Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 128/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/08/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Personalgewinnung und -erhaltung in pädagogischen Berufen des Jugendamts - weitere Maßnahmen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

· 1008/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
· 2138/2023 CDU
· 3000/2023 Nr.2 und 3 SPD
· 4175/2023 Die FrAKTION
· 5018/2023 Nr.2 PULS
· 5110/2023 Nr.2 PULS (abweichend von 5018)
· 6000/2023 FDP
· 7045/2023 Freie Wähler
· 9059/2023 Yüksel Sibel (Einzelstadträtin)
· JHA 25.09.2023
· BHH 71820-Antrag Erzieher*innen entlasten statt weiter belasten


werden nachfolgend beantwortet.

Die Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen haben folgende Haushaltsanträge zum Vorschlag der Fachverwaltung gestellt:

1. Mittelbedarf für Personalgewinnungsmaßnahmen
GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme B1) Absolventinnen PiA SpA in Erfahrungsstufe 2
47
59
59
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
B90/GRÜNE1008 Zeile 1Wie GRDrs 128/2023
47
59
59
CDU2138 Zeile 1dito
47
59
59
SPD 3000 Nr.2dito
47
59
59
FrAKTION4175 Nr. 1dito
47
59
59
PULS*5018/5110dito
47
59
59
FDP6000dito
47
59
59
Freie Wähler7045dito
47
59
59
StR’in Yüksel9059dito
47
59
59
JHA 25.09.2023dito
47
59
59
*Anmerkung zu den Anträgen von PULS: von beiden Anträgen zum gleichen Thema soll nach Aussage der Fraktionsvorsitzenden Antrag 5110 gewertet werden.

GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme B4) Erhöhung des Taschengeldes für FSJ
135
135
135
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
FrAKTION4175 Nr. 1Wie GRDrs 128/2023
135
135
135
FDP6000dito
135
135
135
Freie Wähler7045dito
135
135
135
StR’in Yüksel9059dito
135
135
135
JHA 25.09.2023dito
135
135
135
GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme C1) Auslandsgewinnung
165
165
165
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
B90/GRÜNE1008 Zeile 1Wie GRDrs 128/2023
165
165
165
CDU2138 Zeile 1dito
165
165
165
FrAKTION4175 Nr. 1dito
165
165
165
PULS*5018*dito
FDP6000dito
165
165
165
Freie Wähler7045dito
165
165
165
StR’in Yüksel9059dito
165
165
165
JHA 25.09.2023dito
165
165
165
*Anmerkung: Antrag 5018 soll nach Aussage der Fraktionsvorsitzenden nicht gewertet werden.

GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme D3) Liegenschaftsamt Anmietbudget Personalzimmer
130
130
130
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
B90/GRÜNE1008 Zeile 1Wie GRDrs 128/2023
130
130
130
CDU2138 Zeile 1dito
130
130
130
SPD 3000 Nr.2dito
130
130
130
FrAKTION4175 Nr. 1dito
130
130
130
PULS5018/5110dito
130
130
130
FDP6000dito
130
130
130
Freie Wähler7045dito
130
130
130
StR’in Yüksel9059dito
130
130
130
JHA 25.09.2023dito
130
130
130


GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme D4) Chatbot für Website
45
10
10
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
B90/GRÜNE1008 Zeile 1Wie GRDrs 128/2023
45
10
10
CDU2138 Zeile 1dito
45
10
10
SPD 3000 Nr.2dito
45
10
10
FrAKTION4175 Nr. 1dito
45
10
10
PULS5018/5110dito
45
10
10
FDP6000dito
45
10
10
Freie Wähler7045dito
45
10
10
StR’in Yüksel9059dito
45
10
10
JHA 25.09.2023dito
45
10
10
GRDrs 128/2023 – Personalgewinnungsmaßnahmen
AngebotVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
PersonalgewinnungMaßnahme D5) Weiterführung TiP
216
216
216
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
B90/GRÜNE1008 Zeile 1Wie GRDrs 128/2023
216
216
216
CDU2138 Zeile 1dito
216
216
216
SPD 3000 Nr.2dito
216
216
216
FrAKTION4175 Nr. 1dito
216
216
216
PULS5018/5110dito
216
216
216
FDP6000dito
216
216
216
Freie Wähler7045dito
216
216
216
StR’in Yüksel9059dito
216
216
216
JHA 25.09.2023dito
216
216
216

2. Mittelbedarf für die zusätzlichen Kapazitäten in Ausbildung, Kita-Direkteinstieg und Trainee
Antrag 3000 Nr. 3 SPD sowie
Antrag 5110 Nr. 3 PULS

Beantragt wird die Darstellung der notwendigen Mittel für die zusätzlichen Kapazitäten in Ausbildung, Kita-Direkteinstieg und Trainee gemäß aus der GRDrs 128/2023, Maßnahmen A.1), A.2), A.3), A.4), A.5) sowie D.2) in Form dauerhafter Ermächtigungen.

Für die Maßnahmen A.1) – A.4) wird zunächst auf die bereits eingebrachten Stellenplan-anträge 4550 – 4570 verwiesen.

Die Kosten der Maßnahmen in Form von dauerhaften Ermächtigungen stellen sich dar wie in GRDrs 128/2023 ausgeführt:

Kosten der Maßnahmen A.1) – A.5) und D.2 in Form dauerhafter Ermächtigungen
Finanzbedarf nach Jahren (in TEUR)
2024
2025
2026
2027 ff.
A.1)
177
610
860
1.022
A.2)
23
75
138
178
A.3) Var. 1*
270
270
270
270
A.3) Var. 2*
bei Gegenfinanzierung haushaltsneutral
A.4)
8
22
40
49
A.5)
719
1.069
1.069
1.069
D.2) Var. 1*
623
623
623
623
D.2) Var. 2*
bei Gegenfinanzierung haushaltsneutral
Summe (Var. 1)
1.820
2.669
3.000
3.211
Summe (Var. 2)
927
1.776
2.107
2.318

*Für die Maßnahmen unter der Ziffer A.3) und D.2) wurde in GRDrs 128/2023 jeweils eine Gegenfinanzierung angeboten, bei der die Umsetzung der Maßnahmen haushaltsneutral erfolgen könnte. In der obenstehenden Tabelle wird unter Variante 1 jeweils die Kosten der Maßnahme ohne Gegenfinanzierung dargestellt. Variante 2 stelle die Kosten unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung dar.

3. Kostenloses Mittagessen für Beschäftigte in Stuttgarter KiTas

Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
FrAKTION4175 Nr. 2 Sachmittel für ein kostenloses Mittagessen für Beschäftigte in Stuttgarter KiTas.
(Anfrage an Verwaltung zur Berechnung der Kosten für die Jahre 2024 ff)
12.426
12.426
12.426

Ausgehend von einem Betrag von 7,06 EUR pro Mittagessen in städtischen Kitas (vgl. GRDrs 294/2023 Ziff. 4.4) und etwa 8.000 pädagogischen Beschäftigten in Stuttgarter Kitas würde sich bei rd. 220 Arbeitstagen ein Betrag von 12.425.600 EUR ergeben.
Es ist dabei anzumerken, dass der Wert des Mittagessens von den Beschäftigten als Sachbezug versteuert werden müsste, so dass die Vergünstigung nur zum Teil bei den Beschäftigten ankommt.

Steuerliche Würdigung
Das kostenlose Mittagessen für Beschäftigte in Stuttgarter Kitas kann steuerrechtlich analog zu den Kantinenmahlzeiten (R 8.1 Abs. 7 LStR) betrachtet werden.
Kostenlose Kantinenmahlzeiten sind mit dem amtlichen Sachbezugswert lohnsteuerpflichtig.
Bei verbilligten Mahlzeiten ist ebenfalls der amtliche Sachbezugswert der Besteuerung zugrunde zu legen, aber vermindert um den vom Arbeitnehmer gezahlten Essenspreis. Ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht bei einer verbilligten Mahlzeit arbeitstäglich nicht, wenn der Arbeitnehmer einen Essenspreis mindestens in Höhe des amtlichen Sachbezugswertes bezahlt.
Die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 betragen für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 EUR.


4. Gebührenfreie Betreuung der Kinder von Beschäftigten in Stuttgarter KiTas

Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
FrAKTION4175 Nr. 2 Sachmittel für die gebührenfreie Betreuung der Kinder von Personal in Stuttgarter KiTas in Kombination mit einer Kita-Platz-Garantie für Erzieher:innen.

(Anfrage an Verwaltung zur Berechnung der Kosten für die Jahre 2024 ff)

Nicht bezifferbar

Eine Berechnung der Gesamtaufwendungen ist nicht möglich, da der Verwaltung keine Daten darüber vorliegen, wie viele Erzieher*innen Kinder im Kindergartenalter haben und diese betreuen lassen möchten. Es ist lediglich eine modellhafte Darstellung anhand von städtischen Durchschnittswerten möglich:

Im Jahr 2022 hat der städtische Träger bei 8.072 belegten Plätzen insgesamt 10.643.413 EUR an Elternbeiträgen (Essen und Betreuung) vereinnahmt. Pro belegtem Platz werden in städtischen Einrichtungen also 1318,56 EUR, gerundet 1.320 EUR, pro Jahr an Elternbeiträgen gezahlt. Die kirchlichen Einrichtungen richten sich in der Regel nach den Städtischen Entgeltsätzen. Bei Einrichtungen anderer freier Träger können bis zu 140% der städtischen Elternbeiträge erhoben werden, so dass hier pro Jahr bis zu rd. 1.850 EUR an Elternbeiträgen fällig werden. Diese wegfallenden Elternbeiträge würden die Träger zusätzlich belasten.

Steuerliche Würdigung
Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmenden in Stuttgarter Kitas sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (§ 3 Nr. 33 EStG).

Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung von Barzuschüssen durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmende die zweckentsprechende Verwendung nachweist.

Weitere Leistungen des Arbeitgebers, welche z. B. zum Unterricht oder zur Beförderung des Kindes gerechnet werden, unterliegen der individuellen Steuer- und Sozialversicherungspflicht beim Mitarbeitenden.

Eine Platzgarantie für Kinder von Erzieher*innen ist mit Blick auf die Erfüllung von ggf. vorrangig geltend gemachten Rechtsansprüchen auf Kindertagesbetreuung rechtlich nicht unproblematisch. Es ist allerdings gängige Praxis beim städtischen Träger und den größeren freien Trägern, dass Kinder von Beschäftigten vorrangig versorgt werden, wenn dadurch effektiv ein Platzgewinn möglich ist. Kritisch ist dies jedoch bei kleinen Trägern, i.d.R. Eltern-Kind-Gruppen, da es begründete pädagogische Bedenken gegen die Betreuung von eigenen Kindern in der eigenen Einrichtung gibt. Hier braucht es ggf. eine übergreifende (Anfragen-)Koordinierung ähnlich der Platzzuweisung, z.B. trägerübergreifende Platzbörsen oder ähnliche Lösungen. Dieses Thema kann im aktuell gestarteten Projekt zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung aufgegriffen werden.


5. Keine Anrechnung der Stuttgart-Zulage auf Tarif+
Antrag 4175 Nr. 4 FrAKTION

Dieser Antrag wird im Gesamtkontext der Diskussion zur Stuttgart-Zulage diskutiert.

6. Freies Budget "Handgeld" 20 EUR/Kita


Anträge der Gemeinderatsfraktionen
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026 ff.
FrAKTION4175 Nr. 5 Freies Budget für „Handgeld“, um bei Elterngesprächen und feierlichen Anlässen im Kollegium Getränke, Kekse, Glückwunschkarten bezahlen zu können
147
147
147

Mit Stand 01.09.2023 existieren in Stuttgart trägerübergreifend 611 Kindertageseinrichtungen. Bei Ausschüttung von 20 EUR pro Monat pro Kindertagesstätte würden dadurch jährliche Kosten i. H. v. 147.000 EUR entstehen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

siehe Beantwortung/Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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