Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
359
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VerhandlungDrucksache:
412/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 25.09.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Gemeinschaftsschulen - Aktueller Sachstand
- Antragstellung zum Schuljahr 2014/2015
- Grundsätzliche Regelungen zum Ganztagesschulbetrieb

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 17.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 277
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.07.2013, GRDrs 412/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Sachstandsbericht und weitere Prüfaufträge

1.1 Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung von Gemeinschaftsschulen (GMS) und zur weiteren Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 wird Kenntnis genommen.


1.2 Auf Grund der vorliegenden Interessensbekundungen werden vor dem Hintergrund der dargelegten Antrags- und Bedarfssituation weitere Prüfaufträge zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erteilt für


1.3 Die im Rahmen der Beschlussfassung von GRDrs 358/2011 erteilten Prüfaufträge für die Standorte Friedensschule/Schwabschule sowie Heusteigschule werden als erledigt betrachtet.


2. Antragstellung Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2014/2015

3. Bauliche Maßnahmen für die Gemeinschaftsschulen


4. Gemeinschaftsschulen als Ganztagsschule

4.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die erforderlichen kommunalen Angebotsbausteine der Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule. Der finanzielle Aufwand orientiert sich am Aufwand für Werkrealschulen, siehe GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 18.

4.2 Für den Ganztagesbetrieb der Anne-Frank-Realschule als GMS werden im Endausbau laufende Mittel in Höhe von 410.000 Euro bewilligt. Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für die Altenburgschule und die Körschtalschule werden aufgrund vorhandener Mittel der Ganztagsschule keine zusätzlichen Gelder benötigt.


StR Lazaridis (90/GRÜNE) erklärt, es brauche in Stuttgart nicht nur starke Standorte, was Gymnasien angeht, sondern auch starke Standorte, was die Sekundarstufe I angeht. Nach seiner Überzeugung ist die Gemeinschaftsschule ein richtiger Schritt in diese Richtung. Daher sei es folgerichtig, weitere Schulen auf den Weg zu bringen, und sehr erfreulich, wenn es Realschulen sind, da diese das meiste Potenzial hätten, um sich in guter Weise weiterzuentwickeln. Weitere Realschulen hätten ihr Interesse bekundet, jedoch sei klar, dass es finanziell hinterlegt werden müsse, wenn man das Thema Gemeinschaftsschulen in die Fläche bringen möchte. Dies müsse bei den Haushaltsplanberatungen besprochen werden. Seine Fraktion sei diesbezüglich sehr offen.

BMin Dr. Eisenmann sagt für die Haushaltsplanberatungen alle erforderlichen Informationen zu.

StRin Ripsam (CDU) nimmt Bezug auf die Diskussionen in den Bezirksbeiräten. Der Bezirksbeirat Möhringen habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Anne-Frank-Realschule nicht erst irgendwann ein sozialwissenschaftliches Gymnasium bekommt, sondern dass man diese Zielsetzung von vornherein angeht. Deswegen soll in der Vorlage, Ziffer 2 b, die Formulierung "von der Absicht" gestrichen werden. Dies entspreche außerdem dem Wunsch der Schulleitung und dem der Eltern. Ihrer Fraktion sei es wichtig, deren Willen Rechnung zu tragen, weshalb sie beantragt, an das Land heranzutreten, um dort ein sozialwissenschaftliches Gymnasium im Rahmen der Gemeinschaftsschule zu entwickeln.

Zustimmung zur Vorlage erklärt StR Kanzleiter (SPD). Für ihn steht außer Frage, dass weitere Entscheidungen in der Zukunft zu treffen sind - vielleicht auch für die Anne-Frank-Realschule und für die Jörg-Ratgeb-Schule. Letztere wird dies nach seiner Kenntnis 2014 beantragen, um 2015 beginnen zu können.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) teilt ebenfalls Zustimmung zur Vorlage mit. Man sollte seitens der Stadt alles dafür tun, um das Thema Gemeinschaftsschulen voranzubringen. Außerdem müsse man sich jedoch mit den Schulen darum bemühen, um anschließend die Sekundarstufe II anbieten zu können.

Die Vorsitzende stimmt StR Kanzleiter zu, wonach die Jörg-Ratgeb-Schule eine klassische Gemeinschaftsschule wäre. Sie würde sich dabei von deren Seite "ein bisschen mehr Schwung" wünschen. Was die Sekundarstufe II angeht, so könne man diese nur beantragen, sofern es ein fertiges pädagogisches Konzept gibt. Bei der Anne-Frank-Realschule sei dies nicht der Fall. Darüber hinaus benötige man für die Sekundarstufe II die Zweizügigkeit und somit mindestens 60 Schülerinnen und Schüler. In Stuttgart habe man mit der Sekundarstufe II ein Problem, weil man sich selbst Konkurrenz machen würde mit den beruflichen Gymnasien. Die Vielfalt sei somit eine ganz andere.

Wenn man Gemeinschaftsschule denkt, so gehöre die Sekundarstufe II dazu, und daher begrüße man seitens der Schulverwaltung dies dort, wo die Sekundarstufe II angegangen wird. Dass die Anne-Frank-Realschule an einem pädagogischen Rahmenkonzept arbeitet, unterstütze man. Beim Land beantragen könne man es jedoch nicht, weil die Voraussetzungen derzeit nicht vorliegen. Sie freue sich ebenfalls darüber, dass Realschulen darunter sind. Wie schon im Schulbeirat ausgeführt, werde man in den nächsten Monaten gemeinsam prüfen, wie viele Gemeinschaftsschulen im Rahmen der Gesamtschau und verteilt auf die Stadtgebiete Sinn machen. Dies werde nicht bei allen, die geprüft werden, der Fall sein, was die Schülerentwicklung und die Überlebensfähigkeit eines Standorts betrifft.

StRin Ripsam wendet ein, die Aussage der Schulleitung der Anne-Frank-Realschule sei immer gewesen, nur dann die Gemeinschaftsschule zu beantragen, wenn die Sekundarstufe II hinzukommt. Dahinter stehe der Elternbeirat. Wenn man diesen Wunsch ernst nimmt, müsse man folglich auch die Beantragung entsprechend vornehmen - unabhängig davon, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

BMin Dr. Eisenmann wiederholt, die Verwaltung unterstütze diese Absicht ausdrücklich, sie nehme auch den Elternwillen ernst, jedoch gebe es kein pädagogisches Rahmenkonzept. Das Staatliche Schulamt habe der Schule dies entsprechend mitgeteilt. Daher sei die Vorlage entsprechend formuliert worden. Stelle man dennoch einen Antrag, so werde das Land diesen ablehnen müssen, und zwar weil die Voraussetzung fehlt und nicht, weil es die gymnasiale Oberstufe bei der Gemeinschaftsschule insgesamt ablehnt. Trotzdem soll wenigstens die Zielsetzung "Sozialwissenschaftliches Gymnasium" gegenüber dem Land klar formuliert werden, beharrt StRin Ripsam. Es gebe bisher nur ein sozialwissenschaftliches Gymnasium in Stuttgart, sodass ein zweites sicherlich in der Schullandschaft verträglich sei.

Die Vorsitzende liest die Formulierung des betreffenden Absatzes vor und vertritt die Meinung, damit werde klar deutlich gemacht, dass man die Diskussion vor Ort aufgreifen will. StRin Ripsam beantragt dennoch die Streichung der Passage "von der Absicht".

StR Lazaridis ist der Ansicht, mehr als die Willensbekundung der Schule wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen sei im jetzigen Stadium nicht möglich. Die formale Beantragung sei derzeit nicht möglich. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, könne man den Antrag stellen. Er hält das Signal, welches mit dieser Vorlage gesetzt werde, für "vollkommen richtig und ausreichend".

BMin Dr. Eisenmann lässt über den Antrag von StRin Ripsam abstimmen und stellt fest, dass dieser mit 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt ist.


Abschließend stellt sie die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung und hält fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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