Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 553/2015
Stuttgart,
06/30/2015


Beköstigung von VGS-Gruppen in Ganztagesgrundschulen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
14.07.2015
15.07.2015

Bericht:

Entsprechend den Einrichtungserlassen des Landes für formelle Ganztagesschulen ist der Schulträger verpflichtet, für Kinder, die am Ganztagesbetrieb teilnehmen, die Mittagsverpflegung zu gewährleisten. Mit GRDrs. 464/2013 wurde für Kinder in Ganztagesgrundschulen ein einheitliches Essensentgelt von von 3,25 € festgesetzt, für Inhaber der Bonuscard 1 €. Nach ordnungsgemäßer Ausschreibung und Vergabe schließt die Stadt mit einem Caterer einen Vertrag und übernimmt den Differenzbetrag zwischen dem Aufwand des Caterers und den Elternentgelten. Die Differenz beträgt – je nach Ausschreibungsergebnis – zwischen 1,55 € und 5,25 € pro Essen.
Die Stadt hat hierfür – je nach dem Stand des Ganztagesausbaus – die notwendigen Haushaltmittel bereitgestellt.

Seit längerem fordern Eltern, dass auch Kinder aus Halbtagesklassen, die das Angebot der anschließenden Betreuung bis 14:00 Uhr wahrnehmen, ein warmes Mittagessen benötigen.

Mit GRDrs. 06/2013 wurde diese Forderung vom Gemeinderat erstmals aufgegriffen. Sofern Kapazität in der Mensa vorhanden ist, sollen künftig alle Kinder der Schule am Mittagessen teilnehmen können. Dies wurde im Zuge der Beratungen zur GRDrs. 464/2013 sowie während der Diskussionen im Schulbeirat zur GRdrs. 63/2014 nochmals bekräftigt.

In GRDrs. 208/2014 ist ausführlich dargestellt, dass in Schülerhäusern in der Regel keine Kapazität für ein warmes Mittagessen für Kinder in kurzen Gruppen vorhanden ist. Die Mitversorgung der Kinder in der Verlässlichen Grundschule scheitert in erster Linie an der fehlenden Mensa sowie logistischen Problemen bei einer Versorgung außerhalb der Schule. Des Weiteren ist das Mittagessen in der „klassischen Verlässlichen Grundschulbetreuung“ nicht Bestandteil der Konzeption und deshalb eine Freiwilligkeitsleistung der Schule bzw. der Betreuungskräfte, für welche die Eltern kostendeckend bezahlen.

Zusätzliche finanzielle Mittel werden in den kommenden Haushalten deshalb nur für die Kinder in Gruppen der Verlässlichen Grundschule bis 14:00 Uhr (sogenannte „kurze Gruppen“) der Ganztagesgrundschulen benötigt. Auch hier gibt es noch zahlreiche Schulen mit Interimslösungen, an denen nicht alle Kinder essen können.

Gerade hier legt die Verwaltung aber besonders viel Wert darauf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit auch im Interim möglichst viele Kinder ein warmes Mittagessen bekommen. In der Praxis hat jedoch gezeigt, dass hier Grenzen sind.

Die Interimslösungen werden immer teurer, da es wenig Anbieter auf dem Markt gibt und teilweise sehr hohe Anforderungen an die Leistung gestellt werden müssen, z.B. tägliche Lieferung und Abholung von Geschirr, Ausgabe an mehreren Stellen pro Schule. Unter solchen Bedingungen muss das Essensangebot auf diejenigen Kinder beschränkt werden, für welche die Stadt eine Verpflichtung hat. Für die künftig startenden Ganztagesschulen wird es vom Einzelfall abhängen, der jeweils mit der Schulleitung geklärt wird, ob für alle Kinder ein Angebot gemacht werden kann.

Die derzeitigen Essensangebote an Kinder aus kurzen Gruppen können nur dann aufrecht erhalten und ausgebaut werden, wenn die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.

Künftig werden an immer mehr Ganztagesgrundschulen zusätzliche Räume und insbesondere die Mensen realisiert. Somit verfügen immer mehr Schulen über ausreichende Kapazitäten, um auch den Kindern in Halbtagesklassen ein Mittagessen anbieten zu können.

Für alle Schulgemeinden, die beim Mittagessen Nachholbedarf sehen, ist der Raumstandard häufig ausschlaggebend dafür, dass sie sich für eine rasche Umwandlung vom Schülerhaus in eine Ganztagesschule entscheiden. Um die Schulentwicklung in Richtung auf das Ausbauziel weiter voranzubringen, den ständig steigenden Bedarf der Familien nach Mittagsverpflegung für ihre Kinder zu befriedigen und die teilweise mehr als 5 Jahre währenden Interimsphasen zu verkürzen, wird die Verwaltung dem Gemeinderat ab der 9. Tranche Ganztagesschulen den Vorschlag machen, schon vor dem Einrichtungserlass des Landes mit der Planung für einzelne Schulen zu beginnen. Dies soll insbesondere bei der Umwandlung von Schülerhäusern zu Ganztagesgrundschulen realisiert werden.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 2. Priorität.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen wurden von der Verwaltung anhand der realistischen Klassenzahlen in bestehenden Ganztagesgrundschulen und den bereits genehmigten bzw. bis 2017 zur Genehmigung anstehenden Ganztagesgrundschulen schulscharf ermittelt. Danach wurde mit 8 Schulen pro Jahr (Umwandlung von je 4 Schülerhäusern, Neueinrichtung von je 4 Ganztagesgrundschulen) und 50% Halbtagesschülern hochgerechnet.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
42910600 und
48115192
490
693
893
1020
1273
1273
42910610
170
170
208
234
281
281
33210030
110
110
135
152
182
182
Finanzbedarf
550
753
966
1.102
1.372
1.372
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:



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