Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 1183/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Haushalt 2022/2023 „Kostenloses VVS-Seniorenabo“ bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis
- Fortführung kostenloses SeniorenAbo


Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) bietet seit 1. Oktober 2020 die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses SeniorenJahresticket des Verkehrs und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) zu erhalten. Das Ticket berechtigt ohne zeitliche Beschränkung zu Fahrten im gesamten Netz des VVS und wird als elektronisches Ticket im Scheckkartenformat („polygoCard“) ausgegeben.

Alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Stuttgart können laut VVSGemeinschaftstarif ein SeniorenAbo erwerben:


Das Förderprogramm wurde zunächst für zwei Jahre konzipiert, es endet damit am 30. September 2022. In den ersten 12 Monaten wurden insgesamt 1.648 Verfahren positiv abgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass abgesehen von der Startkampagne keine weitere Werbung mehr erfolgt ist und dass mit der Corona-Pandemie gerade für diesen speziellen Kundenkreis ein zusätzliches Hindernis vorlag. Insoweit kann das Projekt als Erfolg bewertet werden.

Die Senioren-Jahresabos werden von der Landeshauptstadt und vom VVS gemeinschaftlich finanziert. Der städtische Anteil betrug im ersten Förderjahr (12 Monate) 50 %. Für den Zeitraum bis September 2022 waren Fördermittel in Höhe von insgesamt 752.000 Euro im DHH 2020/2021 und in der weiteren Finanzplanung eingestellt.

Das Angebot ist eine freiwillige Leistung der LHS ohne jeglichen gesetzlichen Anspruch für die Antragstellenden.


Bei Fortsetzung des Projektes umfasst der Finanzierungsanteil der LHS - laut Vereinbarung mit dem VVS - nur noch 25 % der jeweils neu abgeschlossenen SeniorenJahrestickets im 1. Jahr. Anschlusskarten sind von den Seniorinnen und Senioren selbst zu finanzieren.

Die Fortsetzung des Projektes erfordert daher beim Amt für öffentliche Ordnung ein Budget sowie Personalressourcen zur Beratung und Abwicklung des „Tauschprozesses“.

Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage zunehmen wird, wenn die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie weiter zurückgehen und die „Tauschaktion“ stärker beworben wird. Für die Folgejahre werden daher - entsprechend dem zweiten Projektjahr – jeweils 1.400 Anträge/Jahr prognostiziert. Pro Jahr müsste dafür mit ca. 200.000 EUR gerechnet werden, im Jahr 2022 erst ab Oktober entsprechend mit 50.000 EUR. Des Weiteren wäre der KW-Vermerk an der vorhandenen Vollzeitstelle zu streichen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

474/2021 Teil 10, Spiegelstrich 8 Teil 2 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN; 985/ 2021 Nr. 8 Die FrAKTION; 1083/2021 FDP; 1093/2021 Zeile 1875 TEil 2 FDP; 1112/2021 PULS; 1275/2021 Nr. 5 FW; 1313/2021 Punkt 12, Teil 5 SPD




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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