Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
1414-00
GRDrs
162/2023
Stuttgart,
03/15/2023
Mittelfristige Investitionsplanung (MIP) für Fahrzeuge, Geräte und
Maschinen der Feuerwehr Stuttgart ab 2023 ff.
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.03.2023
30.03.2023
Beschlußantrag:
1. Die Fortschreibung der MIP für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart gemäß Anlage 1 wird als Rahmenvorgabe für den Planungszeitraum ab 2023 ff. zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem voraussichtlichen Gesamtfinanzrahmen der Investitionen von ca. 112 Mio. EUR für den Planungszeitraum bis 2038 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahmen von Beschlussziffer 1 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sowie investiven Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlungen erfolgen wie im Abschnitt finanzielle Auswirkungen dargestellt.
3. Für einen ergänzenden Pilotbetrieb mit zwei alternativ angetriebenen HLF mit Ladeinfrastruktur sind über die Beschlussziffern 1 und 2 hinaus zusätzlich einmalig im Jahr 2024 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Mio. EUR erforderlich, welche in einer aktualisierten Budgetberechnung für den Doppelhaushalt 2024/2025 bereits im Teilhaushalt enthalten sind.
Begründung:
Der Gemeinderat wurde zuletzt mit den Gemeinderatsdrucksachen GRDrs 672/2017 sowie 1153/2017 ausführlich über den technischen Zustand des Fuhrparks der Feuerwehr Stuttgart sowie den Beschaffungsbedarf kommunaler Feuerwehrfahrzeuge einschließlich Nachrüstung sämtlicher Fahrzeuge und stationärer Einrichtungen mit digitalem Funk bis zum Jahr 2025 informiert. Im Zuge der darauffolgenden Planaufstellung zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde daraufhin für die Fortführung des Investitionsprogramms für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte das jährliche Regelbudget der Branddirektion auf 3,0 Mio. EUR/ Jahr an Investitionsmitteln für Einsatzfahrzeuge und Geräte bis zum Jahr 2028 erhöht.
Mit Beschlussfassung der
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
2021 (GRDrs. 928/2021 sowie 7/2022) wurde die maßgeblichste Planungsgrundlage für die nächsten 10 Jahre fortgeschrieben. U.a. wurde die Verwaltung mit Beschlussziffer 5 der GRDrs. 7/2022 beauftragt, die
Mittelfristige Investitionsplanung
für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart dementsprechend
anzupassen
.
In Zuge dessen gilt es sicherzustellen, dass die
Zeitplanung des Investitionsprogramms
für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart künftig weitestgehend den
tatsächlichen Mittelabfluss abbildet
und die
potentiellen wirtschaftlichen Synergien maximal abgeschöpft
werden. Daher beabsichtigt die Verwaltung,
nicht mehr
wie bislang mit einem
jährlich festen Regelbudget
zu arbeiten.
Stattdessen
soll entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen der notwendigen Beschaffungen ab dem Jahr 2023 eine
maßnahmenscharfe Planung
anhand von Planansätzen, entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen und den voraussichtlichen Mittelabflüssen erfolgen,
so dass die
Übertragung von investiven Haushaltsmitteln stark reduziert
wird
.
Mit diesem Vorgehen wird es zudem auch möglich, entsprechende
größere Maßnahmenpakete
bereits bei der Ausschreibung zu bündeln, um weitere
wirtschaftliche Synergien bei Beschaffung, Unterhaltung und Ausbildung nutzen
zu können. So sind in der als Anlage 1 beigefügten MIP besonders folgende zwei Maßnahmenpakete beinhaltet, mit denen insbesondere auch der
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes
Rechnung getragen wird:
·
34 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF
(18 HLF für die Berufsfeuerwehr und 16 HLF für die Freiwillige Feuerwehr): Verpflichtungsermächtigung 2023 i.H.v. 22,1 Mio. EUR, Mittelabfluss Fahrgestelle 2024, Auslieferung der fertigen Fahrzeuge (geplant) 2025 bis 2026,
·
7 Drehleitern für die Berufsfeuerwehr
(einschließlich einer Drehleiter für die Aus- und Fortbildung sowie einer Drehleiter als Ausfallreserve): Verpflichtungsermächtigung 2024 i.H.v. 7,0 Mio. EUR, Mittelabfluss Fahrgestelle 2025, Auslieferung der fertigen Fahrzeuge (geplant) 2026,
Zudem wird das Ziel erreicht, ein weitestgehend
einheitliches Basis Hilfeleistungslöschfahrzeug sowohl für die Berufs- als auch die Freiwillige Feuerwehr
zu beschaffen. Darüber hinaus wird der Fuhrpark in benötigtem Maße auf einen
modernen und leistungsfähigen Stand
gebracht,
den es dann zu halten gilt
.
Bei der Beschaffung einer größeren Anzahl weitgehend identischer Feuerwehrfahrzeuge wird der Preis des einzelnen Fahrzeuges geringer, je mehr Fahrzeuge zusammen ausgeschrieben werden. Dies führt zu einer deutlich
höheren Wirtschaftlichkeit und Effektivität
bereits
in der Beschaffung. Aber auch im
täglichen Dienstbetrieb
ergeben sich
wichtige Synergien.
In den Bereichen
Aus- und Fortbildung
sind weitgehend gleiche Fahrzeuge von großem
Vorteil
, bei
Betrieb
und vor allem
Unterhalt
und
Instandsetzung
sogar
in besonderem Maße
: Diagnosesysteme, fahrzeugspezifische Schulungen, Ersatzteile usw. können bei einer größeren Stückzahl kostengünstig und somit mit deutlich kürzeren Fahrzeugausfallzeiten vorgehalten werden. Zudem können Fahrzeuge mit deutlich unterschiedlichen Laufleistungen innerhalb einer Bauserie untereinander getauscht werden, um eine
gleichmäßige Abnutzung
zu erreichen. Diese
Vorteile und Synergien einheitlicher Fahrzeuge waren auch grundlegende Ergebnisse aus
der Organisationsuntersuchung des Haupt- und Personalamtes
(Organisationsuntersuchung der Zentralwerkstatt Fahrzeuge, GRDrs 112/2021, Optimierungspotential 19), die entsprechend umgesetzt werden sollen.
Wesentlich ist auch, dass die
Mittelfristige Investitionsplanung kein starrer Umsetzungsfahrplan
ist, sondern vielmehr als
Rahmenvorgabe für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr Stuttgart im Zeitraum bis 2029 (bzw. 2038)
zu sehen ist, die
bedarfsorientiert
durch die Branddirektion
im Benehmen mit der Stadtkämmerei abgearbeitet wird
.
Die vorgelegte MIP beinhaltet alle erforderlichen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Darstellung in der GRDrs 672/2017, soweit sie zwischenzeitlich nicht bereits umgesetzt worden sind ergänzt um die weiteren erforderlichen Ersatzbeschaffungen über das Jahr 2028 hinaus (bis 2038). Ebenso aufgenommen wurden die Fahrzeuge des Aufwuchses aus dem Feuerwehrbedarfsplan und weitere Fahrzeuge, die für die Umsetzung neuer bzw. angepasster Einsatzkonzepte der Feuerwehr Stuttgart unabkömmlich sind.
Grundsätzlich
basiert die vorgelegte MIP auf nachfolgenden
Nutzungsdauern
der kommunalen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Stuttgart, bzw. soll sich im Zuge der Umsetzung daran anpassen:
n
6 Jahre: Fahrzeuge des medizinischen Rettungsdienstes
n
10 Jahre: alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bis 4,75 t, hochfrequentierte Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr bis 7,49 t, Löschfahrzeuge und Hubrettungsfahrzeuge der Berufsfeuerwehr (gegebenenfalls - je nach Zustand - nach Aufarbeitung und kleineren Umbauten Weiternutzung bei der Freiwilligen Feuerwehr möglich)
n
15 Jahre: hochbeanspruchte Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr über 7,49 t sowie Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr bis 7,49 t
n
20 Jahre: alle anderen Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich Abrollbehälter.
Die Nutzungsdauern der Fahrzeuge ergeben sich aus den
Erfahrungswerten
der Branddirektion unter
Berücksichtigung der Beanspruchung
der Fahrzeuge, der
technisch wirtschaftlichen Sicht
zur Vermeidung unwirtschaftlicher Instandhaltungen, den ggf. kürzeren Nutzungsdauern von Feuerwehrfahrzeugen im Hinblick auf den
technischen Fortschritt und den möglichen Ersatzteilmangeln
sowie den
Fristen aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums BW über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen
und wurden
in Anbetracht dieser Parameter aktualisiert
. Um
unwirtschaftliche Instandhaltungen zu vermeiden
, sollten diese
Nutzungsdauern nicht überschritten
werden.
Mit einem jährlichen
Sockelbetrag von 350.000 EUR
werden die notwendigen Beschaffungen im Bereich der
Geräte- und Maschinentechnik
finanziert, um auch hier den notwendigen Aufwuchs und dann auch den kontinuierlichen Betrieb sicherstellen zu können. Der Bereich Digitalfunk ist mit GRDrs 423/2022 bereits erfasst. Die Migration ist technisch in der Endphase. Mittelfristig ist daher keine Notwendigkeit für einen umfassenden Geräteersatz zu erwarten.
Die Entwicklungen im Bereich der
alternativen Antriebe
behält die Branddirektion weiterhin im Fokus und
strebt
den unter Beschlussziffer 3 genannten
Probebetrieb an
. Der
Einstieg in emissionsfreie/-arme Fahrzeuge bei der Feuerwehr Stuttgart
ist mit einzelnen Fahrzeugen bereits
gemacht worden
. Die Branddirektion steigt seit Jahren überall dort auf vollelektrische Fahrzeuge um, wo dies möglich und sinnvoll ist. Dies trifft bisher fast ausschließlich auf den
rückwärtigen Bereich
zu. Aktuell befinden sich im Fahrzeugpark bereits
sieben E-Fahrzeuge
. Nebenbei bemerkt stehen für die Mitarbeitenden zehn Pedelecs zum Beispiel für die Fahrt zu Besprechungsterminen in der Stadt zur Verfügung.
Weitere E-Fahrzeuge
sind im Bereich Logistik und Instandsetzung
aktuell in Planung
. Darüber hinaus setzt die Berufsfeuerwehr Stuttgart als
einzige Feuerwehr Deutschlands
auch ein
rein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Regel-Einsatzdienst als Kommandowagen
für den
Direktionsdienst
ein. Um diesen
Audi e-tron
im Dienst zu halten, werden aber insgesamt
drei solcher Fahrzeuge
benötigt und es ist ferner erforderlich,
zusätzlich noch Verbrennerfahrzeuge für Sonderlagen
vorzuhalten. Denn gerade in solchen besonderen Einsatzsituationen wie zum Beispiel während der über 550 Unwettereinsätze vom 28. bis zum 30. Juni 2021, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger zu erwarten sind, kommen
reine Elektrofahrzeuge leider sehr schnell an ihre Grenzen
, da sie
zu viel Zeit zum Aufladen
ihrer Batterien benötigen wird, oder beispielsweise muss auch bei
längeren Stromausfällen
die
Einsatzfähigkeit sichergestellt
sein.
Wichtig
ist
jeweils,
dass es
durch die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
zu keiner Einschränkung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Stuttgart kommt
.
Im
Bereich über 3,49 Tonnen
gibt es aktuell noch
keine alternativ angetriebenen Serienlösungen
, die uneingeschränkt die entsprechenden Verbrennerfahrgestelle ersetzen könnten, besonders im Hinblick auf den rund um die Uhr zu erfüllenden Sicherstellungauftrag der Feuerwehr.
Stuttgart
hat vor allem mit seiner
Topografie
und der
geografischen Verteilung seiner fünf Feuerwachen Besonderheiten
, die eine Übernahme von
Einsatzerfahrungen aus anderen Kommunen
mit anderen Randbedingungen
nicht zulassen
. Um
zukünftig
aber dennoch
eigene Erkenntnisse und Erfahrungen
im Hinblick auf
Groß-Einsatzfahrzeuge mit alternativen Antrieben
zu gewinnen, bzw. um zu bewerten ob sie überhaupt als Alternative geeignet sind, ist angedacht, einen
Pilotbetrieb mit zwei Fahrzeugen
–
zusätzlich zu den aktuell benötigten Bedarfen
– zu starten. Als nahezu
einzige Alternative
kommen dafür die so genannten eHLF in Betracht. Dabei handelt es sich aber um sogenannte
Hybridfahrzeuge
, die über einen Dieselmotor als Range Extender längere Einsatzzeiten absichern.
Es wird parallel darauf hingewiesen, dass dieser Pilot erst beginnen kann, wenn neben den Fahrzeugen selbst auch die
baulichen und gerätetechnischen Voraussetzungen
hergestellt sind.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Mittelfristigen Investitionsplanung für Fahrzeuge Feuerwehr Stuttgart wird deutlich, dass sich das Fahrzeugbeschaffungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 112 Mio. EUR in der Umsetzung über sieben Doppelhaushalte hinweg bis einschließlich zum Jahr 2038 erstreckt.
Das bisher jährlich veranschlagte Pauschalbudget von 3,0 Mio. EUR ist bei den angemeldeten Mitteln in der Anlage 1 bereits enthalten. Entsprechend der Anlage 1 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen bzw. Auszahlungen zu erwarten:
Haushaltsjahr
Verpflichtungsermächtigungen
Auszahlungen
2023
25.630.000 €
2.380.000 €
2024
10.050.000 €
6.300.000 €
2025
2.450.000 €
13.600.000 €
2026
2.990.000 €
18.850.000 €
2027
2.860.000 €
2.280.000 €
2028
2.850.000 €
3.140.000 €
2029
2.840.000 €
3.670.000 €
2030
13.830.000 €
4.280.000 €
2031
4.130.000 €
6.180.000 €
2032
2.050.000 €
5.430.000 €
2033
25.750.000 €
6.970.000 €
2034
2.790.000 €
10.930.000 €
2035
7.500.000 €
13.590.000 €
2036
---
8.100.000 €
2037
---
6.250.000 €
2038
---
---
Gesamt
2023-2038
105.720.000 €
111.950.000 €
Für einen ergänzenden Pilotbetrieb mit zwei alternativ angetriebenen HLF mit Ladeinfrastruktur sind über die Beschlussziffern 1 und 2 hinaus zusätzlich einmalig im Jahr 2024 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Mio. EUR erforderlich, welche in einer aktualisierten Budgetberechnung für den Doppelhaushalt 2024/2025 bereits im Teilhaushalt enthalten sind.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
Anlagen
MIP
<Anlagen>
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