Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
176/2023
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 15.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023 und fortgeschriebener Finanzplanung bis 2026
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.03.2023, GRDrs 176/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Nachtragshaushaltsplan und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2026 wird gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 4 zugestimmt.

2. Der Anbringung der neuen Deckungsvermerke gemäß Anlage 5 wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Aufgrund des späten Vorlagenversandes folgt der Ausschuss der Anregung von StR Winter (90/GRÜNE), heute lediglich einen Sachvortrag sowie Verständigungsfragen vorzusehen.

Von BM Fuhrmann wird vorgetragen, mit dem Nachtragshaushaltsplan 2023 werde seitens der Verwaltung dem Gemeinderat der vierte Nachtragshaushalt hintereinander vorgelegt. Dies sei ein Beleg für die momentan unplanbare Zeit.

Grund für den Nachtragshaushaltsplan 2023 seien gravierende Änderungen zum Etat 2023, aber auch die vorgeschlagene Kapitaleinlage bei der SWSG. Bei der Planung habe sich die Finanzverwaltung wie üblich an den aktuellen Prognosen orientiert. Insbesondere sei hier die aktuelle Steuerschätzung zu nennen, wobei es dazu sehr unterschiedliche Interpretationen gebe. Zudem habe man sich an den Positionen des Nachtragshaushaltsplans 2022 orientiert, es seien die zwischenzeitlich gefassten gemeinderätlichen Beschlüsse aufgenommen worden und es seien wesentliche Änderungen, die dem Rat bekannt seien, berücksichtigt worden. Hier nennt er folgende Themen: Unterbringung von geflüchteten Menschen [prognostizierter Mehraufwand 113 Mio. € ohne soziale Hilfen (74,1 Mio. €)], weiter steigende Energiekosten (32 Mio. € Mehraufwand), Pauschale für Baupreissteigerungen, Kosten für das Deutschland-Ticket, Pauschale für Energiepreissteigerungen bei Dritten (10 Mio. €), Verlustausgleich des Klinikums Stuttgart (42,7 Mio. €), Darlehen für die Stadion KG (10 Mio. €), Kapitaleinlage SWSG in Höhe von 50 Mio. € zur Umsetzung des durch den Gemeinderat vorgesehenen Bauprogramms (weitere 50 Mio. € im Jahr 2024/im Jahr 2025 weitere 100 Mio. €), Gewerbesteuerumlage in Höhe von 29,2 Mio. €.

Bezogen auf die Gewerbesteuerumlage fährt der Finanz-Bürgermeister fort, je höher diese Umlage sei, desto höher seien allerdings auch die Gewerbesteuererträge. Von ursprünglich 650 Mio. € sei hier der Ansatz auf 1 Mrd. € erhöht worden. Dabei habe die positive Entwicklung des letzten Jahres als Grundlage gedient. Im Rahmen des im Juli vorgelegten Jahresabschlusses würden die genauen Zahlen zu 2022 genannt. Des Weiteren habe man bei dieser Ansatzerhöhung im Jahr 2023 eingetretene Umstände mitberücksichtigt. Die Verwaltung sei optimistisch, dass der geplante Gewerbesteuerertrag erreicht werde.

Weiter erwähnt BM Fuhrmann Mehrerträge im sozialen Bereich [korrespondierend mit Aufwendungen (73,4 Mio. €)] und höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von 33,1 Mio. €.

Gerechnet werde insgesamt mit einer Verbesserung in Höhe von 146,9 Mio. €, und somit ergebe sich im ordentlichen Ergebnis ein Minus in Höhe von ca. 82 Mio. €. Da sich nach Auffassung der Finanzverwaltung das Sonderergebnis nicht verändere, werde sich im Jahr 2023 das Gesamtergebnis auf minus 70,3 Mio. € belaufen.

Die Vorlage beinhalte die Finanzplanung 2024 - 2026; ausgegangen werde davon, dass sich die im Jahr 2023 abzeichnenden negativen Entwicklungen in den Jahren 2024 und 2025 fortsetzten. Hochgerechnet worden sei, dass dies für das Jahr 2024 eine weitere Verschlechterung von 235 Mio. € auf 438 Mio. € minus bedeuten könne (Verschlechterung im Jahr 2025 von 165 Mio. € auf 448,7 Mio. € minus). Erst im Jahr 2026 werde von einer Besserung im Umfang von 82 Mio. €, allerdings immer noch mit einem Minus-Ergebnis in Höhe von 71,6 Mio. € ausgegangen. Ersichtlich sei aus der Finanzplanung, dass die Gewerbesteuererträge auf der ursprünglich kalkulierten Höhe belassen worden seien, da nicht bekannt sei, ob sich der momentane positive Trend bei der Gewerbesteuer fortsetze. Sollte sich dieser positive Trend weiterentwickeln, würde sich natürlich das 2024/2025 deutlich im Minus befindliche Ergebnis verbessern.

Positiv sei, dass die LHS für das Jahr 2023, aufgrund ihrer momentan noch vorhandenen Liquidität, die vorgesehene Kreditaufnahme nicht benötige.

Angesichts der Vielzahl anstehender Projekte seien die Herausforderungen groß. Angesichts von Projekten wie Opernsanierung, Entwicklung Rosenstein und Office Hub müsse Einiges bewältigt werden.

StRin Hübsch (PULS) weist auf den Antrag Nr. 19/2023 "Finanzielle Wertschätzung für alle Kita-Mitarbeitenden und in der Schulkindbetreuung / Ausweitung des Tarif+ und der SuE-Zulage" der SPD-Gemeinderatsfraktion sowie ihrer Fraktionsgemeinschaft vom 31.01.2023 hin. Sie bittet die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der dort thematisierten Zulagen für pädagogisches Personal rechtzeitig vor der Endbehandlung der GRDrs176/2023 aufzuzeigen. Dies, so die Stadträtin, könnte ein Thema für den Nachtragshaushalt sein.

Zu ihrem Hinweis, derzeit seien 9 % der Stellen nicht besetzt, fragt sie, ob die dem Nachtragshaushalt zugrundeliegenden Berechnungen dies berücksichtigen. Dazu informiert Herr Vaas (StKäm), dass unbesetzte Stellen nicht berücksichtigt sind.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Fuhrmann fest:

Die GRDrs 176/2023 ist eingebracht.

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