Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB/23
GRDrs 1436/2023
Stuttgart,
11/21/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Fonds zum Erwerb von Immobilien im Streubesitz

Beantwortung / Stellungnahme

Die Stadt verfolgt bei Erwerb und Bestandshaltung von Wohnraum die Strategie der
Zentralisierung des „städtischen“ Wohnraums bei der SWSG. Dort bestehen die erforderlichen Strukturen, den Wohnraum u.a. effizient und effektiv zu bewirtschaften. Ein Aufbau einer Parallelstruktur bei der Stadt wird als nicht zielführend angesehen. Auch wäre die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr konkret zuordenbar.


Bei der Bereitstellung eines Fonds und dem damit verbundenen Grunderwerb wäre
folgendes zu beachten:


Die Stadt wäre zudem verstärkt Teilnehmerin am Stuttgarter Immobilienmarkt und damit aktiv an der Preisgestaltung beteiligt. Ein Erwerb zum Verkehrswert der Objekte wäre
erfahrungsgemäß nicht realistisch und somit müsste sich die Stadt am Wettbewerb
beteiligen, was sich wiederum negativ auf die Verkehrswerte im Stadtgebiet auswirken
würde.


Es kann nicht geplant bzw. vorhergesagt werden, welche Objekte zum Verkauf kommen und welche Kaufpreise aufgerufen werden. Die benötigten Fonds-Mittel wären daher nicht hinreichend planbar. Es müssten ggf. Kredite zur Finanzierung und Vorhaltung der Mittel aufgenommen werden; in welcher Höhe und wann die Mittel abfließen wäre aber unbestimmt.

Ferner gilt es zu bedenken, dass die Stadt mit dem Kauf eines Gebäudes in die be-
stehenden Mietverhältnisse eintritt und die Gebäude in dem bestehenden Zustand übernehmen müsste. Die Mieter und Mieten wären damit zwar gesichert, aber keine Sozialmietwohnung dadurch mehr geschaffen. Eine tatsächliche Auswirkung auf den Mietspiegel wird, wenn überhaupt erkennbar, als gering eingeschätzt.


Erfahrungsgemäß entsprechen die Objekte am Markt nicht dem neuesten Stand. Er-
forderliche Sanierungsmaßnahmen am/im Gebäude insbesondere zur Erlangung der
Klimaneutralität müssten städtischerseits durchgeführt werden, was wiederum auf
Kapazitätsprobleme bei den umsetzenden Stellen stößt und weitere Sanierungsmittel in nicht vorhersehbarer Höhe notwendig machen würde.


Unabhängig von der städtischen Strategie wird daher von der Schaffung eines Fonds zum Erwerb von Immobilien im Streubesitz abgeraten.




Vorliegende Anträge/Anfragen

4001/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




<Anlagen>