Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Referat Städtebau und Umwelt
Technisches Referat

Gz: StU/T/SOS
GRDrs 827/2016
Stuttgart,
11/23/2016



Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd und Stuttgart-Bad Cannstatt
Einführungsbeschluss für die 3. Umsetzungsstufe




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.12.2016
07.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:

1. Der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 3. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) zum 1. November 2017 und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen (Anlagen 2 und 3) wird zugestimmt 2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung insgesamt 14,75 Stellen geschaffen, 3. Der Besetzung ab dem 01.05.2017 wird zugestimmt. 4. Die weitere Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost wird vollumfänglich in den Gebieten, in denen die Voraussetzungen für die Einführung in einer 4. Umsetzungsstufe vorliegen, ab 2018 vorgesehen (5 Teilgebiete). Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und für den Haushalt 2018/2019 eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Darstellung der personellen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen.



Begründung:


Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2015 der Einführung der 2. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements zugestimmt (GRDrs. 487/2015). Am 1. Juni 2016 wurde die Umsetzung vollzogen. Die Verwaltung hat für die Planungsüberlegungen zur Stufe 3 Erfahrungen aus der Umsetzung der Stufen 1 und 2, Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sowie weitere Untersuchungsergebnisse in den Beschlussantrag einfließen lassen. Damit werden, wie dies auch schon bei der Stufe 2 der Fall war, gegenüber den ursprünglich konzipierten Teilgebieten Veränderungen für die Einführung der Stufe 3 vorgeschlagen. Dies sind:

- Keine Erweiterung des Parkraummanagementgebiets in Stuttgart-Ost im Rahmen der Umsetzungsstufe 3.
- Ergänzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Süd um ein Teilgebiet S6.
- Ergänzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Nord um ein Teilgebiet N 5 Damit besteht der Vorschlag für die Einführung des Parkraummanagements der Stufe 3 aus folgenden Teilgebieten:

- Stuttgart-Nord, Teilgebiet N5 (Anlage 1a)
- Stuttgart-Süd, Teilgebiet S6 (Anlage 1b)
- Stuttgart-Bad Cannstatt, Teilgebiete Ca1 – Ca4 (Anlage 1c). Die Parkregelung entspricht den Regelungen, wie sie in den Gebieten mit Bewohner­parkregelung (außerhalb der Gebührenzone City) gelten und in der GRDrs. 487/2015 beschrieben wurden. Die Öffentlichkeitsarbeit wird entsprechend dem bereits bei der Einführung der Stufen 1 und 2 praktizierten Vorgehen durchgeführt.


Beschreibung des Teilgebiets N5 (Anlage 1a)

Das Teilgebiet wird wie folgt umgrenzt: Nördlich des Eckartshaldenwegs, nordöstlich bis an die Heilbronner Straße und weiter entlang der Bahntrasse, südlich bis zur Mönchhaldenstraße und westlich fast bis zur Birkenwaldstraße.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Nord stimmte der Einführung des Teilgebiets N5 im Rahmen der Umsetzungsstufe 3 in der Sitzung am 22. Februar 2016 einstimmig zu.

Im Stadtbezirk Stuttgart-Nord gibt es über das Teilgebiet N5 und die bereits bewirtschafteten Gebiete hinaus keine Quartiere, in denen die Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer Bewohnerparkregelung vorliegen würde.


Beschreibung des Teilgebiets S6 (Anlage 1b)

Das Teilgebiet wird wie folgt umgrenzt: Nordöstlich der Benckendorffstraße und Müllerstraße (orientiert an der Teilgebietsgrenze von S4), südlich der Burgstallstraße, südwestlich von Seilbahnstraße und Sandweg und nordwestlich über die Grenze der Bebauung und Elsterweg.

Das Teilgebiet wurde auf mehrfache Anregungen aus dem Stadtbezirk und der Anwohnerschaft hin bezüglich einer Umsetzung bereits in Stufe 3 untersucht. Durch die zeitliche Verschiebung der Erweiterung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost konnte das Teilgebiet S6 in die Überlegungen aufgenommen werden, da für die hierzu erforderlichen Grundlagen (Investitionskosten für Parkscheinautomaten, Personalbedarf) bereits Entscheidungen des Gemeinderats vorliegen.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat der Einführung des Teilgebiets S6 im Rahmen der Umsetzungsstufe 3 in der Sitzung am 4. Oktober 2016 mit 10 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen zugestimmt.

Im Stadtbezirk Stuttgart-Süd gibt es über das Teilgebiet S6 und die bereits bewirtschafteten Gebiete hinaus nur noch das Wohngebiet Mühlrain, in dem die Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer Bewohnerparkregelung vorliegen würde. Die Entwicklung der Parkverhältnisse in diesem Gebiet wird derzeit, bis zu einer endgültigen planerischen Entscheidung, beobachtet und untersucht.


Beschreibung der Teilgebiete Ca 1 – Ca 4 (Anlage 1c)

Das Teilgebiet Ca1 wird wie folgt umgrenzt: Nördlich der Waiblinger Straße, östlich der Augsburger Straße, südlich der Bahntrasse (Deckerstraße) und westlich der Daimlerstraße.

Das Teilgebiet Ca2 wird wie folgt umgrenzt: Nordwestlich des Neckars, östlich der Viaduktstraße bis zum Augsburger Platz, südlich der Waiblinger Straße und westlich der Daimlerstraße.

Das Teilgebiet Ca3 wird wie folgt umgrenzt: Nördlich des Neckars, östlich der Daimlerstraße bis zur Bahntrasse, südlich der Bahntrasse bis zur König-Karl-Straße und wieder zum Neckar (Schönestraße).

Das Teilgebiet Ca4 wird wie folgt umgrenzt: Nördlich von der Bahntrasse bis zur Morlockstraße, östlich der Morlockstraße und Frachtstraße, südlich der Mercedesstraße und westlich der König-Karl-Straße bis zur Bahntrasse.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Bad Cannstatt hat der Einführung der Teilgebiete Ca1 – Ca 4 im Rahmen der Umsetzungsstufe 3 in der Sitzung am 3. Februar 2016 mit
10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Diese Zustimmung erfolgte allerdings zu einem Planungsvorschlag, der andere Grenzen der künftigen Bewohnerparkgebiete vorsah. Die nun vorgenommene Änderung dieses ursprünglichen Vorschlages entspricht den Wünschen und Anregungen des Bezirksbeirates, die im Rahmen dieser Beratung geäußert wurden.

Im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt gibt es weitere Teilgebiete, welche die Voraussetzungen zur Einführung des Parkraummanagements erfüllen. Vor einer Erweiterung des Gebiets wird jedoch vorgeschlagen, die Wirkungen der Umsetzungsstufe 3 abzuwarten und daraus Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise abzuleiten.


Anmerkungen zur Erweiterung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost

Auch wegen mehrfach vorliegender Anträge bzw. Nachfragen aus den Gremien hat die Verwaltung die Parkraumsituation im Stadtbezirk Stuttgart-Ost nochmals in allen Teilgebieten untersucht, für die der Nachweis des erheblichen Parkdrucks aus früheren Untersuchungen bereits vorlag. Erhoben wurden das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage zu mehreren Tageszeiten, um einen erheblichen Parkdruck ggf. nachweisen zu können. Tatsächlich liegt in 4 von 5 geplanten Teilgebieten ein erheblicher Parkdruck vor, mit einem Schwerpunkt in den Nachtstunden.

Die Einführung des Parkraummanagements führt jeweils zu Verdrängungseffekten in benachbarte Gebiete, die nicht bewirtschaftet sind. Insbesondere ab der Umsetzung der 2. Stufe zum 1.6.2016 hat sich gezeigt, dass dieser Effekt mit der Ausweitung des Gesamtgebietes in den inneren Stadtbezirken zunehmend auftritt. Für den Fall einer Einführung nur in einem Teilgebiet des Stadtbezirks Ost hätte dies dazu geführt, dass Verdrängungen von Parksuchverkehr in Gebieten entstanden wären, in denen bereits ebenfalls ein hoher Parkdruck besteht. Folglich würde die Parkproblematik in den benachbarten, noch nicht bewirtschafteten Bereichen verschlimmert.

Durch die Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung ergibt sich ganztags ein Rückgang der Parkraumauslastung, der sich tagsüber wegen der Pendler deutlich mehr, in den Nachtstunden weniger darstellt. Das heißt aber auch, dass in Gebieten mit ähnlicher Auslastungscharakteristik die isolierte Einführung des Systems vor allem in den Nachbarbereichen und dort nachts zu nicht lösbaren Effekten führt. Aus diesem Grund kann bei der Struktur des Stadtbezirks Ost nur eine flächendeckende, gleichzeitig über mehrere Teilgebiete hinweg wirksame Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund wird es als zielführend angesehen, die Teilgebiete des Stuttgarter Ostens als Gesamtheit in eine weitere Umsetzungsstufe einzubeziehen. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, eine 4. Stufe für die Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost über mehrere Teilgebiete vorzubereiten.


Weitere Untersuchungen
Die Stadtverwaltung hat mehrere Anfragen nach einer Einführung des Parkraummanagements in den äußeren Stadtbezirken vorliegen (Degerloch, Möhringen, Neckarvorstadt, Vaihingen, Zuffenhausen). Dort werden Parkraumanalysen durchgeführt, um die Frage der Möglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung zu klären. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass hier ggf. nur räumlich sehr begrenzte Maßnahmenkonzepte zur Diskussion gestellt werden, unabhängig von einer Realisierung.

Im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen wurden für die Schaffung von Parkierungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Einführung des PRM einmalig 0,5 Mio. EUR (vgl. GRDrs 1050/2015) bewilligt. Die Verwendung dieser Mittel befindet sich derzeit in verwaltungsinterner Abstimmung.


Stellenbedarf für das Amt für öffentliche Ordnung

Der verkehrliche Erfolg eines Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Eine spürbare Präsenz der Verkehrsüberwachung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Akzeptanz der Bewohnerschaft für dieses Parkkonzept. Gleichzeitig wirkt die Verkehrsüberwachung als Steuerungsinstrument innerhalb des Parkraummanagements und beeinflusst in dieser Funktion die allgemeinen Parkverhältnisse in den Bewirtschaftungsgebieten erheblich.

Im Lauf der Detailplanungen ergaben sich wie auch in den vorangegangenen Umsetzungsstufen Veränderungen hinsichtlich des Umfangs der Teilgebiete. Darüber hinaus ergaben sich zeitliche Verschiebungen im Hinblick auf die Zuordnung einzelner Teilgebiete zu den Umsetzungsstufen. Dies hat jeweils Auswirkungen auf den notwendigen Personalbedarf. Wie bereits mit GRDrs 487/2015 angekündigt, konnte deshalb der Stellenbedarf des Amts für öffentliche Ordnung erst nach abgeschlossener Detailplanung der Bewirtschaftungsgebiete der 3. Umsetzungsstufe berechnet werden.


3. Umsetzungsstufe

Die inzwischen vorliegende Detailplanung für die 3. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements in Stuttgart ermöglicht nun die Berechnung und Beantragung des notwendigen Personalbedarfs beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Umsetzungsstufen sind eine Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses der GRDrs 317/2013.

Die aktuell anstehende 3. Umsetzungsstufe beinhaltet wie oben dargelegt noch nicht den Stadtbezirk Stuttgart-Ost. Insoweit sind noch nicht alle im Grundsatzbeschluss der GRDrs 317/2013 prognostizierten Stellen zu schaffen. Konkret ist es erforderlich für die jetzt im Detail geplanten Überwachungsgebiete der 3. Umsetzungsstufe 12,0 Stellen für Überwachungskräfte zu schaffen. Die Überwachung der Teilgebiete der 3. Umsetzungsstufe erfordern in der weiteren Folge 2 Sachbearbeiterstellen bei der Bußgeldstelle und weitere 0,5 bzw. 0,25 Stellen für die Bearbeitung der zusätzlichen Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde und den Bürgerbüros.


Zusammenfassung (Bruttobetrachtung)

SUMME
Gesamt-
Projekt-
rahmen
aus GRDrs.
317/2013
Stufe 1

(Beschlusslage
GRDrs.317/2013 und GRDrs.
717/2014)




Stellenplan
2014/2015
Stufe 2

inkl. "Nachbeschluss" für die 1. Stufe
(GRDrs. 487/2015)



Stellenplan
2016
Stufe 3








Vorgriff auf Stellenplan
2018
Stufe 4
Fiktiv

Noch nicht abgerufenen Stellenkontingent aus dem Rahmenbeschluss GRDrs 317/2013

vor. Stellenplan 2018
32-32 BIV EG 5/6
63,00
18,00
20,00*
12,00
13,00*
32-32 SGL A 11
1,00
1,00
----
32-32 TL EG 8
5,00
2,00
2,00
1,00
32-32 GZ EG 5
1,00
1,00
----
32-32 IuK EG 8
1,00
1,00
----
32-12 A 8
7,00
2,00
2,00
1,00
2,00
32-12 A 10
5,00
1,50
1,50
1,00
1,00
32-31 A 11
2,00
1,00
1,00
---
32-31 EG 8
3,00
1,50
0,50
0,50
0,50
32-42 A 8
1,75
1,00
0,25
0,25
0,25
32-1G/IuK/P A 11
1,50
1,50
32-11 EG 8
0,50
0,50
SUMME
91,75
31,00
28,25*
14,75
17,75*

* Der Überwachungsbedarf in der 2. Umsetzungsstufe beträgt 20 Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung. Die Realisierung des Bedarfs erfolgte mit 16 Neuschaffungen und der Umwidmung von 4 vorhandenen Stellen aus dem Parkraummanagement Stuttgart-West.

Hinsichtlich des in 2013 prognostizierten Gesamtbedarfs ist unter Berücksichtigung der Verwendung der 4 Stellen aus dem Parkraummanagement Stuttgart-West noch ein Bedarf von bis zu 17,75 Stellen (davon 13,00 für die Verkehrsüberwachung) beschlossen. Der konkret notwendige Bedarf kann allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden, wenn die weiteren Detailplanungen für die 4. Umsetzungsstufe vorliegen.

Für den Ausbau des Parkraummanagements sind zum jetzigen Zeitpunkt die Stellenplanbeschlüsse zur 3. Umsetzungsstufe im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen. Nachdem die 3. Umsetzungsstufe zum 01.11.2017 in Betrieb gehen soll, ist eine Besetzung der neu zu schaffenden Stellen inklusive einer geregelten Einarbeitung erst zum 01.05.2017 notwendig.


4. Umsetzungsstufe

Sobald die Detailberechnungen für eine 4. Umsetzungsstufe vorliegen, wird erneut der dafür notwendige konkrete Personalbedarf berechnet. Die dann notwendigen Stellen bei der Verkehrsüberwachung und in der Verwaltung werden zum entsprechenden Zeitpunkt beantragt. Die GRDrs 317/2013 sieht hierfür unter anderem noch maximal 13,0 Stellen für Überwachungskräfte vor, außerdem weitere Stellen in anderen Amtsbereichen (siehe Tabelle). Für die vorläufige Planung der Haushaltsjahre 2018/2019 wird für die 4. Umsetzungsstufe der beschlossene Rahmen aus der GRDrs 317/2013 vorgesehen, wobei die exakte Berechnung und Beantragung für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2018/2019 geplant ist.


Stellenbedarf für das Tiefbauamt

Stufe 1 (Veränderung zur GRDrs.
317/2013
sind kursiv
dargestellt)
Stufe 2 (Ver-
änderung zur GRDrs.
317/2013
sind
kursiv

dargestellt)
Stufe 3 (Ver-
änderung zur
GRDrs.
317/2013 sind kursiv dargestellt)
SUMME (Ver-
änderung zur
GRDrs.
317/2013 sind kursiv dargestellt)
66-3.11* EG 120,500,50
66-3.11* EG 111,001,00
66-8.21* EG 101,001,00
66-1.3
A 8
0,50 (-0,50)0,50 (-0,50)
66-1.3 EG 32,002,004,00
66-3.21
A 12
1,001,00
66-3.21 EG 91,001,00
66-3.21 EG 80,00 (-1,00)0,00 (-1,00)
66-3.21
EG 6
1,00 1,001,003,00
66-luK EG 90,300,30
SUMME7,80 (-1,00)3,50 (-0,50)1,0012,30 (-1,50)
* temporär, kw-Vermerk 01/2018

Die in der Tabelle angegebenen Veränderungen zur GRDrs. 317/2013 (kursiv) beziehen sich auf Stellen, deren Bedarf zum damaligen Zeitpunkt angenommen wurde. Diese Stellen wurden jedoch im Stellenplan 2016/2017 nicht geschaffen. Eine Überprüfung des Stellenbedarfs ist im Rahmen der 4. Umsetzungsstufe durch das Fachamt vorgesehen. Über das Ergebnis wird in der Vorlage zur 4. Umsetzungsstufe berichtet.

Die Stellenbedarfe (1,0 Personalstellen zum Betrieb der 3. Umsetzungsstufe) sind über die GRDrs. 317/2013 abgedeckt und wurden im Stellenplan 2016/2017 geschaffen.


Stellenbedarf für die Stadtkämmerei
Im Stellenplan 2017 wurden für das Parkraummanagement in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost für die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei insgesamt 5,1 Stellen geschaffen. Nachdem die Einführung des Parkraummanagements Stuttgart-Ost erst ab 2018 vorgesehen wird, werden die auf dieses Gebiet entfallenden 2,6 Stellen erst in Abhängigkeit von dem Termin der Einführung besetzt.

SUMME
Gesamt-Projekt-rahmen aus GRDrs 317/2013
Stufe 1

(Beschlusslage GRDrs 317/2013 und GRDrs 717/2014)
Stufe 2

inkl. „Nachbeschluss“ für die 1. Stufe (GRDrs 487/2015)
Stufe 3

GRDrs 827/2016
Stufe 4
Fiktiv
Differenz zum Gesamtrahmen aus GRDrs 317/2013
9,6
2,7
1,8
2,5
2,6





Finanzielle Auswirkungen


Die Verwaltung hält auf Basis des derzeitigen Planungsstandes weiterhin am Ziel fest, das Gesamtprojekt innerhalb des mit GRDrs. 317/2013 vorgegebenen finanziellen und personellen Rahmens abwickeln zu können.

Amt für öffentliche Ordnung

Die fachliche Detailplanung der dritten Umsetzungsstufe hat die in der ursprünglichen Konzeption (vgl. GRDrs. 317/2013, aktualisiert mit GRDrs. 487/2015) dargestellten Parameter verändert. Die aktuell noch nicht einbezogenen Teilgebiete des Stadtbezirks Stuttgart-Ost bleiben einer eventuellen vierten Ausbaustufe vorbehalten. Bezogen auf die Ursprungsplanung umfasst die vorliegende dritte Ausbaustufe insbesondere einen geringeren Personalaufwand. Das Finanzvolumen ist dementsprechend geringer. Die im Rahmenbeschluss zur GRDrs. 317/2013 angesetzten Mittel werden mit diesem Umsetzungsschritt nicht voll ausgeschöpft.
Details sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.


Beim Vergleich von Aufwendungen und Erlösen im Jahr 2017 ist zu beachten, dass das zusätzlich erforderliche Personal im Mai eingestellt werden muss, damit die dritte Umsetzungsstufe zum 01.11.2017 realisiert werden kann.

Der Aufwand für die 3. Umsetzungsstufe wird im Teilergebnishaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, gedeckt.


Tiefbauamt

Aufgrund der geänderten Reihenfolge der Einführung des Parkraummanagements in den zu bewirtschaftenden Stadtbezirken werden für den Betrieb der 3. Umsetzungs-stufe weniger Parkscheinautomaten als ursprünglich vorgesehen benötigt.

Übersicht
Parkscheinautomaten
Stufe 1
(01.10.2015)
Stufe 2
(01.06.2016)
Stufe 3
(01.11.2017)
GRDrs. 317/2013Anzahl
PSA
2803804601.120
GRDrs. 144/2014
GRDrs. 717/2014
Anzahl
PSA
3603004601.120
GRDrs. 487/2015Anzahl
PSA
3603803801.120
GRDrs. 827/2016Anzahl PSA3663653201.051

Die Mittel für die Beschaffung und den Aufbau der Parkscheinautomaten für die 3. Umsetzungsstufe wurden über die GRDrs. 717/2014 bereitgestellt und sind nach derzeitigem Stand auskömmlich.

Die den Erträgen gegenüberstehenden Aufwendungen für die 3. Ausbaustufe sind im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamtes gedeckt. Eventuelle Abweichungen bei den Aufwendungen werden innerhalb des Teilergebnishaushalts aufgefangen.

Umsetzungsstufe 4:
Für die Umsetzung des PRM in Stuttgart-Ost sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 280 Parkscheinautomaten erforderlich.
Dies bedeutet im Endausbau ein Volumen von ca. 1.330 Parkscheinautomaten für das Gesamtprojekt (Stufe 1-4; ursprünglich 1.120 PSA). Die daraus ggf. resultierenden zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwendungen und Erträge (im Vergleich zur GRDrs 317/2013) werden dem Gemeinderat in einer weiteren Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.




Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan zur Gebietseinteilung der 3. Umsetzungsstufe
Anlage 1a: Lageplan Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Ausschnitt)
Anlage 1b: Lageplan Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Ausschnitt)
Anlage 1c: Lageplan Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (Ausschnitt)
Anlage 2: Folgekosten 3. Umsetzungsstufe und 1. bis 3. Umsetzungsstufe (kumuliert)
Anlage 3: Teilhaushalt 320 - Übersicht über finanzielle Auswirkungen der einzelnen
Umsetzungsstufen
Anlage 4 - 6: Stellenschaffungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018


<siehe Dateianhang>



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Anlage 1 Übersicht.pdfAnlage 1 Übersicht.pdf Anlage 1a Nord.pdfAnlage 1a Nord.pdf Anlage 1b Süd.pdfAnlage 1b Süd.pdf Anlage 1c Bad Cannstatt.pdfAnlage 1c Bad Cannstatt.pdf Anlage 2 - Folgekostenübersicht.pdfAnlage 2 - Folgekostenübersicht.pdf Anlage 3_Finanzielle Auswirkungen.pdfAnlage 3_Finanzielle Auswirkungen.pdf Anlage 4 - Stellen Amt 32 VÜ.pdfAnlage 4 - Stellen Amt 32 VÜ.pdf Anlage 5 - Stellen Amt 32 Bußgeldstelle.pdfAnlage 5 - Stellen Amt 32 Bußgeldstelle.pdf Anlage 6 - Stellen Amt 32 Verkehrsbehörde_Bürgerbüro.pdfAnlage 6 - Stellen Amt 32 Verkehrsbehörde_Bürgerbüro.pdf