Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: 0603
GRDrs 149/2013
Stuttgart,
03/07/2013



Vorbereitung der Wahl des 18. Deutschen Bundestags am 22. September 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.03.2013
21.03.2013



Beschlußantrag:
1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 6 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 59 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 296 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer wird analog zu Kommunalwahlen angewandt.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten sechs Wochen vor der Wahl werden bis zu 59 Aushilfskräfte benötigt.

Finanzielle Auswirkungen

„Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsjahr 2013 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt bereitgestellt.“


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Begründung:

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist nur für Kommunalwahlen bindend, sie sollte jedoch auch für die Bundestagswahl angewandt werden. Für ca. 2800 Wahlhelfer wären insgesamt ca. 193 000 € aufzuwenden. 2. Bei der Bundestagswahl ist mit bis zu 80 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u. a. 2800 Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, etwa 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten sechs Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es sind vorgesehen

Ergänzend wird die Arbeitszeit von fünf Mitarbeiter/innen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent für die Dauer von max. 12 Wochen erhöht.

Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu acht weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.

Die Kosten in Höhe von insgesamt 798 000 € gliedern sich wie folgt:

Sachkosten

Vordrucke, Druckkosten
34 000 €
Portokosten
241 000 €
Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen
72 000 €
Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeit
193 000 €
Personalkosten
Aushilfen, Aufstockungen, sonstige Personalkosten
258 000 €

Soweit das Land die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 460 000 € zu rechnen.



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