Alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Stuttgart können laut VVS‐Gemeinschaftstarif ein Senioren‐Abo erwerben:
· Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt aus einem öffentlich‐rechtlichen Dienstverhältnis oder Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen gegen Vorlage eines Rentenbescheides.
Die Senioren-Jahresabos werden von der Landeshauptstadt und vom VVS gemeinschaftlich finanziert. Der städtische Anteil betrug im ersten Förderjahr (12 Monate) 50 %. Für den Zeitraum bis September 2022 waren Fördermittel in Höhe von insgesamt 752.000 Euro im DHH 2020/2021 und in der weiteren Finanzplanung eingestellt.
Das Angebot ist eine freiwillige Leistung der LHS ohne jeglichen gesetzlichen Anspruch für die Antragstellenden.
Bei Fortsetzung des Projektes umfasst der Finanzierungsanteil der LHS - laut Vereinbarung mit dem VVS - nur noch 25 % der jeweils neu abgeschlossenen Senioren‐Jahrestickets im 1. Jahr. Anschlusskarten sind von den Seniorinnen und Senioren selbst zu finanzieren.
Die Fortsetzung des Projektes erfordert daher beim Amt für öffentliche Ordnung ein Budget sowie Personalressourcen zur Beratung und Abwicklung des „Tauschprozesses“.
Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage zunehmen wird, wenn die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie weiter zurückgehen und die „Tauschaktion“ stärker beworben wird. Für die Folgejahre werden daher - entsprechend dem zweiten Projektjahr – jeweils 1.400 Anträge/Jahr prognostiziert. Pro Jahr müsste dafür mit ca. 200.000 EUR gerechnet werden, im Jahr 2022 erst ab Oktober entsprechend mit 50.000 EUR. Des Weiteren wäre der KW-Vermerk an der vorhandenen Vollzeitstelle zu streichen.
Vorliegende Anträge/Anfragen 474/2021 Teil 10, Spiegelstrich 8 Teil 2 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN; 985/ 2021 Nr. 8 Die FrAKTION; 1083/2021 FDP; 1093/2021 Zeile 1875 TEil 2 FDP; 1112/2021 PULS; 1275/2021 Nr. 5 FW; 1313/2021 Punkt 12, Teil 5 SPD Dr. Clemens Maier Bürgermeister <Anlagen>