Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 162/2023
Stuttgart,
03/15/2023



Mittelfristige Investitionsplanung (MIP) für Fahrzeuge, Geräte und
Maschinen der Feuerwehr Stuttgart ab 2023 ff.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Die Fortschreibung der MIP für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart gemäß Anlage 1 wird als Rahmenvorgabe für den Planungszeitraum ab 2023 ff. zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem voraussichtlichen Gesamtfinanzrahmen der Investitionen von ca. 112 Mio. EUR für den Planungszeitraum bis 2038 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahmen von Beschlussziffer 1 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sowie investiven Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlungen erfolgen wie im Abschnitt finanzielle Auswirkungen dargestellt. 3. Für einen ergänzenden Pilotbetrieb mit zwei alternativ angetriebenen HLF mit Ladeinfrastruktur sind über die Beschlussziffern 1 und 2 hinaus zusätzlich einmalig im Jahr 2024 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Mio. EUR erforderlich, welche in einer aktualisierten Budgetberechnung für den Doppelhaushalt 2024/2025 bereits im Teilhaushalt enthalten sind.


Begründung:


Der Gemeinderat wurde zuletzt mit den Gemeinderatsdrucksachen GRDrs 672/2017 sowie 1153/2017 ausführlich über den technischen Zustand des Fuhrparks der Feuerwehr Stuttgart sowie den Beschaffungsbedarf kommunaler Feuerwehrfahrzeuge einschließlich Nachrüstung sämtlicher Fahrzeuge und stationärer Einrichtungen mit digitalem Funk bis zum Jahr 2025 informiert. Im Zuge der darauffolgenden Planaufstellung zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde daraufhin für die Fortführung des Investitionsprogramms für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte das jährliche Regelbudget der Branddirektion auf 3,0 Mio. EUR/ Jahr an Investitionsmitteln für Einsatzfahrzeuge und Geräte bis zum Jahr 2028 erhöht.

Mit Beschlussfassung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 (GRDrs. 928/2021 sowie 7/2022) wurde die maßgeblichste Planungsgrundlage für die nächsten 10 Jahre fortgeschrieben. U.a. wurde die Verwaltung mit Beschlussziffer 5 der GRDrs. 7/2022 beauftragt, die Mittelfristige Investitionsplanung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart dementsprechend anzupassen.

In Zuge dessen gilt es sicherzustellen, dass die Zeitplanung des Investitionspro­gramms für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart künftig weitestgehend den tatsächlichen Mittelabfluss abbildet und die potentiellen wirtschaftlichen Synergien maximal abgeschöpft werden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, nicht mehr wie bislang mit einem jährlich festen Regelbudget zu arbeiten. Stattdessen soll entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen der notwendigen Beschaffungen ab dem Jahr 2023 eine maßnahmenscharfe Planung anhand von Planansätzen, entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen und den voraussichtlichen Mittelabflüssen erfolgen, so dass die Übertragung von investiven Haushaltsmitteln stark reduziert wird.

Mit diesem Vorgehen wird es zudem auch möglich, entsprechende größere Maßnahmenpakete bereits bei der Ausschreibung zu bündeln, um weitere wirtschaftliche Synergien bei Beschaffung, Unterhaltung und Ausbildung nutzen zu können. So sind in der als Anlage 1 beigefügten MIP besonders folgende zwei Maßnahmenpakete beinhaltet, mit denen insbesondere auch der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes Rechnung getragen wird:

· 34 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF (18 HLF für die Berufsfeuerwehr und 16 HLF für die Freiwillige Feuerwehr): Verpflichtungsermächtigung 2023 i.H.v. 22,1 Mio. EUR, Mittelabfluss Fahrgestelle 2024, Auslieferung der fertigen Fahrzeuge (geplant) 2025 bis 2026,
· 7 Drehleitern für die Berufsfeuerwehr (einschließlich einer Drehleiter für die Aus- und Fortbildung sowie einer Drehleiter als Ausfallreserve): Verpflichtungsermächtigung 2024 i.H.v. 7,0 Mio. EUR, Mittelabfluss Fahrgestelle 2025, Auslieferung der fertigen Fahrzeuge (geplant) 2026,

Zudem wird das Ziel erreicht, ein weitestgehend einheitliches Basis Hilfeleistungslöschfahrzeug sowohl für die Berufs- als auch die Freiwillige Feuerwehr zu beschaffen. Darüber hinaus wird der Fuhrpark in benötigtem Maße auf einen modernen und leistungsfähigen Stand gebracht, den es dann zu halten gilt.

Bei der Beschaffung einer größeren Anzahl weitgehend identischer Feuerwehrfahrzeuge wird der Preis des einzelnen Fahrzeuges geringer, je mehr Fahrzeuge zusammen ausgeschrieben werden. Dies führt zu einer deutlich höheren Wirtschaftlichkeit und Effektivität bereits in der Beschaffung. Aber auch im täglichen Dienstbetrieb ergeben sich wichtige Synergien. In den Bereichen Aus- und Fortbildung sind weitgehend gleiche Fahrzeuge von großem Vorteil, bei Betrieb und vor allem Unterhalt und Instandsetzung sogar in besonderem Maße: Diagnosesysteme, fahrzeugspezifische Schulungen, Ersatzteile usw. können bei einer größeren Stückzahl kostengünstig und somit mit deutlich kürzeren Fahrzeugausfallzeiten vorgehalten werden. Zudem können Fahrzeuge mit deutlich unterschiedlichen Laufleistungen innerhalb einer Bauserie untereinander getauscht werden, um eine gleichmäßige Abnutzung zu erreichen. Diese Vorteile und Synergien einheitlicher Fahrzeuge waren auch grundlegende Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung des Haupt- und Personalamtes (Organisationsuntersuchung der Zentralwerkstatt Fahrzeuge, GRDrs 112/2021, Optimierungspotential 19), die entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wesentlich ist auch, dass die Mittelfristige Investitionsplanung kein starrer Umsetzungsfahrplan ist, sondern vielmehr als Rahmenvorgabe für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr Stuttgart im Zeitraum bis 2029 (bzw. 2038) zu sehen ist, die bedarfsorientiert durch die Branddirektion im Benehmen mit der Stadtkämmerei abgearbeitet wird.

Die vorgelegte MIP beinhaltet alle erforderlichen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Darstellung in der GRDrs 672/2017, soweit sie zwischenzeitlich nicht bereits umgesetzt worden sind ergänzt um die weiteren erforderlichen Ersatzbeschaffungen über das Jahr 2028 hinaus (bis 2038). Ebenso aufgenommen wurden die Fahrzeuge des Aufwuchses aus dem Feuerwehrbedarfsplan und weitere Fahrzeuge, die für die Umsetzung neuer bzw. angepasster Einsatzkonzepte der Feuerwehr Stuttgart unabkömmlich sind. Grundsätzlich basiert die vorgelegte MIP auf nachfolgenden Nutzungsdauern der kommunalen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Stuttgart, bzw. soll sich im Zuge der Umsetzung daran anpassen:

n 6 Jahre: Fahrzeuge des medizinischen Rettungsdienstes
n 10 Jahre: alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bis 4,75 t, hochfrequentierte Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr bis 7,49 t, Löschfahrzeuge und Hubrettungsfahrzeuge der Berufsfeuerwehr (gegebenenfalls - je nach Zustand - nach Aufarbeitung und kleineren Umbauten Weiternutzung bei der Freiwilligen Feuerwehr möglich)
n 15 Jahre: hochbeanspruchte Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr über 7,49 t sowie Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr bis 7,49 t
n 20 Jahre: alle anderen Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich Abrollbehälter. Die Nutzungsdauern der Fahrzeuge ergeben sich aus den Erfahrungswerten der Branddirektion unter Berücksichtigung der Beanspruchung der Fahrzeuge, der technisch wirtschaftlichen Sicht zur Vermeidung unwirtschaftlicher Instandhaltungen, den ggf. kürzeren Nutzungsdauern von Feuerwehrfahrzeugen im Hinblick auf den technischen Fortschritt und den möglichen Ersatzteilmangeln sowie den Fristen aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums BW über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen und wurden in Anbetracht dieser Parameter aktualisiert. Um unwirtschaftliche Instandhaltungen zu vermeiden, sollten diese Nutzungsdauern nicht überschritten werden.

Mit einem jährlichen Sockelbetrag von 350.000 EUR werden die notwendigen Beschaffungen im Bereich der Geräte- und Maschinentechnik finanziert, um auch hier den notwendigen Aufwuchs und dann auch den kontinuierlichen Betrieb sicherstellen zu können. Der Bereich Digitalfunk ist mit GRDrs 423/2022 bereits erfasst. Die Migration ist technisch in der Endphase. Mittelfristig ist daher keine Notwendigkeit für einen umfassenden Geräteersatz zu erwarten.

Die Entwicklungen im Bereich der alternativen Antriebe behält die Branddirektion weiterhin im Fokus und strebt den unter Beschlussziffer 3 genannten Probebetrieb an. Der Einstieg in emissionsfreie/-arme Fahrzeuge bei der Feuerwehr Stuttgart ist mit einzelnen Fahrzeugen bereits gemacht worden. Die Branddirektion steigt seit Jahren überall dort auf vollelektrische Fahrzeuge um, wo dies möglich und sinnvoll ist. Dies trifft bisher fast ausschließlich auf den rückwärtigen Bereich zu. Aktuell befinden sich im Fahrzeugpark bereits sieben E-Fahrzeuge. Nebenbei bemerkt stehen für die Mitarbeitenden zehn Pedelecs zum Beispiel für die Fahrt zu Besprechungsterminen in der Stadt zur Verfügung. Weitere E-Fahrzeuge sind im Bereich Logistik und Instandsetzung aktuell in Planung. Darüber hinaus setzt die Berufsfeuerwehr Stuttgart als einzige Feuerwehr Deutschlands auch ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Regel-Einsatzdienst als Kommandowagen für den Direktionsdienst ein. Um diesen Audi e-tron im Dienst zu halten, werden aber insgesamt drei solcher Fahrzeuge benötigt und es ist ferner erforderlich, zusätzlich noch Verbrennerfahrzeuge für Sonderlagen vorzuhalten. Denn gerade in solchen besonderen Einsatzsituationen wie zum Beispiel während der über 550 Unwettereinsätze vom 28. bis zum 30. Juni 2021, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger zu erwarten sind, kommen reine Elektrofahrzeuge leider sehr schnell an ihre Grenzen, da sie zu viel Zeit zum Aufladen ihrer Batterien benötigen wird, oder beispielsweise muss auch bei längeren Stromausfällen die Einsatzfähigkeit sichergestellt sein. Wichtig ist jeweils, dass es durch die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu keiner Einschränkung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Stuttgart kommt.

Im Bereich über 3,49 Tonnen gibt es aktuell noch keine alternativ angetriebenen Serienlösungen, die uneingeschränkt die entsprechenden Verbrennerfahrgestelle ersetzen könnten, besonders im Hinblick auf den rund um die Uhr zu erfüllenden Sicherstellungauftrag der Feuerwehr.

Stuttgart hat vor allem mit seiner Topografie und der geografischen Verteilung seiner fünf Feuerwachen Besonderheiten, die eine Übernahme von Einsatzerfahrungen aus anderen Kommunen mit anderen Randbedingungen nicht zulassen. Um zukünftig aber dennoch eigene Erkenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf Groß-Einsatzfahrzeuge mit alternativen Antrieben zu gewinnen, bzw. um zu bewerten ob sie überhaupt als Alternative geeignet sind, ist angedacht, einen Pilotbetrieb mit zwei Fahrzeugenzusätzlich zu den aktuell benötigten Bedarfen – zu starten. Als nahezu einzige Alternative kommen dafür die so genannten eHLF in Betracht. Dabei handelt es sich aber um sogenannte Hybridfahrzeuge, die über einen Dieselmotor als Range Extender längere Einsatzzeiten absichern.

Es wird parallel darauf hingewiesen, dass dieser Pilot erst beginnen kann, wenn neben den Fahrzeugen selbst auch die baulichen und gerätetechnischen Voraussetzungen hergestellt sind.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Mittelfristigen Investitionsplanung für Fahrzeuge Feuerwehr Stuttgart wird deutlich, dass sich das Fahrzeugbeschaffungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 112 Mio. EUR in der Umsetzung über sieben Doppelhaushalte hinweg bis einschließlich zum Jahr 2038 erstreckt.

Das bisher jährlich veranschlagte Pauschalbudget von 3,0 Mio. EUR ist bei den angemeldeten Mitteln in der Anlage 1 bereits enthalten. Entsprechend der Anlage 1 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen bzw. Auszahlungen zu erwarten:




Haushaltsjahr
Verpflichtungsermächtigungen
Auszahlungen
2023
25.630.000 €
2.380.000 €
2024
10.050.000 €
6.300.000 €
2025
2.450.000 €
13.600.000 €
2026
2.990.000 €
18.850.000 €
2027
2.860.000 €
2.280.000 €
2028
2.850.000 €
3.140.000 €
2029
2.840.000 €
3.670.000 €
2030
13.830.000 €
4.280.000 €
2031
4.130.000 €
6.180.000 €
2032
2.050.000 €
5.430.000 €
2033
25.750.000 €
6.970.000 €
2034
2.790.000 €
10.930.000 €
2035
7.500.000 €
13.590.000 €
2036
---
8.100.000 €
2037
---
6.250.000 €
2038
---
---
Gesamt
2023-2038
105.720.000 €
111.950.000 €
Für einen ergänzenden Pilotbetrieb mit zwei alternativ angetriebenen HLF mit Ladeinfrastruktur sind über die Beschlussziffern 1 und 2 hinaus zusätzlich einmalig im Jahr 2024 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Mio. EUR erforderlich, welche in einer aktualisierten Budgetberechnung für den Doppelhaushalt 2024/2025 bereits im Teilhaushalt enthalten sind.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

MIP

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