Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0323-00
GRDrs 363/2020
Stuttgart,
05/08/2020



Terminverschiebung der Einwohnerversammlungen 2020



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.05.2020



Beschlußantrag:

Die für das Jahr 2020 festgelegten Einwohnerversammlungen (GRDrs 1071/2019) werden aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verschoben:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der siebten Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zur Änderung der Corona-Verordnung in der Fassung vom 04. Mai 2020 werden gemäß § 3 CoronaVO vorerst bis zum 10. Mai 2020 Veranstaltungen mit mehr als fünf Teilnehmern verboten.

Des Weiteren sind bis zum 31. August 2020 auch Großveranstaltungen nicht gestattet.

Es ist davon auszugehen, dass diese Einschränkungen verlängert werden und Lockerungen dieser Vorschriften eine Durchführung der Einwohnerversammlung S-Süd am 13. Juli 2020 nicht ermöglichen würden.

Die Terminverschiebung der Einwohnerversammlung Obertürkheim ist sowohl mit dem betroffenen Bezirksvorsteher als auch mit dem Bezirksbeirat abgestimmt.



Finanzielle Auswirkungen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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