Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1112/2023
Stuttgart,
10/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Schaffung eines Budgets für den Beirat für Menschen mit Behinderung

Beantwortung / Stellungnahme

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist ein beratendes Gremium und tagt fünfmal jährlich. Er setzt sich zusammen aus 16 Vertreter/-innen unterschiedlicher Behinderungsarten, 11 Stadträtinnen und Stadträten, einem erfahrenen Mitglied aus der Behinderungsarbeit und der/dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Den Vorsitz hat die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration.

Einzelne Maßnahmen und Projekte, die durch den Beirat berücksichtigt und befördert werden können, ergeben sich aus dem Fokus-Aktionsplan und den Diskussionen im Beirat. Im Rahmen einer Beiratsklausur am 02.05.2022 hat der Beirat die ersten Projekte zur Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion ausgewählt.

Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde von Oktober 2014 bis Mai 2015 in einem großen Beteiligungsprozess erarbeitet. Zahlreiche Ideen und Maßnahmen wurden gesammelt, um die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Stuttgart zu verbessern.
Seither wurden unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Manche sind noch offen, vieles befindet sich in der Umsetzung und mündete in die Haushaltspakete Inklusion.

Im Rahmen der Evaluation und Fortschreibung des Fokus-Aktionsplans, wurden die Maßnahmen und Schwerpunkte überprüft. Auf Grundlage der GRDrs 353/2023 „Ergebnisse aus den Workshops zur Evaluation des Fokus-Aktionsplans“ wurden konkrete Vorschläge erarbeitet, die mit den Mitteln des Beirats umgesetzt werden können.

Folgende Projektideen wurden 2023 von den Beiratsmitgliedern beschlossen und priorisiert:

Modul 1Öffentlichkeitsarbeit: Menschen mit Behinderung sind sichtbarer in der Stadtgesellschaft, z.B. Erklär-Videos, Kampagne in U-Bahnen
Modul 2Sensibilisierung und Schulungen
Modul 3Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Politische Bildung
Modul 4Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Assistenz
Modul 5Barrierefreiheit als Voraussetzung für Teilhabe
z.B. Barrierefreiheit in Bürgersälen (mobile Induktionsanlage), etc.
Modul 6Barrierefreiheit als Voraussetzung für Teilhabe: Gesundheitssystem
z.B. WLAN im Krankenhaus ermöglicht die Kommunikation über technische
Hilfsmittel für gehörlose Menschen (aufgrund der Betonmauern funktioniert
kein LTE), Kontrastreiche Beschilderung in Krankenhäusern, etc.
Modul 7Gesundheit
Modul 8Präventionsangebote gegen (sexualisierte) Gewalt

Mit einem Budget in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr könnten diese Maßnahmen durch den Beirat gezielt fach- und sachgerecht befördert werden.

Um einen Vorschlag für die Verwendung des Budgets zu erarbeiten, hat der Beirat in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet.

Folgende Projekte aus 2022 sind bereits umgesetzt bzw. derzeit in Umsetzung und ausbezahlt worden:

Thema
Frauen und Sexualität: 2-tägiger Workshop (pro familia Stuttgart e.V.)
Inklusive Musikschule (Stuttgarter Musikschule)
Volkshochschule Stuttgart Empowernment Workshop
MTV Stuttgart – Sportidee
derzeit in Umsetzung!
Digitale Stadtführung für Menschen mit Handicap (Stuttgart Tourist)
derzeit in Umsetzung!
Einsamkeitskampagne Erklärvideo (SI-Strat)

Die Entscheidung, welche Maßnahmen und Projekte gefördert werden sollen, liegt ausschließlich beim Beirat für Menschen mit Behinderung. Die Auswahl und Priorisierung der konkreten Maßnahmen wird als Ergebnis zur Verwendung des Budgets festgestellt. Die Geschäftsstelle des Beirats wurde beauftragt, die Auswahl und die Priorisierung umzusetzen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1169/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2083/2023 CDU, 3136/2023 Nr. 1 SPD, 9031/2023 StR'in Yüksel




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




<Anlagen>