Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 523/2021
Stuttgart,
06/25/2021


Zuwendungen an Schulen in freier Trägerschaft



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich14.07.2021

Bericht:

Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Stadt Stuttgart fördert die als Ersatzschulen genehmigten und auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Darüber hinaus werden von der Stadt Stuttgart finanzielle Förderungen in Form von ermäßigten Erbbauzinsen und ermäßigten Überlassungsentgelten geleistet.

Der städtische Zuschuss berechnet sich anhand der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und beträgt 45 % (15 % bei den Abendschulen) des nach dem für die Schulart geltenden Sachkostenbeitrag nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz) - Zuwendungen an die einzelnen Schulen vgl. Anlage 1.

Von 2010 bis August 2020 wurde für die Berechnung der Sachkostenbeitrag von 2002 zugrunde gelegt. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat am 20. Dezember 2019 festgelegt, ab Schuljahr 2020/2021 für die Fördersätze die Sachkostenbeiträge von 2018 anzuwenden (vgl. auch GRDrs 286/2020).

Durch das Festhalten an einem Pauschalbetrag auf der Basis der Sachkostenbeiträge eines festgelegten Jahres müssen Steigerungsbeträge im FAG nicht berücksichtigt werden. Das hat für beide Seiten den Vorteil, dass die städtischen Zuschüsse berechenbar und verlässlich bleiben.

Für die erhöhten Zuschüsse wurden für das Haushaltsjahr 2021 die Mittel im Schulhaushalt um 1.200.000 Euro aufgestockt, die zur Verfügung gestellten Mittel reichen jedoch nicht aus, da die Schülerzahlen insgesamt gestiegen sind. Bei der Berechnung des Planansatzes wurde von einer Schülerzahl von 7.778 ausgegangen. Die tatsächliche Schülerzahl beträgt inzwischen 7.917. Außerdem befindet sich die Grundschule der Waldschule Degerloch noch im Aufbau. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen für die Stadt jährlich weiter, wie bereits in GRDrs. 407/2021 ausgeführt.

Eine Vergleichsberechnung durch die Änderung des zu Grunde gelegten Jahres der Sachkostenbeiträge ist als Anlage 2 beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
129
129
Kontengruppe 43100
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
3.432
3.432
Kontengruppe 43100
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Berechnung der Zuwendungen 2021
Anlage 2: Vergleichsberechnung


<Anlagen>

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Anlage 1 zur GRDrs 523_2021.pdf
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Anlage 2 zur GRDrs 523_2021.pdf