Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0505-05
GRDrs 568/2022
Stuttgart,
11/25/2022



Fortschreibung der Einsatzzeiten der Fachdienste nach DGUV Vorschrift 2



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.11.2022



Beschlußantrag:

1. Vom Projektabschlussbericht „Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin“ wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage). 2. Vom Gesamtstellenmehrbedarf aufgrund der Fortschreibung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 3. Die Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin werden ab sofort ermächtigt, folgende Stellen dauerhaft zu besetzen: 4. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf in Höhe von bis zu 474.00 EUR im Haushaltsjahr 2023 aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Einführung
Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde der beiden Professionen werden vor allem die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Dabei sind auch Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten definiert.

Nach der letztmaligen projekthaften Betrachtung der Einsatzzeiten der Fachdienste für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung 2012 und der letztmaligen Fortschreibung 2019 hat die Gewerbeaufsicht 2021 überarbeitungsbedarf angezeigt. Auch die Fachdienste selbst, der Gesamtpersonalrat (GPR) und die Referate Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (AKR) sowie Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB) haben Handlungsbedarfe gesehen und haben das Projekt zur Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin beauftragt.

Projektdurchführung
Im Rahmen des Projekts wurde die Berechnung der Einsatzzeiten systematisch analysiert und aufgearbeitet. Danach erfolgte eine Fortschreibung der Einsatzzeiten. Darüber hinaus wurden übergreifenden Themenstellungen wie insbesondere Leitungsanteile, Fahrtzeiten, Assistenzkräfte für Ärztinnen/Ärzte betrachtet um ein Gesamtbild über den Stellenbedarf der Fachdienste zu bekommen. Ebenso wurden die Rahmenbedingungen für zukünftige Fortschreibungen gelegt sowie die grundsätzliche prozessuale Einbindung der Fachdienste bei städtischen Vorhaben thematisiert.

Projektergebnis
Insgesamt hat sich in der Untersuchung bei der Arbeitssicherheit ein Mehrbedarf von 5,69 Stellen und bei der Arbeitsmedizin von 3,56 Stellen (davon 1,78 Stellen für Assistenzkräfte) ergeben. In diesen Mehrbedarfen sind je Fachdienst 0,5 zusätzliche Stellenanteile für Leitungstätigkeiten sowie 10 % für Fahrtzeiten enthalten.





Weiteres Vorgehen
Eine erste Überprüfung und Fortschreibung der Einsatzzeiten der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung ist zum Doppelhaushalt 2026/27 zum Stichtag 30.06.2025 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Aufwendungen ab dem Jahr 2023:
Schaffung von 2,0 Stellen in EG 12 (KeAP 2022*: 87.800 EUR) = ~175.600 EUR
Schaffung von 1,78 Stellen in EG 15 (KeAP 2022*: 115.300 EUR) = ~205.200 EUR
Schaffung von 1,78 Stellen in EG 6 (KeAP 2022*: 52.200 EUR) = ~ 92.916 EUR
Summe = ~473.716 EUR

* Rundschreiben Nr. 021/2022 - Kosten eines Arbeitsplatzes (KeAP) 07/2022:

Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107050 - Arbeitsmedizinischer und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen. Erforderlichenfalls erfolgt im Haushaltsjahr 2023 eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Projektabschlussbericht - "Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin"

<Anlagen>



zum Seitenanfang