Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 560/2011
Stuttgart,
07/12/2011



Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:


Der Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2010, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1-6, wird zugestimmt:


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2010

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 46,8 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge 2.141.971.548,94 EUR
Ordentliche Aufwendungen2.110.671.479,21 EUR
Ordentliches Ergebnis
(davon aus Stiftungen und Fonds)
31.300.069,73 EUR
(184.856,34 EUR)
Bereinigtes ordentliches Ergebnis 31.115.213,39 EUR
Außerordentliche Erträge 31.889.084,57 EUR
Außerordentliche Aufwendungen 16.370.314,51 EUR
Sonderergebnis 15.518.770,06 EUR
Jahresüberschuss 46.818.839,79 EUR

Der Jahresüberschuss wird folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

1.2.1 Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (Anteil Stiftungen und Fonds)
2. Vermögensrechnung (Bilanz) / Veränderungen bei den passiven Bilanzpositionen „Zweckgebundene Rücklagen“ und „Rückstellungen“

Die passive Bilanzposition 1.2.3 „Zweckgebundene Rücklagen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2010 wie folgt:

1.2.3 zweckgeb. RücklagenStand 01.01.2010Stand 31.12.2010Veränderung (+/-)
Haush.reste Vermögensh. 2009214.693.217,36 EUR 0,00 EUR- 214.693.217,36 EUR
Teilrücklage Parkmöglichkeiten 3.189.639,93 EUR 4.245.578,32 EUR+ 1.055.938,39 EUR
Zukunftsinvest.progr. 14.972.862,19 EUR 0,00 EUR- 14.972.862,19 EUR
Projektmittelfonds PRIMA 10.225.837,62 EUR 10.225.837,62 EUR 0,00 EUR
Infrastrukturmaßnahmen 44.901.626,94 EUR 0,00 EUR- 44.901.626,94 EUR
Kapitalerhaltung Stiftungen 6.889.026,87 EUR 7.231.466,58 EUR+ 342.439,71 EUR
Ergebnisrücklage Stiftungen 2.359.143,04 EUR 2.431.641,13 EUR+ 72.498,09 EUR
Fondsvermögen 5.682.559,35 EUR 5.452.477,91 EUR- 230.081,44 EUR
Gesamt302.913.913,30 EUR 29.587.001,56 EUR- 273.326.911,74 EUR

Pos.
    3. Rückstellungen
Stand 01.01.2010Stand 31.12.2010Veränderung (+/-)
3.1Altersteilzeit 11.267.777,75 EUR 11.051.768,91 EUR- 216.008,84 EUR
3.2Unterhaltsvorschuss 3.800.000,00 EUR 2.800.000,00 EUR- 1.000.000,00 EUR
3.3Stillleg./Nachsorge Abfalldeponien 19.561.588,79 EUR 19.561.588,79 EUR 0,00 EUR
3.5Altlastenrückstellung 57.549.155,00 EUR 57.260.752,99 EUR- 288.402,01 EUR
3.6Drohende Verpflicht. anh.Gerichtsverfahren 2.970.300,00 EUR 609.300,00 EUR- 2.361.000,00 EUR
3.7Sonstige628.603.252,77 EUR384.874.503,76 EUR-243.728.749,01 EUR
davonS21-verb.Finanz.betrag 31.560.000,00 EUR 0,00 EUR- 31.560.000,00 EUR
davonS21-Mehrkosten Stufe 1141.963.250,00 EUR148.351.596,00 EUR+ 6.388.346,00 EUR
davonS21-Geländemodell. 17.026.019,64 EUR 17.026.019,64 EUR 0,00 EUR
davonWohnungsbauförderung 23.162.250,00 EUR 22.064.000,00 EUR- 1.098.250,00 EUR
davonFinanzausgleich102.300.000,00 EUR 99.000.000,00 EUR- 3.300.000,00 EUR
davonBeihilfeverpflichtungen260.559.840,00 EUR 0,00 EUR-260.559.840,00 EUR
davonZusatzversorgung 0,00 EUR 47.725.000,00 EUR+ 47.725.000,00 EUR
davonAusstehende Rechnungen 0,00 EUR 2.385.550,69 EUR+ 2.385.550,69 EUR
davonSteuernachzahlungen 0,00 EUR 650.000,00 EUR+ 650.000,00 EUR
davonHaushaltsreste 2009 52.031.893,13 EUR 0,00 EUR- 52.031.893,13 EUR
davonVerpflichtungen 2010 0,00 EUR 47.672.337,43 EUR+ 47.672.337,43 EUR
3.1-3.7Gesamt723.752.074,31 EUR476.157.914,45 EUR-247.594.159,86 EUR
Die passive Bilanzposition 3. „Rückstellungen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2010 wie folgt:

3.

Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2010)

Im Ergebnishaushalt werden konsumtive Budgetreste in Höhe von
47.672.337,43 EUR gemäß Anlage 3 übertragen. Diese werden der passiven Bilanzposition 3.7.11 „Sonstige Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen 2010“ aufwandswirksam (Kontengruppe 451 –Amtsbereich 9006120) zugeführt. Der im Vorjahr übertragene konsumtive Haushaltsrest 2009 in Höhe von 52.031.893,13 EUR wird bei der passiven Bilanzposition 3.7.10 „Sonstige Rückstellungen Haushaltsreste 2009“ ertragswirksam (Kontengruppe 350 –Amtsbereich 9006120) im Haushaltsjahr 2010 aufgelöst.
Zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2010 in die Ämterbudgets 2011 werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 47.672.337,43 EUR zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden investive Budgetreste in Höhe von 275.665.784,50 EUR gemäß Anlage 3 übertragen. Die beim Jahresabschluss 2009 gebildete Rücklage Haushaltsreste Vermögenshaushalt 2009 wird ergebnisneutral gegen die passive Bilanzposition 1.1 „Basiskapital“ aufgelöst.
Zur Übertragung der investiven Budgetreste 2010 in die Ämterbudgets 2011 werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 275.665.784,50 EUR zugelassen.



4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Im Haushaltsplan 2010 werden folgende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen /Auszahlungen zugelassen:

NrTHHAmtsbereichKontengruppeBetrag
1200
Stadtkämmerei
2001132
Steuerverwaltung
451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen26.653.393,00 EUR
2400
Schulverwaltungsamt
4002120
Sonderschulen
44500 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand 244.300,00 EUR
3660
Tiefbauamt
6605410
Gemeindestraßen (Straßenbeleuchtung) /
6605460
Parkierungseinrichtungen
42120 Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen /
42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
1.689.055,67 EUR
Summe28.586.748,67 EUR

THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 26.653.393,00 EUR)
Erstattungszinsen durch Gewerbesteuerrückzahlungen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006110 „Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“, Kontengruppe 30130 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 26.653.393,00 EUR.

THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Schulergänzende Betreuung an den Schulen für körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010). Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von 244.300,00 EUR.

THH 600: Tiefbauamt (Mehraufwand 1.689.055,67 EUR)
Einmalig zusätzlich anfallender Aufwand durch vorgezogene Unterhaltungs-aufwendungen bei der Straßenbeleuchtung.
Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006120 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von
1.689.055,67 EUR.


5. Darlehen SES –Umwandlung in Trägerdarlehen

Der Umwandlung von städtischen Darlehen in ein Trägerdarlehen an den SES zum 31.12.2010 in Höhe von 43.352.835,06 EUR wird zugestimmt.


6. Kreditermächtigung

Zur Finanzierung der Investitionen aus Ermächtigungsübertragungen ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 48,1 Mio. EUR erforderlich, deren Inanspruchnahme auf das Jahr 2011 übertragen wird.



Begründung:


Der Jahresabschluss ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Nach der Aufstellung ist der Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Schlussbericht festgehalten. Ferner wird der Jahresabschluss von der Stadtkämmerei mit dem Rechenschaftsbericht erläutert. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Dies wird voraussichtlich im Dezember 2011 der Fall sein.

Zur Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses wird dem Gemeinderat die Gesamt-Ergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, und die vorläufige Vermögensrechnung (Bilanz) vorgelegt. Die Finanzrechnung, die endgültige Vermögensrechnung (Bilanz) und die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden dem Gemeinderat mit dem Rechenschaftsbericht 2010 vorgelegt.


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2010

Im Haushaltsplan 2010 war im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von
125,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 46,8 Mio. EUR ab (davon entfällt auf Stiftungen und Fonds 0,2 Mio. EUR.). Dies entspricht im Saldo einer Verbesserung von
172,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 1).
Dieser Saldo ergibt sich aus Mehrerträgen in Höhe von 277,6 Mio. EUR beim ordentlichen Ergebnis zzgl. dem Ertragssaldo beim Sonderergebnis in Höhe von
15,5 Mio. EUR. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von
120,6 Mio. EUR.

Die Verbesserungen sind im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (105,3 Mio. EUR), bei der Gewerbesteuer
(49,7 Mio. EUR), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (23,5 Mio. EUR), Familienleistungsausgleich (6,8 Mio. EUR), Zuweisung Grunderwerbsteuer
(7,6 Mio. EUR), Zuweisungen/Zuschüssen in Höhe von 17,1 Mio. EUR (darunter
8,5 Mio. EUR Soziallastenausgleich nach § 21 FAG, 3,5 Mio. EUR Kindergarten- bzw. Kleinkindförderung nach § 29 FAG) und der ertragswirksamen Auflösung bzw. Anpassung von Rückstellungen in Höhe von 57,0 Mio. EUR (52,0 Mio. EUR Haushaltsreste 2009, Anpassung FAG-Rückstellung 3,3 Mio. EUR, Prozesskostenrückstellung 0,9 Mio. EUR, Wohnungsbauförderung 0,3 Mio. EUR, Altlastensanierung 0,3 Mio. EUR , Altersteilzeit 0,2 Mio. EUR) begründet. Der Ertragssaldo beim Sonderergebnis in Höhe von 15,5 Mio. ergibt sich im Wesentlichen durch Erträge bzw. Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen über Restbuchwert.

Die Verschlechterungen sind im Wesentlichen auf Mehraufwendungen durch die aufwandswirksame Bildung von Rückstellungen in Höhe von 104,2 Mio. EUR.
(u.a. 47,7 Mio. EUR neue Wahlrückstellungen Zusatzversorgung, 47,7 Mio. EUR Verpflichtungen aus Budgetresten 2010, 2,4 Mio. EUR ausstehende Rechnungen),
33,7 Mio. EUR Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen sowie 0,7 Mio. EUR Steuernachzahlungen begründet. Demgegenüber entstanden auch Minderaufwendungen, die u.a. beim Zinsaufwand zu Verbesserungen in Höhe von 15,0 Mio. EUR geführt haben.

Der Jahresüberschuss ist gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO getrennt nach ordentlichem und außerordentlichem Anteil (sog. Sonderergebnis) den hierfür vorgesehenen Ergebnisrücklagen zuzuführen (vgl. Anlage 2). Ferner ist der Anteil des Jahresüberschusses der Stiftungen und Fonds in einer separaten Ergebnisrücklage auszuweisen.


2. Vermögensrechnung (Bilanz)

Nach § 23 GemHVO wurden folgende zweckgebundene Rücklagen gebildet:
(vgl. Anlage 2 –passive Bilanzposition 1.2.3)


2.1 Rücklage für Haushaltsreste Vermögenshaushalt 2009
Im Hinblick auf den Übergang vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wurde für die kameralen Haushaltsreste des Vermögenshaushalts 2009 eine Rücklage gebildet. Diese Kapitalbindung wird zum 31. Dezember 2010 aufgelöst. Nicht verbrauchte Mittel für Investitionen 2010 (275.665.784,50 EUR) werden mit Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2011 übertragen (vgl. Anlage 3, Seite 5 – 10) und erhöhen dort das zur Verfügung stehende Budget.

Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig aufgelöst.


2.2 Rücklage für Parkmöglichkeiten
Die 2010 eingegangenen Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von 1.293.619,19 EUR sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Zur Finanzierung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen oder anderer Einrichtungen wurden 237.680,80 EUR der Rücklage entnommen.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 4.245.578,32 EUR.


2.3 Rücklage Zukunftinvestitionsprogramm
Die Rücklage wird zur Deckung der restlichen Finanzierung der Stadtbibliothek am Mailänder Platz verwendet.

Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig aufgelöst.




2.4 Rücklage Projektmittelfond PRIMA („Zukunft der Jugend“)
Mit den Zinserträgen aus dieser Teilrücklage werden jährlich Projekte zur Unterstützung Stuttgarter Jugendlicher gefördert. Im Haushaltsjahr 2010 betrugen die Zinserträge 211.559,80 EUR.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert 10.225.837,62 EUR, davon sind 4.090.335,06 EUR als Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeliehen.


2.5 Rücklage für langfristige Infrastrukturmaßnahmen
Die Rücklage ist Teil des Basiskapitals und wird nicht mehr extra ausgewiesen.

Die Kapitalbindung durch das Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung entfällt. Das Darlehen wird in ein tilgungsfreies Trägerdarlehen umgewandelt (siehe Nr. 5).

Die Rücklage wird zum 31. Dezember 2010 vollständig aufgelöst.


2.6 Kapitalerhaltungsrücklage aus Stiftungsvermögen
Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind die nachhaltige und kontinuierliche Verfolgung des Stiftungszwecks sowie die Verpflichtung des Stiftungsverwalters auf den Willen des Stifters hinsichtlich der Werterhaltung seiner gestifteten Vermögenswerte maßgebend. Für diesen Zweck wird die Kapitalerhaltungsrücklage gebildet.

Im Haushaltsjahr 2010 werden der Rücklage 342.439,71 EUR zugeführt.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 7.231.466,58 EUR.


2.7 Ergebnisrücklage Stiftungen
Der Ergebnisrücklage werden 72.498,09 EUR zugeführt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2011 für den Stiftungszweck zur Verfügung.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 2.431.641,13 EUR.



2.8 Rücklage aus Fondsvermögen
Die Rücklage aus Fondsvermögen bindet Kapital aus Erbschaften, das zweckentsprechend verwendet wird. Im Haushaltsjahr 2010 wurden 378.648,78 EUR entnommen und 148.565,34 EUR zugeführt.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2010 5.452.477,91 EUR.


„Rückstellungen“
Nach § 41 GemHVO wurden für bestimmte ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Sie dienen der periodengerechten Ergebnisermittlung. Entsprechend der gesetzlichen Regelung mussten Rückstellungen für die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet werden (Pflichtrückstellungen). Darüber hinaus wurden aufgrund des Ansatzwahlrechtes nach § 41 Abs. 2 GemHVO weitere Rückstellungen gebildet (Wahlrückstellungen).
Die Rückstellungen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

„Pflichtrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 1 GemHVO:

2.9 Rückstellung im Rahmen der Altersteilzeit
Die Rückstellung erfolgt für das so genannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freistellungsphasen. Die Berechnung wurde vom Haupt- und Personalamt aufgrund der vorliegenden Personalunterlagen im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 aktualisiert. Der ermittelte Rückstellungsbedarf reduziert sich um 216.008,84 EUR. Der Betrag wird aufgelöst.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 11.051.768,91 EUR.


2.10 Rückstellung aus der Verpflichtung zur Erstattung von
Eine Verpflichtung der Stadt zur Rückzahlung von erstatteten Unterhaltsvorschüssen an das Land ist in § 1 Abs. 3 Durchführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz festgesetzt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen sind zu bilden, weil vom Land bzw. Bund Zahlungen bereits aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes geleistet wurden, die aber in kommenden Haushaltsjahren durch Zahlungen von Unterhaltspflichtigen (aufgrund der Abtretung der Ansprüche) bei der Stadt noch zu Verpflichtungen zu Rückerstattungen führen. Die Rückstellungshöhe bestimmt sich aus dem veränderten Bestand an werthaltigen Forderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz, die zu zwei Drittel an Land und Bund rückzahlbar sind.


Die Berechnung wurde vom Jugendamt im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 und im Zusammenhang mit den Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamts zur Eröffnungsbilanz geprüft. Die neu berechnete Realisierungsquote ergab einen reduzierten Rückstellungsbedarf zum Stichtag 01.01.2010 der Eröffnungsbilanz von
2.800.000,00 EUR.

Entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO wird die Berichtigung der Eröffnungsbilanz mit diesem Jahresabschluss vorgenommen. Gem. § 63 Abs. 2 GemHVO wird die Auflösung mit dem Basiskapital verrechnet. Sie hat keine Auswirkung auf die Ergebnisrechnung 2010.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 2.800.000,00 EUR.



2.11 Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge von
Die Rückstellungshöhe entspricht der Höhe der kameralen Sonderrücklage für Erddeponien, die aufgrund einer Kalkulation für die Stilllegungs-, Nachsorge- und Rekultivierungskosten gebildet wurde. 2010 fielen keine Aufwendungen an, die aus dieser Rückstellung gedeckt werden.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert 19.561.588,79 EUR.


2.12 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten
Unter Altlasten versteht man gefahrenträchtige Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers (Kontaminationen). Die Stadt hat eine Rückstellung für die Sanierung von Altlasten zu bilden, wenn und soweit sie zur Sanierung einer Altlast verpflichtet ist. Entsprechende Verpflichtungen können für eigene Grundstücke der Stadt, aber auch für die Grundstücke Dritter aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsquellen bestehen.

Die Rückstellung wurde vom Amt für Umweltschutz und dem Tiefbauamt zum Jahresabschluss 2010 aktualisiert und neu ermittelt. Der Rückstellungsbedarf reduziert sich um 156.880,00 EUR. Der Betrag wird aufgelöst.

Weiterhin wird die Rückstellung mit 131.522,01 EUR für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten verbraucht.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 57.260.752,99 EUR.



2.13 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen
Eine Rückstellung für Prozesskosten ist dann zu bilden, wenn der Prozess am Bilanzstichtag bereits anhängig war oder unmittelbar bevorstand. Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten für die Prozessvorbereitung und –führung für die laufende Instanz. Wird die Stadt verklagt, sind außerdem die wahrscheinlichen Leistungsverpflichtungen sowie die Folgekosten für gleich gelagerte Fälle zu berücksichtigen.

Der Rückstellungsbetrag wurde vom Rechtsamt aufgrund der dort anhängigen Verfahren zum 31. Dezember 2010 überprüft und aktualisiert. Für neue anhängige Gerichtsverfahren im Haushaltsjahr 2010 sind der Rückstellung 240.400 EUR zuzuführen.

Für anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren, die in der Eröffnungsbilanz erfasst wurden 91.544,53 EUR der Rückstellung verbraucht.

Für einige anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurde die LHS nicht oder um einen niedrigeren Betrag als kalkuliert in Anspruch genommen. Insgesamt werden 1.051.355,47 EUR der Rückstellung aufgelöst.

Im Rahmen der Überprüfung der Eröffnungsbilanz war der Rückstellungsbetrag um 1.458.500,00 EUR aufzulösen. Entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO wird die Berichtigung der Eröffnungsbilanz mit diesem Jahresabschluss vorgenommen. Gem. § 63 Abs. 2 GemHVO ist die Berichtigung mit dem Basiskapital zu verrechnen. Sie hat keine Auswirkung auf die Ergebnisrechnung 2010.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 609.300 EUR.


„Wahlrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 2 GemHVO:

2.14 Rückstellungen für Bauvorhaben Stuttgart 21

2.14.1 Rückstellung für städtische Finanzierungsbeteiligung
Die Rückstellung wurde auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags
(31,56 Mio. EUR) zum Projekt Stuttgart 21 und zur Finanzierung des eventuellen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung
(Stufe 1) von 130,0 Mio. EUR (Kapitalwert zum 31.12.2007), zusammen 161,56 Mio. EUR gebildet. Der Teilbetrag von 130,0 Mio. EUR ist jährlich mit 4,5 % zu verzinsen und der Rückstellung zuzuführen (vgl. passive Bilanzposition 3.7.2).

Der verbindliche städtische Finanzierungsbetrag in Höhe von 31,56 Mio. EUR wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 in der Bilanz in eine Verbindlichkeit umgegliedert (vgl. passive Bilanzposition 3.7.1). Die Verbindlichkeit beträgt reduziert um den Auszahlungsbetrag 2010 (3.945.000,00 EUR) 27.615.000,00 EUR (vgl. Bilanzposition 4.4).

Die Zinsen für den Finanzierungsanteil (141.963.250 EUR zum 01.01.2010) des
eventuellen städtischen Beitrags betragen 6.388.346,00 EUR. Sie werden der Rückstellung zugeführt (vgl. passive Bilanzposition 3.7.2).

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 148.351.596,00 EUR.


2.14.2 Rückstellung für Bodenaushub und Geländemodellierung
Nach dem Kaufvertrag über den Erwerb der Teilflächen A 2, A 3, B, C und D des Planungsgebietes Stuttgart 21 von der Deutschen Bahn AG (GRDrs. 990/2001) beteiligt sich die Deutsche Bahn AG an den Kosten für Bodenaushub und Modellierung (§ 9 des Vertrags) mit einem Betrag von 33,3 Mio. DM (= 17.026.019,64 EUR). Im Haushaltsjahr 2010 fielen keine Aufwendungen für diesen Zweck an. Die Rückstellung bleibt deshalb unverändert bestehen.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 unverändert 17.026.019,64 EUR.


2.15 Rückstellung für Wohnungsbauförderung
Die Rückstellung erfolgt für die kombinierte Objekt/Subjektförderung (einkommensorientierte Förderung). Neben der einmaligen städtischen Objektförderung je Wohnung fallen zusätzlich auf die Dauer der 20-jährigen Belegungsbindung einkommensabhängige Mietzuschüsse an. In den ersten zehn Jahren erstattet das Land 50 % der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.

Die Ermittlung wurde vom Amt für Liegenschaften und Wohnen im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 und im Zusammenhang mit den Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamts zur Eröffnungsbilanz überprüft. Im Ergebnis ist der Eröffnungsbilanzwert um 797.750,00 EUR zu korrigieren. Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz wird entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO im Jahresabschluss 2010 vorgenommen. Gemäß § 63 Abs. 2 GemHVO ist die Berichtigung mit dem Basiskapital zu verrechnen.

Im Haushaltsjahr 2010 werden 931.638,62 EUR der Rückstellung zur Deckung der ausbezahlten Mitzuschüsse verbraucht.

Ein Teilbetrag von 964.361,38 EUR wurde aufgrund der aktuellen Berechnung des Amts für Liegenschaften und Wohnen zum 31. Dezember 2010 ergebniswirksam aufgelöst.

Die Rückstellung zum 31. Dezember 2010 beträgt 22.064.000,00 EUR.



2.16 Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichs
Einmalig hohe Steuermehreinnahmen ziehen im Finanzausgleich zeitversetzt im zweitfolgenden Jahr hohe Belastungen nach sich. Mit der Bildung einer Rückstellung im Jahr der Steuermehreinnahmen soll erreicht werden, dass die drohenden hohen Belastungen durch Auflösen der Rückstellung im zweitfolgenden Jahr ausgeglichen werden können.

38.400.000, 00 EUR der Rückstellung werden zur Deckung der Mehrbelastungen des Haushaltsjahres 2010 verbraucht. Zur Deckung der Mehrbelastungen 2012 wird die Rückstellung um 35.100.000,00 EUR erhöht.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 99.000.000,00 EUR.


2.17 Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen aufgrund
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bildet für seine Mitglieder Pensions- und Beihilferückstellungen. Die LHS kann lediglich eine eigene Rückstellung für Beamte/Angehörige von Beamten bilden, für deren Abwicklung der KVBW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags, für so genannte „Spitzabgerechnete Personen“, tätig wird. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Zusatzversorgungskasse und anderer vertraglicher Ansprüche (u.a. Beihilfe).

Die Beihilferückstellung für Beihilfeleistungen nicht „Spitzabgerechneter Personen“ (diese Personen sind durch den KVBW abgedeckt) ist deshalb aufzulösen (vgl. passive Bilanzposition 3.7.6). Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz wird entsprechend § 63 Abs. 3 GemHVO im Jahresabschluss 2010 vorgenommen. Gemäß § 63 Abs. 2 GemHVO wird die Berichtigung mit dem Basiskapital (passive Bilanzposition 1.1) verrechnet.

Die Rückstellung für „Spitzabgerechnete Personen“ wird auf Basis der Berechnung des Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) neu gebildet (vgl. passive Bilanzposition 3.7.7).

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 47.725.000,00 EUR.


2.18 Rückstellung für ausstehende Rechnungen
Die Rückstellung wird für ausstehende Aufwandsrechnungen neu gebildet. Die Leistungen wurden im Haushaltsjahr 2010 erbracht, lediglich die genaue Höhe der Rechnungen stand zum 31. Dezember 2010 nicht fest.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 2.385.550,69 EUR.



2.19 Rückstellung für Steuernachzahlungen
Die Rückstellung wird für eine mögliche Steuernachzahlung aus dem Verkauf von Feinstaubplaketten gebildet. Nach Auffassung der Bundesfinanzverwaltung erfolgt der Verkauf von Feinstaubplaketten durch die Städte im Rahmen eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 650.000,00 EUR.


2.20 Rückstellung für Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009
Im Hinblick auf den Übergang vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wurden die Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009 einer Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung wird zum 31. Dezember 2010 erfolgswirksam aufgelöst.


2.21 Rückstellung für eingegangene Verpflichtungen des
Für eingegangene Verpflichtungen wird im Haushaltsjahr 2010 eine Rückstellung gebildet.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 47.672.337,43 EUR.


3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2010)

Bei der Restebildung nach §21 GemHVO zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
BMA
Bürgermeisteramt
2.924.786,47 EUR
100
Haupt- und Personalamt
1.493.533,18 EUR
120
Statistisches Amt
149.000,00 EUR
150
Bezirksämter
302.798,65 EUR
200
Stadtkämmerei
2.833.600,00 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
17.378.102,52 EUR
300
Rechtsamt
1.500,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
110.000,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
3.054.120,21 EUR
400
Schulverwaltungsamt
11.210.298,72 EUR
410
Kulturamt
1.218.965,58 EUR
500
Sozialamt
969.834,20 EUR
510
Jugendamt
2.995.579,33 EUR
520
Sportamt
320.674,21 EUR
530
Gesundheitsamt
44.100,00 EUR
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
322.140,88 EUR
650
Hochbauamt
98.105,00 EUR
660
Tiefbauamt
1.814.198,48 EUR
670
Garten- und Friedhofsamt
431.000,00 EUR
Summe
47.672.337,43 EUR

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen ist in Anlage 3, Seite 2-4, ersichtlich.


Bei der Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2010
BMA
Bürgermeisteramt
114.166,48 EUR
100
Haupt- und Personalamt
2.105.340,84 EUR
150
Bezirksämter
303.144,01 EUR
200
Stadtkämmerei
11.722.207,60 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
72.681.428,75 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
669.928,34 EUR
360
Amt für Umweltschutz
3.696.611,02 EUR
400
Schulverwaltungsamt
80.705.746,20 EUR
410
Kulturamt
3.404.602,00 EUR
500
Sozialamt
1.236.433,50 EUR
510
Jugendamt
25.236.380,87 EUR
520
Sportamt
12.548.865,78 EUR
530
Gesundheitsamt
54.948,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
26.207.657,31 EUR
650
Hochbauamt
11.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
29.274.954,96 EUR
670
Garten- und Friedhofsamt
5.692.368,84 EUR
Summe
275.665.784,50 EUR

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 3,
Seite 5-10, ersichtlich.



4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Im Haushaltsplan 2010 werden folgende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen zugelassen:

THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 26.653.393,00 EUR)
Im Amtsbereich 2001132 „Steuerverwaltung“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ sind durch Gewerbesteuerrückzahlungen Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 26.653.393,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006110 „Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“, Kontengruppe 30130 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 26.653.393,00 EUR.

THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Im Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 44500 „Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ sind im Rahmen der schulergänzenden Betreuung an den Schulen für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010) Mehraufwendungen in Höhe von 244.300,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von 244.300,00 EUR.

THH 600: Tiefbauamt (Mehraufwand 1.689.055,67 EUR)
In den Amtsbereichen 6605410 „Gemeindestraßen“ und 6605460 „Parkierungs-einrichtungen“, Kontengruppen 42120Unterhaltung sonst. bewegliches Vermögen“und 42110 „Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen“ sind im Rahmen von vorgezogenen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung und Parkierungseinrichtungen zusätzliche Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 angefallen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 9006120 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von 1.689.055,67 EUR.


5. Darlehen SES –Umwandlung in Trägerdarlehen

Die LHS hat dem EigB SES in den Jahren 2007 und 2008 u.a. fünf Darlehen in Höhe von 46.612.918,82 EUR gewährt. Zum 31.12.2010 beträgt deren Restkapital noch 43.352.835,06 EUR.
Zur Verbesserung der Liquidität des Eigenbetriebs SES werden diese Darlehen zum 31.12.2010 in ein festverzinsliches Trägerdarlehen ohne Tilgung umgewandelt. Der Eigenbetrieb erspart sich dadurch Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR p.a.


6. Kreditermächtigung

Aus der im Haushalt 2010 veranschlagten Kreditermächtigung in Höhe von
220,4 Mio. EUR sind, unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen
Verbesserungen, zur Finanzierung der Investitionen aus Ermächtigungsübertragungen noch 48,1 Mio. EUR notwendig.



7. Kreditaufnahmen / Innere Darlehen

Die veranschlagten externen Kreditaufnahmen von 220,4 Mio. EUR wurden nicht in
Anspruch genommen. Innere Darlehen wurden ebenfalls nicht aufgenommen.
Die ordentliche Kredittilgung belief sich 2010 auf insgesamt 17,0 Mio. EUR.
Die äußeren Schulden im Stadthaushalt verringerten sich somit um diesen Betrag
auf 62,4 Mio. EUR.

Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen) beträgt auf
31. Dezember 2010

Äußere Darlehen
a) Stadthaushalt
62.379.886,34 EUR
b) Eigenbetriebe
370.775.988,41 EUR
zusammen
433.155.874,75 EUR
Das sind je Einwohner - bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31.12.2010:
714 EUR(Vorjahr: 694 EUR)

Einwohnerzahl zum 31.12.2009: 601.646, zum 31.12.2010: 606.588







Michael Föll
Erster Bürgermeister




Anlagen

1. Gesamt-Ergebnisrechnung 2010
2. Vorläufige Vermögensübersicht (Bilanz) zum 31.12.2010 mit Erläuterungen
3. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2010 in das Jahr 2011 vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen
4. Entwicklung des Schuldenstands 1990-2010






Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen






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Anlage 2 GRDrs 560_2011 vorläufige Vermögensübersicht (Bilanz) zum 31.12.2010_mit Erläuterungen_end.pdfAnlage 2 GRDrs 560_2011 vorläufige Vermögensübersicht (Bilanz) zum 31.12.2010_mit Erläuterungen_end.pdfAnlage 4 GRDrs 560_2011 Schuldenübersicht.pdfAnlage 4 GRDrs 560_2011 Schuldenübersicht.pdfAnlage 3 GRDrs 560_2011 Ermächtigungsübertragungen 2010.pdfAnlage 3 GRDrs 560_2011 Ermächtigungsübertragungen 2010.pdfAnlage 1 GRDrs 560_2011 Gesamt-Ergebnisrechnung 2010.pdfAnlage 1 GRDrs 560_2011 Gesamt-Ergebnisrechnung 2010.pdf