Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 75/2019
Stuttgart,
01/30/2019


Vergabe von Fördermitteln des Innovationsfonds "Kultur im
öffentlichen Raum" für die Jahre 2018 und 2019




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
26.02.2019
13.03.2019

Bericht:


Am 14.06.2018 beschloss der Gemeinderat die Richtlinie zur Förderung von Kulturprojekten im öffentlichen Raum (GRDrs 402/2018), deren jurybezogenen Regelungen erstmalig für den Förderzeitraum ab Januar 2019 angewandt wurden. Über Projektanträge für den Förderzeitraum 2018 entschied daher die Abteilung Kulturförderung. Für 2018 sind
8 Projektanträge eingegangen, von denen 7 mit einer Gesamtsumme von 51.495 EUR zur Förderung ausgewählt wurden (siehe Anlage 1).

Am 30.11.2018 fand die erste Jurysitzung zur Vergabe von Fördermitteln des Innovationsfonds „Kultur im öffentlichen Raum“ für 2019 statt. Es nahmen als stimmberechtigte Jurorinnen und Juroren teil: Barbara Holub (Künstlerin, Architektin und Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Wien), Kristina Leko (Künstlerin und Lehrbeauftragte an der Universität der Künste Berlin), Andreas Hofer (Architekt und Intendant der IBA’27), Thomas Kraus (Kunstkurator und Künstlerischer Leiter des Kulturbüros der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH) sowie die Leiterin der Abteilung Kulturförderung, Magdalen Pirzer und die zuständige Fachreferentin, Tosin Shari Stifel (geb. Awoyemi).

Die Juroren diskutierten die Kriterien zur Auswahl der Projekte. Als besonders förderwürdig werden gesehen
Der Jury standen 141.495 EUR für 2019 zur Vergabe zur Verfügung. Zur Entscheidung lagen 22 Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 386.040 EUR vor. Das beantragte Fördervolumen überstieg somit die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich. Wie in der Anlage 2 ersichtlich, wurden seitens der Jury 9 Projekte mit einer Gesamtsumme von 141.597 EUR zur Förderung ausgewählt.

Der neue Innovationsfonds muss sich aus Sicht der Juroren zunächst etablieren. Auszuwählende Projekte müssten am derzeitigen künstlerischen Diskurs ansetzen. Hier besteht Entwicklungspotenzial für die künstlerische Qualität der eingereichten Projekte. Bei den Juroren besteht der Eindruck, dass die Stuttgarter Kulturszene bezüglich experimenteller und innovativer Kulturprojekte eher verhalten ist. Der städtische öffentliche Raum wird (noch) nicht als gestaltbar und aneigbar wahrgenommen. Um den neuen Förderfonds unter den Kulturschaffenden Stuttgarts und der Öffentlichkeit bekannter zu machen und langfristig ein Renommee internationalen Kontext aufzubauen, werden mögliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit diskutiert. Ein Beispiel ist die Kunst im öffentlichen Raum in Wien und deren Marketingmaßnahmen (http://www.koer.or.at/). Die bewilligten Projekte sollten auf der städtischen Homepage präsentiert werden, zudem sollte die Stadt an Eröffnungsveranstaltungen der Projekte den Fonds vorstellen.

Mit der diesjährigen Projektauswahl sollte die programmatische Richtung des Innovationsfonds unterstrichen werden. Um auch die Kulturschaffenden der abgelehnten Projekte in ihrer Entwicklung zu fördern, empfehlen die Juroren, ihre Tipps und Anregungen an die Antragsteller weiterzugegeben. So kann auch ein abgelehnter Projektantrag nachhaltig wirken und den Antragssteller zur Weiterentwicklung und erneuten Einreichung ermutigen.

Im Anschluss an die Jurysitzung wurde das Ergebnis Frau Stadträtin Petra Rühle
(Bündis 90/Die Grünen) vorgestellt.



Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister





Anlage 1: Projektförderung Innovationsfonds Kultur im öffentlichen Raum 2018
Anlage 2: Projektförderung Innovationsfonds Kultur im öffentlichen Raum 2019


<Anlagen>


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Anlage 1 zu GRDrs 75-2018.pdf
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