Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5674-04
GRDrs 787/2011
Stuttgart,
09/08/2011



Eiswelt Stuttgart;
Finanzierung Sanierungsmaßnahmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.09.2011
21.09.2011



Beschlußantrag:

1. Den Sanierungsmaßnahmen in der Eiswelt Stuttgart mit einem Gesamtaufwand von 605.000 € wird zugestimmt.

2. Finanzierung:

2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 605.000 € werden im Teilfinanzhaushalt 2011, THH 520, Sportamt, Projekt-Nr. 7.520332, Sanierungsmaßnahmen Eiswelt Stuttgart, Ausz.Gr 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt.

2.2 Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 605.000 € im Teilfinanzierungshaushalt 2011, THH Sportamt Projekt-Nr. 7.520332, Sanierungsmaßnahmen Eiswelt Stuttgart, Ausz.Gr 7871 Hochbaumaßnahmen wird zugestimmt.

2.3 Die Deckung erfolgt durch Sperrung von Mitteln in entsprechender Höhe im THH 400 Schulverwaltungsamt, Projekt-Nr. 7.401901 – Konjunkturpaket II (energet. Maßnahmen SP) und 7.401902 – Konjunkturpaket II (sonstige energet. Maßnahmen) Ausz.Gr 7871 Hochbaumaßnahmen.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Aktueller Sachstand

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.03.2009 (GRDrs 70/2010) den Baubeschluss für die Sanierung der Eiswelt Stuttgart (EISSPORT-ZENTRUM WALDAU) mit Gesamtkosten von 9,718 Mio. € getroffen. Das Projekt umfasst im Rahmen des Konjunkturpakets II eine umfassende Sanierung der Halle 1 und des Betriebsgebäudes. Die Bauarbeiten liegen im vorgesehenen Zeitplan, der Trainingsbetrieb für die Halle 1 konnte bereits aufgenommen werden.


Im Zuge der oben dargestellten Planungs- und Bauarbeiten wurde festgestellt, dass auch im Bereich der Halle 2 sowie bei der Eisbereitungstechnik dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen sind, die nicht im Baubudget für die Sanierung der Eiswelt Stuttgart enthalten sind.

2. Weitere Sanierungsmaßnahmen

Nach Beteiligung der baubegleitenden Architekten und Fachingenieure sowie des städtischen Hochbauamts besteht für folgende Maßnahmen im Bereich der Halle 2 sowie der Eisbereitungstechnik ein unabdingbarer Finanzierungsbedarf:

2.1 Sanierung Eisbereitungstechnik

Auf Basis eines in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens wurden sicherheitsrelevante Mängel bei der Bestandstechnik für die Kälteanlagen festgestellt. Diese umfassen insbesondere die Erneuerung von Ammoniak-Rohrleitungen, die Notentlüftungen des Kältemaschinenraums sowie den Austausch von Modulen der Zentralbatterieanlage der Sicherheitsbeleuchtung mit einem Aufwand von insgesamt 230.000 €.

2.2 Anpassung der Fluchtwege und der Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA)

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Halle 1 und des Betriebsgebäudes hat das Baurechtsamt darauf hingewiesen, dass eine weitere Nutzung der Halle 2 für öffentlichen Publikumslauf nur möglich ist, wenn die Fluchtwegssituation und die RWA-Anlagen dem Fassungsvermögen bis maximal 700 Besuchern angepasst werden. Der Aufwand beträgt 115.000 €.

2.3 Holzrisssanierung Halle 2

Nach dem Unglück von Bad Reichenhall hat die Stadt alle Stuttgarter Hallen, so auch die Gebäude der Eiswelt Stuttgart, untersuchen lassen. Nach dem Sachverständigengutachten von 2006 sollte innerhalb von 5 Jahren eine Risssanierung für die Halle 2 erfolgen. Bei der erneuten Begutachtung vor Durchführung der Maßnahme hat der Sachverständige nun einen wesentlich höheren Aufwand für die Sanierung festgestellt. Nach der Grobkostenschätzung betragen die Kosten 202.000 €.

2.4 Sanierung Holztragkonstruktion Halle 2

Bei der unter Ziffer 2.3 erfolgten Begutachtung der Holztragkonstruktion wurde vom Sachverständigen auch eine Verschiebung der Dachkonstruktion festgestellt. Nach den Ausführungen des Gutachters ist eine umfangreiche Sanierung bzw. ein teilweiser Austausch der Holzträger vorzunehmen, um den Betrieb der Halle 2 unter statischen Gesichtspunkten dauerhaft zu gewährleisten. Bisher konnte der Sachverständige keinen Zusammenhang mit den Tiefgründungen im Rahmen des Neubaus der Halle 1 der Eiswelt Stuttgart herstellen. Der Sachverständige wird weiter die möglichen Ursachen für den aufgetretenen Schaden prüfen, um ggf. Ansprüche seitens der Stadt geltend zu machen. Der Sanierungsaufwand beläuft sich auf 58.000 €. 3. Finanzierung

Für die unter Ziffer 2 dargestellten unabdingbar notwendigen Maßnahmen besteht ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 605.000 €. Diese Mittel sind Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme der Eiswelt Stuttgart, insbesondere der Halle 2. Die Deckung erfolgt aus eingesparten Mittel aus dem städtischen Finanzierungsanteil innerhalb des Konjunkturpakets II - Bildungspauschale – bei den Schulbaumaßnahmen. Die städtischen Mittel sind durch kostengünstigere Vergaben bei der Realisierung aller beschlossenen Maßnahmen frei geworden.

4. Termine

Die Sofortmaßnahmen für die Halle 2 müssen in der Zeit von Ende September 2011 bis 12.11.2011 durchgeführt werden. Der bisher vorgesehene Einweihungstermin für die Eiswelt Stuttgart muss deshalb von 02.10.2011 auf 13.11.2011 verschoben werden. Die eissporttreibenden Vereine wurden entsprechend informiert, in Abstimmung mit den Nutzern wurde ein Zeitplan für den Trainingsbetrieb in der Übergangsphase erarbeitet.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ziffer 3.



Beteiligte Stellen

Die Referate T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen



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