Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 317/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/20/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Bad Cannstatt
hier: Beantwortung von Einzelanfragen


Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzliches (Antrag Nr. 634 Freie Wähler, CDU-Antrag Nr. 463 und SPD-Antrag Nr. 600)

Der Verwaltungsvorschlag für die Ausweitung des Parkraummanagements auf die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, -Nord, -Süd, -Ost und -Bad Cannstatt (GRDrs 317/2013) bildete die Grundlage, um insbesondere den Investitionsbedarf (Parkscheinautomaten usw.) und den Personalbedarf (Überwachung usw.) zu ermitteln. Veränderungen wie z.B. der vorgeschlagenen Teilgebiete oder anderer Rahmenbedingungen sind im Rahmen der durchzuführenden Bürgerbeteiligung und der Konkretisierung möglich, können jedoch nur im Rahmen der Budgets, die für den Haushalt 2014/15 beschlossen werden, vorgenommen werden.

Nach den Erfahrungen in Stuttgart-West ist der Startzeitpunkt 1. Mai 2015 bereits ein sehr ambitioniertes Zeitziel. Bei der Beschlussfassung für den Stadtbezirk West standen sämtliche Abgrenzungen für das Gebiet fest. Mit den Detailplanungen bei Amt 32 (Personal-gewinnung, Ausgabe der Bewohnerparkausweise etc.) konnte also direkt nach der Beschlussfassung begonnen werden. Trotzdem vergingen 14 Monate bis zum offiziellen Start am 1. März 2011. Vollumfänglich betriebsbereit war das System jedoch erst im Juni 2011 mit dem Einsatz des vollständig eingearbeiteten Überwachungspersonals.
Bereits in der Ausgangsvorlage GRDrs 317/2013 wurde darauf hingewiesen, dass bei den Terminen für die Einführung neuer Parkraumregelungen eine zeitgleiche Ausgabe der Bewohnerparkausweise vermieden werden muss. Bei den Bürgerbüros, als Hauptanlaufstelle für die Bewohner/-innen, und der Straßenverkehrsbehörde, die für die online-Anträge und die Ausnahmegenehmigungen von Gewerbebetrieben zuständig ist, entstehen sonst Arbeitsspitzen, die sich jährlich wiederholen und kaum zu bewältigen sind.
Die Beschlussfassungen in den betroffenen Bezirksbeiräten lassen außerdem darauf schließen, dass sich die Diskussionen über genauere Gebietsabgrenzungen ggf. mit bürgerschaftlicher Beteiligung noch weit in das Jahr 2014 hinziehen werden.
Die darauf aufbauende Detailplanung und deren Umsetzung bestimmen letztlich den Startzeitpunkt. Dieser hängt darüber hinaus noch von einer Reihe verschiedener Randbedingungen ab (z.B. Vertragsfristen, Auslastung der Bürgerbüros und der Straßenverkehrsbehörde, Fundamentierung der Parkscheinautomaten außerhalb der Wintermonate, eingearbeitetes Überwachungspersonal u. ä.).

Die Verwaltung hat sich wegen der besonderen Situation der Stadtmitte aufgrund der bestehenden Parkgebührenzone "City" (eine Stunde Regelhöchstparkzeit für 3,20 Euro) bereits intensiv mit den Wünschen des Bezirksbeirates Mitte beschäftigt. Ein Parkraummanagement dort bedarf eines individuellen Konzeptes. Beim derzeitigen Planungsstand werden die Anträge aus dem Bezirksbeirat folgendermaßen beurteilt:
Vor einer endgültigen Entscheidung ist es notwendig, eine intensive Diskussion im Rahmen der Bürgerbeteiligung innerhalb einer Arbeitsgruppe herbeizuführen, in der alle möglichen Varianten aufgezeigt und besprochen werden. Erst, wenn alle Vor- bzw. Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten in letzter Konsequenz durchdacht und bewertet sind, kann gemeinsam eine endgültige Entscheidung über das Ausmaß der Parkierungsregelung erfolgen. Dieser Abwägungsprozess ist notwendig, um eine gesunde Balance innerhalb der verschiedenen Bewohnerinteressen herzustellen, da andernfalls die Bewohner der Stadtmitte selbst und ihre Besucher unverhältnismäßig stark belastet werden.
Einem sorgfältig vorbereiteten reibungslosen Start ist im Interesse der Akzeptanz des Vorhabens bei der Bürgerschaft Priorität einzuräumen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Diskussion in den Stadtbezirken auf Grundlage der GRDrs 317/2013 zu führen. Für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte und -Nord, für die das Einführungsdatum 1. Oktober 2015 vorgesehen ist, können die Diskussionen zur detaillierten, teilräumlichen Abgrenzung im Frühjahr 2014 beginnen. In Abhängigkeit des jeweiligen Diskussionsverlaufs ist geplant, die genauen Abgrenzungen für diese ersten Stadtbezirke im Sommer 2014 vorzulegen. Die Diskussionen in den Bezirken Stuttgart-Süd sowie -Ost und -Bad Cannstatt finden danach gestaffelt statt. Im Übrigen kann auf Grundlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses für die Haushaltsjahre 2016/17 mit den Erfahrungen aus den Stadtbezirken -Mitte und -Nord eine Überarbeitung der Ansätze vorgenommen werden. Der GRDRs 317/2013 liegt eine umfängliche Erhebung des Parkdrucks zu Grunde. Mit dieser kann die vorgeschlagene Erweiterung in den Stadtbezirken -Mitte und -Nord, sowie -Süd, -Ost und -Bad Cannstatt quantitativ begründet werden. Eine weitere Erhebung des Parkdrucks ist daher für die Erweiterung gemäß GRDRs 317/2013 nicht zwingend notwendig. Erforderlich wird diese, wenn das Parkraummanagement auf Stadtteile erweitert werden soll, in denen bisher kein entsprechender Parkdruck nachgewiesen werden konnte. Die Notwendigkeit einer Zählung wird nach Umsetzung der für 2014/15 beschlossenen Stufen geprüft. Für weitergehende Erhebungen wären je nach Größe des zu untersuchenden Gebiets Finanzmittel in Höhe von ca. 50.000 bis 80.000 EUR erforderlich.


CDU-Antrag 463/2013, Parkraummanagement Einführungsstufe Süd & Ost/Bad Cannstatt

Die zeitgleiche Einführung des Parkraummanagements in Stuttgart-Süd mit Stuttgart-Mitte und -Nord ist -wie oben ausführlich dargestellt - mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht leistbar. Die genaue Festlegung von Teilgebieten wird sich aus den Beratungen nach dem Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Parkraummanagements ergeben. Zudem ist der Stadtbezirk Stuttgart-Süd den Haushaltsjahren 2016/17 zugeordnet, so dass für 2014/15 zusätzliche Mittel bereitzustellen wären.




FDP-Antrag 731 / 2013, Beantwortung der Fragen:

1.) Wie hoch ist der Stellplatzbedarf der Anwohner in den Stadtteilen Mitte, Süd,
Nord, Ost und Bad Cannstatt?

Grundlage für die Einführung des Parkraummanagements ist die Untersuchung des Büros Brenner-Ingenieure. Die dort gewonnenen Daten beziehen sich auf die im Untersuchungsauftrag festgelegten Teilgebiete der genannten Stadtbezirke. Für diese Gebiete wurden die Anzahl der vorhandenen Parkplätze und zu sechs unterschiedlichen Tages- bzw. Nachtzeiten die Anzahl der belegten und freien Parkplätze erhoben. Bei den abgestellten Fahrzeugen wurde auch registriert, ob sie auf legalen Flächen oder verbotswidrig abgestellt waren. Als Hinweis auf den Parkraumbedarf der Anwohner im öffentlichen Straßenraum wurde die nächtliche Belegung der Parkplätze erhoben. Nachts waren dies insgesamt ca. 30.000 Kfz.
Die Erhebung des Parkraumangebotes im öffentlichen Straßenraum ergibt folgendes Ergebnis:

Bezirkohne BewirtschaftungTemporäre Parkgebührtemporäres HalteverbotBehindertenparkplatz
Nord5.614 172 1145
Süd5.668 394 5844
Mitte 1.191 371 60 46
Ost10.186 428 6458
Bad Cannstatt 5.958 315 5045
Summe:29.217 1.680243 238

2.) Wie viele Stellplätze existieren für die Anwohner im öffentlichen Raum?

Siehe oben stehende Tabelle. Die vorhandenen Parkplätze sind bis auf die bestehenden Bewohnerparkregelungen in den Bezirken Mitte, Süd und Ost jedoch nicht nur Anwohnern vorbehalten.

3.) Gibt es Planungen, die Differenz durch die Schaffung weiterer Stellplätze
auszugleichen?

Nein, bisher noch nicht.

4.) An welchen Straßen und Plätzen im Stadtbezirk könnten weitere Parkplätze für
die Anwohner geschaffen werden?

Dies wird im Zusammenhang mit der Einführung des Parkraummanagements in den jeweiligen Gebieten geprüft.

5.) Mit welchen Kosten ist für die Erstellung der Stellplätze zu rechnen?

Die Kosten sind im Wesentlichen davon abhängig, ob Markierungen und Beschilderungen ausreichen oder ob auch bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Für einfache Markierung und Beschilderung sind ca. 500 EUR anzusetzen. Bei baulichen Maßnahmen betragen die zusätzlichen Kosten für Veränderungen von Bordsteinen ca. 200 EUR/m und für Belagsarbeiten ca. 150 EUR/m2. Damit kostet ein Stellplatz rund 3000 EUR.




6.) An welcher Stelle könnte ein neues Parkhaus erstellt werden?

Diese Frage kann nicht vorab beantwortet werden, weil dazu nicht nur ein geeignetes Grundstück verfügbar sein müsste, sondern auch die städtebaulichen Aspekte zu beachten wären.

7.) Mit welchen Kosten ist für die Erstellung eines Parkhauses mit ca. 200 Plätzen
zu rechnen?

Nach Auskunft des Tiefbauamts liegen die derzeitigen mittleren Herstellungskosten für einen Stellplatz in einem Parkhaus bei ca. 25.000 EUR, in einer Tiefgarage bei ca.
30.000 EUR. Je nach örtlichen Bedingungen sind im Einzelfall auch wesentlich höhere Baukosten möglich. D. h., dass Herstellungskosten in Höhe von 5,0 bis 6,0 Mio EUR zu veranschlagen wären.


Anfrage Stadtrat Fahrion, Beratung UTA am 01.10.2013: Abbau von Stellen nach Einführungsphase

Im Tiefbauamt werden 2,5 der 3,5 Ingenieursstellen, die für das PRM beantragt werden, lediglich zur Einführung benötigt. Wie bereits in der Vorlage angegeben, erhalten diese einen KW-Vermerk und sollen zum Stellenplan 2018 wieder gestrichen werden. Der übrigen Stellen für den Betrieb des PRM bedarf es dauerhaft. Entsprechend der weiteren Abstimmung des Stellenbedarfs, wird zunächst auf eine Stelle im Wartungsbereich ganz verzichtet, 3 Stellen werden mit einer geringeren Wertigkeit geschaffen. Der in der GRDrs. 317/2013 ab 2016 angegebene Stellenbedarf wird zum nächsten Doppelhaushalt auf der Grundlage der weiteren Erfahrungen und Entwicklungen überprüft und eingebracht.

Die beim Amt für öffentliche Ordnung beantragten 4,75 Sachbearbeiterstellen zur Ausgabe der Parkausweise, sowohl für Bewohner als auch Gewerbebetriebe und die Stellen der Verkehrsüberwachung sind für den Dauerbetrieb des Systems unentbehrlich und können demnach nicht abgebaut werden.
Dagegen können die beiden Sachbearbeiterstellen der Straßenverkehrsbehörde für die Einführungsarbeiten, je nach Entwicklung der Parkverhältnisse und des Betreuungsbedarfes und eventuell folgender Erweiterungsbestrebungen, nach einigen Jahren hinterfragt werden.
Dies gilt ebenso für die beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung für die konzeptionelle Arbeit beantragte Stelle.




Vorliegende Anträge/Anfragen

mündliche Anträge im Ausschuss für Umwelt und Technik am 01.10.2013

463/2013 Pkt. 7 CDU-Gemeinderatsfraktion,
600/2013 Pkt.4.4 SPD-Gemeinderatsfraktion,
634/2013 Pkt.3 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion,
731/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion





Matthias Hahn
Bürgermeister




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