Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0442-04
GRDrs 776/2022
Stuttgart,
07/04/2023



Beschaffung von Notebooks spezieller Ausprägung (2 -in-1 Geräte)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.07.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der Beschaffung eines Rahmenvertrages von Notebooks mit spezieller Ausprägung (2-in-1 Geräte) mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2+1+1) im Wege der Ausschreibung wird zugestimmt. 2. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Beschlussziffer 1 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollte. Weiterhin wird ihm die Entscheidung über die Beschaffung von Leistungen aus diesem Rahmenvertrag übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollte. 3. Dem voraussichtlichen Gesamtfinanzrahmen von ca. 1.000.000 EUR für die maximale Vertragslaufzeit bis Mitte 2027 wird zugestimmt. 4. Die Auszahlungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.




Begründung:


Im Rahmen der Digitalisierung werden mobile Geräte für Mitarbeiter*innen in Ämtern mit Außeneinsätzen benötigt.

Um den Ansprüchen in den folgenden speziellen Bereichen gerecht zu werden (Begehungen wie bspw. auf Baustellen, in Gaststätten, Geschäften, Großküchen, Großmarkt, Sporthallen, Brandverhütungsschauen mit unterschiedlichsten Bedingungen, sowie für den Einsatz mobiler Pflege usw.), werden mobile Endgeräte mit funktionalen Eigenschaften von Notebooks benötigt, die jedoch im mobilen Umgang flexibler handzuhaben sind (Trennung von Bildschirm und Tastatur und Nutzung des Bildschirms als Tablet). Insbesondere müssen auch Aufschriebe während den durchzuführenden Betriebsbegehungen im Stehen, ohne feste Unterlage, möglich sein. Mit einem Notebook ist dies nicht umsetzbar.

Um die Anzahl von verwendeten IT-Komponenten sowie um die Kosten in der Hardware Beschaffung und IT-Betreuung gering zu halten wird die Verwendung eines Gerätes angestrebt, welches sowohl für den mobilen Einsatz im Außendienst, von Zuhause, in Besprechungen als auch am regulären Arbeitsplatz verwendet werden kann.
Dieses wird substitutiv zum regulären Notebook eingesetzt, d.h. der Mitarbeiter soll weiterhin nur ein Gerät für alle Tätigkeiten einsetzen.


Finanzielle Auswirkungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden folgende einmalige Auszahlungen erwartet:
HaushaltsjahrGemeldete Bedarfe der
Ämter,Anzahl
Einkalkulierter Mehrbedarf, AnzahlGeschätzter
Gerätepreis inkl. Zubehör,€
Gesamt
(Brutto) €
2023
187
24
2.000,00
422.000,00
2024
81
24
2.000,00
210.000,00
2025
73
23
2.000,00
192.000,00
2026
64
24
2.000,00
176.000,00
Gesamt
405
95
1.000.000,00
Es fallen darüber hinaus keine laufenden Kosten an.

Eine Abnahmeverpflichtung im vollem Umfang der kalkulierten Bedarfe besteht nicht.

Die Auszahlungen von bis zu 1.000.000 EUR für die gesamte Vertragsdauer werden im Rahmen der im Doppelhaushalt 2022/2023 und der Finanzplanung bis 2026 berücksichtigten Budgets gedeckt im
Teilfinanzhaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Projekt 7.104001: DigitalMoveS (investiv), Auszahlungsgruppe 78312 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
bzw. im

Teilfinanzhaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT - Projekt 7.104000: IuK-Maßnahmenplan (investiv), Auszahlungsgruppe 78312 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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