Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 606/2012
Stuttgart,
09/19/2012



Gebührenordnung und Entgeltregelung der Stadtbibliothek Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.10.2012
24.10.2012
25.10.2012



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die geltende Gebührenordnung der Stadtbibliothek wurde am 1. Dezember 2011 beschlossen. Dabei wurden lediglich die Säumnisgebühren angehoben, die Anhebung der Jahresgebühren wurde auf den 1. Januar 2013 verschoben.

Trauungen in der Stadtbibliothek Stuttgart werden künftig gegen ein Entgelt ermöglicht.

Finanzielle Auswirkungen

Die bei der Stadtbibliothek durch die Erhöhung der Jahresgebühr ab 2013 zu erwartenden Mehreinnahmen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart (gültig ab 1. Januar 2013)

Anlage 1 zur GRDrs 606/2012


Ausführliche Begründung:

1. Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart (Anlage 2)

Durch den Umzug der Bibliothek vom Wilhelmspalais in den Neubau am Mailänder Platz konnte das Medienangebot wesentlich erweitert und besser präsentiert werden. Die bisherigen Besucherzahlen des Jahres 2012 zeigen, dass die neue Bibliothek trotz der Bautätigkeiten im direkten Umfeld verstärkt von den Stuttgartern angenommen wird.

Die jährliche Ausleihgebühr wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. Juni 2008 (GRDrs 83/2008) zuletzt neu geregelt. Die jetzt geplante Erhöhung der jährlichen Ausleihgebühr um 3 Euro auf dann 18 Euro stellt eine angemessene und zumutbare Erhöhung dar. Anbei ein Vergleich verschiedener Jahresgebühren anderer Städte:

Jahresgebühr
Ulm an der Donau
30,00 €
Heidelberg
20,00 €
Baden-Baden
19,00 €
Stuttgart
18,00 €
Heilbronn
16,00 €
Freiburg im Breisgau
15,00 €
Karlsruhe
15,00 €
Mannheim
15,00 €
Pforzheim
15,00 €

Das Kulturamt rechnet für das Haushaltsjahr 2013 mit einer Erhöhung der Einnahmen um 70.000 Euro im Vergleich zum bisherigen Haushaltsplanansatz:

Auch künftig sind Kinder und Jugendliche von der Ausleihgebühr befreit und Inhaber der Bonuscard der LHS erhalten eine Ermäßigung auf die Monats- und Jahresgebühr von jeweils 50 %. Die Gebührenstruktur bleibt damit auch in Zukunft sozial ausgewogen und unterstreicht den familienfreundlichen Anspruch der Stadtbibliothek als Zentrum für Bildung und Wissensvermittlung.

2. Neufestsetzung des Entgelts für Trauungen in der Bibliothek Stuttgart

Auf Anregung des Standesamtes wurde die neue Bibliothek in die Liste der Wunschorte für Trauungen aufgenommen. Der im 6. Stock gelegene Raum „Fräulein Friz“ (67 m²) ist hierfür hervorragend geeignet und wird künftig gegen ein Entgelt von 150 Euro vermietet. Das Entgelt wird nach einem Einführungszeitraum überprüft.



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Anlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2013.docAnlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek Stuttgart ab 1. Januar 2013.doc