Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 426/2011
Stuttgart,
06/27/2011



Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.09.2011
21.09.2011
27.09.2011
05.10.2011
06.10.2011



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen

Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde im Programmjahr 2007 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 3,333 Mio. € aufgenommen. In den Programmjahren 2009, 2010 und 2011 wurden zusätzliche Mittel bewilligt und der Förderrahmen um 1,167 Mio. €, 0,833 Mio. € und 1,25 Mio. € erhöht. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen inklusive Modellvorhaben 6,583 Mio. € (100 %). Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 - 2013 teilweise bereit, bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2016 finanziert (GRDrs 339/2010).


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht




Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 44 vom 02. November 2007 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die überschlägige Kostenschätzung aus den vorbereitenden Untersuchungen für die Durchführung der Sanierung ergab einen Mittelbedarf von rd. 9,9 Mio. € in den Jahren 2007 – 2015, dieser kalkulierte Mittelbedarf beinhaltet nicht die Maßnahmen Travertinpark 2. BA, Radweg, Treppe zur Haldenstraße und Herstellung öffentlicher Flächen in der Reiterkaserne sowie Grunderwerb für Schulflächen in der Reiterkaserne i. H. v. ca. 2,6 Mio. €.

Bei einem Gesamtaufwand von 7,414 Mio. € verbleiben unter Berücksichtigung der gegenzurechnenden Einnahmen zuwendungsfähige Kosten von 6,583 Mio. €. Diese Kosten sind grundsätzlich zuwendungsfähig und werden von Bund und Land mit 60 % bezuschusst (rd. 3,95 Mio. €). Die städtischen Komplementärmittel betragen rd. 2,63 Mio. €.
Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen.


Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken ist Grunderwerb erforderlich. Dafür sind 1,526 Mio. € vorgesehen.


Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 4,262 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Erschließungsmaßnahmen gehören u. a. die Umgestaltung der Straßen Hallschlag, Am Römerkastell, Auf der Steig (West), Spiel- u. Bolzplätze Dessauer Straße, Travertinpark, Nastplatz und weitere Grün- u. Freiflächen sowie Spielplätze im Gebiet.


Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind derzeit 0,496 Mio. € vorgesehen.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung für Sanierungsträger und Beauftragte werden 0,8 Mio. € bereitgestellt.


Sonstige Maßnahmen
Hier sind für die Modellvorhaben 0,200 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel sind für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt vorgesehen.

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 2007 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 3,333 Mio. € aufgenommen. In den Programmjahren 2009, 2010 und 2011 wurden zusätzliche Mittel bewilligt und der Förderrahmen um 1,167 Mio. €, 0,833 Mio. € und 1,25 Mio. € erhöht. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen inklusive Modellvorhaben 6,583 Mio. € (100 %). Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung
2009 - 2013 teilweise bereit, bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2016 finanziert (GRDrs 339/2010).

Die hier vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht orientiert sich am derzeit bewilligten Förderrahmen, der bei Aufnahme geringer ausfiel als beantragt. Erhöhungen des Förderrahmens wurden 2009, 2010 und 2011 beantragt und bewilligt. Die Sanierungsziele wurden hierdurch gesichert, und die Zügigkeit der Durchführung der Maßnahmen sichergestellt. Ein weiterer Aufstockungsantrag wird zum Programmjahr 2012 gestellt.


Anlage 2 zu GRDrs 426/2011


Zuwendungs-fähige Gesamt-kosten
T€
Bisher ange-fallene und ge-förderte Kosten
T€
Kosten im Programmjahr 2011
T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung
T€
1
2
3
4
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
5050
Weitere Vorbereitung der Sanierung78057012090
Grunderwerb1.526831695
Ordnungsmaßnahmen4.2622.481875906
Baumaßnahmen49623473
Sonstige Maßnahmen
(Modellvorhaben)
20040160
Vergütung10081082
Zwischensumme7.4143.9632.2131.238
Einnahmen
Grundstückserlöse/
Wertansätze
831831
Gesamtausgaben6.5833.9632.213407
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