Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1359/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtiger Suchtkranker (CMBA)

Beantwortung / Stellungnahme


Mit der Umstrukturierung der ambulanten Suchthilfe als Folge des Outsourcingprozesses des früheren Beratungsangebotes für Suchtkranke des Gesundheitsamtes zum 1.1.2005 übernahm der Suchthilfeträger Klinikum, Zentrum für Seelische Gesundheit, einen umfassenden Versorgungsauftrag für die Personengruppe der chronisch mehrfach beeinträchtigen Abhängigkeitskranken. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Umsetzung dieses umfassenden Versorgungsauftrages von Seiten des Klinikums nicht möglich war (vgl. GRDrs 661/2010).

Im Herbst 2010 wurde deshalb mit allen Trägern der ambulanten Suchthilfe verabredet, ein gemeinsames Versorgungskonzept zu erarbeiten. Über den Stand der Konzeptionsentwicklung wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss regelmäßig berichtet (vgl. GRDrs 243/2011 und GRDrs 704/2011).

Als zentrale Voraussetzung für die Erstellung eines Konzeptes wurde zunächst, auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Fachpublikationen, eine gemeinsame Stuttgarter Definition für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke erarbeitet und verabschiedet. Die auf der Grundlage dieser Definition erfolgte Bestandserhebung der ambulanten Suchthilfeträger ergab, dass seit einigen Jahren auch die Träger Release Stuttgart e. V., Lagaya e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V. und die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke versorgen.

Da sie hierfür zum 1.1.2005 keine Ressourcen erhalten haben, erfolgt dies bis jetzt im Rahmen der für die originären Beratungsaufträge 2005 errechneten personellen Ressourcen. Als Konsequenz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Träger am Rande ihrer Kapazitäten und es ergeben sich lange Wartezeiten bei Beratungsanfragen (vgl. Jahresbericht der ambulanten Suchthilfe 2010 – GRDrs 242/2011).



Personalbedarf

Die bisherige Bestandserhebung im Rahmen der Konzeptionserarbeitung hat ergeben, dass als Voraussetzung für die weitere Konzeptentwicklung und die parallel, also zeitgleich dazu, auszubauenden Beratungs- und Versorgungskapazitäten für die genannte Personengruppe in der ambulanten Suchthilfe, insbesondere im legalen Bereich, ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt mindestens zwei Personalstellen besteht.

Die zusätzlichen Ressourcen im legalen Suchtbereich sollen auf die Träger Lagaya e. V. mit 0,5 Stellenanteilen, Caritasverband für Stuttgart e. V. mit 0,75 Stellenanteilen und
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. mit 0,75 Stellenanteilen aufgeteilt werden (vgl. GRDrs 244/2011 und 1116/2011).
Ergänzend wird Release Stuttgart e. V. für den illegalen Suchtbereich über die beantragten zusätzlichen zwei Stellen für die Aufgabenstellung psychosoziale Begleitung und Beratung Substituierter in eine tragfähige Personalausstattung kommen (weitere 1,0-Stelle bereits beschlossen, vgl. Haushaltsvorlage 1116/2011, 1. Lesung v. 11.11.2011, lfd. Nummer 104).


Blaues Kreuz Stuttgart e. V.

Das Gesundheitsamt hat dem Blauen Kreuz Deutschland e. V. vorgeschlagen, ihn für den Zeitraum der weiteren Konzeptentwicklung der Stuttgarter Chronikerversorgung als assoziierten Partner in den Prozess einzubinden. Denn eine abschließende Bewertung einer erneuten Förderung des Blauen Kreuzes Deutschland e. V. kann aus Sicht der Verwaltung erst nach Abschluss des Gesamtprozesses abgeben werden.

Hierzu wurde beim Blauen Kreuz Deutschland e. V. nachgefragt, ob es aus Trägersicht eine vorstellbare Option wäre, wenn dem Träger -befristet für die Jahre 2012 und 2013-, eine jährliche pauschale Förderung von 10.000 Euro angeboten würde.

Der Träger erachtet den Status „assoziiert“ für schwierig bzw. sieht hierfür keine offene Unterstützung durch die Mitglieder des Stuttgarter Suchthilfeverbundes.
Träger wie Suchthilfeverbund plädieren stattdessen für eine Wiederaufnahme der städtischen Regelförderung des Blauen Kreuzes als Stuttgarter Suchthilfeträger.
Ausgehend von den vorhandenen Beratungsräumen in Stuttgart-Bad Cannstatt, Daimlerstraße 44a, sowie einer Fachkraft wären hierzu zusätzliche städtische Fördermittel von rund 60.500 Euro erforderlich.

Weitere Arbeitsschritte

Ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Konzeptentwicklung wird die Prüfung und Implementierung von System übergreifenden Angeboten für chronisch mehrfach beeinträchtige Abhängigkeitskranke, wie zuletzt in GRDrs 704/2011 aufgeführt, sein.

Im Einzelnen:
· Regionalisierung / Sektorisierung wg. Sozialraumbezug und Kooperationsvernetzung in Bezug auf die gemeinsame Zielgruppe Sucht- und Wohnungsnotfallhilfe sowie Sozialpsychiatrie

· Aufbau einer Tagesstruktur unter Einbeziehung von Tätigkeiten nach § 11 Absatz 3
SGB XII für anspruchsberechtigte CMBA-Klientinnen und -Klienten

· Entwicklung fachübergreifender Kooperationsbeziehungen zu allen Kooperationspartnern mit dem Ziel einer systematischen Hilfeplanung

· Künftige Möglichkeiten der stationären Versorgung von CMBA-Klientinnen und
-Klienten.


Dazu werden die für die Bereiche Wohnungsnotfallhilfe, Suchthilfe, Sozialpsychiatrie und Pflege tangierten Sozialplanungen des Sozial- und Gesundheitsamtes den weiteren Verfahrensablauf verabreden. Auf dieser Grundlage sollen alle beteiligten Träger der verschiedenen Hilfesysteme im nächsten Jahr wieder einbezogen werden.









Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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