Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1022/2011
Stuttgart,
11/09/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
21.11.2011
Die Verwaltungsspitze hat sich nicht getraut...
Beantwortung / Stellungnahme
Die genannten Punkte können in 3 Bereiche gegliedert werden, in notwendige Mittel für
I.
Investitionsfolgemaßnahmen (lfd. Nr. 1 bis 6)
II.
Erneuerung Investitionen (lfd. Nr. 7 bis 12)
III.
Unterhaltung (lfd. Nr. 13 und 14)
Eine Gesamtdarstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel ist als Anlage beigefügt.
I.
Investitionsfolgemaßnahmen (lfd. Nr. 1 bis 6)
Bei der Realisierung von privaten Investorenprojekten und SSB-Maßnahmen im Zuge des Stadtbahnausbaus sind immer wieder ergänzende städtische Begleitmaßnahmen, die nicht zu den unmittelbaren Folgemaßnahmen der Investorenprojekte bzw. SSB-Maßnahmen zugerechnet werden können, erforderlich.
Mit den SSB-Maßnahmen wird in der Regel auch der Straßenraum neu gestaltet. Für die neu erstellten verkehrstechnischen Anlagen des Straßenbaulastträgers, also der Stadt, erhält die SSB nur anteilige Zuschüsse. Der Vorteilsausgleich muss vom jeweiligen Eigentümer der Anlagen getragen werden.
Im Einzelnen:
1.
Heilbronner Straße/Wolframstraße
Im Zuge der Bebauung des A1 Areals wird der Ausbau der Wolframstraße und die Anpassung des anschließenden Abschnitts der Heilbronner Straße zur Abwicklung des Verkehrs erforderlich. Der Vollausbau beinhaltet den Bau eines Grünstreifens und einer Abbiegespur entlang der Heilbronner Straße sowie eine Fahrbahnverbreiterung der Wolframstraße um je eine Spur je Fahrtrichtung.
Die Stadt hat sich im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Bahn und im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit einem der Investoren verpflichtet, die ausgebauten Verkehrswege bis zur Eröffnung im Herbst 2014 fertig zu stellen. Mit dem Bau der Straße muss daher in 2013 begonnen werden. Die Hälfte der Kosten wird von der Bahn getragen. Die Maßnahme ist daher mit einem Finanzierungsaufwand von 2.781.000 € in der Roten Liste aufgeführt.
Die Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung dringend zu finanzieren, da sonst die neuen Gebäude an der Heilbronner Straße und Wolframstraße nicht an die Straße angeschlossen werden können.
2.
U 12 Dürrlewang Vorteilsausgleich Stadt
Im Zuge des Stadtbahnausbaus erweitert die SSB die Linie U12 bis nach Dürrlewang. Die neue Stadtbahnstrecke verläuft weitgehend in Mittellage entlang der Straßen am Wallgraben und Galileistraße. Dennoch sind Eingriffe in die Straße und eine Erneuerung der Lichtsignalanlage erforderlich. Die Stadt ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der SSB verpflichtet, Kostenanteile der Planung sowie Anteile an erforderlichen Straßenumbauten einschließlich der Lichtsignalanlagen im Rahmen der Vorteilsausgleichsregelung zu übernehmen.
Hierfür wurden in der Roten Liste Kosten von 318.000 € aufgeführt. Im Budget des Tiefbauamts stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. Mit einem Baubeginn Ende 2012 werden erste städtische Raten in 2013 fällig.
3.
U 12 Abschnitt Mailänder Platz bis Milchhof, städtische Begleitmaßnahmen und Vorteilsausgleich
Dieser Abschnitt ist
Teil der neuen Stadtbahntrasse U 12 zwischen Türlenstraße und Haltestelle Milchhof zur Erschließung des A 1 - Geländes. Auch hier handelt es sich um eine SSB-Maßnahme mit städtischen Anteilen für den Geh- und Radweg auf der neuen Brücke Wolframstraße, den Geh- und Radweg zwischen Brücke Wolframstraße und Friedhofstraße sowie den Vorteilsausgleich an Lichtsignalanlagen.
Über die Maßnahme wurde mit der GRDrs 1328/2009, Stadtbahnline U 12 Heilbronner Straße bis Eckartstraße, 21. Streckenabschnitt berichtet. Die Maßnahme ist mit 1.060.000 € in der Roten Liste aufgeführt. Mit einem Baubeginn Ende 2012 werden erste städtische Raten in 2013 fällig. Im Jahr 2012 fallen lediglich die in der roten Liste aufgeführten Planungsleistungen an.
4.
Treppe Paulinenbrücke zum Rupert-Mayer-Platz
Durch die im Jahr 2012 geplante Neubebauung des seit Jahren brachliegenden Grundstücks entlang der Paulinenbrücke (Westseite, gegenüber dem künftigen Quartier Gerber) ergeben sich Möglichkeiten, die derzeitige unbefriedigende Gehwegführung (schmale Treppe, unübersichtlich) zu verbessern. Der Gehweg kann künftig direkt über eine breitere Treppe entlang der Paulinenbrücke an den Rupert-Mayer-Platz und an die Tübinger Straße angeschlossen werden. Die Maßnahme ist mit 425.000 € in der Roten Liste aufgeführt. Siehe hierzu auch GRDrs 1203/2011 „Rückbau Rupert-Mayer-Platz“ und 1217/2011 „Baumpflanzungen Rupert-Mayer-Platz“.
5.
Umgestaltung der Kriegsbergstraße (1. Stufe) im Zuge des Projekts Klinikum Mitte
Um das neue Klinikum bauen zu können, muss die Kriegsbergstraße entsprechend dem Bebauungsplan verlegt und umgestaltet werden. Nach dem derzeitigen Terminplan des Klinikums muss in einer 1. Stufe in 2012 die Unterführung zwischen der Tiefgarage und dem Klinikum geschlossen und mit dem Bau der Straße in 2013 begonnen werden. Die zukünftigen Vorflächen des Klinikums an der nördlichen Straßenseite müssen aufgrund der beengten Platzverhältnisse für die Baustellen des Klinikums vorgehalten werden. Sie können daher erst gegen Ende der Fertigstellung des Klinikums voraussichtlich erst 2019 hergestellt werden.
Die Maßnahme ist mit insgesamt 5.300.000 € in der Roten Liste aufgeführt. Die Kosten für die von Seiten des Klinikums gewünschten Tieferlegungen von Straße und Leitungen sind hierin nicht enthalten.
6.
Straßenumgestaltung mit dem Projekt "Gerber" (Tübinger Straße, Sophienstraße, Marienstraße)
Im Zuge des Investorenprojekts „Gerber“ ist der Investor vertraglich verpflichtet, die Gehwege auf seiner Seite neu und höherwertig herzustellen. Es ist technisch sinnvoll und gestalterisch notwendig, in diesem Zuge den gesamten Straßenraum in einem Standard herzustellen. Die Verwaltung hat daher für den städtischen Anteil in der Roten Liste 1.190.000 € angemeldet. Mit diesen Mitteln können die Tübinger Straße zwischen Sophien- und Paulinenstraße, die Sophienstraße zwischen Tübinger Straße und Marienstraße, die Marienstraße zwischen Sophienstraße und Paulinenstraße und die Paulinenstraße zwischen Marienstraße und Tübinger Straße umgestaltet und höherwertig (Standard höherwertige Betonplatte - Stuttgarter Platte) hergestellt werden. Der Straßenbau wird voraussichtlich in 2013 beginnen und in 2014 abgeschlossen sein.
Für den Fall, dass die Stadt auch die Mittel für die Umgestaltung der Marienstraße im Standard der Königstraße (Naturstein) bereitstellt, hat der Investor eine Beteiligung, die über den vertraglichen Pflichtteil hinaus geht, in Aussicht gestellt. Siehe hierzu auch die GRDrs 1108/2011.
II.
Erneuerung Investitionen (lfd. Nr. 7 bis 12)
In den vergangen Jahrzehnten wurden viele Neubauprojekte in der Infrastruktur realisiert. Diese Bauwerke kommen nun in ein Alter, in dem die Erneuerung der betriebstechnischen Anlagen, sowie die Erneuerung kleiner Einzelbauwerke, wie z. B. die Stützmauer an der Treppe beim Erbenolweg, anstehen.
Im Einzelnen:
7.
Straßenbeleuchtung, Austausch der restlichen Quecksilberdampflampen (ab 2015 verboten)
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am 26.07.2011 über den Stand der Straßenbeleuchtung und den Mittelbedarf berichtet (GRDrs 317/2011).
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wurde das Budget für die Straßenbeleuchtung 2010 und 2011 von 5,6 Mio. € auf 4.9 Mio. € gekürzt. Durch das Verbot der Quecksilberdampflampen müssen im Zeitraum 2012 bis 2014 noch rund 6000 dieser Lampen getauscht werden. Um diese ab 2015 verbotenen Lampen gegen energieeffiziente und wartungsfreundliche LED-Leuchten tauschen zu können, ist eine Aufstockung des Budgets auf das ursprüngliche Niveau von 5,6 Mio. € erforderlich. Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ist daher das reduzierte Budget von 4,9 Mio. € pro Jahr um 720 T€ pro Jahr zu erhöhen. Auch längerfristig ist davon auszugehen, dass für die erforderliche Erneuerung des Leuchtenbestands und die Aufrechterhaltung einer sicheren Straßenbeleuchtung ein Budget in Höhe des Niveaus wie vor der Haushaltskonsolidierung erforderlich wird. Dieser Mehrbedarf ist in der Roten Liste aufgeführt.
8.
Brandschutztechnische Nachrüstung B 14 Bauwerk Charlottenplatz
Im Zuge der Planungen für den B14-Tunnel Konrad-Adenauer-Straße wurde eine Bestandsaufnahme der Unterführung Charlottenplatz durchgeführt. Dabei trat ein dringender brandschutztechnischer Sanierungsbedarf zu Tage. Das Projekt B 14-Tunnel wurde 2009 gestoppt, die B 14-Unterführung muss jedoch brandschutztechnisch nachgerüstet werden. Das Thema ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des sicheren Betriebs des Verkehrsbauwerks Charlottenplatz sicherheitsrelevant. Die Verwaltung beantragt daher für die Erstellung eines Konzepts und der Planung in den Jahren 2012/2013 ein Budget in Höhe von 150.000 €. Die im Budget zur Verfügung stehenden Planungsmittel reichen durch die Kürzung um 50% im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept 2009 hierzu nicht aus.
9.
Stützmauer Treppe Erbenolweg
Die Stützmauer und Treppenanlage bildet eine direkte Verbindung zur Weißenhofsiedlung. Auf Grund des sehr schlechten baulichen Zustands ist ein Neubau erforderlich. Die vorhandene Stützmauer und Treppe muss abgebrochen werden und durch eine neue im Gelände verlaufende Treppe ersetzt werden. An der Rathenaustraße soll in diesem Zuge auch eine kleine Aussichtsfläche geschaffen werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Budget in Höhe von 212.000 € erforderlich.
10.
Betriebstechnik Tunnel
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am 26.7.2011 über den Betrieb und die Nachrüstung von Straßentunnel (GRDrs 422/2011) berichtet.
Das Anlagevermögen im Bereich der Betriebsausstattung der Straßentunnel beträgt über 50 Mio. €. Die Lebensdauer der Anlagen liegt bei ca. 20 Jahren. Das bedeutet, dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht pro Jahr rd. 2,5 Mio. € für Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollten. Da beim Tiefbauamt Erneuerungsmaßnahmen nur bei unabweisbarem Bedarf durchgeführt werden, z. B. wenn keine Ersatzteile mehr für Altanlagen erhältlich sind, kann der Mittelbedarf im Regelfall geringer gehalten werden.
Bisher sind im Finanzhaushalt aber keine Budgetmittel für investive Erneuerungsmaßnahmen von betriebstechnischen Einrichtungen veranschlagt.
In der Vergangenheit wurde die Erneuerung der Tunnelbetriebstechnik im Zuge der sicherheitstechnischen Gesamtnachrüstung (z. B. B 14-Tunnel Heslach) oder bei Umbauprojekten, wie bspw. beim Planietunnel, durchgeführt. Derartige Maßnahmen wurden bislang über die Rote Liste beantragt und ggf. als Einzelobjekt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushaltsplan vom Gemeinderat bewilligt.
In den kommenden Jahren wird der Erneuerungsaufwand aufgrund des Zustands der Tunnel deutlich steigen. Um diese Maßnahmen in den nächsten Jahren umsetzen zu können, wäre ab 2012 ein dauerhaftes Budget von 318.000 €/Jahr erforderlich. Dieser Finanzierungsbedarf wurde über die Rote Liste zum Doppelhaushaltsplan 2012/2013 angemeldet.
11.
Erneuerung Pumpwerke
Die Betriebssicherheit der Pumpwerke in den B 14-Unterführungen (Österreichischer Platz, Wilhelmsplatz, Charlottenplatz, Gebhard-Müller-Platz) ist nicht mehr gewährleistet. Die Pumpen sind z. T. über 40 Jahre alt. Im Zuge der Erneuerung werden die Anlagen auf den neuesten Stand der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften gebracht. Die Verwaltung beantragt daher ein Budget in Höhe von 848.000 €.
12.
Erneuerung Tragwerke Verkehrszeichenbrücken
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am 20.09.2011 über die erforderliche Erneuerung der zum Teil über 40 Jahre alten Verkehrszeichenbrücken berichtet (vgl GRDrs 495/2011). Für die Erneuerung werden dauerhaft jährliche Kosten von 106.000 € angesetzt.
III.
Unterhaltung lfd. Nr. 13 und 14)
Bedingt durch das Haushaltssicherungskonzept 2009 mussten die Unterhaltungs-mittel sowie die Mittel für Betriebsaufwand ab 2010 um durchschnittlich 20% gekürzt werden. Dadurch fehlen im Ergebnishaushalt des Tiefbauamtes 5,5 Mio. €, die auf Dauer in dieser Höhe nicht eingespart werden können.
Im Einzelnen:
13.
Betriebsaufwand Tunnel
Bereits im Jahr 2007 musste für den Betriebsaufwand für Tunnel eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 232.000 € vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden (GRDrs 138/2008). In dieser Beschlussvorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen dauerhaften und unabweisbaren Mehrbedarf handelt. Die Deckung konnte 2007 über eine Vielzahl von Ausgabepositionen mit jeweils kleinen Deckungssummen gerade noch aus dem Budget des Tiefbauamtes sichergestellt werden. Dieser Mehrbedarf kann nach den erfolgten Kürzungen durch das Haushaltssicherungskonzept 2009 (HSK) von im Durchschnitt 20% ab dem Jahr 2010 jedoch nicht weiter über das beim Tiefbauamt vorhandene Budget aufgefangen werden.
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am 26.7.2011 im Rahmen des Berichts zum Betrieb und der Nachrüstung von Straßentunnel über die Entwicklung des Betriebsaufwands berichtet (GRDrs. 422/2011).
In den Jahren 2008, 2009 und 2010 betrug der unabwendbare Mehraufwand im Durchschnitt 249.000 € je Jahr. Im laufenden Jahr 2011 ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Vorjahren mit einem Mehrbedarf in Höhe von 300.000 € zu rechnen.
Im kommenden Doppelhaushalt 2012/2013 sollte deshalb der Haushaltsansatz für Tunnelbetrieb an den tatsächlichen Bedarf angepasst und um mindestens 300.000 €/ Jahr erhöht werden. Dieser Finanzierungsbedarf wurde über die Rote Liste zum Doppelhaushaltsplan 2012/2013 angemeldet.
14.
Unterhaltung von Ingenieurbauwerken
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (HSK) wurden die Unterhaltungsmittel für die Ingenieurbauwerke (z. Bsp. Brücken und Stützmauern) um 20% gekürzt. In den Jahren 2010 und 2011 mussten deshalb die Unterhaltungsmittel von 1,9 Mio. € auf rd. 1,5 Mio. € reduziert werden.
Der reduzierte Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € wird auf Dauer nicht ausreichen, um den Substanzerhalt der Ingenieurbauwerke sicher stellen zu können. Von Seiten des Tiefbauamts wurde deshalb für den DHH 2012/2013 die Anpassung der Unterhaltungsmittel um 300.000 € beantragt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
513/2011 SPD
Dirk Thürnau
Bürgermeister
1022_2011 Anlage Gesamtübersicht.pdf