Der Aktionsplan ist zugleich Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere und innovative Mobilität in Stuttgart. Im Aktionsplan finden sich Maßnahmen, die bereits begonnen wurden bzw. die kurz- bis mittelfristig in den nächsten drei bis fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Er greift aktuelle Planungen und Entwicklungen in Stuttgart auf und formuliert daraus mehr als 230 ganz konkrete Maßnahmen, die in den nächsten Jahren auf den Weg gebracht oder umgesetzt werden sollen.
Der Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ hat folgende zehn Handlungsfelder:
1. Intermodalität und Vernetzung
2. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
3. Berufsverkehre
4. Stadteigene Mobilität
5. Mobilität in der Region
6. Motorisierter Individualverkehr (MIV)
7. Nicht motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
8. Wirtschaftsverkehr
9. Öffentlichkeitsarbeit
Nicht nur die Anzahl und Komplexität von Planungen, Bauvorhaben, Digitalisierungsmaßnahmen, Förderprogrammen, Aktionen im öffentlichen Raum, die Anforderungen an Verkehrssicherheit und Komfort für den Rad- und Fußverkehr sowie die Integration neuer Verkehrsformen, Antriebsarten und Mobilitätsdienstanbieter, das bürgerschaftliche Engagement, die Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse wie z.B. des Wirtschaftsverkehrs oder für ein inklusives Leben zeigen die Bedeutung des Aktionsplans auf.
Um den initiierten und agilen Weg für eine nachhaltige und innovative Mobilität zu verstetigen und die anstehenden Projekte und Maßnahmen voranzubringen und ggf. vorzuziehen, bedarf es entsprechender Kapazitäten und Ressourcen in den verschiedenen Fachämtern und Referaten. Ohne die Ressourcenbereitstellung können insbesondere neue Maßnahmen nicht umfänglich in die Umsetzung gebracht werden oder bereits eingeleitete nicht verstetigt werden. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage (GRDrs. 674/2023) werden die zusätzlichen Bedarfe für die nachhaltige und innovative Mobilität gebündelt dargestellt, die zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans 2023 gesamtstädtisch erforderlich sind.
Für anstehende Maßnahmen, die sich aus den zehn Handlungsfeldern des Aktionsplans 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ ergeben, liegen jeweils separate haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen vor, auf die diese Vorlage inhaltlich verweist. Bedarfe, die nicht in eigenen Mitteilungsvorlagen verankert werden konnten, sind in der Anlage 1 erläutert.
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus den zehn Handlungsfeldern wurden zum Doppelhaushalt 2024/2025 neben zusätzlichen Haushaltsmitteln auch zusätzliche Personalstellen angemeldet. Auch über die Stellenschaffungen und Verlängerungen bzw. Wegfall von kw-Vermerken wird erst im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
Finanzielle Auswirkungen
Innovationsprojekte / neuartige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
Die Straßenverkehrsbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung konzipiert, prüft, genehmigt und operationalisiert als „Manager des Verkehrsgeschehens“ zunehmend zusammen mit Wirtschafts- und Forschungsunternehmen, Technik- und Mobilitätsdienstanbietern, Start-Ups und mit den Fachämtern (z.B. S/OB, L/OB-RZ, Tiefbauamt, Stadtmessungsamt) Ideen für smarte Mobilitätslösungen. Für dieses neue Aufgabenfeld, für die Realisierbarkeit dieser Konzepte und Projektideen bedarf es einer Projektleitung, die ab der Ideenphase mitwirkt und berät bzw. innerhalb des Amtes koordiniert, wie diese Projektideen „auf die Straße gebracht werden können“, d. h. technisch, funktional und rechtlich ermöglicht werden können. Die Projektideen adressieren übergeordnete Pläne wie den Klimamobilitätsplan und zahlreiche konkrete Maßnahmen des Aktionsplans, z.B.:
· Mobilitätsservices / Kooperationen mit Mobilitätsdienstanbietern / Start-up
· Konzeption, Umsetzung, Einbindung Mobilitätsdaten, Bereitstellung von Mobilitätsdaten des Straßenseitenraumes (digitale Bordsteinkante / Curbsidemanagement) · Entwicklung von Konzepten und Erprobung von Lösungsansätzen im Bereich City-Logistik / Konzeption und Weiterentwicklung Lieferzonen-Management im Rahmen des Curbsidemanagement · Pilotprojekte wie z.B. ParaParking (Belegungsmanagement Behindertenstellplätze) · Pilotprojekte automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) · Innovative Lösungen und Techniken für E-Laden (z. B. Laternenladen, peer-to-peer Laden) · Konzeption, Einrichtung und Verstetigung der Aufwertung von Mobilitätsstationen
Die Projektleitung begleitet auch Maßnahmen aus den Handlungsfeldern ÖPNV, MIV und in großem Umfang im Wirtschaftsverkehr.
Die stetige Zunahme und gewachsene Komplexität der Bau- und Arbeitsstellen (u.a. Projekte der Stadtentwicklung, Sanierung von Brücken- und Tunnelanlagen, Breitbandausbau) und der Veranstaltungen fordern einen gestiegenen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand und verstärkte Informationen und Kommunikation zu den Verkehrsführungen.
Mit einer herausgehobenen Stelle inkl. Beschwerdemanagement im Sachgebiet Baustellen und einer Teamleitung und Projektkoordinierung im Team Veranstaltungen können die Services bei der Antragsstellung aber auch bei Anfragen und Beschwerden verbessert werden. Eingehende Meldungen und Vorschläge zu eingerichteten Verkehrszuständen können rascher geprüft und bearbeitet werden sowie Ortstermine durchgeführt und bei Bedarf unmittelbare Anordnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Neben der besseren Koordination und Kommunikation kann in den Genehmigungsverfahren den gestiegenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, Radverkehr, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche verstärkt Rechnung getragen werden.
Für den Ausbau eines Baustellen- und Störungsmanagements wird zudem auf die GRDrs. 236/2023 zu „Digital MoveS und Smart City“ verwiesen. Dort verankert ist der Ausbau des digitalen Verkehrsinformationssystems (VIZneo) und der digitalen Verkehrsflussoptimierung (DVFO). Mit diesen Produkten der Straßenverkehrsbehörde / IVLZ können für das Baustellen- und Störungsmanagement Informationsservices entwickelt werden.
ð Teamleitung und Projektkoordination Veranstaltungsmanagement (AföO 32-31.3), 1,0 Stellen, A12 (Stellenplan Nr. 38)
In der IVLZ werden seit Jahren alle verkehrlich relevanten Themen zu den Themen ÖPNV, Individualverkehr und Luftreinhaltung gebündelt, um strategische Maßnahmen vorzubereiten und operativ umzusetzen. Die IVLZ entwickelt sich zu einer Drehscheibe für Maßnahmen und Informationen in Bezug auf alle Verkehrsarten und könnte als „Mobilitätszentrale für alle Verkehrsarten“ qualitativ hochwertige multimodale Informationen vor und während der Reise gemäß der Delegierten Verordnungen der EU (2022/670 EU-weite Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste und 2017/1926 multimodale Reiseinformationen) bereitstellen.
Da aufgrund fehlender personeller Kapazitäten bisher lediglich rund 10 % der tatsächlich möglichen Informationen verfügbar gemacht und kommuniziert werden können, wird die Schaffung eines Medien-Strategen beantragt. Neben den klassischen Verkehrsinformationen und Pressemitteilungen, dem ÖPNV und der Luftreinhaltung sollen Informationsstrategien für alle Verkehrsarten aufgebaut werden und auch folgende Themen umfassen u.a.:
Rechtliche Begleitung, Unterstützung und Eröffnung von Entfaltungsmöglichkeiten neuer Mobilitätsformen (insb. E-Scooter)
vgl. auch Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger): Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren.
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Fortschreibung Ergänzungsverkehre / Ortsbusse
Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und -projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung zur Erprobung und Implementierung von ergänzenden ÖPNV-Angeboten, um insbesondere in den Außenbezirken wie auch in den Schwachlastzeiten das ÖPNV-Angebot attraktiver zu gestalten.
Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Projektkoordination „Innerbetriebliches Mobilitätskonzept“
Eine wesentliche Aufgabenstellung für eine nachhaltige Mobilität in Stuttgart sind auch die stadteigenen Verkehrsströme. Die Landeshauptstadt kann durch eine systematische Analyse und Planung des eigenen Verkehrs einen Beitrag zur Reduzierung motorisierter Verkehre leisten und damit ihrer Vorreiterrolle nachkommen. Ein Konzept des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) soll dazu dienen, Lösungen zu identifizieren, die zum Standort und den Bedürfnissen der Belegschaft passen. Eine Förderung dieses Vorhabens ist seitens des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg möglich. Sowohl die Personalkosten als auch die Erstellung eines Konzepts werden dabei mit einer 50%-igen Kostenübernahme gefördert.
Handlungsfeld 5: Mobilität in der Region
Regionale Abstimmung zu Mobilitätsdienstleistungen gemäß PBefG (Taxen und OnDemand-Angebote)
Der Aktionsplan 2023 greift die regionalen Bestrebungen auf, über flexible Bedienformen die Angebotsqualität auch in der Region Stuttgart signifikant zu erhöhen. Der Einsatzbereich flexibler Bedienformen kann auch das Gebiet der Landeshauptstadt umfassen bzw. wirkt auf dieses ein. Der Betrieb und Markt der flexiblen Bedienformen ist daher im regionalen Kontext und im Sinne eines förderlichen Miteinanders mit den klassischen Anbietern des PBefG zu diskutieren, zu konzipieren wie auch genehmigungsrechtlich umzusetzen. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit, in der die Zulassungs- und Führerscheinstelle als Genehmigungsbehörde PBefG proaktiv mit den benachbarten Kommunen und Landkreisen im intensiven Austausch stehen muss. Um die Möglichkeiten der PBefG Novelle ausschöpfen zu können, begleitet das Projektmanagement auch Konzeptionen oder Rahmenpläne wie den Nahverkehrsplan.
Mit der Mobilitätsdatenverordnung zur PBefG Novelle wird zudem die Pflicht für Verkehrsunternehmen konkretisiert, dynamische Daten im Linien- und Gelegenheitsverkehr zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Daten von Taxen, Mietwagen, Poolingfahrzeuge und dem Öffentlichen Personennahverkehr. Die Verordnung trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Nutzbarmachung der Mobilitätsdaten ist mit den Fachämtern der LHS zu projektieren, um als Bestandteil in ein „Curbsidemanagement“ und den „Digitalen Zwilling“ (Handlungsfeld 2: Intermodalität und Vernetzung) einfließen zu können.
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Weiterentwicklung, Umsetzung und Betrieb des Parkraummanagements
Für die „Weiterentwicklung, Umsetzung und Betrieb des Parkraummanagements“ ist die seit dem Jahr 2016 für das Parkraummanagement (PRM) eingesetzte Stelle (1,0 Stelle A11) dauerhaft erforderlich.
Das PRM wurde seit 2011 in verschiedenen Stufen in den inneren Stadtbezirken Stuttgarts sowie einzelnen Außenbezirken eingeführt und umfasst mittlerweile 46 Teilgebiete. Zudem wurden sechs sog. Optionsgebiete beschlossen, welche mit großer Wahrscheinlichkeit zur Umsetzung kommen werden. Dies belegt die kontinuierliche Ausdehnung des Parkkonzepts.
Die Stelle trägt zudem zum Erhalt der verkehrlichen Erfolge des PRMs bei und bildet als fachlich versierte*r Ansprechpartner*in bei der Straßenverkehrsbehörde auch eine Rückfallebene für die Bürgerbüros. So hängt die positive Bilanz des PRM in hohem Maße von einer bürgerfreundlichen und schnellen Abwicklung auftretender Fragestellungen der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden ab. Auch in den bereits eingeführten PRM-Gebieten gibt es nach wie vor großen Beratungsbedarf. Die Verdrängungsproblematik oder entfallende Parkplätze – entweder interimsweise (z.B. durch Baustellen) oder durch Neuplanungen des Straßenraums (z.B. Radverkehrsanlagen) – erfordern ein anspruchsvolles Beschwerdemanagement und Anpassungen innerhalb der PRM-Gebiete. Insgesamt müssen die konzeptionellen Festlegungen regelmäßig an die derzeit sehr dynamischen Veränderungen im Mobilitätsbereich angepasst werden.
Daneben nehmen übergeordnete Projekte/Themen im Team PRM immer mehr Raum ein, die auch eng mit anderen Bereichen der Dienststelle verknüpft sind. Aktuelle Projekte/Themen sind insbesondere das Carsharing, die E-Mobilität, die Parkgebührenverordnung, die Bewirtschaftung im Synergiepark, an der Universität Vaihingen, am Rotenberg, Max-Eyth-See oder im Gebiet Kolbäcker/Salzäcker.
Erarbeitung und Umsetzung eines Stadtgeschwindigkeitskonzeptes
Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und –projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung des unter Federführung von Amt 61 zu erstellenden Stadtgeschwindigkeitskonzepts.
Einführung Handyparken
Mit der GRDrs. 214/2022 wurde empfohlen, das Handyparken als zusätzliche Bezahlfunktion beim Parken im öffentlichen Straßenraum einzuführen. Die Einführung des Handyparkens erfordert bei der Stadtkasse und bei der Verkehrsüberwachung technische Anpassungen und die Umstellung der Software auf den Erfassungsgeräten. Die erforderlichen Sachmittel werden in der GRDrs. 618/2023 unter Federführung des Referates T gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Digitalisierungsprojekte Parken, Pilotprojekt ParaParking (Belegungsmanagement Behindertenstellplätze)
Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und –projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung von Pilotprojekten wie dem ParaParking.
Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren
Mit der GRDrs. 760/2022 „Sondernutzungserlaubnisse für Verleihsysteme von E-Scootern (E-Tretrollern) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ entschied der Gemeinderat am 20. Juni 2023 über das Sondernutzungskonzept für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleihsystemen in der Landeshauptstadt Stuttgart. Diese Konzeption, die Projektkoordination sowie die Umsetzung bzw. Kontrollen lösen einen zusätzlichen und unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 1,4 Stellen in A9 und 1,5 Stellen in A12 bei der Straßenverkehrsbehörde aus.
Die Stellenschaffungen adressieren die Maßnahmen des Aktionsplans „Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren“ und im Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ die „Rechtliche Begleitung, Unterstützung und Eröffnung von Entfaltungsmöglichkeiten neuer Mobilitätsformen (insb. E-Scooter)“. Zudem können die zu vereinbarenden Datenüberlassungen in das Projekt „Curbsidemanagement“ und „Digitaler Zwilling“ (Handlungsfeld 2: Intermodalität und Vernetzung) einfließen.
ð Umsetzung und Kontrolle der Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter-Verleihsysteme (AföO 32-31.3), 1,4 Stellen, A9 (Stellenplanantrag Nr. 32)
Konzeption und Umsetzung Radschulwegepläne
Seit dem Erlass „Sicherer Schulweg“ aus dem Jahr 2021 sind Geh- und Radschulwegpläne verpflichtend auch für weiterführende Schulen zu erstellen. Zum Stellenplan 2019/2020 wurde bereits eine 0,5 Stelle „Radschulwegplanung“ geschaffen, die im Jahr 2021 besetzt werden konnte.
Anhand eines Pilotprojektes im Stadtbezirk Weilimdorf wurde die Konzeption und Vorgehensweise bei der Erstellung von Radschulwegplänen für ein Roll-Out erarbeitet. Mit den derzeitigen Stellenanteilen können voraussichtlich jährlich 3 von 23 Planbezirke bearbeitet werden. Daraus ergibt sich bei ca. 80 weiterführenden Schulen eine Bearbeitungszeit für alle Schulen bis frühestens Ende 2030. Hierbei ist die Aktualisierung und Pflege der bereits erstellten Radschulwegpläne nicht mit inbegriffen.
Zudem sind gemäß Erlass aus dem Jahr 2021 für die rund 80 weiterführenden Schulen auch Gehschulwegepläne zu erstellen. Um dieser neuen Verpflichtung nachzukommen, wird eine weitere Stelle (1,0 Stelle A11) benötigt.
Die Maßnahme wird auch im "Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2024 - 2026" (GRDrs. 298/2023, in Bearbeitung) adressiert.
Investitionsprogramm Lebenswerte Innenstadt 2022 – 2035
Dem GR-Antrag Nr. 337/2021 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgend wurde für die Umsetzung von provisorischen Maßnahmen im Straßenraum zur Beschleunigung des Projekts Lebenswerte Innenstadt eine 0,5 Stelle in A 11 bei der Straßenverkehrsbehörde für die Jahre 2022 und 2023 mit kw-Vermerk 01/2024 bereitgestellt.
Die Maßnahme im Aktionsplan „Investitionsprogramm Lebenswerte Innenstadt 2022 – 2035“ dauert noch die nächsten Jahre an (vgl. Berichte im STA, zuletzt am 21. März 2023). Mit der fortschreitenden Urbanisierung, der Forderung nach Stärkung der Lebensqualität und zum Erreichen der Klimaziele werden temporäre und längerfristige Maßnahmen auch nach Abschluss der Umgestaltung der Innenstadtschleifen im öffentlichen Raum umzusetzen sein. Daher wird die Stelle dauerhaft benötigt.
Konzeption und Genehmigungsverfahren für temporäre und innovative Nutzungen des öffentlichen Raums
Mit der GRDrs. 773/2022 „Private Möblierung im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart“ entscheidet der Gemeinderat erstmals über die Voraussetzungen für die Aufstellung von privater Möblierung. Diese ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Wünsche an die Begrünung und kommunikative Nutzung des Straßenraums ohne großen bürokratischen Aufwand zu verwirklichen. Gleichzeitig wird die im GR-Antrag Nr. 277/2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) formulierte politische Zielsetzung, die Urbanisierung des öffentlichen Raums zu stärken, indem das Genehmigungsverfahren für Parklets erleichtert wird, umgesetzt.
Die Genehmigung von privaten Möblierungen und Parklets gehen i.d.R. mit einem hohen Moderations- und Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Interessensvertreter*innen, den Bezirksvorstehenden und Bezirksbeiräten und häufigen Ortsterminen einher. Gleichzeitig fordern auch die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft oder der Presse eine hohe Transparenz und ausgeprägte Kommunikationskultur. Die Umsetzung der GRDrs. 773/2022 löst daher einen zusätzlichen und unabweisbaren Stellenbedarf von 1,4 Stellen in A11 aus.
Die Umsetzung der GRDrs. 773/2022 wird mit einer Evaluierung und Weiterentwicklung einhergehen, in die zahlreiche der zuvor genannten Stakeholder eingebunden sein werden.
Handlungsfeld 8: Wirtschaftsverkehr
Die unter Handlungsfeld 1 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und -projekte“ umfasst auch die Initiierung, die verkehrsbehördliche Betreuung von und das Mitwirken an Citylogistik-Konzepten und Pilotprojekten von L/OB-RZ. Unter Auslotung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten werden Lösungsansätze für optimierte und emissionsfreie Liefervorgänge der letzten Meile sowie die Weiterentwicklung des Lieferzonen-Managements entwickelt und ermöglicht. Aspekte sind auch die speziellen Anforderungen für funktionierende Verkehrsabläufe im veränderten Umfeld (z.B. von Taxen- und Mietwagen, Gewerbetreibenden, Handwerkern und sozialen Diensten). Die Stelle koordiniert und betreut innerhalb der Abteilung Straßenverkehr die Konzeption und Erprobung innovativer Lösungsansätze für den Wirtschaftsverkehr.
Erweiterung der Verkehrsinformationen und -lenkung für eine optimierte Routenplanung (Verkehrslage, Fahrzeiten, Baustelleninformation)
Für die Maßnahme „Erweiterung der Verkehrsinformationen und -lenkung für eine optimierte Routenplanung (Verkehrslage, Fahrzeiten, Baustelleninformation)“ und die Unterpunkte
Zudem wird auf die GRDrs. 236/2023 zu „Digital MoveS und Smart City“ verwiesen. Dort verankert ist der Ausbau des digitalen Verkehrsinformationssystems (VIZneo) und der digitalen Verkehrsflussoptimierung (DVFO). Mit diesen Produkten der Straßenverkehrsbehörde / IVLZ können Verkehrsinformationen und Smart City Anwendungen im Bereich Verkehrs und Mobilität entwickelt werden.
Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit
Aktionstage, Kongresse, Aktivitäten für eine neue Mobilitätskultur
Veranstaltungen und Aktionen im öffentlichen Raum sind inzwischen ein fester Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit einer „nachhaltigen und innovativen Mobilität“.
Die vergangenen Jahre zeigen einen sehr starken Anstieg der Fallzahlen und der Komplexität in der Veranstaltungsbearbeitung. Für die Bearbeitung und Genehmigung von Großveranstaltungen und Verkehrsmaßnahmen ist eine zusätzliche Sachbearbeitung im Team Bürgerservice Veranstaltungsmanagement erforderlich.
Diese gewährleistet z.B. die Durchführung der Stuttgarter Mobilitätswochen, des Klimaaktionstags aber auch Veranstaltungen anlässlich der IBA’27, der EM 2024 oder des Internationalen Gospelkirchentags, der 2026 mit über 70.000 Besuchern stattfinden wird. Zum Gospel-Kirchentag wird eine gesonderte Anmeldung des AföO zum DHH 2024/2025 erfolgen.
Sachbearbeiter*in Bürgerservice Veranstaltungen (AföO 32-31.3), 1,0 Stellen, A11 (Stellenplanantrag Nr. 38) zum Seitenanfang