Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1062/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Flexibilität in der Schulkindbetreuung im Bereich der Verlässlichen Grundschule


Beantwortung / Stellungnahme

Zu der Fragestellung der Verlängerung der Halbtagsbetreuung von 14 auf 15 Uhr hat die Verwaltung mit GRDrs 134/2013 ausführlich Stellung genommen. Bei den dort bezüglich der finanziellen Auswirkungen angenommenen 60 von 72 Schulen gibt es keine grundlegende Veränderung, so dass weiter bei jeweils zwei zugrundegelegten Gruppen von Mehrkosten von rd. 723.000 Euro ausgegangen werden kann.

Es zeichnet sich ab, dass die Zahl der voll gebundenen Ganztagesschulen (derzeit 6) sich nicht mehr wesentlich erhöhen wird. Grund ist, dass sich so gut wie alle Schulen, die sich künftig zur Ganztagesschule weiterentwickeln werden, für die teilgebundene Form entscheiden. Dies kommt den Eltern entgegen, die das pädagogisch anspruchsvolle Bildungs- und Betreuungsangebot in den Ganztagsklassen nicht in Anspruch nehmen wollen. Deren Kinder können mittags in der Regel selbstständig zu Fuß nach Hause gehen und benötigen deshalb nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ in erster Linie eine Schule in der Nähe des Wohnortes.

In allen teilgebundenen Ganztagesgrundschulen ist nach wie vor mit einem Bedarf von zwei Gruppen Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis mindestens 14 Uhr zu rechnen.

Der Verwaltung sind aus Schulen, die die neuen Systeme einführen, keine expliziten Anträge zugegangen, die einen Bedarf an Betreuung von Kindern in Halbtagesklassen bis 15 Uhr anmelden. Bei der Einführung von Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen bedarf es zwar intensiver Auseinandersetzungen mit den Eltern über gegenüber der bisherigen Flexiblen Nachmittagsbetreuung weniger flexible Buchungsmöglichkeiten, jedoch zeigt sich, dass die bessere Qualität der Betreuung und die ansprechende Ausstattung der Räume die Vorbehalte gegenüber den neuen Systemen in der Regel überwinden.

Des Weiteren wurde auch im Rahmen des Bürgerhaushaltes eine Stellungnahme zum gleichen Thema erstellt (Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 2644, Ranking Nr. 42)



Vorliegende Anträge/Anfragen

489/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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