Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1250/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Haushaltsmittel für Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt

Beantwortung / Stellungnahme

Zu Nr. 9: Direkte Stadtbahnverbindung von Plieningen nach Feuerbach

Die für eine direkte Stadtbahnverbindung erforderliche Verbindungskurve am Bahnhof Möhringen ist Bestandteil der mittelfristen Stadtbahnausbaumaßnahmen der SSB (vgl. Nahverkehrsentwicklungsplan). Mit den erforderlichen Untersuchungen wurde erst begonnen. Ohne konkrete und vertiefte Planungen können noch keine Angaben zu den erforderlichen Investitionen gemacht werden.


Zu Nr. 15: Dauerhaft günstige VVS-Tickets anbieten

Im Vergleich der zehn größten deutschen Städte und Verkehrsverbünde bewegt sich der VVS bei der Preisgestaltung im Mittelfeld. Angesichts des gut ausgebauten ÖPNV-Angebots, das auch erhebliche Kosten verursacht (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken), der überdurchschnittlich hohen Kaufkraft in der Region Stuttgart sowie vor dem Hintergrund eines nach wie vor hohen Zuschussbedarfs der öffentlichen Hand ist dieses Preisniveau angemessen. Fahrpreissenkungen können in gewissen Umfang zu einer Nachfragebelebung führen, erzeugen aber immer Mindererlöse, deren Finanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt nicht sichergestellt werden kann. Im VVS werden Fahrgelderlöse von deutlich über 500 Millionen Euro pro Jahr erzeugt. Eine Halbierung der Fahrpreise würde jährliche Mindereinnahmen von deutlich über 200 Mio. Euro verursachen. Die Erfahrungen mit dem FeinstaubTicket in der Feinstaubsaison 2016/2017 belegen, dass eine deutliche Preisreduktion bei EinzelTickets zwar zu Zuwächsen bei den Fahrten führen können, dass diese aber bei Weitem nicht ausreichen, um die Mindererlöse aus der Tarifabsenkung auszugleichen.

Die Kosten des ÖPNV werden ohnehin nur zu einem Teil aus Fahrgelderlösen erwirtschaftet. Der verbleibende Rest ist steuerfinanziert.

Neben der Übernahme des Defizits der Stuttgarter Straßenbahnen über die städtische Holding SVV wendet die Landeshauptstadt Stuttgart erhebliche Mittel zur zielgerichteten Subventionierung der VVS-Fahrpreise auf: Diese Maßnahmen haben zu einer Mehrnutzung des ÖPNV mit all seinen positiven Effekten für die Umwelt geführt, sind aber mit entsprechenden Belastungen des städtischen Haushaltes verbunden. Aktuell gibt es Überlegungen im Gemeinderat, die Stuttgarter Tarifzonen 10 und 20 zu einer einzigen Tarifzone zu „verschmelzen“. Hierfür sind weitere Kosten in Höhe von 9 Mio. Euro vorgesehen, die bereits im Verwaltungsvorschlag (Grüne Liste) eingestellt sind. Darüber hinaus gehende Fahrpreisermäßigungen sind von der Stadt nicht finanzierbar.


Zu Nr. 18: ÖPNV zum Flughafen in den frühen Morgenstunden

Aktuell können unter der Woche die ersten Frühflüge um 6 Uhr für Fluggäste, die mit dem ÖPNV anreisen wollen, nicht erreicht werden. Lediglich samstags, sonn- und feiertags gibt es im Zusammenhang mit dem durchgehenden Nachtverkehr der S-Bahn seit Dezember 2012 ein passendes Angebot.

Um auch unter der Woche die ersten Flüge zuverlässig erreichen zu können, hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (VRS) am 14. September 2016 beschlossen, das Fahrplanangebot auf der S-Bahn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 auszuweiten. Auf der Linie S3 wird ein zusätzlicher Zug von Backnang kommend den Flughafen um 4:57 Uhr erreichen. Dieser Zug hat Anschluss auf die anderen S-Bahn-Linien an der Schwabstraße bzw. in Rohr.


Zu Nr. 23: Gäubahn erhalten

Im Ausschuss Stuttgart 21 wurde am 10. Oktober 2017 durch die SSB die Untersuchung zu kurzfristigen Möglichkeiten zum Erhalt der Panoramabahn als Bestandteil der Gäubahn auf der Stuttgarter Gemarkung vorgestellt.

Das Land Baden-Württemberg und der Verband Region Stuttgart haben ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben, um mittel- und langfristige Perspektiven der Panoramabahn zu untersuchen.

Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Belastbaren Zahlen für eine mögliche Weiternutzung der Panoramabahn sind erst nach Vorliegen der Untersuchung vorhanden.


Zu Nr. 25: Taktzeiten der Bahnen insbesondere morgens verbessern

Ohne Nennung konkreter Maßnahmen kann keine Kostendarstellung erfolgen. Die SSB hat in der Vergangenheit stets nachgesteuert, falls Kapazitätsengpässe dies erfordert haben. Hier sind beispielsweise der Einsatz von Verstärkerzügen oder Taktverdichtungen auf einzelnen Linien zu nennen. Auch der geplante Ausbau der U1 auf 80m-Zugbetrieb trägt dem Kapazitätsausbau Rechnung.




Vorliegende Anträge/Anfragen

865/2017 - Dr. Schertlen, Ralph (STd), Die STAdTISTEN




Fritz Kuhn



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