Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OBM
GRDrs
1238/2017
Stuttgart,
10/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
ÖPNV hat Vorfahrt: Zusammenlegung der Zonen 10 und 20
Beantwortung / Stellungnahme
Im eingebrachten Entwurf des Doppelhaushalts ist für das Jahr 2019 ein Ansatz von 9 Mio. Euro berücksichtigt. Mit diesem Betrag kann ein Mischpreis zwischen den Preisstufen 1 und 2 für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart realisiert werden. Die Partner im VVS wollen den Vorschlag der Landeshauptstadt für ihr Stadtgebiet zum Anlass nehmen, die gesamte Tarifzonenstruktur im VVS zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gesellschafter und der Verbundgesellschaft beschäftigt sich bereits intensiv mit verschiedenen Modellen zur Tarifzonenreform. Dabei bildet die Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 die Basis.
Vorliegende Anträge/Anfragen
420/2017 Nr. 1 - Bündnis 90 / Die Grünen-Gemeinderatsfraktion
Fritz Kuhn
<Anlagen>