Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0021
GRDrs
1084/2017
Stuttgart,
10/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Begrenzung der Kosten bei Informationsfreiheitsanfragen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wurde zuletzt auf der Grundlage der GRDrs. 1226/2015 mit Gemeinderatsbeschluss vom 6. Oktober 2016 neu gefasst. In der vorgenannten Beschlussvorlage sind auch Hinweise zur Gebührenerhebung im Zusammenhang mit Informationsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) enthalten. Bislang wurde eine Notwendigkeit zur Begrenzung der Gebühren für LIFG-Anträge auf z. B. 500 Euro in der Praxis nicht deutlich, da keine entsprechend hohen Gebühren angefallen sind.
Wie bereits in der GRDrs. 1226/2015 auf Seite 2 angekündigt, ist eine Neukalkulation der Gebühren für das 1. Halbjahr 2018 ohnehin geplant. Dementsprechend beabsichtigt die Verwaltung, die vorgeschlagene Begrenzung der Gebühren für LIFG-Anträge im Rahmen der Gebührenfortschreibung zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten.
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
Vorliegende Anträge/Anfragen
655/2017 SÖS/LINKE/PluS
<Anlagen>