Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 127/2023
Stuttgart,
04/04/2023



Ausschreibung von Reinigungsleistungen in diversen Stuttgarter Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2023
11.05.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in diversen Stuttgarter Schulen neu auszuschreiben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst und die Außenreinigung an 2 Schulanlagen neu auszuschreiben.

3. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insg. 3.333.015 Euro brutto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt. 4. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Innenreinigung und Fensterreinigung

Die bestehenden Verträge über Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in den Stuttgarter Schulen sollen in regelmäßigen Abständen (vier Jahre) neu ausgeschrieben werden. Damit dies möglich ist, werden die Verträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften mit der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Kündigung bzw. außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen unbefristet abgeschlossen.

Für eine raumscharfe Kalkulation sind für die verschiedenen Schularten (Unterhaltsreinigung) unterschiedliche Leistungsverzeichnisse und für die Fensterreinigung ein für alle Schularten gleiches Leistungsverzeichnis hinterlegt.

Die Grundlage für die einzusetzenden Reinigungsmittel ist die „Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen“ (Rundschreiben Nr. 05/2005) mit den Anlagen „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel“ und „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Grundreiniger (Boden) und Beschichtungsmittel“.

Des Weiteren ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) Vertragsbestandteil.


Winterdienst und Außenreinigung

Der Winterdienst ist im Schulverbund grundsätzlich Dienstaufgabe der Schulhausmeister*innen. Ausschließlich in den so genannten „Inselschulen“ (Schulen, die räumlich nicht in einem Verbund integrierbar sind) wird der Winterdienst fremd, an einen externen Dienstleister, vergeben.

Des Weiteren nimmt die Zahl der leistungsgeminderten Schulhausmeister zu. Wenn in einigen Fällen im Schulverbund diese Aufgabe von anderen Schulhausmeistern nicht mehr aufgefangen werden kann, muss diese Dienstleistung zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht sowie die Außenreinigung zum Erhalt der Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände ausgeschrieben werden.

Die Vertragslaufzeiten sind unbefristet mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten (siehe Unterhalts- und Fensterreinigung). Im Falle, dass sich die Situation innerhalb eines Verbundes entzerrt und die Dienstleistung wieder durch stadteigenes Personal erbracht werden kann, gibt es eine besondere Kündigungsmöglichkeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Für die Kalkulation liegt die Satzung zum Reinigen, Räumen und Bestreuen zu Grunde, einschließlich eines Grundstücksplans mit den farblich unterschiedenen Flächen und Wegen für die jeweiligen Bedarfe je Nutzung.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.


Zuständigkeit

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibungen ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Die Ausschreibungsverfahren werden durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Für 2023/2024 sind 8 Ausschreibungen mit unterschiedlicher Losanzahl geplant.



Umsetzung der Kinderrechte

Die Verwaltung berücksichtigt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention, um durch erhöhte Reinigungsintervalle an Ganztagsschulen und in Schülerhäusern die Gesunderhaltung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und zum besseren Wohlbefinden beizutragen.



Finanzielle Auswirkungen

Der Kostenermittlung wurde ein Zeitraum von 4 Jahren zugrunde gelegt. Die Hochrechnung beläuft sich auf insgesamt rd. 3.333.015 Euro brutto. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt.

Aufteilung nach Haushaltsjahren:
HH-Jahr
netto
brutto
2024
679.554 €
808.669 €
2025
693.144 €
824.841 €
2026
707.007 €
841.338 €
2027
721.149 €
858.167 €
gesamt
2.800.854 €
3.333.015 €




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenschätzung

<Anlagen>



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Checkliste Kinderrechte.docx
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Leitvermerk GRDrs 127_2023.xlsx