Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1230/2013
Stuttgart,
11/08/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 35
Einnahmen verbessern 1:
Umsetzung des Schlichterspruchs aus 2010 – Gäubahnflächen zurück an die Bahn


Beantwortung / Stellungnahme


Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Projektpartnern über die Umsetzung des Schlichterspruchs ist bislang nicht erfolgt. Daher lassen sich aus dem Schlichterspruch keine Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn AG ableiten.


Ziffer 11.3 des Schlichterspruchs lautet:

3. Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig, z.B. über den Bahnhof Feuerbach, an den Tiefbahnhof angebunden.

Dies würde den Rückerwerb des größten Teils der Flächen der Gäubahn (Teilgebiet D) durch die Bahn voraussetzen.

Im Kaufvertrag von 2001 wurde als anteiliger Kaufpreis für das Teilgebiet D der Betrag von 5.112.918,81 € festgelegt. Dieser Betrag entspricht dem auf den Stichtag 31.12.1999 mit 7,5 % abgezinsten Wert der Flächen. Im Falle der Rückgabe ist aus Sicht der Stadt der anteilige Kaufpreis deshalb mit 7,5 % bis zum Rückgabezeitpunkt aufzuzinsen. Bei einer Rückgabe zum 31.12.2013 beträgt der von der DB zu leistende Betrag 14.073.022,95 € (Aufzinsungsfaktor bei 7,5 % und 14 Jahren = 2,752444). Der genaue Umfang der zurückzugebenden Fläche kann derzeit nicht exakt festgelegt werden. Bei einer Rückgabe von angenommen 90 % der erworbenen Fläche wäre der an die Stadt zu leistende Betrag rd. 12,6 Mio. €.

Wie vorstehend erläutert kann der Umfang der zu veräußernden Flächen derzeit nicht bestimmt werden. Auch ist davon auszugehen, dass die Bahn andere Vorstellungen bezüglich der Ermittlung des Rückkaufwertes hat (niedrigerer Aufzinsungsfaktor). In jedem Fall bedarf die Rückgabe der Flächen einer vertraglichen Einigung mit der Bahn. Diese hat bislang nicht zu erkennen gegeben, dass sie die Umsetzung des Schlichterspruchs in diesem Einzelpunkt beabsichtigt.

Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass der Erlös aus der Rückgabe der Flächen im Zeitraum des Doppelhaushalts 2014/2015 zur Zahlung fällig wird. Eine Veranschlagung kann deshalb nicht vorgenommen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

459/2013




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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