Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1279/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Freilichtbühne Killesberg

Beantwortung / Stellungnahme

Zu 1.:

Die in.Stuttgart rechnet mit einem jährlichen Aufwand von rund 100.000€. Dieser ergibt sich aus Abschreibungen und den laufenden Unterhalts- und Instandhaltungsmaßnahmen.

In 2018 werden Investitionen i. H. v. 150.000€ für die Erneuerung der Holzsitzbänke der Tribüne und einer Lüftungsanlage des Bühnengebäudes getätigt. Diese führen zu Abschreibungen von 30.000€ auf 5 Jahre.

Der laufende Unterhalt beträgt ca. 70.000€.



Zu 2.:

Die Freilichtbühne wurde 1939 mit dem Parkgelände zur Reichsgartenschau erbaut. Nach dem Krieg wurde sie über viele Jahre hinweg für Musikveranstaltungen genutzt. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Internationalen Gartenbauausstellung 1993 wurde sie saniert und erweitert und bildete während der IGA einen der zentralen Anziehungspunkte im Killesberg-Gelände. Danach wurde sie annähernd sieben Jahre nicht bespielt. Erst im Jahr 2000 entdeckten die Veranstalter diese reizvolle Open-Air-Veranstaltungsstätte wieder. In der Zuständigkeit der Messe Stuttgart wurde die Freilichtbühne dann wieder betrieben.

Ab dem Jahr 2005 übernahm die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft dann die Betreiberrolle. Im Jahr 2012 gelang es in.Stuttgart, die Sparda-Bank Baden-Württemberg als Partner für die Freilichtbühne zu gewinnen. Mit einem sechsjährigen Engagement erwarb die Sparda einerseits die Namensrechte an der Veranstaltungsstätte. Andererseits stellte die Stiftung Kunst und Kultur der Sparda über denselben Zeitraum der Stadt Stuttgart für denkmalpflegerische und dem Erhalt der Spielstätte dienenden Maßnahmen insgesamt 300 T€ zur Verfügung.

Mit der Unterstützung durch die Sparda und unter Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel des Garten-, Friedhof- und Forstamts konnten zahlreiche infrastrukturelle Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei allen Maßnahmen musste dem Denkmalschutz für das Gelände Rechnung getragen werden.

Die Attraktivität der Freilichtbühne für Besucher und Veranstalter konnte seit 2013 insbesondere durch folgende Maßnahmen gesteigert werden:


- Neuaufbau der Bühnenkonstruktion inkl. neuer Stromverkabelung am und im Bühnengebäude
- Neue Kioske und Sitzgelegenheiten für Gastronomie
- Veranstalterbüro in Holzbauweise (statt Container)
- Blockbeschilderung und Fluchtwegbeleuchtung
- Catering-Küche

Bei einer weitgehenden Übernahme der Freilichtbühne seitens der in.Stuttgart durch einen auf Instandhaltungs- und Investitionsleistungen erweiterten Pachtvertrag ergeben sich ab 2018 die folgenden konzeptionellen Grundlagen:

- Der Betrieb der Freilichtbühne erfolgt gemäß den bestehenden Auflagen des Bund / Länderausschusses für Immission (LAI) und des Amtes für öffentliche Ordnung. Danach dürfen pro Saison/Jahr 10 sog. „laute Konzerte“ durchgeführt werden (vgl. hierzu LAI - Freizeitlärm-Richtlinie 2015). Dazu kommen das Lichterfest sowie ggf. leise Veranstaltungen bis 45dB(A), z.B. Oper oder Unplugged-Konzerte. Schallmessungen wurden 2013 durchgeführt. Bei den angrenzenden Wohngebieten handelt es sich um reine Wohngebiete, in einem Bereich um ein allgemeines Wohngebiet.

- Die Veranstaltungsstätte ist bei Sitzplatzkonzerten für 3.300 Besucher, bei Stehplatzkonzerten für 4.500 Besucher baurechtlich zugelassen. Für die Freilichtbühne besteht Bestandsschutz im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung BW.

- Die Auslastung der Freilichtbühne ist abhängig von den Interpreten, die auf Tournee sind und ggf. konkurrierenden Veranstaltungen (Zeiträume von Fußball-WM / EM).

- Für das Jahr 2018 gibt es bereits heute eine bestätigte Auslastung aller zur Verfügung stehenden Termine – trotz Fußball-WM. Darüber hinaus gab es noch zahlreiche Anfragen für weitere äußerst interessante Konzerte, die wegen der bestehenden Auflagen aber nicht positiv beschieden werden konnten.

Ziel wird es weiterhin sein, dem Open Air-Publikum eine große musikalische Bandbreite in der Freilichtbühne anzubieten, sodass viele Zielgruppen in den Genuss von Freiluftveranstaltungen, hauptsächlich Konzerte, auf dem Killesberg kommen. Die Angebotsauswahl erfolgt überwiegend durch die örtlich ansässigen Konzertagenturen (SKS Michael Russ GmbH, MusicCircus GmbH, C² Concerts GmbH).

Der Pachtvertrag mit der Gastronomie ist an die Laufzeit des Pachtvertrags zwischen in.Stuttgart und der Stadt gekoppelt. Von einer Verlängerung des Vertrags mit der Gastronomie ist auszugehen.

Mit einer Vielzahl der direkten Anwohner um den Killesberg-Park hat sich eine sich ständig verbessernde Kommunikation ergeben. Dieser Prozess wird von in.Stuttgart zusammen mit den Veranstaltern weiter forciert.

Die Anreise der Besucher erfolgt inzwischen zum größten Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach Wegfall eines Großteils der Parkplätze im Killesberg- Areal hat in.Stuttgart alle Veranstalter verpflichtet, die Eintrittskarten nur noch als VVS-Kombitickets anzubieten und die Kosten für den Zuschlag zu übernehmen. Seit Einführung des KombiTickets ist es gelungen, ständig mehr Besucher für die Nutzung des ÖNPV zu gewinnen. in.Stuttgart wird versuchen, durch entsprechende Werbemaßnahmen mit dem VVS dies weiter zu optimieren. Nur bei stark frequentierten Konzerten kommt es noch vereinzelt zu größerem Parksuchverkehr im Wohngebiet. in.Stuttgart wird mit dem Amt für öffentliche Ordnung nach weiteren Lösungen suchen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

369/2017 CDU




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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