Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 8922.16
GRDrs 908/2023
Stuttgart,
09/04/2023



Auflösung der rechtlich unselbstständigen Stiftung
"Jubiläumsstiftung der Allgemeinen Rentenanstalt"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich11.10.2023



Beschlußantrag:

Die rechtlich unselbstständige Stiftung Nr. 16 „Jubiläumsstiftung der Allgemeinen Rentenanstalt“ wird aufgelöst.



Begründung:


Die Stiftung Nr. 16 „Jubiläumsstiftung der Allgemeinen Rentenanstalt“ wurde mit Entschließung des Sozial- und Gesundheitsreferats vom 06.12.1961 mit einem Stiftungskapital von lediglich rd. 1.500 € (3.000 DM) gegründet. Der Vorschlag/Wunsch zur Einrichtung einer Stiftung kam von der damaligen Schulleitung und nicht von der Allgemeinen Rentenanstalt, diese hatte lediglich eine Geldspende zum Verbrauch getätigt und anschließend dem Ersuchen zur Gründung einer Stiftung zugestimmt. Als Stiftungszweck wurde die Verleihung eines Geldpreises aus den Erträgnissen der Stiftung an denjenigen Schüler der Kaufmännischen Berufsschule festgelegt, der unter den Lehrlingen der Lebensversicherungsbranche die beste Abschlussprüfung ablegt.

Die Auflösung der Stiftung wurde durch das Amt für Revision in dessen Prüfungsbericht „Jahresabschlussbuchungen der Stiftungen und Vermächtnisse“ vom 12.04.2021 empfohlen und durch die Stadtkämmerei mit dem für die Gewährung der Stiftungsgabe zuständigen Schulverwaltungsamt und der Schulleitung der Berufsschule im Vorfeld abgestimmt. Die formalen Voraussetzungen (§ 101 II GemO) für die Auflösung einer Stiftung liegen vor. Dies sind insbesondere ein sehr kleines Stiftungskapital und damit verbunden niedrige, nicht kostendeckende Zinserträge. Zudem widerspricht die Auflösung nicht dem eigentlichen Willen der Allgemeinen Rentenanstalt, lediglich eine Geldspende (s.o.) zu tätigen. Das vorhandene Kapital der Stiftung von 1.738,95 € wurde einmalig im Sinne des Verwendungszwecks im Haushaltsjahr 2022 zur Einrichtung einer Lebensversicherungs-Lounge ausbezahlt und ist damit verbraucht.

Finanzielle Auswirkungen

keine





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

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