Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 666/2010
Stuttgart,
09/27/2010



Maßnahmen 2010 im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2010
07.10.2010



Beschlußantrag:

1. Der Fortführung der Projekte im Förderbereich 1 „Pädagogische Verbünde Stuttgart“ des Qualitätsentwicklungsfonds für das Schuljahr 2010/11 wird zugestimmt. Hierfür entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von bis zu 315.166 Euro.

2. Die Landeshauptstadt erwartet von den 5 Standorten des Modellprojektes „Pädagogische Verbünde Stuttgart“ eine Bewerbung für die geplante 2. Modellphase des Landesprojekts „Bildungshaus 3-10“. Gleichzeitig erklärt sie sich bereit, zusätzlich neue Standorte für die 2. Modellphase des Landesprojekts „Bildungshaus 3-10“ mit zwei Erzieherstunden pro Woche und beteiligter Gruppe zu unterstützen. Hierfür werden für die vom Land angezielte Projektlaufzeit bis 31. Juli 2014 Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro bereitgestellt.

3. Beim katholischen Kinderzentrum St. Josef, Haußmannstraße 160, 70188 Stuttgart, werden vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2014 in Anlehnung an die Förderung der 2. Modellphase des Landesprojektes „Bildungshaus 3-10“ bis zu 14 Erzieherstunden pro Schuljahr mit einem Gesamtbetrag von bis zu 62.000 Euro gefördert.

4. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen zwei Projekte im
Förderbereich 2 „Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen“ aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds, beginnend im Schuljahr 2010/11, in Höhe von 302.965 Euro wird zugestimmt.

5. Der Bereitstellung von Projektmitteln in Höhe von 30.000 Euro für die Ad-hoc-Projekte im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds wird zugestimmt.

6. Der Aufwand für die Ziff. 1 bis 5 genannten Projekte in Höhe von 860.131 Euro zuzüglich der Mittel für das Impulsprogramm "Bildungsregion" in Höhe von 8.000 Euro (vgl. Seite 7) wird im Teilergebnishaushalt THH 810, Bürgermeisteramt, Kostenartengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt. Beim Rechnungsabschluss 2010 wird geprüft, ob die nicht in Anspruch genommenen Mittel ins Haushaltsjahr 2011 zur weiteren Projektförderung übertragen werden können.



Begründung:


A. Die Pädagogischen Verbünde Stuttgart und das Landesprojekt „Bildungshaus 3-10“

Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde in Baden-Württemberg das bis 31. Juli 2014 angelegte Modellprojekt „Bildungshaus 3-10“ in einer ersten Modellphase gestartet. Aktuell gibt es landesweit 33 Bildungshäuser, davon sind zehn auch an der Erprobung "Schulreifes Kind" beteiligt. Das Land finanziert dabei pro teilnehmende Klasse bzw. Lerngruppe drei zusätzliche Lehrerstunden und geht davon aus, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine „gleichwertige Entlastung“ gewähren.

Die Pädagogischen Verbünde Stuttgart (S-Hausen, S-Kaltental, S-Süd, S-Burgholzhof und S-Fasanenhof) haben ihre Arbeit mit Schuljahresbeginn 2009/2010 aufgenommen, die Modelllaufzeit ebenso wie auch die wissenschaftliche Begleitung der Pädagogischen Verbünde Hausen und Kaltental durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) sind bis zum 31. Juli 2012 vertraglich terminiert. Das ZNL erstellt regelmäßig Zwischenberichte über seine Arbeit. Entsprechend der Landesförderung der Modellprojekte der ersten Modellphase für das Schuljahr 2007/2008 werden auch die Pädagogischen Verbünde in Stuttgart pro einbezogene Grundschulklasse von der Stadt mit drei zusätzlichen Lehrdeputatsstunden unterstützt. Pro teilnehmende Kita-Gruppe werden drei Erzieherstunden gefördert. Die dabei anfallenden Kosten liegen in diesem Schuljahr bei 315.166 Euro, im kommenden bei 303.666 Euro.

Das Ziel des Modellprojektes Pädagogische Verbünde Stuttgart ist, dass die Kitas und die Grundschule gemeinsam ein pädagogisches Konzept entwickeln, das der inhaltlichen Ausrichtung der Modelle „Schulreifes Kind“ und „Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige“ entspricht und diese pädagogische Vereinbarung auch in der Praxis „gelebt“ wird (Anlage 4 zur GRDrs 870/2007). Die sich aus den Modellen ergebenden Erkenntnisse sollen für die dann flächendeckend in der Stadt einzuführen konkrete konzeptionelle Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen fruchtbar gemacht werden.


1. Integration der Pädagogische Verbünde in die zweite Modellphase des Landesprojektes „Bildungshaus 3-10“?

Ab dem Schuljahr 2010/11 bietet das Land in einer zweiten Modellphase weiteren 70 Standorten ebenfalls bis 31. Juli 2014 die Möglichkeit, am Landesmodell „Bildungshaus 3-10“ teilzunehmen. Das Land stellt dabei für jede teilnehmende schulische Lerngruppe/ Klasse zwei (statt wie bisher drei) zusätzliche Anrechnungsstunden für Lehrkräfte zur Verfügung. Es geht wiederum davon aus, dass mit der Zustimmung zum Antrag auf Aufnahme in das Modell „Bildungshaus 3-10“ der Träger des Kindergartens seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Modell eine „gleichwertige Entlastung“ zusichert. Konkretere Anforderungen an den Umfang der Entlastung werden nicht gegeben.

Bewerbungsschluss ist der 2. November 2010. Über die Aufnahme der neuen Bildungshäuser in den Modellversuch entscheidet das Kultusministerium. Das Land strebt bei der Auswahl der neuen Bildungshäuser eine gute regionale Verteilung an. Einzügige Grundschulen und Bewerberteams, die bereits eine ausgeprägte Kooperationsstruktur, Erfahrungen mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen und der Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken haben, werden bevorzugt berücksichtigt.

Im Vergabeausschuss vom 27. Juli 2010 wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob sich die in Stuttgart bereits bestehenden Pädagogischen Verbünde im Rahmen der neuen Ausschreibung für die zweite Modellphase bewerben können. Die Anfrage beim Kultusministerium hat erbracht, dass dies grundsätzlich möglich sein soll.

Damit wäre auch die Gewährung von jeweils zwei Lehrdeputatsstunden pro beteiligte Klasse bzw. Lerngruppe durch das Land verbunden. Bei Aufnahme einzelner Pädagogischer Verbünde in die zweite Modellphase wäre also noch eine Lehrerdeputatsstunde pro Klasse durch die Landeshauptstadt zu finanzieren; die städtische Förderung der Erzieherstunden würde sich nicht verändern.

Durch die Übernahme der Finanzierung von zwei Lehrerstunden durch das Land würden sich bei den einzelnen Pädagogischen Verbünde pro Schuljahr folgende Minderungen der städtischen Förderung ergeben:

· Pädagogischer Verbund Stuttgart-Fasanenhof: 23.000 Euro
· Pädagogischer Verbund Stuttgart-Kaltental: 17.000 Euro
· Pädagogischer Verbund Stuttgart-Hausen: 20.000 Euro
· Pädagogischer Verbund Stuttgart-Süd: 50.000 Euro
· Pädagogischer Verbund Stuttgart-Burgholzhof: 13.000 Euro.

Während die Pädagogischen Verbünde bis 31. Juli 2012 terminiert sind, dauert die Förderung der Standorte nach dem Landesprojekt „Bildungshaus 3-10“ bis 31.Juli 2014.

Vorschlag:

Alle fünf Pädagogischen Verbünde haben ein Jahr nach Projektstart die Grundlagen geschaffen, ihre Zusammenarbeit und ihre pädagogischen Konzepte zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder in den kommenden Jahren zu vertiefen.

Der Vergabeausschuss hat dies in seiner Sitzung vom 16. September 2010 diskutiert. Er empfiehlt eine Integration des städtischen Modellprojektes „Pädagogische Verbünde“ in das Landesprojekt „Bildungshaus 3-10“ und erwartet eine entsprechende Antragstellung der fünf Pädagogischen Verbünde.

Die für das Schuljahr 2010/11 entstehenden Kosten können noch nicht präzise kalkuliert werden. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Pädagogischen Verbünde in der bisherigen Weise bis zum Ende der Projektlaufzeit 2012 gesichert, sofern der Gemeinderat die Fortführung der Förderung jeweils zu Schuljahresbeginn beschließt. Sollten Bewerbungen für das Landesprojekt „Bildungshaus 3-10“ erfolgreich sein,
ergäbe sich durch die Übernahme von zwei Lehrerstunden pro Klasse durch das Land eine entsprechende Minderung des städtischen Aufwandes. Ohne diesen Landesanteil haben wir in diesem Schuljahr mit Aufwendungen in Höhe von 315.166 Euro zu rechnen, im kommenden mit 303.666 Euro.


2. Unterstützung neuer Bildungshäuser durch die Landeshauptstadt?

Voraussetzungen für einen Antrag auf Aufnahme in das Landesprojekt sind neben einem schlüssigen Konzept die

· Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten
· Zustimmung der Träger, Gremien und Schulaufsichtsbehörden
· Zustimmende Unterschriften der Träger von Kindergarten und Grundschule
· Unterschrift der Elternbeiratsvorsitzenden des Kindergartens mit der Bestätigung, dass das Gremium dem Antrag zugestimmt hat
· Unterschrift der Kindergartenleitung mit der Bestätigung, dass die Mitarbeiter/innen zugestimmt haben
· Unterschrift der Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule mit der Bestätigung, dass das Gremium dem Antrag zugestimmt hat
· Unterschrift der Schulleitung mit der Bestätigung, dass die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz zugestimmt haben
· Unterschrift des Staatlichen Schulamtes und des Regierungspräsidiums.

Von den sich gemeinsam bewerbenden Kindergärten und Schulen werden die Bereitschaft zur Teambildung, Dokumentation des Prozesses und zur kontinuierlichen Kooperation zwischen den Pädagogengruppen, den Eltern, den Trägern und Schulämtern erwartet.


Vorschlag:

Im Interesse einer weiteren Verbesserung des Übergangs von Kindern aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule hält der Vergabeausschuss eine Beteiligung der Landeshauptstadt an der zweiten Modellphase des Landesprojektes „Bildungshaus 3-10“ für geboten. Die Verwaltung wird Stuttgarter Schulen und Kitas, bei denen ein entsprechendes konkretes Interesse besteht, in dieser Hinsicht begleiten und beraten.

Die Erzieherstunden könnten bei den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds unterstützt werden.

Der städtische Finanzierungsbedarf für ein Bildungshaus ergibt sich aus den zusätzlichen zwei Erzieherstunden pro Woche pro beteiligte Gruppe. Eine Erzieherstunde kostet im Jahr 1.114 Euro, jede Kita-Gruppe lässt sich also mit 2.228 Euro pro Schuljahr veranschlagen. Daraus ergeben sich folgende Kalkulationsbeispiele für einen Standort:

Voraussichtliche Förderung pro SchuljahrVoraussichtliche Gesamtförderung bis 2014
1 Schule + 1 Kita mit 2 Gruppen4.456 Euro17.824 Euro
1 Schule + 2 Kitas mit jeweils 2 Gruppen8.912 Euro35.648 Euro
1 Schule + 3 Kitas mit jeweils 3 Gruppen20.052 Euro80.208 Euro


Es sind uns derzeit einige wenige Standorte in Stuttgart bekannt, die sich grundsätzlich für eine Kooperation im Rahmen eines Bildungshauses interessieren würden. Es ist nicht abschätzbar, wie viele Standorte nach der Auswahl des Landes für Stuttgart überhaupt infrage kommen. Die Vorstellungen des Ministeriums gehen auf jeden Fall in Richtung einer gleichmäßigen Verteilung der Standorte über das ganze Land.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Obergrenze der städtischen Förderung für neue Bildungshäuser in Höhe von insgesamt 150.000 Euro bis zum Ende der zweiten Modellphase ausreichend.


3. Antrag des katholischen Kinderzentrums St. Josef

Mit Bescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 26. Juli 2007 wurde das katholische Kinderzentrum St. Josef gemeinsam mit der GHS Ostheim in die erste Modellphase des Landesmodells „Bildungshaus 3-10“ aufgenommen. Die Landeshauptstadt war an der Bewerbung nicht beteiligt, weil mit den „Pädagogischen Verbünden“ ein eigener Schwerpunkt gesetzt wurde.

Die GHS Ostheim erhält bei sieben beteiligten Grundschulklassen 21 zusätzliche Lehrerstunden vom Land Baden-Württemberg zugewiesen.

Das Kinderzentrum St. Josef ist mit sieben von insgesamt 19 Kita-Gruppen am Bildungshaus beteiligt. Der zusätzliche Stellenanteil einer Vollzeit-Fachkraftstelle wird nach Angaben des Trägers bisher aus Eigenmitteln finanziert. Seitens der Landeshauptstadt wurde wegen der Erzieherstunden bislang keine Förderzusage gegeben. Am Bildungshaus waren im Schuljahr 2009/10 insgesamt 140 Kinder beteiligt, davon 52 Vorschulkinder.

Mit Schreiben vom 10. Mai 2010 beantragte das katholische Kinderzentrum St. Josef gGmbH, im Rahmen des Bildungshauses anfallende zusätzliche Personalanteile zu fördern, und zwar im Umfang von 75 % einer Erzieherfachkraft-Stelle, rückwirkend für die letzten Schuljahre seit Projektbeginn 2007. Dies errechnet sich in Analogie zu den 21 zusätzlichen Lehrerstunden, die 75% einer Vollzeitstelle entsprechen, Stichwort „gleichwertige Entlastung“. Unter Zugrundelegung eines Arbeitgeberaufwandes von 44.000 Euro pro Jahr pro Vollzeitstelle ergäbe dies eine Gesamtsumme von rd. 230.000 Euro für den Zeitraum von 7 Jahren.

Die pädagogische Arbeit des Bildungshauses Ostheim / St. Josef stellt eine Bereicherung der pädagogischen Bemühungen, jedem Kind faire Bildungs- und Zukunftschancen zu ermöglichen, dar. Die geschilderten pädagogischen Erfahrungen sind gut und mit den Pädagogischen Verbünden durchaus vergleichbar. Die Kooperation zwischen den Pädagogischen Fachkräften aus Kindertageseinrichtung und Schule konnte vertieft werden. Der regelmäßige Wechsel zwischen Kindertageseinrichtung und Schule verhilft Fachkräften und Kindern dazu, unterschiedliche Strukturen und Arbeitsweisen kennenzulernen. Die Vertreter/innen des Staatlichen Schulamts, der GHS Ostheim und des ZNL bestätigen den bisherigen erfolgreichen Verlauf des Modellprojektes und befürworten eine künftige städtische Förderung des Bildungshauses.

Die Bereitschaft des Bildungshauses ist zugesichert, zukünftig sehr eng mit den Verbünden zu kooperieren, um ein städtisches Netzwerk zum „Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule“ aufzubauen.


Vorschlag:

Der Vergabeausschuss empfiehlt, dass die Landeshauptstadt eine städtische Förderung der anfallenden Erzieherstunden übernimmt. Unter Zugrundelegung von sieben beteiligten Kita-Gruppen und bei einem Förderumfang von zwei Erzieherstunden pro Gruppe in Anlehnung an die 2. Modellphase zum Landesprojekt „Bildungshaus
3-10“ könnten insgesamt 14 Erzieherstunden pro Schuljahr gefördert werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtförderung als „Bildungshaus der zweiten Modellphase“ vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2013/14 in Höhe von ca. 62.000 Euro.


Zur Perspektive der Verbünde und der Bildungshäuser:

Insgesamt könnten so in der Landeshauptstadt insgesamt ca. sechs bis acht Standorte arbeiten, die sich in besonderer Weise um einen gelingenden Übergang der Kinder von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule kümmern. Noch mehr Kinder als bisher würden durch eine intensivierte Projektarbeit in ihrer Bildungsbiografie unterstützt. Dies trägt m.E. auch dazu bei, die geplante flächendeckende Umsetzung der Ideen der Pädagogischen Verbünde zu unterstützen.


B. Projekte im Förderbereich 2 „Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen“ des Qualitätsentwicklungsfonds

Der Verwaltungsausschuss hatte am 24. Februar 2010 der Projektausschreibung für Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen im Rahmen des Förderbereiches 2 des Qualitätsentwicklungsfonds zugestimmt (vgl. GRDrs 90/2010). Eine Ausschreibung für den Förderbereich 1 „Pädagogische Verbünde Stuttgart“ war nicht erforderlich, da eine Erweiterung der Modellstandorte nicht vorgesehen ist.

Mit Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds eröffnet sich den Grundschulen und ihren Kooperationspartnern die Möglichkeit, ein Gesamtkonzept für ihre Schule weiterzuentwickeln, innovativ das Schulcurriculum zu gestalten und das Gesamtprofil der Schule zu schärfen. Die Förderkriterien wurden für 2010 präzisiert und mit der „Förderung von Gesamtkonzepten zur Schulentwicklung und Profilbildung an Haupt-, Real- und Förderschulen“ aus dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ abgestimmt. Die Entwicklungsfelder der Schulentwicklung wurden konkretisiert und erweitert. Projekte sollen bevorzugt berücksichtigt werden, die ihren Schwerpunkt auf die Elternbeteiligung legen.

1. Vorschlag des Vergabeausschusses zu den Projekten

Zum Stichtag 31. Mai 2010 sind insgesamt vier Projektanträge eingegangen, die unterschiedliche Bereiche des Stadtgebietes abdecken. Die Zuordnung nach dem Sozialdatenatlas der Landeshauptstadt Stuttgart reicht von Gebietstyp 1 bis Typ 7. Die eingereichten Projekte verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen; „non-formales Lernen“ im Stadtteil, Unterrichtsentwicklung, Schülerorientierung, Elternbeteiligung, Kooperation mit Partnern sowie Reflexion und Prozessbegleitung sind jedoch in den meisten Fällen mit unterschiedlicher Priorität besetzt. Die einzelnen Projektbeschreibungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Alle beantragten Schulentwicklungsprojekte werden von der Grundschule und einem Kooperationspartner gemeinsam getragen, was den erwünschten Sozialraumbezug der beteiligten Schulen unterstreicht. Ebenso streben alle Vorhaben einen Projektzeitraum von drei Jahren an.

Der Vergabeausschuss schlägt zur Förderung vor

· das unter Ziffer 1 der Anlage aufgeführte Schulentwicklungsprojekt: „Kultur macht Schule“ der Grundschule Birkach in Höhe von 81.765 Euro und
· das unter Ziffer 3 aufgeführte Schulentwicklungsprojekte „Entwicklung zur Ganztagesschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ der Altenburgschule in Höhe von 221.200 Euro.

Der Vergabeausschuss spricht sich gegen eine Förderung des Projektes mit der Ziffer 4, „Konzeption eines Schulentwicklungsprozesses durch Kunst der VHS Stuttgart und der Lerchenrainschule“ aus. Die Entscheidung über eine Förderempfehlung zum Projekt Ziffer 2, „Neustrukturierung des Tagesablaufes in Schule und Hort“ an der Johannes Brenz-Schule wird auf eine der kommenden Sitzungen des Vergabeausschusses vertagt.

Die befürworteten Konzepte der Projektträger lassen hinsichtlich ihres vorgesehenen Instrumentariums und hinsichtlich ihrer Projektplanung einen erfolgreichen Verlauf der Schulentwicklungsprozesse erwarten. Die Fördermittel liegen insgesamt bei 302.965 Euro.


2. Ad-hoc-Projekte im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen

Die so genannten „Ad-hoc-Projekte“ unter dem Dach des Förderbereiches 2 des Qualitätsentwicklungsfonds „Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen“ wurden eingerichtet, um kleinere und kurzfristig angelegte Projekte – auch zur Vorbereitung weiterreichender Schulentwicklungsprojekte – unterjährig bis zu einer Höhe von 2.500 Euro fördern zu können (vgl. GRDrs 346/2009). Der Verwaltungsausschuss hat im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds pro Jahr bis zu 30.000 Euro für solche Ad-hoc-Projekte vorgesehen (vgl. GRDrs 90/2010).


C. Impulsprogramm „Bildungsregion“ des Landes Baden-Württemberg

Die Landeshauptstadt hatte sich für die Teilnahme am Impulsprogramm „Bildungsregion“ des Landes Baden-Württemberg ab 1. November 2010 beworben. Damit soll die zielgerichtete und nachhaltige Qualitätsentwicklung von Schule und Bildung in staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften unterstützt werden. Die dort verfolgten Zielsetzungen stimmen mit den Zielsetzungen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft weitgehend überein.

Die Zusage des Landes erfolgte am 9. September 2010. Für die Einrichtung einer Bildungsregion erhält die Landeshauptstadt 45.000 Euro pro Jahr oder alternativ die Abordnung einer in Vollzeit beschäftigten Lehrkraft. Die Landeshauptstadt muss in gleicher Höhe eine Co-Finanzierung erbringen. Die dafür erforderlichen Mittel sollen aus dem Qualitätsentwicklungsfonds entnommen werden. Daraus ergibt sich für die Monate November und Dezember 2010 noch ein anteiliger Förderbedarf von rund 8.000 Euro. Die entsprechende Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses erfolgte bereits am 14.07.2010 (vgl. GRDrs 545/2010; Punkt 3).


D. Überblick über den Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010

Im Doppelhaushalt 2010/11 werden im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds pro Haushaltsjahr 905.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Mit den darüber hinaus aus dem Jahr 2009 übertragenen Haushaltsresten (abzüglich der vertraglich gebundenen Mittel) stehen für die Durchführung und Förderung von Projekten im Jahr 2010 insgesamt 1.505.175 Euro zur Verfügung. Der Übersicht in der Anlage 2 sind die Details der Projektförderung zu entnehmen. Insgesamt sollen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 868.131 Euro zur Verfügung gestellt werden

In 2010 nicht ausgeschüttete Mittel in Höhe von bis zu 637.044 Euro sollen in das kommende Haushaltsjahr 2011 übertragen werden, um zur weiteren Projektförderung auf der Basis der Vergaberichtlinien bereitzustehen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SJG und KBS haben mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Projektvorschläge zum Förderbereich 2 "Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen"
Überblick über den Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010





zum Seitenanfang
GRDrs 666-2010 - Anlage 1.docGRDrs 666-2010 - Anlage 2.doc