Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
232/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe ba
Betreff: Anpassung der Personalausstattung in der Pädagogik in den stationären Wohngruppen der Abteilung Erziehungshilfen des Jugendamts

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 19.07.2021, öffentlich, Nr. 94
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 14.07.2021, GRDrs 232/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den Regelungen des Rahmenvertrages gemäß § 78f SGB VIII für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen pädagogischen Personalbedarf im Umfang von 9,46 Stellen in S12 für den Bereich der stationären Wohngruppen des städtischen Trägers der Hilfen zur Erziehung (HzE) zur Gewährleistung der laut Leistungsvereinbarung vorgeschriebenen Mindestpersonalausstattung wird Kenntnis genommen. Das Jugendamt wird ab sofort ermächtigt, Personal im Umfang von 9,46 VZK in S12 befristet bis 31.12.2021 einzustellen. 3. Ab 01.08.2021 wird der Entgeltsatz pro Belegtag für die stationären Wohngruppen des städtischen HzE-Trägers einheitlich auf 223,95 EUR festgesetzt. Analog der freien Träger wird dieser Entgeltsatz jährlich, nach Maßgabe und Festlegung in der jeweils gültigen Entgeltvereinbarung der Dienststelle Entgeltfinanzierung des Jugendamtes, fortgeschrieben. Mit der Neufestsetzung des Entgeltsatzes werden die Bedarfe der Beschlussziffer 2 gegenfinanziert. Diese Neufestsetzung tritt an die Stelle des Gemeinderatsbeschlusses 815/2009.


StRin Ripsam (CDU) erinnert zum einen, aus Zeitgründen sei im Jugendhilfeausschuss eine Beratung unterblieben und auf die heutige Sitzung verschoben worden, und zum anderen ruft sie in Erinnerung, vor einigen Jahren seien im Bereich der Erziehungshilfe im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung Stellen gekürzt worden. Die damalige Systemumstellung sei damit begründet worden, dass Kinder/Jugendliche die Anspruch auf Erziehungshilfe haben, möglichst nicht in Einrichtungen untergebracht werden sollten, sondern diese sollten in ihrem sozialen Umfeld verbleiben, um dort ambulante Unterstützung zu erhalten. Mit der GRDrs 232/2021 scheine es aber so, als ob dieser Weg verlassen werde und die Kinder/Jugendlichen wieder vermehrt in Wohngruppen untergebracht würden (Rückkehr zu der alten Systematik). Zu ihrer Frage, weshalb der Bereich der Wohngruppen wieder ausgedehnt werden soll weist BM Fezer darauf hin, dass es einen Anspruch für diese Unterstützung gibt. Die ambulante Unterstützung werde, wenn möglich, weiterhin als sinnvoll angesehen. Wenn ambulante Unterstützung aber nicht mehr ausreiche müsse in die stationäre Unterbringung im Rahmen von Wohngruppen hineingegangen werden. Auch diese Unterstützungsform finde, wenn möglich, sozialräumlich statt. Ein Umsteuern dergestalt, dass man sich vom Prinzip des sozialräumlichen Ansatzes entferne, gebe es also nicht. Da Kinder/Jugendliche soweit wie möglich im familiären Umfeld verbleiben sollen, sei von Prinzip her ambulante Hilfe sinnvoll und vorzuziehen. Aber es gebe nun mal Situationen, wo man nicht umhin komme, Kinder/Jugendliche stationär zu behandeln und sie zumindest zeitweise aus dem familiären Umfeld herausnehme.

Als langjährige Mitarbeiterin des Jugendamtes besteht für Frau Häußler (GPR) zwischen stationär und ambulant kein Gegensatz. Die beiden Hilfeansätze seien miteinander verknüpft. So bemühten sich die stationär tätigen Kolleginnen/Kollegen in ihrer Arbeit mit Eltern, mit den sozialen Umfeldern, dass Kontakte nicht abrissen und dass Rückkehroptionen ermöglicht werden.

Der für Wohngruppen angemeldete, zusätzliche Personalbedarf ergibt sich für StR Lazaridis (90/GRÜNE) daraus, dass in den Wohngruppen das Personal in hochbelasteten Situationen arbeitet.

Danach verdeutlicht BMin Fezer, vorgesehen sei, die vorhandenen Wohngruppen besser mit Personal auszustatten. Es werde also das Personal, aber nicht das Angebot ausgeweitet (verbessertes Angebot in der Qualität aber nicht in der Quantität).
Von StR Körner (SPD) wird auf eine Stellungnahme des Personalrats des Jugendamtes zu dem in der Vorlage beschriebenen pädagogischen Personalbedarf abgehoben. Die Vorlage komme zu einem Personalbedarf im Umfang von 9,46 Stellen in Entgeltgruppe S12 während der Personalrat diesen Bedarf mit 11, 7 Stellen beziffere. Nach Einschätzung der Personalvertretung seien die Fehlzeiten nicht der Realität entsprechend berücksichtigt.

Von Herrn Mattheise (JugA), dem Leiter der Verwaltungsabteilung, wir dazu angemerkt, man habe sich mit der GRDrs 232/2021 strikt an den Rahmenvereinbarungen, die landesweit abgeschlossen seien, orientiert. Die Aussage des Personalrats könne nicht im Detail nachvollzogen werden. Fehlzeiten seien im Rahmenvertrag mit einem Durchschnittswert berücksichtigt. Natürlich ließen sich im Personalschlüssel noch Verbesserungen erzielen, aber zunächst sein man über den Rahmenvertrag der den Personalbedarf fixiere, dankbar. Der Verwaltungsvorschlag werde als bedarfsgerecht angesehen.

In der Folge konkretisiert StR Körner, seitens des Personalrates werde auf zwei Punkte hingewiesen. Zum einen werde gesagt, dass die Berechnung des KVJS auf Arbeitszeitregelungen basiere, die bei freien Trägern aber nicht unbedingt bei der Anwendung des TVÖD gelten. Zudem werde erklärt, die durchschnittlichen Fehlzeiten, die bei der Rahmenvereinbarung angewendet würden, wsürdenentsprchen nicht den Fehlzeiten in der Realität.

Dies, so räumt Herr Mattheise ein, müsste im Detail untersucht werden. Da die Verwaltung nicht gegenübergelegt habe, welche Stundenzahlen, welche durchschnittlichen Fehltage etc. den Personalschlüsseln zugrunde liegen, könne er dazu heute keine Antwort geben.

Auf Personalgewinnungsprobleme der Wohngruppen weist Frau Häußler hin. Die dortige Arbeit führe nicht zuletzt aufgrund ihrer Komplexität häufig zu Überstunden. Von daher wäre ein erweiterter Personalschlüssel eine gute Botschaft an die Mitarbeitenden.


Zu dem am Ende der Aussprache von StR Körner gestellten Antrag, bei der Beschlussantragsziffer 2 jeweils die Zahl von 9,46 Stellen durch die Zahl von 11,7 Stellen zu ersetzen stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag bei 6 Ja- und 13 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Weiter stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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