Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0021
GRDrs 1084/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Begrenzung der Kosten bei Informationsfreiheitsanfragen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wurde zuletzt auf der Grundlage der GRDrs. 1226/2015 mit Gemeinderatsbeschluss vom 6. Oktober 2016 neu gefasst. In der vorgenannten Beschlussvorlage sind auch Hinweise zur Gebührenerhebung im Zusammenhang mit Informationsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) enthalten. Bislang wurde eine Notwendigkeit zur Begrenzung der Gebühren für LIFG-Anträge auf z. B. 500 Euro in der Praxis nicht deutlich, da keine entsprechend hohen Gebühren angefallen sind.

Wie bereits in der GRDrs. 1226/2015 auf Seite 2 angekündigt, ist eine Neukalkulation der Gebühren für das 1. Halbjahr 2018 ohnehin geplant. Dementsprechend beabsichtigt die Verwaltung, die vorgeschlagene Begrenzung der Gebühren für LIFG-Anträge im Rahmen der Gebührenfortschreibung zu prüfen und dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten.





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister



Vorliegende Anträge/Anfragen

655/2017 SÖS/LINKE/PluS








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