Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
165
10a
VerhandlungDrucksache:
422/2021
GZ:
Sitzungstermin: 19.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Finanzierung von Selbsttests für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.05.2021, GRDrs 422/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 104.000 weitere Corona-Selbsttests zu beschaffen. Diese stellen die Testmöglichkeiten für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart für den Zeitraum bis 30.06.2021 sicher.

2. Verlängern sich die Maßnahmen aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung über Juni 2021 hinaus, wird die Verwaltung ermächtigt, analog zu dieser Regelung weiterhin Selbsttests für die Mitarbeitenden zu beschaffen.

3. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als Inhouse-Geschäft.

4. Den hierfür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 527.300 EUR für den Zeitraum bis 30.06.2021, Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagten Deckungsreserve.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist der Meinung, dass mit den Selbsttests großzügiger umgegangen werden müsse, um Angestellte der Fraktionen ebenso zu versorgen. Jeder Test sei ein Beitrag, um Infektionen zu vermeiden. Dies bedeute Sparsamkeit an der falschen Stelle und entspreche nicht seinem Verständnis von Pandemiebekämpfung.

Herr Reichert (HauptPersA) stellt klar, dass alle Mitarbeiter*innen, die getestet werden sollen, entsprechende Lieferungen erhielten. Die Angestellten der Fraktionen seien keine städtischen Mitarbeiter und somit nicht im Lieferumfang enthalten. Die Belieferung der Fraktionen für die Sitzungen sei ein anderes System als die Belieferung der Mitarbeiter. Aktuell gebe es die Rückmeldung, dass beide Systeme gut funktionierten.

Ihre Fraktion erhalte nach wie vor Tests für Sitzungen, die bereits seit Monaten digital stattfänden, moniert StRin Schumann (PULS). Viele Stadträtinnen und Stadträte kämen nicht mehr regelmäßig ins Büro. Einerseits sei die Verteilung sehr "knauserig", andererseits würden einige Tests nicht genutzt. Das Verhältnis stimme nicht.

EBM Dr. Mayer erklärt, das Haupt- und Personalamt müsse über 15.000 städtische Mitarbeiter*innen versorgt. Die Bestellung und Verteilung von Masken und Tests müsse zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit bewältigt werden. Einzelgebinde habe es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf dem Markt gegeben. Er könne nicht erkennen, dass mit den Tests geizig umgegangen werde.

Die hinter diese Aussage stehende Haltung kritisiert StR Rockenbauch. Aufwand könne vermieden werden, indem auf die Unterscheidung zwischen städtischen und Fraktionsangestellten verzichtet werde. Er schlägt vor, die Bestellungen von den Fraktionsgeschäftsstellen eigenverantwortlich ausführen zu lassen. Die "On-top-Systeme" seien in dieser Akribie nicht erforderlich.

Gegenüber StR Rockenbauch führt StR Dr. Oechsner (FDP) aus, der Arbeitgeber sei für die Beschaffung von Tests zuständig. Wenn die Fraktionen Mitarbeiter beschäftigten, müsste diese dementsprechend selbst für die Beschaffung sorgen.

Diesen Ausführungen kann Herr Reichert zustimmen. Wenn allen nicht-städtischen Mitarbeitern Tests zur Verfügung gestellt würden, müsste dies auch für alle Bürger der Stadt erfolgen. Es gebe Haushaltsbudgets für Mitarbeiter sowie für Stadträte. Die Haushaltssystematik werde verlassen, wenn mit diesen Budgets etwas Anderes gemacht werde. Dies sei ohne Beschluss nicht zulässig.

StR Kotz (CDU) bestätigt, die Abwicklung sei mittlerweile unbürokratischer geworden. In Erinnerung an die Thematik der Lohnsteueraußenprüfung und geldwerter Vorteil wolle er nicht in drei Jahren eine Diskussion über Nachversteuerung führen, weil zu viel Geld für Tests ausgegeben worden sei. Eine Pandemie setze keine "Wünsche an das Finanzamt" außer Kraft.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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