Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1313/2015
Stuttgart,
11/25/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Hallenbad Vaihingen
Erweiterung der Öffnungszeiten


Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK 2009, GRDrs 849/2009) wurde ab 2010 der jährliche Verlustausgleich der Landeshauptstadt an den Eigenbetrieb um rd.
5 % bzw. 400 TEUR gekürzt. Dementsprechend hatte der Eigenbetrieb verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um die erforderliche Ergebnisverbesserung erreichen zu können (GRDrs 772/2009 Ergänzung). U.a. beinhaltete dieser Maßnahmenkatalog ein Konzept zur Reduzierung von wenig nachgefragten Öffnungszeiten in den Hallenbädern Feuerbach, Plieningen und Vaihingen mit einem Einsparvolumen von jährlich 45 TEUR (entfallende Kosten abzüglich entgangener Umsätze, Stand 2010).

Speziell im Hallenbad Vaihingen wird seither die zuvor nur schwach nachgefragte Öffnungszeit am Freitagnachmittag nicht mehr angeboten (insg. 5 Stunden von 14:00 bis 19:00 Uhr). Die frei werdenden Zeiten wurden für den Schul- und Vereinsbetrieb freigegeben und werden aktuell bis 14:30 Uhr von Schulen und ab 15:00 Uhr von Vereinen belegt.

Nachdem das Hallenbad Sonnenberg aufgrund des dortigen Brandes Ende Juli 2015 schließen musste, wurden im Hallenbad Vaihingen zusätzliche Schwimmzeiten für den öffentlichen Badebetrieb samstags (speziell Babyschwimmen) und sonntags (allgemeiner öffentlicher Badebetrieb) eingerichtet. Allerdings sind diese zusätzlichen Tage wesentlich weniger nachgefragt als in Sonnenberg. Mit Wiedereröffnung des Hallenbades Sonnenberg gehen die Angebote wieder dorthin zurück.

Außer am Samstagvormittag und Sonntag stehen aufgrund der intensiven Belegung durch Schulen und Vereine keine Zeiten im Hallenbad Vaihingen zur Verfügung, die für den öffentlichen Badebetrieb freigegeben werden könnten. Bei einer erweiterten Öffnungszeit ist daher nicht mit nennenswerten Umsatzsteigerungen zu rechnen. Andererseits muss jedoch bei bspw. 5 zusätzlichen Öffnungsstunden pro Woche mit zusätzlichen Personal- und Sachkosten in der Größenordnung von rd. 25 TEUR bis 30 TEUR pro Jahr gerechnet werden. Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes könnten dann nicht mehr eingehalten werden, der jährliche Verlustausgleich würde sich in etwa in dieser Größenordnung erhöhen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

831/2015 Freie Wähler




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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