Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-NMS
GRDrs 674/2023
Stuttgart,
07/13/2023


Haushaltspaket Mobilität



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Der Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ (Anlage 1 zur GRDrs. 824/2022) wurde mit Ergänzungen und weiteren Maßnahmen aus den GR-Anträgen 66/2023 und 84/2023 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 4. April 2023 beschlossen.

Der Aktionsplan ist zugleich Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere und innovative Mobilität in Stuttgart. Im Aktionsplan finden sich Maßnahmen, die bereits begonnen wurden bzw. die kurz- bis mittelfristig in den nächsten drei bis fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Er greift aktuelle Planungen und Entwicklungen in Stuttgart auf und formuliert daraus mehr als 230 ganz konkrete Maßnahmen, die in den nächsten Jahren auf den Weg gebracht oder umgesetzt werden sollen.

Der Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ hat folgende zehn Handlungsfelder:


Die Handlungsfelder und Maßnahmen des Aktionsplans 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ zeigt die enorme Breite und übergeordneten Zielsetzungen des Aktionsplans bspw. zum Klimaschutz, zur Vision Zero oder einer kinderfreundlichen Stadt.

Nicht nur die Anzahl und Komplexität von Planungen, Bauvorhaben, Digitalisierungsmaßnahmen, Förderprogrammen, Aktionen im öffentlichen Raum, die Anforderungen an Verkehrssicherheit und Komfort für den Rad- und Fußverkehr sowie die Integration neuer Verkehrsformen, Antriebsarten und Mobilitätsdienstanbieter, das bürgerschaftliche Engagement, die Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse wie z.B. des Wirtschaftsverkehrs oder für ein inklusives Leben zeigen die Bedeutung des Aktionsplans auf.

Um den initiierten und agilen Weg für eine nachhaltige und innovative Mobilität zu verstetigen und die anstehenden Projekte und Maßnahmen voranzubringen und ggf. vorzuziehen, bedarf es entsprechender Kapazitäten und Ressourcen in den verschiedenen Fachämtern und Referaten. Ohne die Ressourcenbereitstellung können insbesondere neue Maßnahmen nicht umfänglich in die Umsetzung gebracht werden oder bereits eingeleitete nicht verstetigt werden. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage (GRDrs. 674/2023) werden die zusätzlichen Bedarfe für die nachhaltige und innovative Mobilität gebündelt dargestellt, die zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans 2023 gesamtstädtisch erforderlich sind.

Für anstehende Maßnahmen, die sich aus den zehn Handlungsfeldern des Aktionsplans 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ ergeben, liegen jeweils separate haushaltsrelevante Mitteilungs­vorlagen vor, auf die diese Vorlage inhaltlich verweist. Bedarfe, die nicht in eigenen Mitteilungsvorlagen verankert werden konnten, sind in der Anlage 1 erläutert.

Für die Umsetzung von Maßnahmen aus den zehn Handlungsfeldern wurden zum Doppelhaushalt 2024/2025 neben zusätzlichen Haushaltsmitteln auch zusätzliche Personalstellen angemeldet. Auch über die Stellenschaffungen und Verlängerungen bzw. Wegfall von kw-Vermerken wird erst im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Handlungsfeld 0: Verkehrsreduktion und Verkehrsverlagerung
Stärkung der Aufenthaltsqualität - Umsetzung von drei Superblocks pro Doppelhaushalt, THH 660 TBA KoGr. 42120; GRDrs. 725/2023
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Verkehrsentwicklungskonzept 2050, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
250
250
0
0
0
Vernetzung Untertürkheim/Carl-Benz-Platz, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
100
100
0
0
0
Kommunikationskampagne zu Stuttgart-steigt-um, THH 810 BMA/S/OB, KoGr. 440; GRDrs. 676/2023
0
65
65
65
0
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Untersuchung Mobilitätsknoten an Bahnstationen, THH 610 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
38
37
0
0
0
Sportgebiet Waldebene Ost; Dauerbetrieb Busverkehr, THH 520 AfSB, KoGr. 420; GRDrs. 536/2023
100
100
100
100
100
Ergänzungsverkehr/Ortsbusse, THH 810 BMA/S/OB; KoGr. 781; GRDrs. 708/2023
500
500
0
0
0
Kostenloses SeniorenAbo bei Rückgabe des Führerscheins für die Jahre 2024/2025, THH 320 AföO, KoGr. 43100; GRDrs. 669/2023
167,4
167,4
Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Letzte Meile – THH 100 HPA, KoGr. 1007110; GRDrs. 654/2023
950
950
950
950
950
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Parkraummanagement, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
75
75
0
0
0
Verkehrsstrukturplan Stuttgart-Bad Cannstatt, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
75
75
0
0
0
Verkehrsstrukturplan Feuerbach, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
100
100
0
0
0
Stuttgart-Degerloch, Gestaltung Agnes-Kneher-Platz, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
50
50
0
0
0
Modernisierung sicherheitstechnische Ausstattung Straßentunnel – THH 660 TBA, KoGr. 42510; GRDrs. 488/2023
600
700
500
500
500
Betrieb und Unterhaltung von Ingenieurbauwerken, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 328/2023
4.000
5.000
10.000
12.000
12.000
Projektbearbeitungsmittel für die Planung der Ersatzneubauprojekte, THH 660 TBA, KoGr. 42510; GRDrs. 328/2023
500
500
500
500
500
Straßenunterhaltung inkl. Gehwege, FGZ, Plätze, Stäffele, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 308/2023
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Straßenunterhaltung – Baupreissteigerung, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 308/2023
263
269
276
283
290
Erneuerung, Unterhaltung und Wartung der Verkehrstechnik, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 526/2023
730
730
730
730
730
Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Machbarkeitsstudie Neukonzeption City-Ring; THH 630, KoGr. 42510; GRDrs. 552/2023
250
250
0
0
0
Förderung Radverkehr – Umsetzung Radentscheid, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 578/2023
750
750
0
0
0
Förderung Fußverkehr, THH 630 AfSW, KoGr. 42510; GRDrs. 724/2023
75
75
Verkehrssicherheitsanalysen und -konzepte für den Fuß- und Radverkehr, THH 320 AföO, KoGr. 42510 entsprechend GRDrs. 628/2022; GRDrs. 669/2023
25
125
Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Raum, THH 320 AföO, KoGr 42510; GRDrs. 669/2023
100
100
Stärkung des Fußverkehrs – mehr Platz für Kinder und Fußgänger*innen, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 724/2023
1.600
1.600
3.200
3.200
3.200
Baupreissteigerung Fußverkehr, THH 660 TBA, KoGr. 42120; GRDrs. 724/2023
193
198
213
208
213
Handlungsfeld 8: Wirtschaftsverkehr
City-Logistik, THH 810 BMA/L/OB, KoGr. 420; GRDrs. 361/2023 – hier nur die Maßnahmen ohne
berechenbarer Klimabilanz
85
145
145
145
145
Finanzbedarf Ergebnishaushalt gesamt
15.076,4
16.411,4
20.179
22.771
22.128
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Handlungsfeld 0: Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung
Verdoppelung Radetat auf 40 Euro pro Einwohner*in, Anteil Pauschale Radwege – THH 660 TBA; GRDrs. 578/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:Jährlich
Summe202420252026202720282029 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
21.606
1.596
1.410
5.100
5.100
8.400
Finanzbedarf
21.606
1.596
1.410
5.100
5.100
8.400
Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Fonds emissionsarmes Fahren – THH 810 BMA/S/OB; GRDrs. 681/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:jährlich
Summe202420252026202720282029 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.000
500
500
500
500
Finanzbedarf
2.000
500
500
500
500
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Summe202420252026202720282028 ff.
TEURTEURTEURTEURTEURTEURTEUR
Wagenburgtunnel (Planung) Erneuerung Betriebstechnik und bauliche Instandsetzung – THH 660 TBA; GRDrs. 488/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Auszahlungen
3.489
530
848
2.120
Finanzbedarf
3.489
530
848
2.120
B 295 Tunnel Feuerbach Bau von zwei Fluchttreppenhäusern – THH 660 TBA; GRDrs. 488/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2025
Einzahlungen
Auszahlungen
2.438
106
1.060
1.272
Finanzbedarf
2.438
106
1.060
1.272
B 295 Erneuerung Betriebs- und Sicherheitstechnik (Planung) – THH 660 – GRDrs. 488/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Auszahlungen
2.968
530
848
1.590
Finanzbedarf
2.968
530
848
1.590
Erneuerung und Unterhaltung von Ingenieurbauwerken – THH 660 TBA; GRDrs. 328/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Ern. und Unterhaltung Infrastruktur
2.500
500
500
500
500
500
Baupreissteigerung
75
13
14
15
16
17
Löwentorbrücke (Planung)
9.540
1.060
2.120
6.360
Rosensteinbrücke (Planung)
7.950
2.120
1.590
4.240
Aubrücke
(Planung)
4.558
530
848
3.180
Finanzbedarf
24.623
4.223
5.072
14.295
516
517
Straßenerneuerung inkl. Gehwege, FGZ, Plätze, Stäffele, – THH 660 TBA; GRDrs. 308/2023 Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Auszahlungen
10.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Baupreissteigerung
1.060
200
206
212
218
224
Finanzbedarf
11.060
2.200
2.206
2.212
2.218
2.224
Lichtsignalanlagen – THH 660 TBA; GRDrs. 526/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Auszahlungen
2.000
400
400
400
400
400
Baupreissteigerung
255
49
50
51
52
53
Finanzbedarf
2.255
449
450
451
452
453
e-Ladesäulen auf städtischen Sportanlagen – THH 520 AfSB; GRDrs. 666/2023Möglicher Baubeginn im Jahr:-
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:-
Einzahlungen
Auszahlungen
250
250
Finanzbedarf
250
250
Finanzbedarf
Finanzhaushalt gesamt
70.698
10.384
12.394
27.540
8.786
11.594
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):

Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
STPL 2024
STPL 2025

Handlungsfeld 0: Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung
Sachbearbeiter*innen/Ingenieure*innen Planung und Bau von Radwegen, Radabstellplätzen und sonstigen den Radverkehr ausbauenden und verbessernden Maßnahmen, TBA (Stellenplananträge Nr. 27); GRDrs. 578/2023
1,0 EG 13
5,0 EG 12
1,0 A 12
Bauingenieure*innen; Umgestaltung von Stadtquartieren nach dem Prinzip des Barcelona Superblocks; Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Vermeidung von Schleichverkehr; Steigerung der Wohnqualität, TBA (Stellenplananträge Nr. 27); GRDrs. 725/2023
2,0 EG12
Projektleitung Fußverkehr / Superblocks, Straßenverkehrsbehörde - AföO GRDrs. 724/2023
1,0 A12
Sachbearbeitung Fußverkehr / Superblocks, Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 724/2023
1,0 A11
Sachbearbeitung Baustellengenehmigung Fußverkehr / Superblocks, Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 724/2023
1,0 A9
Teamkoordination Sachbearbeitung Radverkehr Planungen Infrastruktur, Straßenverkehrsbehörde- AföO; GRDrs. 578/2023
1,0 A12
Sachbearbeitung Radverkehr Planungen Infrastruktur,
Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 578/2023
2,5 A11
Teamkoordination Ingenieur*innen Radverkehr Planungen Infrastruktur, Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 578/2023
1,0 EG13
Ingenieur*innen Radverkehr Planungen Infrastruktur,
Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 578/2023
2,0 EG12
Ingenieur*innen Baustellengenehmigung Radverkehr,
Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 578/2023
1,0 EG12
Sachbearbeitung Baustellengenehmigung Radverkehr,
Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 578/2023
1,0 A9
Projektleitung Gehwegparken, Straßenverkehrsbehörde - AföO; GRDrs. 724/2023
1,0 A12
Verkehrsplaner*in Verkehrsentwurf Mitte/Nord/Rosenstein (Stellenplanantrag Nr. 56 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 12
Verkehrsplaner*in Mobilitätsstationen (Stellenplanantrag Nr. 55 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 13
Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Sachbearbeiter*in innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und -projekte, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 25 - AföO)
1,0 A12
Herausgehobene Sachbearbeitung und Beschwerdemanagement Baustellen, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 30 - AföO)
1,0 A11
Sachbearbeiter*in und Projektkoordination Veranstaltungsmanagement, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 37 - AföO)
1,0 A11
Medienstratege IVLZ, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplan-antrag Nr. 39 - AföO)
1,0 EG12
Handlungsfeld 2: ÖPNV
Sachbearbeitung Seniorenticket, Führerscheinstelle (Stellenplanantrag Nr. 45 - AföO) (320 0303 305); GRDrs. 669/2023
1,0 EG7
Verlängerung kw-Vermerk bis 01/2026
Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität
Sachbearbeitung Nachhaltige Beschaffung (Letzte Meile), (Stellenplanantrag Nr. 69 HPA); GRDrs 654/2023
1,0 A11
Wegfall kw-Vermerk 01/2025
Projektkoordination „Innerbetriebliches Mobilitätskonzept“, (Stellenplanantrag Nr. 51 HPA)
1,0 EG11
mit kw-Vermerk bis 01/2026

Handlungsfeld 5: Mobilität in der Region (hier mit ÖPNV bzw. Wirtschaftsverkehr)
Projektmanagement Führerscheinstelle, Gewerbliche Personenbeförderung (PBefG Novelle), Führerscheinstelle (Stellenplanantrag Nr. 46 - AföO)
1,0 A11

Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Sachbearbeitung Parkraummanagement, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 40 - AföO) (320 0301 161)
1,0 A11
Wegfall kw-Vermerk
Verkehrsplaner*in B14 (Stellenplanantrag Nr. 20 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 13, Wegfall kw-Vermerk
Projektleitung für die Koordinierung der Planung und Ausführung der Erneuerung und Nachrüstung der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung (Stellenplanantrag Nr. 2 TBA); GRDrs. 488/2023
1,0 EG 13
Planungstechniker*in (Stellenplanantrag Nr. 22 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 9a
Sachbearbeiter*in (Stellenplanantrag Nr. 23 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 12
Verkehrsplaner*in Verkehrsentwurf (Stellenplanantrag Nr. 24 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 12
Planungstechniker*in (Stellenplanantrag Nrn. 32 und 33 AfSW); GRDrs. 552/2023)
2,0 EG 9a
Verkehrsplaner*in Verkehrsentwicklungsplanung 2050 (Stellenplanantrag Nr. 42 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 13
Planungstechniker*in (Stellenplanantrag Nr. 45 AfSW); GRDrs. 552/2023
0,3 EG 9a
Verkehrsplaner*in Quartiersgaragen (Stellenplanantrag Nr. 63 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 12
Bauingenieur*in, Planung von Ersatzneubauten von Brücken (Stellenplanantrag Nr. 1 TBA); GRDrs. 328/2023
2,0 EG 12
Bauwerksprüfer*in, Bauwerksprüfung (Stellenplanantrag Nr. 5 TBA); GRDrs. 328/2023
2,0 EG 12
Bautechniker*in, Bauwerksprüfung (Stellenplanantrag Nr. 6 TBA); GRDrs. 328/2023
2,0 EG 10
Sachgebietsleitung, Leitung des neuen Sachgebiets Bauwerksprüfung Ingenieurbauwerke und Unterhaltungsmanagement, strategische Unterhaltungs- und Erneuerungsmanagement auf Grundlage der Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Bauwerksprüfung (Stellenplanantrag Nr. 7 TBA); GRDrs. 328/2023
1,0 EG 14
Sachgebietsleitung, Leitung des neuen Sachgebiets Instandhaltung Tiefgaragen, Parkhäuser, Unterführungen und Stadtbahnzugänge, herausgelöst aus dem bisherigen Sachgebiet Bauwerkserhaltung Rohbau und Innenausbau (Stellenplanantrag Nr. 19 TBA); GRDrs. 328/2023
1,0 EG 12
Bauingenieure*innen: steigende Anforderungen und Komplexität bei Ausschreibungsverfahren, Bauüberwachung und Abrechnungen von Baumaßnahmen, verstärkte Betreuung von kleinere Maßnahmen, Koordinierung der Bauausführung von Radverkehrsprojekten in den Bauabteilungen (Stellenplanantrag Nr. 4 TBA); GRDrs. 308/2023
2,0 EG 13
Straßenbauer*innen: Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht steigender Unterhaltungsaufwand im Bereich von verkehrsberuhigten Straßenbereichen, Treppenanlagen, Plätzen und Fußgängerzonen (Stellenplanantrag Nr. 26 TBA); GRDrs. 308/2023
4,0 EG 7

Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Verkehrsplaner*in Verkehrsmodellierung Rad- und Fußverkehr (Stellenplanantrag Nr. 6 AfSW),
je 0,5 in GRDrs 578/2023 und 724/2023
1,0 EG 13
Sekretär*in (Stellenplanantrag Nr. 15 AfSW)
1,0 EG 6
Verkehrsplaner*in Bauwerksplanung Rad- und Fußverkehr (Stellenplanantrag Nr. 19 AfSW);
je 0,5 in GRDrs 578/2023 und 724/2023
1,0 EG 13
Verkehrsplaner*in Verkehrsentwurf Mitte/Nord/Rosenstein, Rad (Stellenplanantrag Nr. 44 AfSW); GRDrs. 578/2023
1,0 EG 12
Verkehrsplaner*in konzeptionelle Planung ruhender Radverkehr (Stellenplanantrag Nr. 43 AfSW); GRDrs. 578/2023
1,0 EG 12
Sachbearbeitung Lebenswerte Stadt, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 35 - AföO) (320 0301 120)
0,5 A11
Wegfall kw-Vermerk
Projektkoordination Mikromobilität / Sondernutzungskonzept E-Scooter, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 31 - AföO); GRDrs. 760/2022
1,5 A12
Umsetzung und Kontrolle der Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter-Verleihsysteme, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 32 – AföO); GRDrs. 760/2023
1,4 A9
Sachbearbeiter*in Schulwegsicherheit an weiterführenden Schulen, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 41 - AföO); GRDrs. 298/2023
1,0 A11
Sachbearbeiter*in Straßenrecht (Private Möblierung),
Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 34 - AföO); GRDrs. 773/2022
1,4 A11
Projektkoordination Bürgerschaftliches Engagement; konkurrierende Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 33 - AföO) - vgl. Beschluss zum GR-Antrag Nr. 337/2021; GRDrs. 669/2023
1,0 A12
Projektmanager*in Verkehrssicherheit, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 24 - AföO); GRDrs. 669/2023
1,0 A11
Ingenieur*innen Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Fußverkehrskonzepts (Hauptfußwegeverbindung, Flanierroute usw.) (Stellenplanantrag Nr. 27 - TBA); GRDrs. 724/2023
2,0 EG 12
Sachbearbeiter*in technischer Betrieb Radinfrastruktur (Stellenplanantrag Nr. 18 – TBA); GRDrs. 578/2023
1,0 EG 11
Ingenieur*innen zur Koordinierung der Bauausführung von Radverkehrsprojekten in den Bauabteilungen (Stellenplanantrag Nr. 3 – TBA); GRDrs. 578/2023
2,0 EG 13

Handlungsfeld 8: Wirtschaftsverkehr
Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrs-konzepte und -projekte, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplan-antrag Nr. 25 - AföO) -> vgl. Handlungsfeld 1

Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit
Verkehrsplaner*in Öffentlichkeitsarbeit Mobilität (Stellenplanantrag Nr. 62 AfSW); GRDrs. 552/2023
1,0 EG 11
Sachbearbeiter*in Bürgerservice Veranstaltungen; Zunahme von Großveranstaltungen, Straßenverkehrsbehörde (Stellenplanantrag Nr. 38 - AföO)
1,0 A11
Stellenbedarf gesamt
71,6
4
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):

Die einzelnen Folgekosten sind jeweils den oben angegebenen Gemeinderatsdrucksachen-Nummern (GRDrs.) zu entnehmen.
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate L/OB, SOS, SWU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.

Das Referat AKR hat von der Vorlage mit folgendem Hinweis Kenntnis genommen: Für die in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 teilweise Stellenplananträge gestellt. Diese sind in der Tabelle "Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen)" durch die Ausweisung der jeweiligen Stellenplanantragsnummer ersichtlich. Für die restlichen in der Vorlage aufgeführten Personalbedarfe liegen keine entsprechenden Stellenplananträge vor. Die Prüfung ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist.

Für alle in der Vorlage befindlichen Personalbedarfe gilt, dass sie in Abhängigkeit zur Bereitstellung von neuen Finanzmittel oder zur Entscheidung über die weitere Finanzierung (vorhandene Stellen mit kw-Vermerk) stehen.

Das Referat WFB weist darauf hin,
entsprechenden Beträgen der entsprechenden "Einzelvorlagen" übereinstimmen müssen und
- dass die gestiegenen Baupreise bei Pauschalen nicht als ausreichende Begründung angesehen werden, um den pauschalen Ansatz einer Baupreissteigerung zu rechtfertigen.
Im Übrigen hat das Referat WFB von der Vorlage Kenntnis genommen.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Dr. Frank Nopper


Anlagen:


Erläuterung der Bedarfe, die nicht in haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen dargestellt sind:


Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung

Innovationsprojekte / neuartige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte

Die Straßenverkehrsbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung konzipiert, prüft, genehmigt und operationalisiert als „Manager des Verkehrsgeschehens“ zunehmend zusammen mit Wirtschafts- und Forschungsunter­nehmen, Technik- und Mobilitätsdienstanbietern, Start-Ups und mit den Fachämtern (z.B. S/OB, L/OB-RZ, Tiefbauamt, Stadtmessungsamt) Ideen für smarte Mobilitätslösungen. Für dieses neue Aufgabenfeld, für die Realisierbarkeit dieser Konzepte und Projektideen bedarf es einer Projektleitung, die ab der Ideenphase mitwirkt und berät bzw. innerhalb des Amtes koordiniert, wie diese Projektideen „auf die Straße gebracht werden können“, d. h. technisch, funktional und rechtlich ermöglicht werden können. Die Projektideen adressieren übergeordnete Pläne wie den Klimamobilitätsplan und zahlreiche konkrete Maßnahmen des Aktionsplans, z.B.:

· Mobilitätsservices / Kooperationen mit Mobilitätsdienstanbietern / Start-up

· Konzeption, Umsetzung, Einbindung Mobilitätsdaten, Bereitstellung von Mobilitätsdaten des Straßenseitenraumes (digitale Bordsteinkante / Curbsidemanagement)
· Entwicklung von Konzepten und Erprobung von Lösungsansätzen im Bereich City-Logistik / Konzeption und Weiterentwicklung Lieferzonen-Management im Rahmen des Curbsidemanagement
· Pilotprojekte wie z.B. ParaParking (Belegungsmanagement Behindertenstellplätze)
· Pilotprojekte automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF)
· Innovative Lösungen und Techniken für E-Laden (z. B. Laternenladen, peer-to-peer Laden)
· Konzeption, Einrichtung und Verstetigung der Aufwertung von Mobilitätsstationen

Die Projektleitung begleitet auch Maßnahmen aus den Handlungsfeldern ÖPNV, MIV und in großem Umfang im Wirtschaftsverkehr.



Ausbau eines Baustellen- und Störungsmanagements (Koordination und Überwachung von baustellenbedingten Verkehrszuständen und Flächennutzungen sowie Information über Wegeführungen unter gleichberechtigter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel)

Die stetige Zunahme und gewachsene Komplexität der Bau- und Arbeitsstellen (u.a. Projekte der Stadtentwicklung, Sanierung von Brücken- und Tunnelanlagen, Breitbandausbau) und der Veranstaltungen fordern einen gestiegenen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand und verstärkte Informationen und Kommunikation zu den Verkehrsführungen.

Mit einer herausgehobenen Stelle inkl. Beschwerdemanagement im Sachgebiet Baustellen und einer Teamleitung und Projektkoordinierung im Team Veranstaltungen können die Services bei der Antragsstellung aber auch bei Anfragen und Beschwerden verbessert werden. Eingehende Meldungen und Vorschläge zu eingerichteten Verkehrszuständen können rascher geprüft und bearbeitet werden sowie Ortstermine durchgeführt und bei Bedarf unmittelbare Anordnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Neben der besseren Koordination und Kommunikation kann in den Genehmigungsverfahren den gestiegenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, Radverkehr, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche verstärkt Rechnung getragen werden.

Für den Ausbau eines Baustellen- und Störungsmanagements wird zudem auf die GRDrs. 236/2023 zu „Digital MoveS und Smart City“ verwiesen. Dort verankert ist der Ausbau des digitalen Verkehrsinformationssystems (VIZneo) und der digitalen Verkehrsflussoptimierung (DVFO). Mit diesen Produkten der Straßenverkehrs­behörde / IVLZ können für das Baustellen- und Störungsmanagement Informationsservices entwickelt werden.



Aufbau einer Informationsstrategie Verkehr (alle Verkehrsarten) mit Etablierung von Medienstrategen in der IVLZ

In der IVLZ werden seit Jahren alle verkehrlich relevanten Themen zu den Themen ÖPNV, Individualverkehr und Luftreinhaltung gebündelt, um strategische Maßnahmen vorzubereiten und operativ umzusetzen. Die IVLZ entwickelt sich zu einer Drehscheibe für Maßnahmen und Informationen in Bezug auf alle Verkehrsarten und könnte als „Mobilitätszentrale für alle Verkehrsarten“ qualitativ hochwertige multimodale Informationen vor und während der Reise gemäß der Delegierten Verordnungen der EU (2022/670 EU-weite Echtzeit-Verkehrs­informations­dienste und 2017/1926 multimodale Reiseinformationen) bereitstellen.

Da aufgrund fehlender personeller Kapazitäten bisher lediglich rund 10 % der tatsächlich möglichen Informationen verfügbar gemacht und kommuniziert werden können, wird die Schaffung eines Medien-Strategen beantragt. Neben den klassischen Verkehrs­informationen und Pressemitteilungen, dem ÖPNV und der Luftrein­haltung sollen Informationsstrategien für alle Verkehrsarten aufgebaut werden und auch folgende Themen umfassen u.a.:


Die Stelle des Medienstrategen adressiert auch die Handlungsfelder „Mobilität in der Region“, „Wirtschaftsverkehr“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Die Stelle wurde bereits in der GRDrs. 352/2021 “IVLZ – Transformation, Wachstum, Veränderungen“ aufgeführt.

Rechtliche Begleitung, Unterstützung und Eröffnung von Entfaltungsmöglichkeiten neuer Mobilitätsformen (insb. E-Scooter)

vgl. auch Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger): Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren.


Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Fortschreibung Ergänzungsverkehre / Ortsbusse

Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und -projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung zur Erprobung und Implementierung von ergänzenden ÖPNV-Angeboten, um insbesondere in den Außenbezirken wie auch in den Schwachlastzeiten das ÖPNV-Angebot attraktiver zu gestalten.

Handlungsfeld 4: Stadteigene Mobilität

Projektkoordination „Innerbetriebliches Mobilitätskonzept“

Eine wesentliche Aufgabenstellung für eine nachhaltige Mobilität in Stuttgart sind auch die stadteigenen Verkehrsströme. Die Landeshauptstadt kann durch eine systematische Analyse und Planung des eigenen Verkehrs einen Beitrag zur Reduzierung motorisierter Verkehre leisten und damit ihrer Vorreiterrolle nachkommen. Ein Konzept des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) soll dazu dienen, Lösungen zu identifizieren, die zum Standort und den Bedürfnissen der Belegschaft passen. Eine Förderung dieses Vorhabens ist seitens des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg möglich. Sowohl die Personalkosten als auch die Erstellung eines Konzepts werden dabei mit einer 50%-igen Kostenübernahme gefördert.


Handlungsfeld 5: Mobilität in der Region

Regionale Abstimmung zu Mobilitätsdienstleistungen gemäß PBefG (Taxen und OnDemand-Angebote)

Der Aktionsplan 2023 greift die regionalen Bestrebungen auf, über flexible Bedienformen die Angebots­qualität auch in der Region Stuttgart signifikant zu erhöhen. Der Einsatzbereich flexibler Bedienformen kann auch das Gebiet der Landeshauptstadt umfassen bzw. wirkt auf dieses ein. Der Betrieb und Markt der flexiblen Bedienformen ist daher im regionalen Kontext und im Sinne eines förderlichen Miteinanders mit den klassischen Anbietern des PBefG zu diskutieren, zu konzipieren wie auch genehmigungs­­rechtlich umzusetzen. Dies erfordert eine engere Zusammen­arbeit, in der die Zulassungs- und Führerscheinstelle als Genehmigungsbehörde PBefG proaktiv mit den benachbarten Kommunen und Landkreisen im intensiven Austausch stehen muss. Um die Möglichkeiten der PBefG Novelle ausschöpfen zu können, begleitet das Projektmanagement auch Konzeptionen oder Rahmenpläne wie den Nahverkehrsplan.

Mit der Mobilitätsdatenverordnung zur PBefG Novelle wird zudem die Pflicht für Verkehrs­unter­nehmen konkretisiert, dynamische Daten im Linien- und Gelegenheitsverkehr zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Daten von Taxen, Mietwagen, Poolingfahrzeuge und dem Öffentlichen Personennahverkehr. Die Verordnung trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Nutzbarmachung der Mobilitätsdaten ist mit den Fachämtern der LHS zu projektieren, um als Bestandteil in ein „Curbsidemanagement“ und den „Digitalen Zwilling“ (Handlungsfeld 2: Intermodalität und Vernetzung) einfließen zu können.



Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Weiterentwicklung, Umsetzung und Betrieb des Parkraummanagements

Für die „Weiterentwicklung, Umsetzung und Betrieb des Parkraummanage­ments“ ist die seit dem Jahr 2016 für das Parkraummanagement (PRM) eingesetzte Stelle (1,0 Stelle A11) dauerhaft erforderlich.

Das PRM wurde seit 2011 in verschiedenen Stufen in den inneren Stadtbezirken Stuttgarts sowie einzelnen Außenbezirken eingeführt und umfasst mittlerweile 46 Teilgebiete. Zudem wurden sechs sog. Optionsgebiete beschlossen, welche mit großer Wahrscheinlichkeit zur Umsetzung kommen werden. Dies belegt die kontinuierliche Ausdehnung des Parkkonzepts.

Die Stelle trägt zudem zum Erhalt der verkehrlichen Erfolge des PRMs bei und bildet als fachlich versierte*r Ansprechpartner*in bei der Straßenverkehrsbehörde auch eine Rückfallebene für die Bürgerbüros. So hängt die positive Bilanz des PRM in hohem Maße von einer bürgerfreundlichen und schnellen Abwicklung auftretender Fragestellungen der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden ab. Auch in den bereits eingeführten PRM-Gebieten gibt es nach wie vor großen Beratungsbedarf. Die Verdrängungsproblematik oder entfallende Parkplätze – entweder interimsweise (z.B. durch Baustellen) oder durch Neuplanungen des Straßenraums (z.B. Radverkehrsanlagen) – erfordern ein anspruchsvolles Beschwerdemanagement und Anpassungen innerhalb der PRM-Gebiete. Insgesamt müssen die konzeptionellen Festlegungen regelmäßig an die derzeit sehr dynamischen Veränderungen im Mobilitätsbereich angepasst werden.

Daneben nehmen übergeordnete Projekte/Themen im Team PRM immer mehr Raum ein, die auch eng mit anderen Bereichen der Dienststelle verknüpft sind. Aktuelle Projekte/Themen sind insbesondere das Carsharing, die E-Mobilität, die Parkgebührenverordnung, die Bewirtschaftung im Synergiepark, an der Universität Vaihingen, am Rotenberg, Max-Eyth-See oder im Gebiet Kolbäcker/Salzäcker.


Erarbeitung und Umsetzung eines Stadtgeschwindigkeitskonzeptes

Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und –projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung des unter Federführung von Amt 61 zu erstellenden Stadtgeschwindig­keitskonzepts.

Einführung Handyparken

Mit der GRDrs. 214/2022 wurde empfohlen, das Handyparken als zusätzliche Bezahlfunktion beim Parken im öffentlichen Straßenraum einzuführen. Die Einführung des Handyparkens erfordert bei der Stadtkasse und bei der Verkehrsüberwachung technische Anpassungen und die Umstellung der Software auf den Erfassungsgeräten. Die erforderlichen Sachmittel werden in der GRDrs. 618/2023 unter Federführung des Referates T gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.


Digitalisierungsprojekte Parken, Pilotprojekt ParaParking (Belegungsmanagement Behindertenstellplätze)

Die unter Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und –projekte“ umfasst auch die verkehrsbehördliche Begleitung und Beratung von Pilotprojekten wie dem ParaParking.

Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)

Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren

Mit der GRDrs. 760/2022 „Sondernutzungserlaubnisse für Verleihsysteme von E-Scootern (E-Tretrollern) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ entschied der Gemeinderat am 20. Juni 2023 über das Sondernutzungskonzept für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleih­systemen in der Landeshauptstadt Stuttgart. Diese Konzeption, die Projektkoordi­nation sowie die Umsetzung bzw. Kontrollen lösen einen zusätzlichen und unabweisbaren Personal­bedarf in Höhe von 1,4 Stellen in A9 und 1,5 Stellen in A12 bei der Straßen­verkehrsbehörde aus.

Die Stellenschaffungen adressieren die Maßnahmen des Aktionsplans „Auflagen für den Betrieb von E-Scooter-Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, um Verkehrsbe­hinderungen und -gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren“ und im Handlungsfeld 2 „Intermodalität und Vernetzung“ die „Rechtliche Begleitung, Unterstützung und Eröffnung von Entfaltungsmöglichkeiten neuer Mobilitätsformen (insb. E-Scooter)“. Zudem können die zu vereinbarenden Datenüber­lassungen in das Projekt „Curbsidemanagement“ und „Digitaler Zwilling“ (Handlungsfeld 2: Intermodalität und Vernetzung) einfließen.


Konzeption und Umsetzung Radschulwegepläne

Seit dem Erlass „Sicherer Schulweg“ aus dem Jahr 2021 sind Geh- und Radschulwegpläne verpflichtend auch für weiterführende Schulen zu erstellen. Zum Stellenplan 2019/2020 wurde bereits eine 0,5 Stelle „Radschulwegplanung“ geschaffen, die im Jahr 2021 besetzt werden konnte.

Anhand eines Pilotprojektes im Stadtbezirk Weilimdorf wurde die Konzeption und Vorgehensweise bei der Erstellung von Radschulwegplänen für ein Roll-Out erarbeitet. Mit den derzeitigen Stellenanteilen können voraussichtlich jährlich 3 von 23 Planbezirke bearbeitet werden. Daraus ergibt sich bei ca. 80 weiterführenden Schulen eine Bearbeitungszeit für alle Schulen bis frühestens Ende 2030. Hierbei ist die Aktualisierung und Pflege der bereits erstellten Radschulwegpläne nicht mit inbegriffen.

Zudem sind gemäß Erlass aus dem Jahr 2021 für die rund 80 weiterführenden Schulen auch Gehschulwegepläne zu erstellen. Um dieser neuen Verpflichtung nachzukommen, wird eine weitere Stelle (1,0 Stelle A11) benötigt.

Die Maßnahme wird auch im "Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2024 - 2026" (GRDrs. 298/2023, in Bearbeitung) adressiert.


Investitionsprogramm Lebenswerte Innenstadt 2022 – 2035

Dem GR-Antrag Nr. 337/2021 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgend wurde für die Umsetzung von provisorischen Maßnahmen im Straßenraum zur Beschleunigung des Projekts Lebenswerte Innenstadt eine 0,5 Stelle in A 11 bei der Straßenverkehrsbehörde für die Jahre 2022 und 2023 mit kw-Vermerk 01/2024 bereitgestellt.

Die Maßnahme im Aktionsplan „Investitions­programm Lebenswerte Innenstadt 2022 – 2035“ dauert noch die nächsten Jahre an (vgl. Berichte im STA, zuletzt am 21. März 2023). Mit der fortschreitenden Urbanisierung, der Forderung nach Stärkung der Lebensqualität und zum Erreichen der Klimaziele werden temporäre und längerfristige Maßnahmen auch nach Abschluss der Umgestaltung der Innenstadtschleifen im öffentlichen Raum umzusetzen sein. Daher wird die Stelle dauerhaft benötigt.


Konzeption und Genehmigungsverfahren für temporäre und innovative Nutzungen des öffentlichen Raums

Mit der GRDrs. 773/2022 „Private Möblierung im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart“ entscheidet der Gemeinderat erstmals über die Voraus­setzungen für die Aufstellung von privater Möblierung. Diese ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Wünsche an die Begrünung und kommunikative Nutzung des Straßenraums ohne großen bürokratischen Aufwand zu verwirklichen. Gleichzeitig wird die im GR-Antrag Nr. 277/2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) formulierte politische Zielsetzung, die Urbanisierung des öffentlichen Raums zu stärken, indem das Genehmigungs­verfahren für Parklets erleichtert wird, umgesetzt.

Die Genehmigung von privaten Möblierungen und Parklets gehen i.d.R. mit einem hohen Moderations- und Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Interessens­vertreter*innen, den Bezirksvor­stehenden und Bezirksbeiräten und häufigen Ortsterminen einher. Gleichzeitig fordern auch die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft oder der Presse eine hohe Transparenz und ausgeprägte Kommunikationskultur. Die Umsetzung der GRDrs. 773/2022 löst daher einen zusätzlichen und unabweisbaren Stellenbedarf von 1,4 Stellen in A11 aus.

Die Umsetzung der GRDrs. 773/2022 wird mit einer Evaluierung und Weiterentwicklung einhergehen, in die zahlreiche der zuvor genannten Stakeholder eingebunden sein werden.


Handlungsfeld 8: Wirtschaftsverkehr

Innovationsprojekte / neuartige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte

Die unter Handlungsfeld 1 „Intermodalität und Vernetzung“ aufgeführte „Projektleitung innovative und neuartige Mobilitäts- / Verkehrskonzepte und -projekte“ umfasst auch die Initiierung, die verkehrsbehördliche Betreuung von und das Mitwirken an Citylogistik-Konzepten und Pilotprojekten von L/OB-RZ. Unter Auslotung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten werden Lösungsansätze für optimierte und emissionsfreie Liefervorgänge der letzten Meile sowie die Weiterentwicklung des Lieferzonen-Managements entwickelt und ermöglicht. Aspekte sind auch die speziellen Anforderungen für funktionierende Verkehrsabläufe im veränderten Umfeld (z.B. von Taxen- und Mietwagen, Gewerbe­treibenden, Handwerkern und sozialen Diensten). Die Stelle koordiniert und betreut innerhalb der Abteilung Straßenverkehr die Konzeption und Erprobung innovativer Lösungsansätze für den Wirtschaftsverkehr.

Erweiterung der Verkehrsinformationen und -lenkung für eine optimierte Routenplanung (Verkehrslage, Fahrzeiten, Baustelleninformation)

Für die Maßnahme „Erweiterung der Verkehrsinformationen und -lenkung für eine optimierte Routenplanung (Verkehrslage, Fahrzeiten, Baustelleninformation)“ und die Unterpunkte


wird auf den im Handlungsfeld 1 „Intermodalität und Vernetzung“ genannten Stellenbedarf des Medienstrategie IVLZ verwiesen.

Zudem wird auf die GRDrs. 236/2023 zu „Digital MoveS und Smart City“ verwiesen. Dort verankert ist der Ausbau des digitalen Verkehrsinformationssystems (VIZneo) und der digitalen Verkehrsflussoptimierung (DVFO). Mit diesen Produkten der Straßenverkehrsbehörde / IVLZ können Verkehrsinformationen und Smart City Anwendungen im Bereich Verkehrs und Mobilität entwickelt werden.

Handlungsfeld 9: Öffentlichkeitsarbeit

Aktionstage, Kongresse, Aktivitäten für eine neue Mobilitätskultur

Veranstaltungen und Aktionen im öffentlichen Raum sind inzwischen ein fester Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit einer „nachhaltigen und innovativen Mobilität“.

Die vergangenen Jahre zeigen einen sehr starken Anstieg der Fallzahlen und der Komplexität in der Veranstaltungsbearbeitung. Für die Bearbeitung und Genehmigung von Großveranstaltungen und Verkehrsmaßnahmen ist eine zusätzliche Sachbearbeitung im Team Bürgerservice Veranstaltungs­management erforderlich.

Diese gewährleistet z.B. die Durchführung der Stuttgarter Mobilitätswochen, des Klimaaktionstags aber auch Veranstaltungen anlässlich der IBA’27, der EM 2024 oder des Internationalen Gospelkirchentags, der 2026 mit über 70.000 Besuchern stattfinden wird. Zum Gospel-Kirchentag wird eine gesonderte Anmeldung des AföO zum DHH 2024/2025 erfolgen.

Sachbearbeiter*in Bürgerservice Veranstaltungen (AföO 32-31.3), 1,0 Stellen, A11 (Stellenplanantrag Nr. 38)
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