Die Fachaufsicht liegt in diesem Arbeitsgebiet beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit Ausnahme des Chemikalienrechtes, das beim Umweltministerium angesiedelt ist. Die Dienstaufsicht liegt seit der Verwaltungsreform 2005 bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Betrieblicher Umweltschutz In diesem Themenfeld ist die Abteilung 36-7 die Fach- und Überwachungsbehörde. Die Fachaufsicht liegt in diesem Arbeitsgebiet beim Umweltministerium. Die Aufgaben sind die fachliche Zuarbeit für die untere Immissionsschutz- und Abfallrechtsbehörde (Abteilung 36-3), die Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren und die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden- und Anzeigen. Zu nennen sind hier: · betriebliche Emissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Geruchsstoffe, elektromagnetische Felder, Licht) · betriebliche Abwässer · Umgang mit wassergefährdenden Stoffen · betriebliche Abfälle In den Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Baurecht werden u. a. Prognosen abgegeben, ob eine Anlage, ein Bauwerk oder auch eine einzurichtende Arbeitsstätte die gesetzlichen Anforderungen aus unserer Sicht der von hier zu beurteilenden Themen erfüllt. Es werden aufgrund der Sachverhalte und Einschätzungen beispielsweise Empfehlungen an Abteilung 36-3 oder Amt 63 gelegentlich auch Amt 32 ausgesprochen und bei Bedarf weitere Gutachten zur Lärmentwicklung oder Prognosen zur Umweltbelastung gefordert. Bei der Überprüfung von Gaststätten wird das Amt 32 fachlich unterstützt. Personal Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 insgesamt 30,96 Stellen zur Aufgabenerledigung erhalten. Die vorgesehene Effizienzrendite von 20 % wurde durch Abbau auf 23 Stellen erbracht. Mit den Gemeinderatsbeschlüssen zu den Haushaltsjahren 2018/19 und 2020/21 sind insgesamt 11 Stellen neu geschaffen worden. Die Planstellen aus dem HH 2018/2019 sind alle besetzt und inzwischen eingearbeitet. Von den 6 Stellen der Sachbearbeitung die im HH 2020/21 als unbefristete Stellen ge-schaffen wurden, konnten bisher zwei Stellen besetzt werden. Die Gewinnung von Bauingenieuren für die Überwachung von Baustellen gestaltet sich wegen des Marktumfeldes sehr schwierig. Alle offenen Stellen befinden sich derzeit im Stellenbesetzungsverfahren und werden in Kürze besetzt. Wie bereits erwähnt wurde im Januar das Gesetz zur Verbesserung des Vollzuges im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) verabschiedet. Die wesentlichen Punkte hinsichtlich der Verbesserung des Vollzuges im Arbeitsschutz sind: 1. Einführung einer verbindlichen bundesweit einheitlichen Mindestbesichtigungsquote von 5 % aller Betriebe ab 2026 2. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Datenerfassung und Überwachung der Besichtigungsquote 3. Berücksichtigung des betrieblichen Gefährdungspotentiales Die gesetzlich vorgesehenen Ziele der Mindestbesichtigungsquote können nur durch einen frühzeitigen Personalaufbau erreicht werden. Die Personalgewinnung gestaltete sich in den vergangenen Jahren als sehr zeitintensiv und schwierig. Das Abteilung 36-7 betreut zurzeit ca. 25.700 Stuttgarter Gewerbebetriebe. Daraus resultiert eine jährliche Mindestbesichtigungszahl von 1285 Betrieben. Das Amt 36 wird auf der Basis dieser gesetzlichen Vorgabe zu den Haushaltsberatungen 2022/23 entsprechende Stellenplananträge stellen. Ausblick Die derzeitige Entwicklung durch die Bundes- und Landesgesetzgebung wird die Arbeit in der Abteilung 36-7 in den kommenden Jahren vor weitere Herausforderungen stellen. Nach dem heutigen Kenntnisstand werden die nachfolgend genannten gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zu einer weiteren Vergrößerung der Vollzugsdefizite führen, sofern nicht nachhaltig ein Personalaufbau erfolgt: 1. Arbeitsschutzkontrollgesetz 2. 44. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz 3. Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.7 – Lärm (extra-aurale Lärmeinwirkungen) 4. Unbearbeitete Unfallanzeigen 5. Baustellenüberwachung Hochbau – 5 % aller Bautätigkeiten 6. Baustellenüberwachung Straßenbau – 5 % aller Bautätigkeiten Der beiliegende Jahresbericht 2020 enthält eine Zusammenstellung der Tätigkeiten, erfassten Vorgangszahlen sowie Praxisbeispielen. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Keine Peter Pätzold Bürgermeister Jahresbericht 2020 der Abteilung Gewerbeaufsicht