Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 287/2021
Stuttgart,
06/10/2021



Scool-Abo: Erhöhung des verbundweiten Zuschusses und Bonusanpassung zum Ausgleich der Tariferhöhung des VVS



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.06.2021



Beschlußantrag:

1. Der Erhöhung des verbundweiten Zuschusses für das Scool-Abo von 11,50 Euro auf 15,00 Euro ab 01.09.2021 wird zugestimmt. 2. Der Änderung des § 8 (2) der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2014 wird zugestimmt.

3. Von der Tariferhöhung des VVS beim Scool-Abo wird Kenntnis genommen. Der notwendigen Anpassung des Schüler-Bonus zur Aufrechterhaltung des 365-Euro-Tickets wird ab September 2021 für das Jahr 2021 zugestimmt. Die Deckung des durch diese Anpassung entstehenden Mehraufwands in Höhe von 147.900 EUR erfolgt für das Jahr 2021 im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamts, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen

4. Die Deckung des durch die Erhöhung des Zuschusses entstehenden Mehraufwands in Höhe von 105.000 EUR und der Mehraufwand für das kostenlose Scool-Abo in Höhe von 4.640 EUR erfolgt für das Jahr 2021 im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamts, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Erforderlichenfalls werden zur Deckung der Aufwendungen Mittel aus der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve herangezogen.






Begründung:


Zuschusserhöhung
Das Scool-Abo wird seit sieben Jahren mit einem verbundweit einheitlichen Zuschuss von 11,50 EUR bezuschusst. Dieser Zuschuss erhöht sich zum 01.09.2021 auf 15,00 Euro. Der Zuschuss wird an alle Schüler*innen der Stuttgarter Schulen gezahlt, unabhängig vom Wohnsitz. Die Erhöhung des Zuschusses ist eine gemeinsame Entscheidung aller Schulwegkostenträger des VVS (Verbundlandkreise und LHS). Die Verbundlandkreise haben der Erhöhung bereits zugestimmt. Die Zuschussbewilligung ist in der Satzung der LHS verankert. Es ist somit, im Gegensatz zum Bonus, keine freiwillige Leistung der LHS. Die Anpassung des § 8 (2) der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2014 ist zwingend erforderlich (Anlage).

Tariferhöhung des VVS
Durch die Tarifanpassung des VVS beim Scool-Abo zum 01.09.2021 (der ersten Erhöhung seit drei Jahren) erhöht sich der Gesamtpreis des Scool-Abos für alle Nutzer*innen von 54,70 EUR auf 56,15 EUR. Die Erhöhung beträgt je Ticket 1,45 EUR.

Anpassung des freiwilligen Bonus der LHS
Das Scool-Abo wird derzeit mit einem Bonus in Höhe von 10,00 EUR bezuschusst. Dieser Bonus ist eine freiwillige Leistung der LHS und wird an alle Schüler*innen der Stuttgarter Schulen gezahlt, die einen Wohnsitz in Stuttgart haben. Dadurch ergibt sich für diese Schüler*innengruppe bei in der Regel 11 Abbuchungen derzeit ein Jahresbetrag von 365 Euro (Drucksache 675/2020).

Bei einer Erhöhung des satzungsmäßigen Zuschusses um 3,50 EUR (von 11,50 EUR auf 15.00 EUR) kann die Höhe des freiwilligen Schülerbonus auf 6,50 EUR reduziert werden.

Zur Aufrechterhaltung des 365-Euro-Tickets müsste die Tariferhöhung in Höhe von 1,45 EUR gegengerechnet und der Bonus in Summe lediglich um 2,05 EUR reduziert werden. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 wird eine Mitteilungsvorlage mit dem Inhalt eingebracht, alle im letzten DHH eingeführten 365-Euro-Tickets durch Anpassung der Zuschüsse um die Tariferhöhung fortzuschreiben.

Durch die Erhöhung der Zuschüsse beim Azubi-Abo, welche in der GRDrs 51/2021 beschlossen wurden, ist das 365-Euro-Ticket für Auszubildende bereits am 01.04.2021 weitergeführt worden. Eine Nicht-Anpassung des Bonus beim Scool-Abo würde nun dazu führen, dass das Azubi-Abo günstiger wäre als das Scool-Abo. Für die Monate vor Entscheidung über den Doppelhaushalt (September bis Dezember) werden die Mehrkosten in Höhe von 1,45 EUR pro Ticket, welche sich durch die Tariferhöhung ergeben, im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.

Die auf Grund der Erhöhungen entstehenden jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 708.235 EUR ab 2022 werden in einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage zum Doppelhaushalt 2022/2023 eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Zuschusserhöhung entstehen für die LHS als zuständigem Schulwegkostenträger folgende Mehrkosten für auswärtige Schüler*innen:

Aktuell werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 7.500 Tickets bezuschusst. Somit entstehen durch die Erhöhung des Zuschusses um 3,50 EUR monatliche Mehrkosten in Höhe von 3,50 EUR x 7.500 Tickets = 26.250 EUR für auswärtige Schüler*innen. Im Haushaltsjahr 2021 entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 4 Monate x 26.250 EUR = 105.000 EUR. Die Tarifanpassung des VVS wird für diese Personengruppe nicht ausgeglichen.

aktuellab 01.09.2021
Gesamtpreis54,70 Euro56,15 Euro
Zuschuss11,50 Euro15,00 Euro
Grundpreis Schüler*in43,20 Euro41,15 Euro

Aufgrund der Tarifanpassung entständen folgende Mehrkosten für Schüler*innen an Stuttgarter Schulen mit Wohnort in Stuttgart (365-Euro-Ticket für Schüler):

Aktuell werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 25.500 Tickets bezuschusst. Käme es zu einem Ausgleich der Tariferhöhung, um das 365-Euro-Ticket aufrecht zu erhalten, ergäben sich bei einer Erhöhung von 1,45 EUR monatliche Mehrkosten in Höhe von 36.975 EUR. Im Haushaltsjahr 2021 entständen somit für 4 Monate Mehrkosten in Höhe von 147.900 EUR.

Um das 365-Euro-Ticket aufrecht zu erhalten, wird die Tarifanpassung des VVS für diese Personengruppe für das Jahr 2021 durch das Schulverwaltungsamt ausgeglichen.


Aufgrund der Tarifanpassung entstehen folgende Mehrkosten für Schüler*innen an Stuttgarter Schulen, welchen ein kostenloses Scool-Abo zusteht:

Derzeit werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 800 Tickets voll bezuschusst. Aufgrund der Tariferhöhung von 1,45 EUR (Gesamtpreis steigt von 54,70 EUR auf 56,15 EUR) entstehen somit Mehrkosten in Höhe von ca. 1.160 EUR monatlich. Im Haushaltsjahr 2021 entstehen für 4 Monate Mehrkosten in Höhe von 4.640 EUR.

Berechnung der Mehrkosten:

Monatliche MehrkostenMehrkosten 2021 (4 Monate)Mehrkosten ab 2022 (11 Monate)
Auswärtige Schüler* innen7.500 Tickets x 3,50 Euro Zuschuss = 26.250 Euro26.250 Euro x 4 Monate = 105.000 Euro26.250 Euro x 11 Monate =
288.750 Euro
Schüler*innen mit kostenlosem Scool-Abo800 x 1,45 Euro = 1.160 Euro1.160 Euro x 4 Monate =
4.640 Euro
1.160 Euro x 11 Monate =
12.760 Euro
Zwischensumme109.640 Euro301.510 Euro
Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart25.500 Tickets x 1,45 Euro = 36.975 Euro36.975 Euro x 4 Monate =
147.900 Euro
36.975 Euro x 11 Monate =
406.725 Euro
Gesamtsumme708.235 Euro

Die Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 109.640 EUR (Erhöhung Zuschuss und kostenloses Scool-Abo) werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt Amtsbereich 4007010 - weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamts, Kontengruppe

440 -sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt. Die Mittel werden erforderlichenfalls aus der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve gedeckt.

Die Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 147.900 EUR werden ebenfalls im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt Amtsbereich 4007010 – weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamts, Kontengruppe 440 – sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.

In den Folgejahren belaufen sich die Mehrkosten für die Erhöhungen auf insgesamt 708.235 EUR pro Haushaltsjahr. Sie werden im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 als Mitteilungsvorlage eingebracht.

Berechnung der zukünftigen Gesamtkosten:

Monatliche KostenKosten 2021
(4 Monate)
Jährliche Kosten
(11 Monate)
Auswärtige Schüler* innen7.500 Tickets x 15 Euro Zuschuss = 112.500 Euro112.500 Euro x 4 Monate =
450.000 Euro
112.500 Euro x 11 Monate =
1.237.500 Euro
Schüler*innen mit kostenlosem Scool-Abo800 Tickets x. 56,15 Euro =
44.920 Euro
44.920 Euro x 4 Monate =
179.680 Euro
44.920 Euro x 11 Monate =
494.120 Euro
Zwischensumme1.731.620 Euro
Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart25.500 Tickets x 22,95 Euro = 585.225 Euro585.225 Euro x 4 Monate =
2.340.900 Euro
585.225 Euro x 11 Monate =
6.437.475 Euro
Gesamtsumme8.169.095 Euro

Informationen zur Berechnung der Zuzahlung von 22,95 EUR für Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart (365-Euro-Ticket): 15 EUR Zuschuss + 7,95 EUR freiwilliger Bonus der LHS.



Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat S/OB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

§ 8 der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten

§ 8 Höhe des Zuschusses für Vollzeitschüler*innen

(1) Schüler*innen, die nach dieser Satzung zuschussberechtigt sind und am Abo-Verfahren "Scool" teilnehmen, können eine VVS-Schülermonatskarte mit Netzwirkung im gesamten Verbundgebiet des VVS erwerben.

(2) Zu der im Abo-Verfahren "Scool" erworbenen Schülermonatskarte mit Netzwirkung im gesamten Verbundgebiet des VVS zahlt die Stadt je Beförderungsmonat einen Zuschuss

von 15,00 Euro für Schüler*innen der/des
- Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt - Grundschulförderklassen
- Grundschulen
- Grund- und Werkrealschulen
- Werkrealschulen
- Gemeinschaftsschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Kollegs
- Beruflichen Gymnasien
- Berufskollegs in Vollzeitform
- Berufseinstiegsjahres
- Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf
- Ausbildungsvorbereitung (AV)
- Abendrealschulen
- Abendgymnasien
- Berufsfachschulen
- Berufsaufbauschulen
- Berufsoberschulen

in voller Höhe für Schüler*innen an SBBZ mit Förderschwerpunkt
- Lernen Klassen 1 – 4
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Sprache
- In längerer Krankenhausbehandlung Der Zuschuss wird direkt mit der SSB verrechnet.

(3) Der Kostenanteil der Schüler*in errechnet sich aus dem jeweiligen Preis der Schülermonatskarte mit Netzwirkung im gesamten Verbundgebiet des VVS abzüglich des Zuschusses der LHS Stuttgart. Der Kostenanteil der Schüler*in wird nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf 0,05 Euro gerundet.



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