Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 156/2022
Stuttgart,
05/11/2022



Ergänzende Beauftragung Rahmenplan Stuttgart Rosenstein



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.05.2022
18.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:


1. Von der Erhöhung der Aufwendungen zur Rahmenplanung Stuttgart Rosenstein in Höhe von 656.060 EUR brutto (wie in den Beschlussziffern 3 bis 6 dargestellt), den optionalen Leistungen in Höhe von 138.831 EUR brutto (wie in der Beschlussziffer 2 dargestellt) und dem neuen Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 1.568.100 EUR brutto (gegenüber der GRDrs 1257/2019) wird Kenntnis genommen. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

2. Von der erfolgten Beauftragung optionaler Leistungen mit Kosten in Höhe von 138.831 EUR brutto entsprechend des Angebots der asp Architekten GmbH (GRDrs 1257/2019 Beauftragung Rahmenplan Rosenstein) wird Kenntnis genommen.

3. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von 352.810 EUR brutto aufgrund veränderter planerischer Rahmenbedingungen wird zugestimmt.

4. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von maximal 195.000 EUR brutto bis zum Abschluss der Rahmenplanung wird zugestimmt.

5. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von maximal 19.000·EUR brutto für Werkstattgespräche zum Rahmenplanprozess wird zugestimmt.

6. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von 89.250 EUR brutto aufgrund der zwingenden Abstimmung der Planung im Teilgebiet C1 mit dem Bebauungsplanverfahren Stuttgart 151 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Zu 2: Beauftragung optionaler Leistungen (GRDrs 1257/2019)
Im Zuge des Rahmenplanprozesses wurden auf Basis des Angebots der asp Architekten GmbH optionale Leistungen (GRDrs 1257/2019) in Höhe von 138.831‬ EUR an
selbige vergeben. Zu den optionalen Leistungen gehören beispielsweise die notwendige Vergrößerung der zu bearbeiteten Vertiefungsbereiche (Teilgebiet C1 Maker City und südliches Überwerfungsbauwerk) und das Erstellen von Arbeitsmodellen.


Zu 3: Mehraufwand aufgrund neuer Rahmenbedingungen
Im Zuge des Rahmenplanprozesses mussten zwingende Anpassungen an den
Planungen vorgenommen werden. Die Anpassungen wurden erforderlich, da die Verwaltung und die asp Architekten GmbH nach Auftragsvergabe im Bearbeitungsprozess tiefergehende Erkenntnisse erlangt haben, was sich in einem deutlichen nicht absehbaren Mehraufwand niedergeschlagen hat.


Für den Gleisbogen sowie die Teilgebiete A2 und B haben sich im Laufe der Bearbeitung tiefergehende Erkenntnisse zum Artenschutz, zum Umgang mit der Topografie und der A1-Ausgleichsfläche sowie die Anpassung an stadtklimatologische Vorgaben, verschiedene Szenarien zur Erschließung, Trassierung der Radschnellwege und Konzepte zur Querung der Wolframstraße etc., Änderungserfordernisse ergeben.

Teil des veränderten Konzepts ist auch die städtebauliche Ergänzung/Anpassung im Bereich des Paketpostamts, die mit einem weiteren Quartiersbaustein zu einer gewünschten Kompensation der Anzahl an Wohneinheiten und Verbesserung des
Städtebaus geführt hat.


Bedingt durch die Pandemiesituation konnten sämtliche Besprechungen mit den beteiligten Fachämtern nicht in den ursprünglichen Formaten durchgeführt werden. Der Mehraufwand, der durch die komplette Umstellung von Präsenzterminen in digitale
Formate entstanden ist, führten anfangs zu neuen technischen Herausforderungen und dauerhaft zur Reduktion der Gruppengrößen, was zu einer höheren Anzahl von Be-sprechungen mit jeweiligen Vor- und Nachbereitungen geführt hat.


Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von maximal 352.810 EUR.

Zu 4: Nachtrag für Planungsleistungen bis zum Abschluss der Rahmenplanung
Für die weitere Rahmenplanung, die bis Ende 2022 abgeschlossen werden soll, wurde ein Nachtragsangebot unterbreitet, das den voraussichtlichen Umfang des zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand darstellt. Dies beinhaltet weitere Gremientermine, Abstimmungstermine mit der Verwaltung, eventuelle Anpassungen der Planung nach der
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Fertigstellung der Rahmenplanung einschließlich
begleitender Textdokumente wie die Entwicklung von sogenannten Regelwerken mit Steckbriefen. Für unvorhersehbare Ergänzungen/Änderungen ist ein Puffer von
ca. 20% enthalten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung selbst erfolgt auf Grundlage des Angebots der asp
Architekten GmbH zum Rahmenplan (GRDrs 1257/72019). Das Nachtragsangebot
entspricht den notwendig gewordenen Anpassungen.



Zu 5: Werkstattgespräche
Auf Wunsch des Gemeinderats sollen sogenannte Werkstattgespräche zum Rahmenplanprozess stattfinden. Eine Begleitung der Gespräche durch die asp Architekten GmbH ist unabdingbar. Dieses Format ist neu und war nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten. Für die drei absolvierten Werkstattgespräche (ca. 3.700 EUR je Gespräch einschließlich Vor- und Nachbereitung) und zwei weitere optionale Termine wurde ein
eigenständiges Angebot vorgelegt. Das vorgelegte Angebot entspricht den Anforde-
rungen.


Zu 6: Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren Stgt 151
Im Zusammenhang mit dem prioritären Bebauungsplanverfahren Stuttgart 21 – Teil-
gebiet C1 (Stgt 151) war eine wechselseitige und intensive Abstimmung der Planung mit allen Planungsbeteiligten (Arbeitsgruppe C1 und Auftragnehmer für das Bebauungsplanverfahren und den Umweltbericht) notwendig. Planerisch waren u. a. An-
passungen im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung, dem Artenschutz, dem
Wassermanagement, den Aurazonen und den zukünftigen Flächen für den Stadtacker sowie eine Überarbeitung der Freiraumplanung erforderlich. Die entstandenen Mehr-
aufwendungen waren für den Planungsprozess zwingend erforderlich.



Finanzielle Auswirkungen

Die weiteren Aufwendungen in Höhe von 794.891 EUR aus den Beschlussziffern 2 . bis 6 werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


Aus dem bereits im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 ursprünglich als Planungskosten für die Beauftragung des Rahmenplans Stuttgart Rosenstein bereitgestellten Teilplanansatz sind noch ausreichend Restmittel vorhanden, die zum Jahresabschluss 2021 als Ermächtigungsübertragung angemeldet wurden und entsprechend in 2022 zur Verfügung stehen.




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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