus dem Verkauf von Feinstaubplaketten gebildet. Nach Auffassung der Bundesfinanzverwaltung erfolgt der Verkauf von Feinstaubplaketten durch die Städte im Rahmen eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
650.000,00 EUR.
2.20 Rückstellung für Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.10)
Im Hinblick auf den Übergang vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wurden die Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009 einer Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung wird zum 31. Dezember 2010 erfolgswirksam aufgelöst.
2.21 Rückstellung für eingegangene Verpflichtungen des
Haushaltsjahres 2010
(vgl. passive Bilanzposition 3.7.11)
Für eingegangene Verpflichtungen wird im Haushaltsjahr 2010 eine Rückstellung gebildet.
Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010
47.672.337,43 EUR.
3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2010)
Bei der Restebildung nach §21 GemHVO zeigen sich im
Ergebnishaushalt
folgende Schwerpunkte:
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
BMA
Bürgermeisteramt
2.924.786,47 EUR
100
Haupt- und Personalamt
1.493.533,18 EUR
120
Statistisches Amt
149.000,00 EUR
150
Bezirksämter
302.798,65 EUR
200
Stadtkämmerei
2.833.600,00 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
17.378.102,52 EUR
300
Rechtsamt
1.500,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
110.000,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
3.054.120,21 EUR
400
Schulverwaltungsamt
11.210.298,72 EUR
410
Kulturamt
1.218.965,58 EUR
500
Sozialamt
969.834,20 EUR
510
Jugendamt
2.995.579,33 EUR
520
Sportamt
320.674,21 EUR
530
Gesundheitsamt
44.100,00 EUR
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
322.140,88 EUR
650
Hochbauamt
98.105,00 EUR
660
Tiefbauamt
1.814.198,48 EUR
670
Garten- und Friedhofsamt
431.000,00 EUR
Summe
47.672.337,43 EUR
Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen ist in Anlage 3, Seite 2-4, ersichtlich.
Bei der Restebildung im
Finanzhaushalt
zeigen sich folgende Schwerpunkte:
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
BMA
Bürgermeisteramt
114.166,48 EUR
100
Haupt- und Personalamt
2.105.340,84 EUR
150
Bezirksämter
303.144,01 EUR
200
Stadtkämmerei
11.722.207,60 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
72.681.428,75 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
669.928,34 EUR
360
Amt für Umweltschutz
3.696.611,02 EUR
400
Schulverwaltungsamt
80.705.746,20 EUR
410
Kulturamt
3.404.602,00 EUR
500
Sozialamt
1.236.433,50 EUR
510
Jugendamt
25.236.380,87 EUR
520
Sportamt
12.548.865,78 EUR
530
Gesundheitsamt
54.948,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
26.207.657,31 EUR
650
Hochbauamt
11.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
29.274.954,96 EUR
670
Garten- und Friedhofsamt
5.692.368,84 EUR
Summe
275.665.784,50 EUR
Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 3,
Seite 5-10, ersichtlich.
4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Im Haushaltsplan 2010 werden folgende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen zugelassen:
THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 26.653.393,00 EUR)
Im Amtsbereich 2001132 „Steuerverwaltung“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ sind durch Gewerbesteuerrückzahlungen Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 26.653.393,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006110 „Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“, Kontengruppe 30130 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 26.653.393,00 EUR.
THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Im Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 44500 „Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ sind im Rahmen der schulergänzenden Betreuung an den Schulen für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010) Mehraufwendungen in Höhe von 244.300,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von 244.300,00 EUR.
THH 600: Tiefbauamt (Mehraufwand 1.689.055,67 EUR)
In den Amtsbereichen 6605410 „Gemeindestraßen“ und 6605460 „Parkierungs-einrichtungen“, Kontengruppen 42120
„
Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen“und 42110 „Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen“ sind im Rahmen von vorgezogenen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung und Parkierungseinrichtungen zusätzliche Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 angefallen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006120 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von 1.689.055,67 EUR.
5. Darlehen SES –Umwandlung in Trägerdarlehen
Die LHS hat dem EigB SES in den Jahren 2007 und 2008 u.a. fünf Darlehen in Höhe von 46.612.918,82 EUR gewährt. Zum 31.12.2010 beträgt deren Restkapital noch 43.352.835,06 EUR.
Zur Verbesserung der Liquidität des Eigenbetriebs SES werden diese Darlehen zum 31.12.2010 in ein festverzinsliches Trägerdarlehen ohne Tilgung umgewandelt. Der Eigenbetrieb erspart sich dadurch Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR p.a.
6. Kreditermächtigung
Aus der im Haushalt 2010 veranschlagten Kreditermächtigung in Höhe von
220,4 Mio. EUR sind, unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen
Verbesserungen, zur Finanzierung der Investitionen aus Ermächtigungsübertragungen noch 48,1 Mio. EUR notwendig.
7. Kreditaufnahmen / Innere Darlehen
Die veranschlagten externen Kreditaufnahmen von 220,4 Mio. EUR wurden nicht in
Anspruch genommen. Innere Darlehen wurden ebenfalls nicht aufgenommen.
Die ordentliche Kredittilgung belief sich 2010 auf insgesamt 17,0 Mio. EUR.
Die äußeren Schulden im
Stadthaushalt
verringerten sich somit um diesen Betrag
auf 62,4 Mio. EUR.
Der Schuldenstand der Stadt
insgesamt
(ohne Trägerdarlehen) beträgt auf
31. Dezember 2010
Äußere Darlehen
a) Stadthaushalt
62.379.886,34 EUR
b) Eigenbetriebe
370.775.988,41 EUR
zusammen
433.155.874,75 EUR
Das sind je Einwohner - bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31.12.2010:
714 EUR
(Vorjahr: 694 EUR)
Einwohnerzahl zum 31.12.2009: 601.646, zum 31.12.2010: 606.588
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1. Gesamt-Ergebnisrechnung 2010
2. Vorläufige Vermögensübersicht (Bilanz) zum 31.12.2010 mit Erläuterungen
3. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2010 in das Jahr 2011 vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen
4. Entwicklung des Schuldenstands 1990-2010
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Anlagen
zum Seitenanfang
Anlage 2 GRDrs 560_2011 vorläufige Vermögensübersicht (Bilanz) zum 31.12.2010_mit Erläuterungen_end.pdf
Anlage 4 GRDrs 560_2011 Schuldenübersicht.pdf
Anlage 3 GRDrs 560_2011 Ermächtigungsübertragungen 2010.pdf
Anlage 1 GRDrs 560_2011 Gesamt-Ergebnisrechnung 2010.pdf