Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 982/2013
Stuttgart,
12/06/2013



Überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2013 zur Beseitigung von Schäden an Gewässern durch die Unwetter im Juli 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich22.01.2014



Beschlußantrag:

1. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2013 für die in der Begründung genannten Schäden an Gewässern im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt; KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen - in Höhe von 330.000 EUR wird zugestimmt. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:


Begründung:


Die schweren Unwetter mit Gewittern, Sturm und Starkregen am Mittwoch, 24.07.2013, Donnerstag, 25.07.2013 und am Montag, 29.07.2013 verursachten erhebliche Schäden an den öffentlichen Gewässern.

Exemplarisch sind hier die größten Schäden aufgeführt:
- große Teile des stark frequentierten Wegs entlang des Ramsbachs in S-Plieningen wurden weggespült. Der Weg wird derzeit wiederhergestellt.
- der Elsenbach trat über die Ufer und überschwemmte die Straße Im Elsental und die Böblinger Straße.

Teilweise wurden auch Privatgrundstücke überflutet, da das Kanalnetz und die Gewässer die Wassermassen nicht aufnehmen konnten.

Von den Wassermassen mitgeführtes Astwerk, Schlamm und Geröll hat sich in den Rechenanlagen, den Regenrückhaltebecken sowie den Sand- und Geröllfängen abgelagert. Um einen ungehinderten Wasserabfluss zu gewährleisten, müssen die Rückstände entfernt und entsorgt werden. Außerdem kam es durch die Wassermassen bei vielen Bächen an den Ufer- und Sohlbefestigungen zu umfangreichen flächigen Ausspülungen und Schäden, die umgehend zu beseitigen sind, da sonst bei weiteren Starkregenereignissen noch größere Schäden zu befürchten sind.

Ein Teil der Schäden kann durch die Baubetriebsstellen des Tiefbauamts behoben werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle muss die Schadensbeseitigung jedoch an Fremdfirmen vergeben werden, da die Baubetriebsstellen nicht über die nötigen Kapazitäten sowie die notwendigen Gerätschaften und Materialien verfügen.

Im Haushaltsjahr 2013 kann nur ein Teil der Schäden (170.000 EUR) aus den Mitteln der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus gedeckt werden. Es werden daher zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 330.000 EUR für die kurzfristige Schadensbehebung benötigt.

Die Deckung erfolgt dabei aus der allgemeinen Deckungsreserve und aus bislang nicht benötigten Mitteln zur Schadensbeseitung von Einwurzelungen städtischer Bäume in das Kanalnetz.

Das für die Gewässerunterhaltung durch die Haushaltskonsolidierung 2009 gekürzte Budget von 240.000 EUR/Jahr reicht bereits für die Standardpflege und Unterhaltung bei Weitem nicht aus. Deshalb wurden zum Doppelhaushalt 2014/2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 EUR pro Jahr beantragt, die allerdings im Budgetgespräch abgelehnt wurden. Da auch im Doppelhaushalt 2014/2015 keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen, ist eine kurzfristige Schadensbehebung der Hochwasserschäden nicht aus dem vorhandenen Budget möglich.


Finanzielle Auswirkungen

Für den überplanmäßigen Aufwand sind folgende Mittelumsetzungen erforderlich:

Sender:
Auftrag: 90612000000 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Sachkonto 44980000 – Deckungsreserve 200.000 EUR

Auftrag: 67541003910 – Schadensfälle aufgrund von Einwurzelungen
Sachkonto 44410040 130.000 EUR

Empfänger
PSP-Element 4.665521800 – Gewässerunterhaltung
Sachkonto 42120100 330.000 EUR




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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