Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 975/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Entsiegelung von Verkehrsflächen, Schutz vor Starkregenereignissen

Beantwortung / Stellungnahme

Bei Neubau-, Umbau-, Umgestaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen werden, soweit technisch möglich, sickerfähige Beläge geprüft und eingebaut. Auch bei Straßenunterhaltungsmaßnahmen wird der Einbau von Sickerbelägen ebenfalls, wenn möglich umgesetzt. Wichtige Voraussetzung für den Einbau von Sickerpflaster ist ein ebenso sickerfähiger Unterbau. Bei Asphaltflächen ist dies oft nicht der Fall, so dass ein Austausch des gesamten Unterbaus erforderlich wird.

Im Bereich der Straßenerhaltungsmaßnahmen wird die Entsiegelung vorrangig bei Flächen in einem baulich schlechten Zustand geprüft und soweit möglich umgesetzt. Bei Flächen in einem baulich guten Zustand ist dies bisher nicht vorgesehen. Der Anteil der
sickerfähigen Flächen nimmt kontinuierlich zu.

Mit den in der Grünen Liste zusätzlich bereitgestellten Mitteln zum Doppelhaushalt 2022/2023 für die Straßenerhaltung, Unterhaltung und Erneuerung von Gehwegen, Fußgängerzonen, Plätzen und Stäffele und das Fußverkehrskonzept in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR pro Jahr kann diese Entwicklung beschleunigt werden. Ein Programm und zusätzliche Mittel für die Entsiegelung von Verkehrsflächen sind deshalb nicht erforderlich.

Sickerpflaster hat in erster Linie eine positive Wirkung auf den Wasserhaushalt und das Mikroklima. Es bietet jedoch keinen Schutz bei Starkregenereignissen, da die Versickerung zu langsam ist und die großen Wassermengen daher fast vollständig an der Oberfläche abfließen.

Zur Retention von Niederschlagswasser und zur Regenwasserbehandlung haben die Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und das Tiefbauamt gemeinsam Maßnahmen für das Stadtgebiet entwickelt und setzen diese bereits um.

So werden bei Erschließungsmaßnahmen konsequent alternative Entwässerungs-
methoden der Grundstücksentwässerung sowie zur Entwässerung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Flächen angewandt. Dadurch wird bereits ein nicht unerheblicher Teil des Niederschlagswassers vor Ort zurückgehalten. Es handelt sich dabei um Gesamtkonzepte mit großen, begrünten, zentralen Retentionsflächen, wasserdurchlässigen/alternativen Belägen sowie beispielsweise auch die Nutzung von Dachflächenwasser in den meist privat genutzten Wohngebäuden z.B. für Toilettenspülungen oder Zisternen.
Beispiele sind die Erschließungsgebiete NeckarPark, Langenäcker/Wiesert und Zazenhausen.

Die Nummern 2 und 3 des Antrags 841/2021 Die FrAKTION werden durch die GRDrs 1004/2021 beantwortet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

323/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 841/2021 Nr. 1 Die FrAKTION, 910/2021 Platz 278 Die FrAKTION




Dirk Thürnau
Bürgermeister




<Anlagen>