Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 947/2011
Stuttgart,
11/02/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Fürsorgeunterkünfte

Beantwortung / Stellungnahme


Der Gemeinderat hat am 17. Juli 2008 die Neukonzeption für den Betrieb der Fürsorgeunterkünfte beschlossen (vgl. GRDrs 22/2008).

Kernstück der Neukonzeption ist ein Hilfekonzept für Bewohnerinnen und Bewohner in Fürsorgeunterkünften mit dem primären Ziel, die individuellen Notlagen zu überwinden und möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Kindern wieder in reguläre Mietverhältnisse zu vermitteln. Neben dem Ausbau von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung drohender Obdachlosigkeit (u. a. Mieter-/Vermieter-Telefon) und der Einführung einer erweiterten Sachbearbeitung (Fallmanagement) beim Sozialamt ist eine soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den größeren Fürsorgeunterkünften (Zweckbauten) ein wesentlicher Bestandteil dieser Konzeption.

Bei den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 wurden für die soziale Betreuung in den Zweckbauten Balthasar-Neumann-Straße, Satteldorfer Straße/Frankenstraße, Erisdorfer Straße und Kyffhäuserstraße dauerhaft die Finanzierung von 4 x 0,5 Stellen in Höhe von insgesamt 204.000 EUR (als Erstattung von Personal-, Sach- und Honorarkosten freier Träger) beschlossen (vgl. GRDrs 1435/2009, Anlage, lfd. Nr. 291).

Mit dem Jahresbericht 2010 zur Umsetzung der Neukonzeption für die Fürsorgeunterkünfte (vgl. GRDrs 264/2011) konnte dokumentiert werden, dass diese Neukonzeption greift und bereits konkrete Erfolge – auch in finanzieller Hinsicht – erzielt werden konnten. So wurde die Zahl der Fürsorgeunterkünfte bereits nach etwas mehr als zwei Jahren deutlich reduziert (von früher 473 Fürsorgeunterkünften auf 435 Fürsorgeunterkünften im Jahr 2010 und 429 Fürsorgeunterkünfte Ende des ersten Halbjahres 2011), obwohl die Anzahl der vom Amt für öffentliche Ordnung gemeldeten Räumungstermine in diesen Zeiträumen höher war als vor Erstellung der Neukonzeption. D. h., durch präventive Maßnahmen konnten Einzüge in die Fürsorgeunterkünfte vermieden und auch auf diese Weise finanzielle Mittel eingespart werden. Des Weiteren ist es in guter Zusammenarbeit der Fallmanager/-innen (u. a.) mit der Sozialarbeit in den Zweckbauten in einem deutlich
höheren Maß als ursprünglich geplant gelungen, die individuellen Notlagen – vor allem aber auch die finanziellen Schwierigkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern in Fürsorgeunterkünften – zu überwinden und sie in reguläre Mietverhältnisse zu vermitteln.


Aufgrund der intensiven Beschäftigung der Akteure mit den Problemlagen der Menschen ist nochmals klar geworden, dass die individuellen Notlagen der Bewohnerinnen und Bewohner in den aktuell 225 Streuobjekten (06/2011) genauso schwierig sind, wie in den Zweckbauten. Auch dieser Personenkreis lebt unter prekären Bedingungen (Überschuldung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Armut, Verwahrlosung, soziale Isolation, mangelnde Kompetenz im Umgang mit Ämtern/Institutionen, Konflikte innerhalb der Familie und Nachbarschaftsprobleme, sprachliche Barrieren usw.). Aufgrund der schwierigen Haushaltslage konnten bei den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 die hierzu erforderlichen Ressourcen nicht bereitgestellt werden. Gleichwohl werden seit Anfang 2011 aus von den Trägern (eva, Jugendhilfe aktiv) nicht verbrauchten Mitteln für die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in Zweckbauten 3 x 0,3 Stellenanteile für die soziale Betreuung in bestimmten gestreuten Fürsorgeunterkünften finanziert. Die Betreuung wird schwerpunktmäßig in S-Rot, in S-Hallschlag und in S-Fasanenhof erprobt.

Sehr viele Menschen haben in kürzerer Zeit auf die Kontaktangebote der intensiv aufsuchenden Sozialarbeit reagiert. Die Hilfeangebote werden dankbar angenommen. Aufgrund der großen Inanspruchnahme der intensiv aufsuchenden Sozialarbeit kann mit den derzeit vorhandenen geringen personellen Ressourcen nur sehr eingeschränkt agiert werden. Die Finanzierungsmöglichkeit der 3 x 0,3 Stellenanteile wird allerdings im 3. Quartal des Jahres 2012 ausgeschöpft sein. Für die Fortführung der Sozialarbeit in den Streuobjekten sind im Jahr 2012 Finanzmittel in Höhe von 14.175 EUR und im Jahr 2013 in Höhe von 56.700 EUR notwendig.

Die Sozialverwaltung wird rechtzeitig vor den Beratungen des Doppelhaushalts 2014/2015 auch einen aussagekräftigen Bericht mit Kennzahlen über die Erfolge der intensiv aufsuchenden Sozialarbeit in gestreuten Fürsorgeunterkünften vorlegen. Danach wird abschließend zu entscheiden sein, ob die intensiv aufsuchende Sozialarbeit dauerhaft – adäquat der Sozialarbeit in den Zweckbauten – in das System „Fürsorgeunterkünfte“ implementiert wird.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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475/2011, 2. (CDU-Gemeinderatsfraktion); 558/2011, 1. und 2. (SPD-Gemeinderatsfraktion); 748/2011, 2. (SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin