Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 367/2023
Stuttgart,
06/27/2023



Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in den Schulversuch AVdual im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs Schule - Beruf des Landes Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
18.07.2023
19.07.2023



Beschlußantrag:


1. Der Überführung der Bildungsgänge Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf (VAB), Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Ausbildungsvorbereitung (AV) in Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an den öffentlichen beruflichen Schulen in Stuttgart wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 die Schulart AVdual umzusetzen sowie hierzu erforderliche vorbereitende Prozesse bzw. Antragstellungen und das regionale Übergangsmanagement sukzessive im Jahr 2023 einzuleiten und aufzubauen.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf von 1,5 Stellen (1,0 in Bes.Gr. A13 h.D. und 0,5 in Bes.Gr. A12) zum Stellenplan 2024 beim Schulverwaltungsamt für den Aufbau und die Umsetzung des neuen Schulangebots AVdual mit seinen Bausteinen AVdual-Begleitung und Städtisches Regionales Übergangsmanagement wird Kenntnis genommen. Eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 77.000 EUR durch Mittel des Landes ist möglich. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.

4. Das Schulverwaltungsamt wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2024/2025 beauftragt, Träger mit der Bereitstellung von AVdual-Begleitungen zu beauftragen. Hierfür werden ab 2024 im THH 400 – Schulverwaltungsamt, die unter der Rubrik „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten zusätzlichen Mittel benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. 5. Für die räumliche und sächliche Ausstattung der Beruflichen Schulen werden ab 2024 einmalig Mittel in Höhe von 570.000 EUR im THH 400 – Schulverwaltungsamt benötigt. Diese werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ein flächendeckender Ausbau der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf bis 2025 in Baden-Württemberg ist das gemeinsame Ziel der im Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Partner und wurde auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung festgeschrieben.

Für das Bildungsangebot an den Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass die seitherigen Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in den künftigen Bildungsgang AVdual mit seinen verbindlichen Bausteinen AVdual-Begleitung und regionales Übergangsmanagement überführt werden. Diese verbindlichen Bausteine sind durch den Schulträger umzusetzen.

Der neue Bildungsgang AVdual richtet sich an Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben. Ziel ist eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, damit ein möglichst rascher Übergang in die Ausbildung, entsprechend den individuellen Leistungsvermögens der Jugendlichen, möglich wird. Konzeptionelle Elemente des einjährigen Bildungsgangs sind dabei die Dualisierung der Lernorte, d.h. das berufsfeldübergreifende, kompetenzorientierte Lernen an der Schule und im Praktikumsbetrieb, die individuelle Förderung der Jugendlichen in der Schule nach einem besonderen pädagogisch-didaktischen Konzept sowie die Ganztagesbeschulung.

Es sind insgesamt 9 öffentliche berufliche Schulen von der Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in AVdual sicher betroffen. Diese sind
· die Alexander-Fleming-Schule
· die Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung
· die Gewerbliche Schule für Holztechnik
· die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule
· die Robert-Mayer-Schule
· die Steinbeisschule
· die Hedwig-Dohm-Schule
· die Johannes-Gutenberg-Schule
· die Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule

Von den Veränderungen ebenfalls betroffen ist die Max-Eyth-Schule mit dem Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf in Kooperation mit der Förderschule (VABKF).

Um eine gewinnbringende träger- und schulinterne enge Zusammenarbeit sowie reibungsarme innerschulische Abstimmungsbedarfe zu gewährleisten, schlägt die Fachverwaltung vor, die AVdual-Begleitung an die jeweiligen schulspezifischen Träger der Jugendsozialarbeit zu koppeln. Mit allen Beteiligten fanden Abstimmungen und Beteiligungstermine statt. Die eingeleiteten Prozesse werden fortgeführt und nach Beschluss des Gemeinderats ab dem Schuljahr 2023/2024 intensiviert.

Die Überführung in AVdual wird als mehrstufiger und mehrjähriger Prozess umgesetzt. Somit ist gewährleistet, dass alle betroffenen Schulen sukzessive an einem Vorbereitungsjahr seitens des Landes Baden-Württemberg teilnehmen können. Auch wird dadurch unterstützt, dass sich Wirtschaft und Betriebe konzeptionell und auch organisatorisch auf die veränderte Situation einstellen können.
Aufgrund der erforderlichen Antragsverfahren und der Durchführung von Vorbereitungs-Schuljahren in 2023/2024 bzw. 2024/2025 muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Sachentscheidung dem Verwaltungsausschuss als zuständiges Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Personelle Auswirkungen

Mit der Neukonzeption ist die Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle regionales Übergangsmanagement verbunden. Wesentliche Aufgaben der neuen Koordinierungsstellen in der Verwaltung sind:


Hierfür ist die Schaffung einer Fachreferentenstelle Schule-Beruf in Bes.Gr. A 13 h.D. (136.900 EUR jährliche Personalkosten abzüglich der Förderung von 42.000 EUR) sowie einer entsprechenden Sachbearbeitungsstelle in Bes.Gr. A 12 (jährliche Personalkosten 62.400 EUR abzüglich der Förderung von 35.000 EUR) erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Mit der Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in AVdual mit seinen verbindlichen Bausteinen AVdual-Begleitung und regionales Übergangsmanagement müssen seitens der Kommune folgende personelle und sachliche Ressourcen bereitgestellt werden. Dabei fließen landesseitige Zuschüsse ein.

Die zusätzlichen Mittelbedarfe werden wie folgt zur Aufnahme im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 - Berufsbildende Schulen in den jeweiligen Kontengruppen in den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Mittelbedarfe:
Maßnahme/Kontengr.
Stellenumfang
EUR 2024
EUR 2025
EUR 2026
EUR 2027ff.
AVdual-Begleitung Träger

44500 – Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand
(8,0 bei Trägern, d.h. Sachkosten für die Stadt) 170.000 EUR 510.000 EUR 679.200 EUR 679.200 EUR
Aufstockung Leitungsanteile Träger

44500 – Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand
(= Sachkosten für die Stadt) 28.500 EUR 57.000 EUR 57.000 EUR 57.000 EUR
Ausstattungsbedarf
Schulstandorte

78302 – Erwerb bewegliches Vermögen
285.000 EUR 285.000 EUR--
GESAMT 483.500 EUR 852.000 EUR 736.200 EUR 736.200 EUR

Erträge:
Maßnahme/Kontengr.
Stellenumfang
Erträge Landesförderung 2024
Erträge Landesförderung 2025
Erträge Landesförderung 2026
Erträge Landesförderung 2027ff.
Zuschüsse Land zum Regionalen Übergangsmanagement (RÜM)

31400 - Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
Für die 1,5 Stellen der Verwaltung 77.000 EUR 77.000 EUR 77.000 EUR 77.000 EUR
Förderung Land
AVdual-Begleitung

31400 - Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
Für Trägerangebote 60.000 EUR180.000 EUR240.000 EUR240.000 EUR
GESAMT137.000 EUR257.000 EUR317.000 EUR317.000 EUR

Stellenschaffungen:
Maßnahme
Stellenumfang
EUR 2024
EUR 2025
EUR 2026
EUR 2027ff.
SVA-Stellen regionales Übergangsmanagement (RÜM)Ab 2024:

1,0 A13 h.D.
0,5 A12
199.300 EUR 199.300 EUR 199.300 EUR 199.300 EUR



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Relevante Kennzahlen der Schulen


Ausführliche Begründung

1. Ausgangslage/ Hintergrund

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der sich zuspitzenden Fachkräfteentwicklung und der zunehmenden Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen kommt dem erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf eine tragende gesellschaftliche Bedeutung zu. Um Jugendliche beim Übergang besser zu unterstützen und Prozesse in diesem Bereich weiterzuentwickeln, wurde im November 2013 von den im Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Partnern Land, Kammern, Arbeitgeber, Gewerkschaften, kommunale Landesverbände und Bundesagentur für Arbeit ein Konzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf beschlossen (Eckpunktepapier 2013). AVdual (Ausbildungsvorbereitung dual) ist dabei ein Teil des Gesamtkonzeptes. In diesem Bildungsgang werden Schülerinnen und Schüler des Vorqualifizierungsjahres Arbeit / Beruf (VAB), des Berufseinstiegsjahres (BEJ) und ggf. der 2-jährigen Berufsfachschule (2BFS) gemeinsam beschult. Ziel ist, dass mehr Schulabgängerinnen und Schulabgängern der direkte Einstieg in Ausbildung und Beruf gelingt. Ein flächendeckender Ausbau der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf bis 2025 in Baden-Württemberg ist das gemeinsame Ziel der Partner.
Dies bedeutet, dass ab 31.07.2025 die Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (BEJ) und Vorqualifizierung Arbeit/Beruf (VABR) aufgehoben und durch AV/AVdual ab dem Schuljahr 2025/26 ersetzt werden sollen. Derzeit gelten noch die Schulversuchsbestimmungen, die jedoch bis 2025/2026 in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung überführt werden. Daher plant die Landeshauptstadt Stuttgart, bereits ab dem Schuljahr 2024/2025 für den Bildungsgang AVdual Modellregion in Baden-Württemberg zu werden. Die Bildungsgänge VAB, BEJ und AV (Ausbildungsvorbereitung) sollen, zunächst im Rahmen der Schulversuchsbestimmung, sukzessive in AVdual überführt werden. Im weiteren Verlauf geht AVdual im Rahmen der Konsolidierung ab 2025/2026 in die Regelform über.

2. Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) Inhalte und Bausteine

AVdual richtet sich an Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben. Ziel ist eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, damit ein möglichst rascher Übergang in die Ausbildung, entsprechend den individuellen Leistungsvermögens der Jugendlichen, möglich wird. Konzeptionelle Elemente des einjährigen Bildungsgangs sind dabei die Dualisierung der Lernorte, d.h. das berufsfeldübergreifende, kompetenzorientierte Lernen an der Schule und im Praktikumsbetrieb, die individuelle Förderung der Jugendlichen in der Schule nach einem besonderen pädagogisch-didaktischen Konzept sowie die Ganztagesbeschulung. Hinzu kommt ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) zur Koordinierung der Aktivitäten und Akteure vor Ort und zur regionalen Steuerung.
Zentrale Bestandteile des Bildungsgangs AVdual sind die hohen betrieblichen Anteile (Praktika) und das individualisierte Lernen. Schulischer Unterricht wird mit Betriebspraktika kombiniert. Durch die Zusammenführung zweier Bildungsgänge (VAB und BEJ) lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf unterschiedlichen Lernniveaus, was zu einer höheren Durchlässigkeit führen soll. Dies geht mit einer individuellen Gestaltung der Lernprozesse, einer engen Betreuung der Jugendliche durch Lehrkräfte (Lernberatung) und dem Einsatz von zusätzlichen AVdual-Begleitungen einher. Dieser entsprechende Ressourceneinsatz steigt auch die Chance im Sinne eines „Klebeeffekts“, Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf in Ausbildungen zu bringen und zu halten.
Damit gehen mit AVdual zwei tragende Bausteine einher:


2.1 AVdual-Begleitung
Damit der neue Bildungsgang AVdual gelingt, ist zusätzlich zum Lernangebot der Berufliche Schulen die verstärkte individuelle Förderung der Jugendlichen durch AVdual-Begleiterinnen und -begleiter erforderlich. Sie stehen im Austausch mit Schüler/innen, Lehrkräften und Betrieben und sind damit Bindeglied zwischen Familie, Schule und Betrieb. Neben der Kooperation und Abstimmung mit der Lernbegleitung (Lehrkräfte) und der Dokumentation und Evaluation der Arbeit liegt der Schwerpunkt der AVdual-Begleitung auf der Betreuung der Jugendlichen bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie in der Anschlussvermittlung in eine Ausbildung. Der Betreuungsschlüssel liegt dabei bei einer AVdual-Begleitung auf 40 Schüler/innen. Dabei sollten die AVdual-Begleitungen über eine sozialpädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz verfügen.

2.2 Regionales Übergangsmanagement
Als zweiter verbindlicher Baustein des Bildungsgangs AVdual ist die Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle regionales Übergangsmanagement. Träger des RÜM sind die Stadt- oder Landkreise in Baden-Württemberg. Ziel des regionalen Übergangsmanagements ist es, Aktivitäten, Initiativen und Akteure vor Ort im Bereich Übergang Schule-Beruf aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem die Schaffung von Angebotstransparenz, die Vernetzung der Akteure und die Klärung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren und deren Angeboten. Darüber hinaus ist das RÜM für die regionale Steuerung von AVdual zuständig, wie beispielsweise die Abstimmung der Verfahren zur Praktikumsbesetzung.

2.3 Praktikumsplätze

Ein bedeutender Teil des Bildungsgangs AVdual sind umfangreiche Praxisphasen. Dabei kann die zeitliche Ausgestaltung der Praktika individuell als Tages- oder Blockpraktika variieren. Die Einbindung eines intensiven Betriebspraktikums soll die Lernenden einerseits auf die betriebliche Realität vorbereiten und andererseits bietet das Praktikum den Betrieben die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen, die für eine Ausbildung in Frage kommen. Der hohe Praktikumsanteil hat einen zentralen Mehrwert für die beruflichen Perspektiven. Zudem zeigt sich in der Evaluation des Modellversuches ein sogenannter „Klebeeffekt“, ein Drittel der Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs gehen in eine betriebliche oder schulische Ausbildung über (Abschlussbericht Evaluation Modellversuch zur Neugestaltung 2018). Der für den Bildungsgang wichtige Anteil umfangreicher Praxisphasen bringt einen hohen Bedarf an Praktikumsplätzen mit sich. Für die Unterstützung der Praxisphasen spielen wiederum die AVdual-Begleitungen eine wichtige Rolle.

3. Umsetzung und Vorgehensweise in Stuttgart

3.1 Betroffene Schule, Schülerzahlen
In der Landeshauptstadt Stuttgart sind insgesamt 9 öffentliche Berufliche Schulen von der Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in AVdual sicher betroffen.
Diese sind
· die Alexander-Fleming-Schule
· die Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung
· die Gewerbliche Schule für Holztechnik
· die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau mit Technischer Oberschule
· die Robert-Mayer-Schule
· die Steinbeisschule
· die Hedwig-Dohm-Schule
· die Johannes-Gutenberg-Schule
· die Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule

Eine Besonderheit stellt die Max-Eyth-Schule mit dem Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf in Kooperation mit der Förderschule (VABKF) dar. Derzeit prüft das Kultusministerium Baden-Württemberg die Überführung dieses Bildungsganges. Für die Berechnung der finanziellen und personellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt wurde die Max-Eyth-Schule mitberücksichtigt. Insgesamt haben im 5-Jahres Durchschnitt rund 320 Schülerinnen und Schüler in rund 21 Klassen die Bildungsgänge VAB, BEJ und AV jährlich besucht (siehe Anlage 2).

3.2 Zeitplan
Die Überführung in AVdual wird für die o.g. Schulen sukzessive als mehrstufiger Prozess über vier Jahre umgesetzt. Somit ist gewährleistet, dass alle betroffenen Schulen an einem Vorbereitungsjahr seitens des Landes Baden-Württemberg teilnehmen können. Dieses steht im Rahmen des Schulversuches den Modellregionen zur Verfügung und bereitet angehende AVdual-Lehrkräfte und die Schulen auf die Besonderheiten der Pädagogik in den AVdual-Klassen vor.
Für den Aufbau des regionalen Übergangsmanagements, die Ausschreibung und den Aufbau der AVdual-Begleitung ist damit ein stufenweises Vorgehen möglich.
Nach der Überführung des Schulversuches in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geht der Bildungsgang AVdual im Schuljahr 2025/2026 in den Regelbetrieb über.
Der Aufbau des regionalen Übergangsmanagements sowie vorbereitende Prozesse laufen in ersten Schritten seit 2022/23 an und werden ab 2023/2024 intensiviert und verstetigt.

ThemenSJ 22/23SJ 23/24SJ 24/25SJ 25/26
Regionales Übergangsmanagement (RÜM)Aufnahme in das Stuttgarter ArbeitsbündnisAufbau und Einrichtung RÜM im SVA mit 1,5 StellenanteilenVerstetigung, Evaluation, Begleitung und Weiterentwicklung
Vorbereitungsjahr/ Teilnahme am Unterstützungsangebot des LandesJohann-Friedrich-von-Cotta-Schule3 bis 4 Schulen
(werden 06/2023 seitens KM festgelegt)
3 bis 4 Schulen
Beratung für bestehende AV-Standorte seitens des Landes1 Schule nach Bedarf/ Alternativ: 2 Schulen nach Bedarf1 Schule nach Bedarf
Überführung VAB, BEJ und AV in AVdual5 bis 6 Schulen3 bis 4 Schulen
AVdual-BegleitungAusschreibung und AufbauAufnahme der Tätigkeit von 4 bis 5 AVdual-BegleitungenAufnahme der Tätigkeit von 3 bis 4 AVdual-Begleitungen


3.3 Abstimmungs- und Beteiligungsprozess
Die Einführung von AVdual geht bereits mit vielen Abstimmungsprozessen und einem intensiven Beteiligungsprozess einher. Neben dem Austausch mit den geschäftsführenden Schulleitern der beruflichen Schulen und den betroffenen öffentlichen beruflichen Schulen bedarf es einer Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung, den Trägern der Jugendsozialarbeit und dem Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf. Aber auch die Mobilisierung und der Ausbau der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und ihren Dachverbänden ist für eine gelingende Überführung in AVdual notwendig. Beispielsweise fanden im April und Juni 2023 vom Schulverwaltungsamt und Jugendamt gemeinsam ausgerichtete Veranstaltungen mit den Schulleitungen der betroffenen Schulen und Vertreterinnen und Vertretern der Jugendsozialarbeitsträger statt, um Raum für Informationen, Fragen, Anliegen und Bedenken bzgl. AVdual, im Besonderen zur AVdual-Begleitung, zu ermöglichen. Mit Vertretern aus Wirtschaft, Kammern und weiteren für die Ausbildung junger Menschen relevanten Akteuren ist ein erstes Treffen konzipiert. Die eingeleiteten Prozesse werden fortgeführt und nach Beschluss des Gemeinderats ab dem Schuljahr 2023/2024 intensiviert, um einen gelingenden Start in Stuttgart zu ermöglichen.

3.4 AVdual-Begleitung
Die AVdual-Begleitung ist ein verbindlicher Baustein des Bildungsgangs AVdual und stellt für die Zielgruppe der Jugendlichen, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben, mit seinem Aufgabenbereich eine sinnvolle und bereichernde Ergänzung dar zum bestehenden Unterstützungssystem der Beratungslehrkräfte, der Jugendsozialarbeit und der Ausbildungsmanager.
Um in Stuttgart eine für die Zielgruppe gewinnbringende träger- und schulinterne enge Zusammenarbeit und reibungsarme innerschulische Abstimmungsbedarfe zu gewährleisten, schlägt die Fachverwaltung vor, die AVdual-Begleitung an die schulspezifischen jeweiligen Träger der Jugendsozialarbeit zu koppeln. Die bereits mit der Jugendsozialarbeit beauftragten Träger werden dann seitens des Schulverwaltungsamts jeweils mit der Bereitstellung von AVdual-Begleitungen beauftragt. Nachdem der Gemeinderat das grundsätzliche Vorgehen mit dieser Vorlage beschlossen hat, sind Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulverwaltungsamt und Trägern noch zu entwickeln und auszuarbeiten. Eine konzeptionelle Abstimmung der Jugendsozialarbeit mit dem neuen Angebot AVdual an den beruflichen Schulen ist bereits über den Austausch mit den Beteiligten erfolgt. Die weitere Abstimmung im Handlungsfeld, der Aufgaben und Schwerpunkte erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Bei durchschnittlich ungefähr 320 Schülerinnen und Schülern in den Bildungsgängen VAB, BEJ und AV und einem Betreuungsschlüssel von 1:40 sind insgesamt acht Vollzeitstellen für AVdual-Begleitungen erforderlich.
Aufgrund des Tätigkeitsfelds bedarf es einer sozialpädagogischen Qualifikation, daraus ergibt sich für die AVdual-Begleitung die Eingruppierung SuE 12 TVöD (analog zur Jugendsozialarbeit).
Für diese Beschlussvorlage geht die Verwaltung von einem durchschnittlichen jährlichen Aufwand pro Stelle incl. stellenbezogen Sach- und Personalkosten in Höhe von 84.900 EUR zuzüglich der Leitungsanteile je Träger aus. Das Land beteiligt sich mit 60 % an den Kosten, allerdings nur bis zu einer Kostenobergrenze von 50.000,00 EUR je Stelle; gefördert werden dabei die reinen Personalkosten. Da die Überführung des Angebots und der Landesförderung in die Regelform Bestandteil des Landeshaushalts 2025 sein wird, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch die Förderbedingungen des Schulversuchs vor.

Träger der AVdual-BegleitungBesGr.
oder
EG
Funktions-
bezeichnung
Anzahl der
Stellen
durchschnittlicher
jährlicher
kostenwirksamer
Aufwand in Euro je Stelle
Gesamt/Jahr
Jeweiliger Träger der JugendsozialarbeiterSuE 12 TVöD.Fachkraftstelle8,084.900 EUR

Abzgl. Förderung 30.000 EUR

679.200 EUR

Abzgl. Förderung
240.000 EUR

Aufstockung Leitungsanteile je TrägerSuE 17 TVöDLeitungsstelleSuE17-Stelle
0,1 bei 0 bis 2,49 AVdual-Begleitern
0,2 bei 2,5 bis 4,99 AVdual-Begleitern
0,5 ab 5,0 AVdual-Begleitern
-----57.000 EUR


3.5 Regionales Übergangsmanagement
Mit der Überführung der Bildungsgänge VAB, BEJ und AV in die Schulart AVdual ist auch in Stuttgart die Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle regionales Übergangsmanagement verbunden.
Das bestehende Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf mit seinen jetzigen Kooperationspartnern Jugendamt, Staatliches Schulamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter, seinem Beirat in Form der Steuerungsgruppe u 25, nimmt seit 2015 in der Kommune eine koordinierende und steuernde Funktion im Übergangsbereich ein. Um eine Doppelung von Strukturen zu vermeiden und einen strukturellen Mehrwert bei der Umsetzung des AVdual zu erzielen, ist die Fachstelle des Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf die Struktur, bei der ein RÜM im Sinne dieser Vorlage eingerichtet wird. Eine Aufnahme des Schulverwaltungsamtes in das Arbeitsbündnis wurde am 10. Mai 2023 initiiert.
Wesentliche Inhalte und Aufgabenbereich des RÜM sind die Steuerung und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie die regionale bzw. stuttgartspezifische Steuerung der Umsetzung der Neugestaltung. Daher schlägt die Fachverwaltung die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen vor, um dem Baustein RÜM nachzukommen und innerhalb der Verwaltung bearbeiten zu können. Um diese weitreichenden Veränderungen und Weiterentwicklungen im Übergangsbereich entwickeln, aufbauen und gestalten zu können, bedarf es damit einer Stelle für eine*n Fachreferent*in mit Steuerungs- und Koordinationsfunktion mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in A13 h.D. sowie einer unterstützenden Stelle für die Sachbearbeitung im Übergang Schule-Beruf mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % in A12/EG 11. Eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 70 % / max. 77.000 EUR im Rahmen der Neukonzeption des Übergangsbereichs durch Mittel des Landes ist möglich. Da die Überführung des Angebots und der Landesförderung in die Regelform Bestandteil des Landeshaushalts 2025 sein wird, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch die Förderbedingungen des Schulversuchs vor. Die Verwaltung geht nach Abstimmung mit den zuständigen Landesvertretern davon aus, dass eine landesseitige Förderung auch in der Regelform weitergewährt wird.


AmtBesGr.Funktions-
bezeichnung
Anzahl der
Stellen
durchschnittlicher
jährlicher
kostenwirksamer
Aufwand in Euro
SchulverwaltungsamtA 13 h.D.Fachreferent*in und Koordination Übergang Schule-Beruf1,0136.900 EUR

Abzgl. Förderung 42.000 EUR

SchulverwaltungsamtA 12Sachbearbeiter*in / Übergang Schule-Beruf0,562.400 EUR

Abzgl. Förderung 35.000 EUR


3.6 Praktikumsplätze
Der für den Bildungsgang wichtige Anteil umfangreicher Praxisphasen bringt einen hohen Bedarf an Praktikumsplätzen mit sich. Für die Stadt Stuttgart bedeutet dies: Bei durchschnittlich 320 Schülerinnen und Schülern und einer pro Schüler/in angesetzten Praktikumsdauer von 40 Praktikumstagen einen Praktikumsbedarf von insgesamt 12.800 Praktikumstagen pro Schuljahr. Um die duale Ausgestaltung der Ausbildungsvorbereitung möglich zu machen, bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft mit dem Ziel, eine hinreichende Zahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung zu stellen. Für die Zusammenarbeit der Wirtschaft und der Gewinnung von Praktikumsplätzen sind wiederum der Einsatz der AVdual-Begleiter/-innen und die Einrichtung des RÜM unerlässlich. Die Verwaltung hat erste Gespräche mit der Wirtschaft geführt, um Strategien und Vereinbarungen zur Bewältigung dieser Herausforderung im Schulterschluss frühzeitig anzugehen.


3.7 Raumsituation und Ausstattungsbedarfe
Da AVdual die Bildungsgänge VAB, BEJ und AV ablöst, entstehen zunächst keine zusätzlichen Raumbedarfe. In der Regel sind Raumprogramme und Bestandssituationen noch nicht auf die Anforderungen, die das AVdual räumlich benötigt, ausgelegt. Bei anstehenden Baumaßnahmen kann auf die Belange eingegangen und dies räumlich entsprechend berücksichtigt werden. Bis dahin kann im Einvernehmen mit der Schule in der Regel eine Lösung gefunden werden.
Das pädagogisch-didaktische Konzept wie beispielsweise niveaudifferenziertes individuelles Lernen, Kleingruppen und Einzelfallberatungen lösen Ausstattungsbedarfe aus. Damit sind Ausstattungsgegenstände wie Möbel für individualisierte Lernzeiten wie Schränke, Schubfächer, abschließbare Fächer, Tische, ggf. Stühle und Trennwände für Besprechungsmöglichkeiten notwendig. Insgesamt muss mit einem Ausstattungsbudget von rund 20.000 EUR pro Klassenraum gerechnet werden. Mit der Überführung in AVdual ist an den 10 Standorten mit durchschnittlich 21 Klassen ein einmaliger Ausstattungsbedarf von insgesamt 420.000 EUR nötig.
Hinzu kommt ein einmaliger Ausstattungsbedarf (bauliche Maßnahmen und Möblierung) in Höhe von 15.000 EUR pro Schule und Büroraum für die jeweilige AVdual-Begleitung von insgesamt 150.000 EUR.
Wie sich die Schülerzahlen und damit der Raumbedarf und Ausstattungsbedarfe in den folgenden Jahren entwickeln, ist noch schwer abzuschätzen. Hier muss möglicherweise mittelfristig nachjustiert werden.

BezeichnungAnzahl der
Räume
einmaliger
kostenwirksamer
Aufwand in Euro
Gesamt
Ausstattungsbedarf
Klassenraum
Bildungsgang AVdual
21,020.000 EUR420.000 EUR
Ausstattungsbedarf
Büroraum AVdual-Begleitung
10,015.000 EUR150.000 EUR

3.8 Weitere Prozessunterstützung, Evaluation und zukünftige Entwicklung
Es ist noch nicht abschließend abschätzbar, inwieweit die Schulen und Träger der AVdual-Begleitung über die Unterstützung des Landes hinaus weitere Unterstützungsleistungen im Sinne der Prozessbegleitung seitens der Stadt benötigen. Die Verwaltung wird dies im weiteren Prozess eng mit den Beteiligten klären und ggf. über vorhandene Budgetmittel eine zusätzliche Unterstützung leisten.
Darüber hinaus wird begleitend die Überführung in AVdual dokumentiert und evaluiert, sodass zukünftige Entwicklungen und Bedarfe passgenauer festgestellt und personelle, sächliche und finanzielle Anpassungen benannt werden können.

3.9 Weiteres Vorgehen nach Sachbeschluss
Die Verwaltung wird nach Beschluss dieser Sachvorlage aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten entsprechende Anträge beim Land zur Einrichtung der Schulart AVdual nach
§ 30 Schulgesetz stellen. Rechtliche Verpflichtungen (Trägervereinbarungen) und Stellenbesetzungen sind in Abhängigkeit der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2024/2025 einzugehen bzw. vorzunehmen.



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