Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
163
14
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 20.05.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Ablehnung von TTIP/TISA/CETA - Öffentliches Dienstleistungs- und Vergabewesen vor Freihandelsabkommen schützen
- Antrag Nr. 77/2015 der Fraktionsgemeinschaft
SÖS-LINKE-PluS vom 12.03.2015

Der im Betreff genannte Antrag sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu diesem Antrag vom 11.05.2015 sind dem Originalprotokoll und dem Protokoll- exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Der Antrag wird von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) begründet.

EBM Föll verweist auf die Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters und trägt vor, der Vorstand des baden-württembergischen Städtetages habe am 16.03.2015 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters den in der Stellungnahme dargestellten Beschluss gefasst. Nun müsse der Gemeinderat entscheiden, ob er einen gleichlau- tenden Beschluss fassen möchte.

Von StR Kotz (CDU) wird davon ausgegangen, dass die Stadtverwaltung die Frage, ob Kommunen sich überhaupt mit Themen wie TTIP befassen dürfen, mit positivem Ergebnis geprüft hat. Indem er sich auf eine Sitzung des Ältestenrats bezieht, merkt er weiter an, seine Fraktion wäre durchaus zu einer differenzierten Stellungnahme zu TTIP bereit gewesen und zwar dergestalt, dass man als exportstarke Stadt und Region dieses Freihandelsabkommen zunächst einmal begrüße. Es gebe aber wohl durchaus Punkte, zu denen aus kommunaler Sicht kritische Anmerkungen erfolgen könnten. Eine gemeinsame Position des Stuttgarter Gemeinderates sei daran ge- scheitert, da sich mehrere Fraktionen gegen eine grundsätzlich positive Bewertung des Abkommens aussprachen. Von daher könne die CDU-Gemeinderatsfraktion auch dem Antrag Nr. 77/2015, in dem der erste Satz laute "Der Gemeinderat erklärt seine Ablehnung zu TTIP, TISA und CETA" nicht zustimmen.

Die Idee der Antragsteller, so StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), sei wohl eine umfassende öffentliche kommunale Debatte gewesen. Heute stehe dieses Thema in öffentlicher Sitzung auf der Tagesordnung, ohne dass interessierte Besu- cher anwesend sind. Dies sei bedauerlich, aber ihrer Fraktion scheine der heutige Rahmen auch nicht der richtige für solche Themen zu sein. Die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion habe mehrmals erklärt, sich den Beschluss des Städtetages als Resolutionstext des Stuttgarter Gemeinderates vorstellen zu kön- nen, sollte es dazu eine breite Mehrheit geben. Diese breite Mehrheit ergebe sich jedoch nicht. Der Antrag Nr. 77/2015 werde vor diesem Hintergrund nicht als weiter- führend angesehen. Zur Beschlussantragsziffer 3 des Antrags Nr. 77/2015 teilt sie mit, ihre Fraktion finde, dass Parteien/Gruppierungen als meinungsbildende Organe in den Räumen des Stuttgarter Rathauses zu solchen Themen Veranstaltungen durchführen sollten. Der Weg, dass der Gemeinderat zu solch strittigen Themen als Organ Veranstaltungen durchführt, werde aber abgelehnt. Der Antrag Nr. 77/2015 werde im Gegensatz zum Beschluss des baden-württembergischen Städtetages also nicht mitgetragen.

Von StR Pfeifer (SPD) wird ebenfalls bedauert, dass es nicht gelungen ist, eine gemeinsame Position des Gemeinderates zu formulieren; eine Resolution des Gemeinderates habe nur eine Aussagekraft, wenn diese nahezu einmütig unter- stützt wird. Für die weitere Vorgehensweise werde der Beschluss des Städtetages Baden-Württemberg als gute Basis angesehen. Dieser Beschluss beinhalte, anders als der Antrag Nr. 77/2015, keine Formulierungen von Vorverurteilungen/Vorurteilen. Von daher werde dieser Antrag abgelehnt. Natürlich gebe es eine Fülle von Sorgen und Befürchtungen in diesem Verfahren. Die Verhandlungen dauerten aber noch an, und deshalb liege auch noch kein Ergebnis vor, über welches abgestimmt wer- den könne. Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) habe vor vier, fünf Wochen eine breit angelegte sachliche Diskussion zu diesem Thema angeboten. Diese Veranstaltung sei ebenfalls nur auf geringe Resonanz gestoßen.

Aus den Wortmeldungen schließt StR Rockenbauch, dass sich eine Mehrheit des Rates für den Beschluss des baden-württembergischen Städtetages ausspricht. Daher werde auf den Antrag Nr. 77/2015 nicht bestanden. Heute sollte beschlossen werden, dass sich der Stuttgarter Gemeinderat der Stellungnahme des baden-würt- tembergischen Städtetages anschließt.

In der Folge wird von EBM Föll der Beschluss des Vorstands des Städtetags Ba- den-Württemberg, dem auch OB Kuhn als Vorstandsmitglied zugestimmt hat, ver- lesen:

1. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen bei den Verhandlungen zum TTIP-Abkommen ebenso wie auch staatliche Instan- zen einbezogen werden. Die kommunale Daseinsvorsorge soll im TTIP-Abkom- men durch eine sog. Positivliste ausgeklammert werden.

2. Es muss gewährleistet sein, dass wichtige Standards, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Gesundheitsgesetzgebung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten erhalten bleiben.

3. Die vorgesehene Benehmensregelung bei EU-Gesetzen darf die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Gesetzgebung nicht behindern.

Betont wird anschließend von StR Kotz im Namen seiner Fraktion, wenn sich der Gemeinderat zum Thema TTIP äußere, dann sollte dies nicht nur mit diesen drei, unbestritten vielleicht nicht unwesentlichen, Punkten geschehen. Ohne dass positive Aspekte eines solchen Freihandelsabkommens benannt werden, könne die CDU- Gemeinderatsfraktion einem Beschluss nicht zustimmen.


Gegen Ende der Aussprache stimmt StR Pfeifer der Interpretation des Vorsitzenden zu, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion den Beschluss des Vorstands des Städte- tags Baden-Württemberg zum Antrag erhebt. Danach stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den vorgetragenen Beschluss des Vorstandes des Städtetags Baden-Württemberg vom 16.03.2015 bei 9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich.

Weiter stellt EBM Föll nach Rücksprache mit StR Rockenbauch fest:

Die SÖS-LINKE-PluS-Fraktionsgemeinschaft zieht den Antrag Nr. 77/2015 zurück.

zum Seitenanfang