Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 766/2010
Stuttgart,
10/07/2010



Neuer Verbundfördervertrag mit dem Land Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.10.2010
21.10.2010



Beschlußantrag:

Der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) über die weitere Finanzierung des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart wird zugestimmt.



Begründung:



Aktuelle Verbundförderung

Der aktuelle Verbundfördervertrag vom 05.06.2006, der zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart, den vier Verbundlandkreisen sowie der VVS GmbH geschlossen wurde, regelt die Verbundförderung für den Zeitraum 2006 bis 2010 (s. GRDrs 1415/2005). Gegenüber der bis 2005 gültigen Festbetragsförderung wird aktuell die Hälfte des Förderbetrags als abzuschmelzende Basisförderung und die andere Hälfte als leistungsbezogene Förderung gewährt. Dieser leistungsbezogene Anteil wird nach Leistungskennzahlen (Kennzahl 1: Verhältnis entgeltlicher Fahrten zur Zahl der Einwohner, Kennzahl 2: Verhältnis der Tarifeinnahmen zur Betriebsleistungsmenge) bemessen. Dabei werden die Kennzahlen sämtlicher Verbünde im Land sowohl im Verhältnis zu den anderen Verbünden als auch zum eigenen Vorjahresergebnis bewertet. Im VVS konnte eine Abschmelzung dieses leistungsbezogenen Anteils bisher verhindert werden, weil die Ergebnisveränderungen des VVS jeweils innerhalb der vertraglich vorgegebenen Geringfügigkeitsgrenze von
1 % lag.


Seit 2005 hat sich die Verbundförderung im VVS wie folgt entwickelt:

VVS Gesamt
in T€
Anteil LHS
in T€
in % zum Basisjahr 2005
Basisjahr 2005
21.265
12.424
100
2006
20.839
12.176
98
2007
20.414
11.928
96
2008
19.989
11.679
94
2009
19.563
11.430
92
2010
19.138
11.182
90


Verbundförderung ab 01.01.2011

Der neue Verbundfördervertrag, der in mehreren Verhandlungsrunden ausgearbeitet wurde, schließt sich inhaltlich an den derzeitigen Vertrag an.

Wesentliche Neuerungen:
· Die Unterscheidung nach Basisförderbetrag und leistungsbezogener Förderung wird aufgegeben. Künftig unterliegt die gesamte Verbundförderung dem leistungsbezogenen Vergleich und wird anhand der bisherigen Leistungskennzahlen bemessen.
· Die Geringfügigkeitsgrenze, die Veränderungen der Zuwendungshöhe wirksam werden lässt, wird auf 0,5 % abgesenkt.
· Fördervoraussetzung ist die Einführung einer Mobilitätsgarantie. Diese Bedingung erfüllt der VVS bereits seit Anfang des Jahres 2009.
· Zur Vermeidung einer Absenkung der Fördersumme muss zudem die Kooperationsverpflichtung wie im Vertrag beschrieben erfüllt werden. Diese Bedingung gilt auch als erfüllt, wenn im VVS ein elektronisches Vertriebssystem eingeführt wird. Der VVS hat auch in dieser Hinsicht bereits erste Schritte unternommen.
· Der Förderbetrag für den Verband Region Stuttgart wurde aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen Land und Verband um die sogenannten „Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste“ für die Schienenaußenstrecken in Höhe von ca. 532 T€ gekürzt. Dieser Betrag wird in Zukunft direkt vom Land übernommen. Die anderen Vertragspartner sind davon nicht betroffen. Im neuen Verbundfördervertrag wird dieser Betrag bereits bei der Ausgangsförderung in Abzug gebracht. Es wird daher für das Jahr 2010 eine Zuwendung für den VVS gesamt von 18.605 T€ genannt. Tatsächlich beläuft sich die Gesamtförderung im VVS im Jahr 2010 wie oben dargestellt auf 19.138 T€.

Bewertung

Durch diesen Verbundfördervertrag der 3. Generation erhalten die Zahlungsempfänger eine 8jährige Sicherheit über die Verbundförderung und ihre Bedingungen. Ein gewisses Risiko für die Förderhöhe ist durch den Vergleich der Verbünde untereinander sowie durch die Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze gegeben. Dem VVS als ältestem Verbund wird es nicht mehr ohne weiteres gelingen, die Fahrgastzuwächse anderer, jüngerer Verbünde zu erreichen. Die dadurch mögliche Kürzung des Förderbetrags ist auf maximal 10 % des Förderbetrags zu Beginn der Vertragslaufzeit beschränkt. Sofern keine Kürzungen eintreten bleibt die Förderhöhe für die LHS bis 2018 bei jährlich 11.182 T€.



Mit der Vertragslaufzeit von 01.01.2011 bis 31.12.2018 harmonisiert das Land die Laufzeiten aller Verbundförderverträge. Die formalen Vertragsbedingungen sind für alle baden-württembergischen Verbünde identisch. Ein Großteil der neuen Verträge ist bereits abgeschlossen. Eine Änderung einzelner Punkte oder eine Rücknahme der Verschlechterung hinsichtlich der Bagatellgrenze ist daher nicht durchzusetzen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Neuer Verbundfördervertrag




Finanzielle Auswirkungen






Beteiligte Stellen








Anlagen



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Verbundfördervertrag_VVS_Land (1).pdf