Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 308/2012
Stuttgart,
04/25/2012



Nachrücken von Herrn Uli Endreß (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.05.2012
10.05.2012



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Uli Endreß in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 ist Herr Uli Endreß nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU und rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat Dieter Wahl gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.

Herr Endreß hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Endreß keine Hinderungsgründe vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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