Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
300
9
VerhandlungDrucksache:
609/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.10.2014, öffentlich, Nr. 422
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.09.2014, GRDrs 609/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Initiativgruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der Erstanlage sowie bei Betrieb und Erhalt von urbanen Gärten. Förderfähig sind alle kleinräumigen gärtnerischen Nutzungen im besiedelten Stadtgebiet, welche von bürgerlichem Engagement ausgehen und gemeinnützig veranlagt sind. Die Fläche muss durch das Anlegen des urbanen Gartens einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert erhalten. 2. Für die Förderung gelten die Richtlinien gemäß Anlage 1. Sie treten mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.

3. Der Aufwand für die Förderung von urbanen Gärten wird zusammen mit dem Aufwand für das kommunale Grünprogramm (GRDrs 608/2014) im Teilergebnishaushalt THH610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kostengruppe 4318 -Zuschüsse an übrigen Bereich- wie folgt gedeckt: EBM Föll stellt fest:

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7_Richtlinie_urbane_Gärten.pdf