· das unter Ziffer 1 der Anlage aufgeführte Schulentwicklungsprojekt: „Kultur macht Schule“ der Grundschule Birkach in Höhe von 81.765 Euro und · das unter Ziffer 3 aufgeführte Schulentwicklungsprojekte „Entwicklung zur Ganztagesschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ der Altenburgschule in Höhe von 221.200 Euro. Der Vergabeausschuss spricht sich gegen eine Förderung des Projektes mit der Ziffer 4, „Konzeption eines Schulentwicklungsprozesses durch Kunst der VHS Stuttgart und der Lerchenrainschule“ aus. Die Entscheidung über eine Förderempfehlung zum Projekt Ziffer 2, „Neustrukturierung des Tagesablaufes in Schule und Hort“ an der Johannes Brenz-Schule wird auf eine der kommenden Sitzungen des Vergabeausschusses vertagt. Die befürworteten Konzepte der Projektträger lassen hinsichtlich ihres vorgesehenen Instrumentariums und hinsichtlich ihrer Projektplanung einen erfolgreichen Verlauf der Schulentwicklungsprozesse erwarten. Die Fördermittel liegen insgesamt bei 302.965 Euro. 2. Ad-hoc-Projekte im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen Die so genannten „Ad-hoc-Projekte“ unter dem Dach des Förderbereiches 2 des Qualitätsentwicklungsfonds „Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen“ wurden eingerichtet, um kleinere und kurzfristig angelegte Projekte – auch zur Vorbereitung weiterreichender Schulentwicklungsprojekte – unterjährig bis zu einer Höhe von 2.500 Euro fördern zu können (vgl. GRDrs 346/2009). Der Verwaltungsausschuss hat im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds pro Jahr bis zu 30.000 Euro für solche Ad-hoc-Projekte vorgesehen (vgl. GRDrs 90/2010). C. Impulsprogramm „Bildungsregion“ des Landes Baden-Württemberg Die Landeshauptstadt hatte sich für die Teilnahme am Impulsprogramm „Bildungsregion“ des Landes Baden-Württemberg ab 1. November 2010 beworben. Damit soll die zielgerichtete und nachhaltige Qualitätsentwicklung von Schule und Bildung in staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften unterstützt werden. Die dort verfolgten Zielsetzungen stimmen mit den Zielsetzungen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft weitgehend überein. Die Zusage des Landes erfolgte am 9. September 2010. Für die Einrichtung einer Bildungsregion erhält die Landeshauptstadt 45.000 Euro pro Jahr oder alternativ die Abordnung einer in Vollzeit beschäftigten Lehrkraft. Die Landeshauptstadt muss in gleicher Höhe eine Co-Finanzierung erbringen. Die dafür erforderlichen Mittel sollen aus dem Qualitätsentwicklungsfonds entnommen werden. Daraus ergibt sich für die Monate November und Dezember 2010 noch ein anteiliger Förderbedarf von rund 8.000 Euro. Die entsprechende Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses erfolgte bereits am 14.07.2010 (vgl. GRDrs 545/2010; Punkt 3). D. Überblick über den Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010 Im Doppelhaushalt 2010/11 werden im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds pro Haushaltsjahr 905.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit den darüber hinaus aus dem Jahr 2009 übertragenen Haushaltsresten (abzüglich der vertraglich gebundenen Mittel) stehen für die Durchführung und Förderung von Projekten im Jahr 2010 insgesamt 1.505.175 Euro zur Verfügung. Der Übersicht in der Anlage 2 sind die Details der Projektförderung zu entnehmen. Insgesamt sollen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 868.131 Euro zur Verfügung gestellt werden In 2010 nicht ausgeschüttete Mittel in Höhe von bis zu 637.044 Euro sollen in das kommende Haushaltsjahr 2011 übertragen werden, um zur weiteren Projektförderung auf der Basis der Vergaberichtlinien bereitzustehen. Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Die Referate WFB, SJG und KBS haben mitgezeichnet. Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Projektvorschläge zum Förderbereich 2 "Schulentwicklungsprozesse an Grundschulen" Überblick über den Qualitätsentwicklungsfonds im Jahr 2010 zum Seitenanfang