Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 755/2022
Stuttgart,
11/28/2022



Weitergabe Fördermittel für Schnellbuslinie X4 an die SSB



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beratung
öffentlich
öffentlich
13.12.2022
14.12.2022



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Land Baden-Württemberg hat der Landeshauptstadt Stuttgart die Betriebskosten der Expressbuslinie X4 in einer ersten Betriebsphase von Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis Fahrplanwechsel Dezember 2022 mit insgesamt rund 1,5 Mio. EUR gefördert.

Die Schnellbuslinie X4 führt von Nürtingen nach Stuttgart-Degerloch und überlagert bzw. erweitert das Angebot der bestehenden Linie 74. Die Linie X4 ist neben den Linien X1, X2 und X7 ein weiterer Baustein des im Luftreinhalteplan beschriebenen zusätzlichen ÖPNV-Angebots. Durch die direkte Anbindung der Schnellbuslinie X4 an den zentralen Umsteigebahnhof Degerloch mit insgesamt fünf Stadt-/Zahnradbahnlinien und die abschnittsweise Führung der Linie auf der B27 wurde ein deutlich attraktiveres und schnelleres ÖPNV-Angebot aus Nürtingen und den Fildern in die Stuttgarter Innenstadt und in die Gewerbegebiete Sternhäule und Fasanenhof Ost geschaffen. Ähnlich wie bei den Schnellbuslinien X2 und X7 werden auch bei der Linie X4 ausschließlich Busse mit alternativer Antriebstechnologie (Hybridbusse) und WLAN-Ausstattung eingesetzt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am 22.07.2022 einen Förderantrag für die Finanzierung der Betriebskosten für den Weiterbetrieb (Folgefinanzierung) der Expressbuslinie X4 vom 11. Dezember 2022 bis 30. September 2024 (maximal zulässiger Förderzeitpunkt entsprechend der Fördergrundsätze des Landes zu Expressbuslinien in Stuttgart) gestellt. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 25. Oktober 2022 die Förderung der Expressbuslinie X4 als Beitrag zur Luftreinhaltung Stuttgart bewilligt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält vom Verkehrsministerium im Förderzeitraum vom 11. Dezember 2022 bis zum 30. September 2024 eine Zuwendung von maximal 1.134.580,53 EUR, was 75 Prozent des ermittelten Gesamtdefizits der Linie beträgt.

Die Auszahlung an die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt im Förderzeitraum jeweils zum Jahresende 2023, im 4. Quartal 2024 und in einer Schlussabrechnung nach dem Förderzeitraum.

Für das erste Betriebsjahr 2023 erhält die LHS Fördermittel in Höhe von 522.901,69 EUR.

Für das Betriebsjahr bis 30.09.2024 erfolgt die Auszahlung auf Basis einer entsprechenden Mittelanforderung auf der Grundlage und den Berechnungen nach dem Förderprogramm.


Finanzielle Auswirkungen


Die Zuwendung an die SSB AG in Höhe von 522.901,69 EUR für das Betriebsjahr 2023 und für das Betriebsjahr 2024 in Höhe der vom Land an die LHS ausbezahlten Tranchen wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - finanziert.

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus den Fördermitteln des Landes im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 31400 – laufende Zuweisungen und Zuschüsse in entsprechender Höhe.







Oberbürgermeister
Dr. Nopper




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen

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