Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
173
3a
VerhandlungDrucksache:
411/2020
GZ:
5603-00
Sitzungstermin: 27.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: COVID 19 - Auswirkungen auf den Sport; Stuttgarter Sportförderung - Zuschüsse für abgesagte oder verschobene Großsportveranstaltungen im Jahr 2020

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 20.05.2020, GRDrs 411/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und der damit verbundenen Untersagung von Großsportveranstaltungen bis 31.08.2020 mussten die jährlich wiederkehrenden Großsportveranstaltungen "EnBW DTB-Pokal", "Stuttgart-Lauf" und "German Open Championships" für das Jahr 2020 abgesagt oder verschoben werden.

Die Ausrichter dieser Sportveranstaltungen erhalten zur teilweisen Deckung der Kosten, die im Vorfeld für die Vorbereitung und Organisation der Veranstaltungen angefallen sind, Zuschüsse in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal bis zu der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellten Zuschusshöhe.

Der Gemeinderat beschließt im Einzelnen:

1. EnBW DTB-Pokal
Der Ausrichter des EnBW DTB-Pokal, der Schwäbische Turnerbund, erhält zur teilweisen Deckung der Kosten für die Organisation im Vorfeld der abgesagten Veranstaltung einen Zuschuss zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten, max. in Höhe von 80.000 EUR.

2. Stuttgart-Lauf
Der Ausrichter des Stuttgarts-Laufs, der Württembergische Leichtathletikverband erhält zur teilweisen Deckung der Kosten für die Organisation im Vorfeld der abgesagten Veranstaltung einen Zuschuss zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten, max. in Höhe von 100.000 EUR.

3. German Open Championships (GOC)
Der Ausrichter der German Open Championships (GOC), die German Open Championships Tanz Event GmbH Stuttgart, erhält zur teilweisen Deckung der Kosten für die Organisation im Vorfeld der abgesagten Veranstaltung einen Zuschuss zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten, max. in Höhe von 125.000 EUR.

4. Der Aufwand in Höhe von bis zu 305.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kostengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

5. Für die Zuschüsse gelten jeweils die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird mit folgenden Tagesordnungspunkten gemeinsam behandelt:

TOP 3 "Coronakrise in Kultur und Sport: Auswirkungen und Hilfsmaßnahmen", GRDrs 439/2020, NNr. 172.

TOP 3b "COVID 19 - Auswirkungen auf den Sport; Stuttgarter Sportförderung - Verschiebung Deutsche Straßenradmeisterschaften mit Brezel Race in das Jahr 2021; Verschiebung Schlussetappe Deutschland Tour mit Jedermann-Rennen in das Jahr 2022", GRDrs 431/2020, NNr. 174.

Die Aussprache ist in der NNr. 172 wiedergegeben.

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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